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Ratgeber · Druckluftnagler

Einzelauslösung oder Kontaktauslösung: was Sie wo verwenden dürfen

Fünf Auslösearten, drei davon mit Verbotskennzeichen. Warum umschaltbare Geräte dazugehören, wie sich die Auslöseart ändern lässt und woran man sie im Datenblatt erkennt.

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Fachbereich Werkstatt
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Von den vier Kennwerten, die über einen Druckluftnagler entscheiden, ist das Auslösesystem der einzige mit unmittelbarer Rechtsfolge. Magazinwinkel, Luftverbrauch und Nagelstärke bestimmen, ob ein Gerät zur Arbeit passt. Die Auslöseart bestimmt, wo es überhaupt eingesetzt werden darf.

Der Baustein Eintreibgeräte der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft ordnet fünf Auslösearten einem Verbotskennzeichen zu oder eben nicht. Drei tragen es, zwei nicht. Zu den dreien gehört eine, die im Handel gern als Komfortmerkmal beworben wird: das umschaltbare Gerät. Wer es kauft, weil es beides kann, bekommt ein Gerät mit Verbotskennzeichen — und darf es auf einer Baustelle mit wechselnden Arbeitsplätzen nicht verwenden.

Dieser Ratgeber erklärt, was die fünf Auslösearten im Verhalten unterscheidet, welche das Kennzeichen tragen, wo die Einsatzbeschränkung greift und auf welchen drei Wegen sich die Auslöseart überhaupt ändern lässt. Grundlage sind die frei zugänglichen Schriften der Berufsgenossenschaften und die Normverlagsangaben zur Gerätenorm. Der Normwortlaut selbst ist kostenpflichtig und wird hier nicht zitiert; wo die Quellenlage endet, steht das ausdrücklich dabei.

Fünf Fragen, die vor dem Kauf zu klären sind

  • Nennt der Hersteller die Auslöseart oder nur die Auslösesicherung?Das ist die erste Weiche. Sicherheitsnase, Auslösesicherung, Sicherheitsschlagsperre und safety nose bezeichnen alle dasselbe Bauteil — die Sicherung. Über die Auslöseart sagen sie nichts. In den drei Vergleichen dieses Clusters nennen vier von fünf Klammergeräten ausschließlich die Sicherung.
  • Steht die vollständige Artikelnummer fest, nicht nur der Modellname?Mehrere Hersteller bieten dieselbe Baureihe mit verschiedenen Auslösesystemen an, unterschieden nur durch eine Endung. Der Baustein Eintreibgeräte weist ausdrücklich darauf hin, dass identische Geräte bei Nagellängen bis 100 Millimetern mit unterschiedlichen Auslösesicherungen am Markt angeboten werden.
  • Wo soll das Gerät eingesetzt werden?Auf einer festen Werkbank oder in einer Werkstatt gilt die Einsatzbeschränkung nicht. Auf einer Baustelle mit wechselnden Arbeitsplätzen, bei der der Wechsel über Treppen, Leitern oder leiterähnliche Konstruktionen erfolgt, schon — und Dachlattungen zählen dazu.
  • Beschreibt die Betriebsanleitung die Auslöseart?Die BG BAU nimmt Geräte nur dann auf ihre Förderliste, wenn die Betriebsanleitung des Herstellers die Einzelauslösung beziehungsweise eine Abgrenzung zur Kontaktauslösung beschreibt. Eine Anleitung, die dazu schweigt, ist selbst ein Befund über die Sorgfalt des Herstellers.
  • Ist die Auslöseart später änderbar — und wie?Ein Schalter am Gerät ist eine Funktion. Ein Ersatzteil mit eigener Nummer ist ein Beschaffungsvorgang. Eine andere Gerätevariante ist ein zweiter Kauf. Alle drei Wege kommen in diesem Cluster vor, und nur der erste ist im Datenblatt als Funktion erkennbar.

Was neben der Auslöseart über den sicheren Betrieb entscheidet

Die Auslöseart regelt, wo ein Gerät verwendet werden darf. Diese vier Punkte regeln, wie es verwendet wird — sie stehen im Baustein Eintreibgeräte und gelten im gewerblichen Einsatz verbindlich.

Persönliche Schutzausrüstung für Bediener und Helfer
Gehör-, Augen- und Gesichtsschutz
Der Baustein Eintreibgeräte verlangt, dass beim Eintreibvorgang Bediener und Helfer geeigneten Gehör-, Augen- und Gesichtsschutz tragen — ausdrücklich beide, nicht nur der Bediener. Der Grund steht in derselben Quelle unter Gefährdungen: Im Arbeitsverfahren entstehen Impulslärmbelastungen, und es bestehen Verletzungsmöglichkeiten durch unkontrolliert umherfliegende Teile, durch Rückschlag und durch unbeabsichtigtes Auslösen. Bei kunststoffgebundenen Nagelstreifen kommen Bindungsreste hinzu, die seitlich aus dem Gerät geschleudert werden.
Handhabung beim Laden, Ablegen und Transportieren
Magazin entleeren, druckfrei transportieren, sicher ablegen
Vor dem Anschließen an eine Druckleitung wird das Magazin entleert, nach beendeter Arbeit wird das Gerät getrennt und das Magazin erneut entleert. Transportiert wird ausschließlich druckfrei. Beim Füllen des Magazins wird das Gerät nicht auf sich selbst oder andere gerichtet, beim Bedienen steht man seitlich vom Gerät. Abgelegt wird sicher und nie über das Griffstück aufgehängt — die geltende Gerätenorm verlangt vom Hersteller inzwischen, für jedes Gerät eine sichere Ablageposition zu definieren.
Mindestabstände bei harten Untergründen
5 cm zu freien Kanten bei Beton, 3-facher Schaftdurchmesser bei Stahl
Wer auf Stahl oder Beton befestigt, hat feste Vorgaben. Der Baustein nennt für Mauerwerk und Beton einen Mindestabstand von 5 Zentimetern zu freien Kanten, bei Stahl den dreifachen Nagelschaftdurchmesser. Für den Abstand der Nägel untereinander gilt bei Mauerwerk und Beton der zehnfache, bei Stahl der fünffache Schaftdurchmesser. Das Gerät ist im rechten Winkel aufzusetzen und darf davon nie mehr als 15 Grad abweichen, sonst besteht Abprallgefahr. Bei diesen Anwendungen ist die Auslöseart besonders relevant, weil die Gerätenorm für harte Oberflächen wie Stahl und Beton eigene Anforderungen an die Auslösesicherung stellt.
Prüfung und Dokumentation im gewerblichen Einsatz
Beispielhaft nach etwa 100 Betriebsstunden
Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen legt der Unternehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung fest. Der Baustein nennt als Beispiel eine Prüfung nach etwa 100 Betriebsstunden auf Gesamtfunktionsfähigkeit durch den Hersteller; die Ergebnisse sind zu dokumentieren. Bei Akkubetrieb sind zusätzlich die Prüfungen für ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel zu berücksichtigen. Für den rein privaten Gebrauch folgt daraus keine Pflicht, die Herstellervorgaben zur Wartung gelten aber unverändert.

Auslöseart und Auslösesicherung sind zwei Bauteile

Am Kopf eines Naglers sitzt ein federndes Teil, das sich beim Aufsetzen auf das Werkstück eindrückt. Es verhindert, dass ein Schuss ausgelöst wird, solange das Gerät nicht aufliegt. Die Hersteller nennen es Sicherheitsnase, Auslösesicherung, Sicherheitsschlagsperre oder safety nose; die Gerätenorm nennt es Werkstückkontakt.

Davon zu trennen ist die Auslöseart. Sie beschreibt, was passiert, wenn Auslöser und Werkstückkontakt beide betätigt sind — und vor allem, was für den nächsten Schuss nötig ist. Das ist eine ganz andere Frage, und sie wird von der Sicherung nicht beantwortet.

Aus der Sicherung folgt nichts über die Auslöseart

Der Satz „Das Gerät verfügt über eine Auslösesicherung“ sagt nur, dass nicht in die Luft geschossen werden kann. Er sagt nicht, ob das Gerät bei gedrücktem Abzug beim Aufsetzen nachschießt. In den drei Vergleichen dieses Clusters nennen vier von fünf Klammergeräten ausschließlich die Sicherung — dort ist die Auslöseart aus den Herstellerangaben nicht bestimmbar.

Ein dritter Begriff kommt hinzu und wird häufig mit beiden verwechselt: die Leerschusssicherung. Sie verhindert das Auslösen bei leerem Magazin und ist mit jeder Auslöseart kombinierbar. Ein Gerät, dessen Datenblatt nur eine Leerschusssicherung nennt, hat damit ebenfalls keine Aussage zur Auslöseart getroffen.

Die fünf Auslösearten und ihr Verhalten

Der Baustein Eintreibgeräte beschreibt das Verhalten der einzelnen Auslösearten Schritt für Schritt. Der Unterschied liegt nicht im ersten Schuss — der läuft bei allen gleich ab —, sondern in dem, was für jeden weiteren nötig ist.

Der erste Schuss ist überall gleich. Danach trennt es sich.

Einzelauslösung mit Sicherungsfolge

Erster Schuss: Auslösesicherung aufsetzen, dann Auslöser drücken. Für jeden weiteren Schuss gilt dieselbe Reihenfolge erneut — erst aufsetzen, dann abziehen. Das Gerät erzwingt damit eine feste Abfolge und ist die restriktivste der fünf Varianten.

Einzelauslösung mit Auslösesicherung

Erster Schuss wie oben. Für weitere Schüsse darf die Auslösesicherung betätigt bleiben, der Auslöser muss aber immer neu betätigt werden. Wer das Gerät auf dem Werkstück entlangführt, kann also aufgesetzt bleiben — geschossen wird trotzdem nur bei jedem neuen Abzug.

Bei der Kontaktauslösung entfällt die Reihenfolge. Für den ersten Schuss ist auch die umgekehrte Abfolge möglich, und für jeden weiteren Schuss braucht nur eines der beiden Bauteile erneut betätigt zu werden. Praktisch heißt das: Bei gedrücktem Abzug schießt das Gerät bei jedem Aufsetzen. Das ist beim Aufstellen einer Wand erheblich schneller — und der Grund für die Einsatzbeschränkung.

Die Dauerauslösung mit Auslösesicherung ist die vierte Variante, die umschaltbare Ausführung die fünfte. Letztere ist keine eigene Mechanik, sondern ein Gerät, das über einen Schalter zwischen Kontaktauslösung und Einzelauslösung wechseln kann.

Die Gerätenorm kennt darüber hinaus weitere Feinheiten, die in den berufsgenossenschaftlichen Schriften nicht auftauchen: die andauernde Kontaktauslösung, die Kontaktauslösung mit automatischer Rücksetzung, die Einzelauslösung mit Werkstückkontakt und einen Auslösesystemwähler als eigenes Bauteil. Sie kennt außerdem Geräte ganz ohne Werkstückkontakt, für die eigene Regeln gelten.

Das Verbotskennzeichen und wer es trägt

Die praktisch wichtigste Information des Bausteins Eintreibgeräte ist eine Tabelle, die jeder Auslöseart eine einfache Ja-Nein-Antwort zuordnet: Trägt das Gerät ein Verbotskennzeichen oder nicht?

3 von 5Auslösearten tragen das Verbotskennzeichen

Dauerauslösung mit Auslösesicherung, Kontaktauslösung und die umschaltbare Ausführung tragen es. Einzelauslösung mit Auslösesicherung und Einzelauslösung mit Sicherungsfolge tragen es nicht. Die Kennzeichnungspflicht besteht ausschließlich für gas- und druckluftbetriebene Eintreibgeräte.

Das Kennzeichen ist ein Aufkleber am Gerät. Wie er genau aussieht, wird hier nicht beschrieben — die zugehörige Symbolgeometrie steht in einem Normanhang, der nicht frei zugänglich ist. Entscheidend ist ohnehin nicht das Aussehen, sondern die Zuordnung: Wer die Auslöseart seines Geräts kennt, weiß auch, ob es das Kennzeichen tragen muss.

Wichtig ist die Reihenfolge der Logik. Das Kennzeichen folgt der Auslöseart, nicht umgekehrt. Ein Gerät wird nicht dadurch zulässig, dass der Aufkleber fehlt — bei der Gerätenorm ist die Kennzeichnung von Geräten mit Kontaktauslösung seit der Fassung von 2019 über ein eigenes Symbol geregelt, und ein fehlender Aufkleber wäre ein Mangel, keine Freigabe.

Praktisch spürbar ist der Unterschied vor allem im Tempo. Bei der Kontaktauslösung wird das Gerät mit gedrücktem Abzug über die Nagelstelle geführt und bei jedem Aufsetzen ausgelöst — bei einer Ständerwand oder beim Palettieren spart das erheblich Zeit. Bei der Einzelauslösung mit Sicherungsfolge kostet jeder Schuss eine vollständige Abfolge aus Aufsetzen und Abziehen, dafür ist jeder Schuss eine bewusste Handlung.

Der zweite Unterschied betrifft die Genauigkeit. Wer eine Leiste setzt oder einen Rahmen auf Gehrung zusammenfügt, richtet vor jedem Nagel aus; die Einzelauslösung passt zu dieser Arbeitsweise, weil sie ohnehin keinen Zeitvorteil ließe. Wer eine Lattung nagelt, arbeitet umgekehrt und verliert bei jeder erzwungenen Abfolge messbar Zeit. Genau diese Spannung zwischen Tempo und Kontrolle ist der Grund, warum es beide Systeme gibt — und warum die Regeln nicht das eine verbieten, sondern seinen Einsatzort begrenzen.

Wo Kontaktauslösung nicht eingesetzt werden darf

Die Einsatzbeschränkung ist präzise formuliert, und es lohnt sich, sie genau zu lesen, weil sie nicht pauschal gilt. Nach DGUV Information 201-054 kommen auf Baustellen Eintreibgeräte mit dem Sicherungssystem Einzelauslösung mit Sicherungsfolge oder Einzelauslösung mit Auslösesicherung zum Einsatz.

Entsprechend gekennzeichnete Geräte mit Kontaktauslösung oder Dauerauslösung dürfen auf Baustellen mit wechselnden Arbeitsplätzen nicht eingesetzt werden, sofern der Arbeitsplatzwechsel über Treppen, Leitern und leiterähnliche Konstruktionen erfolgt — insbesondere bei Arbeiten auf Schrägdächern und auf Gerüsten.

Der Auslöser der Beschränkung ist nicht die Baustelle als solche, sondern der Arbeitsplatzwechsel über Treppen, Leitern und leiterähnliche Konstruktionen. Der Baustein Eintreibgeräte nennt ausdrücklich auch Dachlattungen als leiterähnliche Konstruktion.

Der Hintergrund ist unmittelbar einleuchtend. Wer mit gedrücktem Abzug eine Leiter hinaufsteigt oder über eine Dachlattung geht, hat ein Gerät in der Hand, das bei jeder Berührung schießt. Bei Einzelauslösung passiert in derselben Situation nichts, weil der Auslöser für jeden Schuss neu betätigt werden muss.

Für die Werkstatt und für feste Arbeitsplätze gilt die Beschränkung nicht. Wer an der Werkbank Rahmen zusammennagelt oder in der Halle palettiert, arbeitet auf einem sicheren Arbeitsplatz im Sinne dieser Regeln — dort ist die Kontaktauslösung zulässig und ihr Geschwindigkeitsvorteil real.

Warum umschaltbare Geräte dazugehören

Ein umschaltbares Gerät klingt nach der Lösung: Einzelauslösung auf dem Dach, Kontaktauslösung an der Werkbank, ein Gerät für beides. Der Baustein Eintreibgeräte sieht das anders und ordnet umschaltbaren Geräten das Verbotskennzeichen zu.

Die Definition ist dabei eindeutig: Als umschaltbar gelten Geräte, die durch einen Schalter am Gerät die Einstellmöglichkeit besitzen, mit Kontaktauslösung oder mit Einzelauslösung bedient zu werden. Es kommt also nicht darauf an, in welcher Stellung der Schalter gerade steht, sondern darauf, dass die Kontaktauslösung überhaupt verfügbar ist.

Ein Schalter macht das Gerät nicht zulässig

Die Zuordnung des Verbotskennzeichens folgt der Fähigkeit, nicht der Einstellung. Wer ein umschaltbares Gerät auf Einzelauslösung stellt und damit auf ein Gerüst steigt, hat trotzdem ein Gerät mit Verbotskennzeichen in der Hand. Die Regel ist bewusst so gebaut, weil eine Schalterstellung sich unterwegs ändern lässt und von außen nicht prüfbar ist.

Für die Kaufentscheidung heißt das: Wer ausschließlich in der Werkstatt arbeitet, kann von einem Umschalter profitieren. Wer auch nur gelegentlich auf einer Baustelle mit wechselnden Arbeitsplätzen tätig ist, braucht ein Gerät, das ausschließlich Einzelauslösung kann — und das ist eine andere Kaufentscheidung, kein anderer Schalter.

Drei Wege, die Auslöseart zu ändern

Über die fünfzehn Geräte der drei Vergleiche dieses Clusters hinweg gibt es drei verschiedene Wege, die Auslöseart zu ändern. Sie unterscheiden sich erheblich in Aufwand und Sichtbarkeit.

Der erste ist ein Auslösemoduswähler am Gerät. Ein Streifennagler dieses Clusters führt ihn und lässt sich damit werkzeuglos zwischen Einzelauslösungs- und Kontaktauslösungsmodus umstellen. Das ist der bequemste Weg — und derjenige, der das Gerät nach dem Baustein Eintreibgeräte zum umschaltbaren Gerät mit Verbotskennzeichen macht.

Der zweite ist ein Bauteiltausch. Ein anderer Hersteller führt beide Auslösearten als Ersatzteile mit jeweils eigener Artikelnummer — die Einzelauslösung unter der einen, die Kontaktauslösung unter der anderen. Auf der Produktseite steht das Gerät mit Einzelauslösung, im Zubehörreiter steht die Kontaktauslösung als bestellbares Teil.

Der dritte ist eine eigene Gerätevariante. Ein dritter Hersteller liefert sein Gerät serienmäßig mit Kontaktauslösung und bietet die Einzelschussausführung als separate Bestellvariante an. Beide tragen denselben Modellnamen und unterscheiden sich in der Artikelnummer.

Kurz gefasst

Nur der erste Weg ist eine Gerätefunktion und im Datenblatt als solche erkennbar. Die beiden anderen sind Beschaffungsvorgänge — und sie erscheinen in Datenblättern entweder als Zubehörzeile oder gar nicht.

Gleiche Baureihe, andere Endung

Aus dem dritten Weg folgt die praktisch wichtigste Warnung dieses Artikels, und sie steht so auch im Baustein Eintreibgeräte: Identische Eintreibgeräte werden bei Nagellängen bis 100 Millimetern mit unterschiedlichen Auslösesicherungen am Markt angeboten.

In diesem Cluster ist das nachweisbar. Ein Streifennagler erscheint auf der Förderliste der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft mit einer Variantenkennung, die von der abweicht, unter der er im Fachhandel angeboten wird — bei identischem Modellnamen, identischem Magazinwinkel und identischem Nagelsystem. Der Unterschied liegt allein im Auslösesystem.

Beim Kauf zählt die vollständige Artikelnummer, nicht der Modellname und nicht das Produktfoto. Zwei Geräte, die im Titel gleich heißen und auf dem Bild identisch aussehen, können sich in der Auslöseart unterscheiden — und damit darin, wo sie eingesetzt werden dürfen.

Praktisch bedeutet das: Vor der Bestellung wird die Artikelnummer mit der Angabe zur Auslöseart abgeglichen, und zwar in einer Herstellerquelle, nicht im Händlertitel. Wo die Auslöseart nicht ausgewiesen ist, gehört sie unter Nennung der vollständigen Nummer erfragt — und die Antwort gehört schriftlich, weil sie im gewerblichen Einsatz Teil der Gefährdungsbeurteilung wird.

Was die BG BAU fördert — und was nicht

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft fördert Eintreibgeräte mit Einzelauslösung im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien. Die zugehörigen Anforderungen sind aufschlussreich, weil sie die Regeln in eine sehr klare Form bringen.

Gefördert werden Geräte, die ausschließlich mit der Auslösesicherung Einzelauslösung ausgerüstet sind und betrieben werden können. Das Wort ausschließlich ist der Kern: Ein umschaltbares Gerät erfüllt diese Bedingung nicht, auch wenn es Einzelauslösung beherrscht. Der Nagel- beziehungsweise Klammerlängenbereich liegt bei 50 bis 100 Millimetern, und die Betriebsanleitung des Herstellers muss die Einzelauslösung beziehungsweise eine Abgrenzung zur Kontaktauslösung beschreiben.

Die Übersichtstabelle der Anforderungen ordnet den Auslösearten außerdem eine Verwendungsangabe zu. Bei den beiden Einzelauslösungen steht dort, sie seien ohne Verwendungseinschränkung zu nutzen. Bei Kontaktauslösung, umschaltbarer Ausführung, wahlweiser Auslösung und Auslösung mit automatischer Rückkehr steht dort, sie dürften nur auf sicheren Arbeitsplätzen verwendet werden.

Die Förderliste ist nicht vollständig

Die BG BAU weist selbst darauf hin, dass es neben den gelisteten Geräten weitere geben kann, die die Förderkriterien erfüllen, und dass die Liste keinen vollständigen Überblick über alle am Markt erhältlichen Produkte bietet. Aus dem Fehlen eines Geräts auf der Liste folgt deshalb nicht, dass es die Kriterien nicht erfüllt — es folgt nur, dass es dort nicht geprüft und aufgenommen wurde.

Für Heimwerker ist die Prämie nicht zugänglich, die Liste aber trotzdem nützlich: Sie ist eine der wenigen frei einsehbaren Quellen, in denen Geräte mit ihrer Artikelnummer, ihrem Nagellängenbereich und ihrer Auslöseart zusammen aufgeführt sind. Vertreten sind darin die meisten der Marken, die auch in den Vergleichen dieses Clusters vorkommen.

Akkugeräte fallen unter eine andere Norm

Die bisher genannten Begriffe stammen aus der Gerätenorm für handgehaltene, nicht elektrisch betriebene Maschinen. Für Akkugeräte gilt eine andere Norm, und das ist keine Formalie, sondern in den Anforderungen der BG BAU ausdrücklich festgehalten.

Dort heißt es, für gas- und druckluftbetriebene Eintreibgeräte gälten die Begriffe der Auslösesicherungen nach DIN EN ISO 11148-13, für akkubetriebene dagegen die nach DIN EN 60745-2-16. In der Übersichtstabelle tauchen bei den Akkugeräten deshalb zwei Auslösearten auf, die es bei Druckluftgeräten nicht gibt: die wahlweise Auslösung und die Auslösung mit automatischer Rückkehr.

Beide sind, wie die Kontaktauslösung, nicht förderfähig und nur auf sicheren Arbeitsplätzen zu verwenden. Die Verbotskennzeichnungspflicht selbst besteht nach dem Baustein Eintreibgeräte allerdings ausschließlich für gas- und druckluftbetriebene Geräte.

Kurz gefasst

Die Abgrenzung ist eine Feststellung, keine Wertung. Sie erklärt aber, warum die Datenblätter von Akku- und Druckluftnaglern bei diesem Kennwert unterschiedliche Begriffe verwenden — und warum ein Vergleich über die Antriebsarten hinweg an dieser Stelle nicht eins zu eins funktioniert.

Wenn der Hersteller nur die Sicherung nennt

Der häufigste Fall im Heimwerkersegment ist nicht die falsche Angabe, sondern die fehlende. In den drei Vergleichen dieses Clusters nennen vier von fünf Klammergeräten ausschließlich die Auslösesicherung und nirgends die Auslöseart.

Ein Hersteller führt ein ganzes Kapitel zur Kontrolle der Auslösesicherung, ohne die Auslöseart je zu erwähnen. Ein zweiter nennt eine Sicherheitsschlagsperre. Ein dritter verbietet an einer Stelle den Einsatz in Kontaktauslösung für bestimmte Anwendungen — was stark dafür spricht, dass das Gerät sie beherrscht, es aber nicht belegt. Ein vierter nennt auf ein und derselben Herstellerseite zwei einander widersprechende Auslösearten.

Ein fünfter Fall ist der auffälligste: Ein Hersteller nennt für dasselbe Gerät einen wählbaren Auslöser, einen Dual-Modus, eine feste Kontaktauslösung als Tabellenwert und ein separat bestellbares Zubehörteil für die Kontaktauslösung. Vier Angaben, die nicht alle gleichzeitig zutreffen können.

Vier widersprüchliche Angaben sind nicht besser als keine. Wo die Auslöseart aus den Herstellerquellen nicht bestimmbar ist, gehört sie vor der Bestellung geklärt — und im gewerblichen Einsatz schriftlich dokumentiert, weil sie in die Gefährdungsbeurteilung eingeht.

Ein sechster Fall betrifft die Übersetzung. Bei einem Gerät dieses Clusters entsteht in der deutschen Betriebsanleitung der Eindruck einer Kontaktauslösung, die das englische Original ausdrücklich verneint. Wer eine deutschsprachige Anleitung als alleinige Grundlage nimmt, kann hier zu einer falschen Annahme über das Geräteverhalten kommen.

Der praktische Umgang mit einer solchen Lage ist unangenehm, aber eindeutig: Ein Kennwert, der in vier Herstellerangaben vier verschiedene Antworten hat, ist für die Kaufentscheidung nicht verwendbar. Wer das Gerät ausschließlich in der Werkstatt einsetzt, kann damit leben. Wer es auf eine Baustelle mitnimmt, kann es nicht — dort muss die Auslöseart feststehen, bevor das Gerät bestellt wird.

Wie der Handel die Angabe verwischt

Neben den Lücken bei den Herstellern gibt es zwei Muster, mit denen im Handel die Auslöseart unschärfer dargestellt wird, als sie ist.

Das erste ist die Formulierung eines verstellbaren Auslösesystems. Sie klingt nach einem Schalter am Gerät. Bei einem Hersteller dieses Clusters bedeutet sie tatsächlich einen Bauteiltausch: Beide Auslösearten sind Ersatzteile mit eigener Artikelnummer, und die andere Variante ist ein Zubehörkauf. Wer das Gerät auspackt und einen Schalter sucht, findet keinen.

Das zweite ist die Gleichsetzung von Sicherung und Auslöseart im Produkttitel. Ein Gerät, das mit Sicherheitsnase beworben wird, ist damit nicht als Einzelauslöser ausgewiesen — die Sicherheitsnase haben alle. Der Titel eines Marktplatzangebots ist an dieser Stelle ohnehin die schwächste Quelle, weil er weder vom Hersteller stammt noch mit der Artikelnummer abgeglichen sein muss.

Ein drittes Muster betrifft Eigenbegriffe ohne Normbezug. Ein Hersteller dieses Clusters beschreibt einen Automatikbetrieb, ein anderer einen Doppelauslösemechanismus. Der zweite Begriff meint tatsächlich das Zusammenspiel von Auslöser und Werkstückkontakt und ist insofern eine Aussage zur Auslöseart. Der erste ist ein Eigenbegriff ohne Normbezug und darf nicht mit Kontaktauslösung gleichgesetzt werden.

Wie sich die Auslöseart am Gerät selbst feststellen lässt

Wenn die Herstellerangaben schweigen oder sich widersprechen, bleibt die Prüfung am Gerät. Sie ist einfach, muss aber ohne Befestigungsmittel und ohne Druckluft am Werkstück stattfinden — und die Reihenfolge ist wichtig.

Zuerst wird das Magazin vollständig entleert und das Gerät von der Druckluftleitung getrennt. Beides verlangt der Baustein Eintreibgeräte ohnehin für jeden Wechsel des Betriebszustands. Erst danach lässt sich am drucklosen Gerät die Mechanik beobachten: Was passiert, wenn nur der Auslöser betätigt wird, was passiert, wenn nur der Werkstückkontakt eingedrückt wird, und lässt sich die Reihenfolge umkehren?

Bei einer Einzelauslösung mit Sicherungsfolge muss der Werkstückkontakt zuerst kommen; der Auslöser allein bewirkt nichts, und die umgekehrte Reihenfolge führt zu keiner Schussfreigabe. Bei einer Kontaktauslösung ist die Reihenfolge beliebig. Beim Zwischenschritt, der Einzelauslösung mit Auslösesicherung, bleibt der Kontakt gedrückt und nur der Auslöser muss zurückkehren.

Diese Prüfung ersetzt keine Herstellerangabe

Was man am drucklosen Gerät beobachtet, ist ein Indiz und keine Zusicherung. Für die Gefährdungsbeurteilung im gewerblichen Einsatz zählt die Angabe des Herstellers, nicht die eigene Beobachtung. Wer die Angabe nicht bekommt, hat damit ein Beschaffungsproblem und kein Prüfproblem — und sollte die Bestellung überdenken.

Ein zweiter Hinweis findet sich am Gerät selbst: das Verbotskennzeichen. Ist es vorhanden, beherrscht das Gerät Kontakt- oder Dauerauslösung oder ist umschaltbar. Fehlt es, ist das allerdings kein Beweis für das Gegenteil — es kann auch schlicht fehlen, und das wäre ein Mangel und keine Freigabe.

Was sich mit der neuen Gerätenorm geändert hat

Die geltende Gerätenorm DIN EN ISO 11148-13 hat 2019 die Vorgängernorm DIN EN 792-13 aus dem Jahr 2009 abgelöst, und gerade beim Auslösesystem waren die Änderungen erheblich. Das ist für den Kauf relevant, weil in diesem Cluster mehrere Hersteller in ihren Konformitätserklärungen noch die abgelöste Norm führen.

Neu aufgenommen wurde ein eigenes Symbol zur Kennzeichnung von Geräten mit Kontaktauslösung sowie eine zusätzliche Definition von Auslösesystemen. Die Werte für die minimale Auslösekraft am Auslösebügel wurden in Abhängigkeit vom Auslösesystem geändert. Die Anforderungen an die Funktion der Auslösesicherung für Geräte, die in harte Oberflächen wie Stahl und Beton eintreiben, wurden erweitert, und für Geräte mit umschaltbarem Auslösesystem kamen zusätzliche Anforderungen hinzu.

Zwei Änderungen betreffen die Systematik unmittelbar. Erstens hängt die Frage, ob ein Gerät überhaupt eine Auslösesicherung benötigt, nur noch von Art, Länge und Gewicht des Befestigungsmittels ab. Zweitens wurden die Bedingungen geändert, wann eine Kontaktauslösung benutzt werden kann beziehungsweise wann eine Einzelauslösung benutzt werden muss. Zusätzlich kam ein Mindestweg der Auslösesicherung von fünf Millimetern hinzu, bevor eine Auslösung erfolgen kann.

Kurz gefasst

Für den Käufer heißt das: Eine Konformitätserklärung, die noch die Vorgängernorm nennt, bezieht sich auf einen älteren Anforderungsstand — gerade bei genau dem Kennwert, um den es in diesem Artikel geht. In den drei Vergleichen dieses Clusters führen zwei Hersteller die abgelöste Norm, einer nennt gar keine.

Welche Auslöseart zu welcher Arbeit passt

Aus alldem ergibt sich eine Entscheidung, die weniger von der Arbeit abhängt als vom Arbeitsort. Wer ausschließlich an einem festen Arbeitsplatz nagelt — Werkbank, Montagetisch, Halle —, kann die Kontaktauslösung nutzen und profitiert von ihrem Geschwindigkeitsvorteil. Bei Serienarbeiten wie Palettieren oder Rahmenbau ist der real.

Wer auch nur gelegentlich auf einer Baustelle mit wechselnden Arbeitsplätzen arbeitet, braucht ein Gerät mit Einzelauslösung — und zwar eines, das ausschließlich Einzelauslösung kann, wenn es den Kriterien der Berufsgenossenschaft entsprechen soll. Ein umschaltbares Gerät erfüllt diese Bedingung nicht.

Für Heimwerker gilt dieselbe Logik ohne den rechtlichen Zwang. Wer auf einer Leiter steht oder über eine Dachlattung geht, hat mit Einzelauslösung schlicht das sicherere Gerät — unabhängig davon, ob eine Vorschrift greift. Der Zeitverlust ist bei den Arbeiten, die Heimwerker typischerweise ausführen, gering, weil dort ohnehin zwischen den Schüssen ausgerichtet wird.

Welche Bauform überhaupt in Frage kommt, entscheidet sich vorher — am Befestigungsmittel und seiner Stärke. Die Abgrenzung der drei Bauformen und die Frage, wann Druckluft die richtige Antriebsart ist, klärt die Übersicht über Druckluftnagler und ihre Bauformen.

Wie eng die Auslöseart mit dem Nagelsystem zusammenhängt und warum die Variantenkennung eines Geräts über beides zugleich entscheidet, steht im Ratgeber zu Magazinwinkel und Nagelsystemen.

Bei den Geräten mit langen Nägeln ist die Frage am schärfsten, weil dort die Einsatzbeschränkung greift und zugleich die Geschwindigkeitsvorteile der Kontaktauslösung am größten sind. Welche Auslöseart die einzelnen Geräte führen, steht bei den Streifennaglern.

In der Klasse der feinen Nagler ist die Datenlage besser: Drei von fünf Herstellern benennen die Auslöseart sauber, einer davon sogar im Vokabular der Gerätenorm. Die Einzelangaben stehen bei den Stauchkopf- und Bradnaglern.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Auslöseart und Auslösesicherung?
Es sind zwei Bauteile mit zwei Funktionen. Die Auslösesicherung — in der Gerätenorm Werkstückkontakt genannt — ist das federnde Teil an der Mündung, das verhindert, dass in die Luft geschossen wird. Die Auslöseart beschreibt, was passiert, wenn Auslöser und Werkstückkontakt beide betätigt sind: ob für jeden Schuss neu abgezogen werden muss oder ob das Aufsetzen genügt. Aus dem Satz, ein Gerät habe eine Sicherheitsnase, folgt über die Auslöseart nichts.
Welche Auslösearten gibt es?
Der Baustein Eintreibgeräte der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unterscheidet fünf: Einzelauslösung mit Sicherungsfolge, Einzelauslösung mit Auslösesicherung, Kontaktauslösung, Dauerauslösung mit Auslösesicherung und die umschaltbare Ausführung. Die Gerätenorm kennt zusätzlich die andauernde Kontaktauslösung und die Kontaktauslösung mit automatischer Rücksetzung. Für Akkugeräte gelten die Begriffe einer anderen Norm.
Welche Geräte tragen ein Verbotskennzeichen?
Nach dem Baustein Eintreibgeräte tragen es Geräte mit Kontaktauslösung, mit Dauerauslösung mit Auslösesicherung und umschaltbare Geräte. Kein Verbotskennzeichen tragen Geräte mit Einzelauslösung mit Sicherungsfolge und mit Einzelauslösung mit Auslösesicherung. Die Kennzeichnungspflicht besteht ausschließlich für gas- und druckluftbetriebene Eintreibgeräte.
Wo darf ein Gerät mit Kontaktauslösung nicht eingesetzt werden?
Nach DGUV Information 201-054 dürfen entsprechend gekennzeichnete Geräte mit Kontakt- oder Dauerauslösung auf Baustellen mit wechselnden Arbeitsplätzen nicht eingesetzt werden, sofern der Arbeitsplatzwechsel über Treppen, Leitern und leiterähnliche Konstruktionen erfolgt — insbesondere bei Arbeiten auf Schrägdächern und auf Gerüsten. Auf Baustellen kommen Geräte mit Einzelauslösung mit Sicherungsfolge oder mit Auslösesicherung zum Einsatz.
Warum tragen umschaltbare Geräte ebenfalls das Verbotskennzeichen?
Weil sie die Kontaktauslösung beherrschen. Der Baustein Eintreibgeräte definiert umschaltbare Geräte als solche, die über einen Schalter am Gerät zwischen Kontaktauslösung und Einzelauslösung wechseln können — und ordnet ihnen das Verbotskennzeichen zu. Bei der Arbeitsschutzprämie der BG BAU gilt dasselbe: Gefördert werden nur Geräte, die ausschließlich mit Einzelauslösung ausgerüstet sind und betrieben werden können.
Wie kann ich die Auslöseart eines Geräts ändern?
Über die Geräte dieses Clusters hinweg gibt es drei Wege. Ein Hersteller bietet einen Auslösemoduswähler am Gerät, der werkzeuglos umschaltet. Ein zweiter führt beide Auslösearten als Ersatzteile mit eigener Nummer, sodass der Wechsel ein Bauteiltausch ist. Ein dritter verkauft die andere Auslöseart als eigene Gerätevariante mit anderer Artikelnummer. Nur der erste Weg ist eine Gerätefunktion, die anderen beiden sind Beschaffungsvorgänge.
Woran erkenne ich die Auslöseart im Datenblatt?
An der Verwendung der normativen Begriffe. Wer Einzelauslösung mit Sicherungsfolge oder sequential actuation schreibt, meint die Auslöseart. Wer nur Sicherheitsnase, Auslösesicherung, Sicherheitsschlagsperre oder safety nose schreibt, beschreibt die Sicherung und lässt die Auslöseart offen. In diesem Cluster nennen vier von fünf Klammergeräten ausschließlich die Sicherung — dort ist die Auslöseart aus den Herstellerangaben nicht bestimmbar.
Gilt das alles auch für Akku-Nagler?
Die Begriffe stammen aus einer anderen Norm. Die Anforderungen der BG BAU halten ausdrücklich fest, dass für gas- und druckluftbetriebene Eintreibgeräte die Begriffe nach DIN EN ISO 11148-13 gelten, für akkubetriebene dagegen die nach DIN EN 60745-2-16. Die Verbotskennzeichnungspflicht besteht nach dem Baustein Eintreibgeräte ausschließlich für gas- und druckluftbetriebene Geräte; die Einsatzbeschränkung auf sichere Arbeitsplätze führt die BG BAU aber auch für Akkugeräte mit Kontaktauslösung.

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  1. Ersterstellung. Die Auslösearten und ihr Verhalten sind über den Baustein B 235 der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft belegt, die Einsatzbeschränkung über DGUV Information 201-054 Kapitel 6.1, die Förderkriterien über die Anforderungen der BG BAU zu Arbeitsschutzprämien in der Fassung vom 27.07.2026. Der Normwortlaut von DIN EN ISO 11148-13 ist kostenpflichtig und wird nicht zitiert; die Begriffe stammen aus der frei zugänglichen Gliederung. Die Symbolgeometrie des Verbotskennzeichens ist nicht belegt und wird deshalb nicht beschrieben.

Verwendete Quellen

  1. [1]BG BAU, Baustein B 235 „Eintreibgeräte“, Stand 07/2019 · abgerufen 2026-08-23
  2. [2]DGUV Information 201-054, Kapitel 6 — Handmaschinen auf der Baustelle · abgerufen 2026-08-23
  3. [3]BG BAU, Anforderungen und Hinweise für Arbeitsschutzprämien — Eintreibgeräte, Stand 27.07.2026 · abgerufen 2026-08-23
  4. [4]BG BAU, Arbeitsschutzprämie „Eintreibgeräte mit Einzelauslösungen“ · abgerufen 2026-08-23
  5. [5]DIN EN ISO 11148-13:2019-07 — Eintreibgeräte, Sicherheitsanforderungen · abgerufen 2026-08-23
  6. [6]DIN EN 792-13:2009-01 — die abgelöste Vorgängernorm · abgerufen 2026-08-23