Ratgeber · Poolsauger
Laufzeit, Laden, Lagern und Austausch des Poolsauger-Akkus
Akku im Poolsauger: was Hersteller zu Laden und Lagern vorgeben, was UBA und BAM raten und was EU-Batterieverordnung, BattDG und ElektroG ab wann zum Austausch regeln.
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Ab dem 18. Februar 2027 muss eine Gerätebatterie so eingebaut sein, dass der Endnutzer sie jederzeit leicht entfernen und austauschen kann. So steht es in Artikel 11 der EU-Batterieverordnung. Ein Akku-Poolsauger hat eine solche Batterie, und er arbeitet unter Wasser.
Für genau diesen Fall enthält die Verordnung eine Sonderregel. Was sie erlaubt, was heute schon gilt und was Hersteller, Umweltbundesamt und Bundesanstalt für Materialforschung zu Laden und Lagern schreiben, stellt dieser Ratgeber zusammen, jeweils mit dem Datum, ab dem es gilt.
Die Regel ab Februar 2027
Die Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien ist am 28. Juli 2023 im Amtsblatt erschienen. Die meisten Teile gelten seit dem 18. Februar 2024. Für Artikel 11, die Austauschbarkeit, nennt Artikel 96 ein eigenes Datum: Er gilt ab dem 18. Februar 2027.
Der Kern steht in Absatz 1. Eine Gerätebatterie muss vom Endnutzer während der Lebensdauer des Produkts leicht entfernt und ausgetauscht werden können. Leicht heißt: mit handelsüblichen Werkzeugen. Spezialwerkzeug ist nur erlaubt, wenn es kostenlos beiliegt. Herstellerspezifisches Werkzeug, Wärme und Lösungsmittel sind ausgeschlossen.
Dazu kommen Pflichten rund um den Tausch. Der Hersteller muss eine Anleitung und Sicherheitsinformationen für Verwendung, Entfernen und Austausch beilegen und dauerhaft auf einer öffentlichen Website bereitstellen. Die Batterie muss sich durch eine andere kompatible Batterie ersetzen lassen, ohne dass Leistung oder Sicherheit leiden.
Die Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte bleibt von Absatz 1 unberührt, steht in Unterabsatz 4; die Pflichten aus dem Altgeräterecht laufen also weiter daneben. Absatz 3 enthält eine zweite Ausnahme für Geräte, bei denen die Stromversorgung nicht unterbrochen werden darf; für einen Poolsauger spielt sie keine Rolle. Absatz 4 erlaubt der Kommission, die Liste der Ausnahmen per delegiertem Rechtsakt zu ändern. Software darf den Tausch nicht erschweren, so Absatz 8. Und Absatz 7 verlangt, dass Ersatzbatterien noch mindestens fünf Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Einheit eines Modells erhältlich sind.
Was eine Gerätebatterie ist, regelt Artikel 3: gekapselt, höchstens 5 Kilogramm schwer und nicht speziell für die industrielle Verwendung ausgelegt. Die Akkus der Poolsauger in diesem Cluster dürften darunter fallen: Schon das ganze Gerät wiegt beim Max Li von Water Tech, dem schwersten mit Gewichtsangabe, rund 2,3 Kilogramm.
Wer den Endnutzer ist, definiert die Verordnung für dieses Kapitel nicht selbst. Die Leitlinien der Kommission sagen dazu, er solle eine volljährige Person sein.
Wie die Hersteller heute zum Tausch stehen, zeigt der Vergleich, bei welchem Akku-Poolsauger es einen Ersatzakku gibt.
Die Sonderregel für Geräte unter Wasser
Absatz 2 erlaubt eine Abweichung. Die Batterie darf so verbaut sein, dass nur unabhängige Fachleute sie entfernen und tauschen können. Buchstabe a nennt dafür abwaschbare oder abspülbare Geräte, die speziell für eine Umgebung ausgelegt sind, in der regelmäßig Spritzwasser-, Strahlwasser- oder Unter-Wasser-Bedingungen herrschen.
Die Ausnahme hat eine Bedingung. Sie gilt nur, wenn sie im Interesse der Sicherheit des Nutzers und des Geräts erforderlich ist. Erwägungsgrund 39 fügt hinzu: nur, wenn es nicht möglich ist, das Gerät anders auszulegen.
Zwei Wege zum neuen Akku nach Artikel 11
Regelfall, Absatz 1
Der Endnutzer tauscht selbst, mit handelsüblichem Werkzeug. Anleitung und Sicherheitsinformationen liegen bei und stehen dauerhaft im Netz. Gilt ab 18. Februar 2027.
Sonderregel, Absatz 2 Buchstabe a
Unabhängige Fachleute tauschen, also nicht nur der Hersteller. Zulässig, wenn das Gerät für regelmäßigen Betrieb unter Wasser ausgelegt ist und die Sicherheit es erfordert.
Die Leitlinien der Kommission vom 10. Januar 2025 erläutern beides. Gemeint ist keine Umgebung, in der ein Gerät nur zufällig oder versehentlich nass wird. Unter-Wasser- Bedingungen setzen die Leitlinien mit der Schutzart IPX7 gleich; IPX8 erwähnen sie nicht. Was handelsübliches Werkzeug ist, bestimmen die Leitlinien über die Norm EN 45554 aus dem Jahr 2020. Die Produktdokumentation muss begründen, warum ein Tausch durch den Endnutzer die Sicherheit gefährden würde.
Unabhängige Fachleute sind laut Leitlinien Personen mit der Kompetenz, das Produkt zu reparieren. Die Sonderregel bedeutet also nicht, dass der Akku gar nicht getauscht wird. Sie verschiebt den Tausch vom Käufer zu einer Werkstatt.
Rechtsverbindlich sind die Leitlinien nicht; sie geben nach eigener Aussage die Ansicht der Kommission wieder.
Ob ein bestimmter Poolsauger die Sonderregel in Anspruch nimmt, steht in keiner der hier ausgewerteten Quellen. Das muss der Hersteller in seinen Unterlagen belegen, und bisher beruft sich keiner der Hersteller in diesem Cluster auf die Sonderregel.
Für Käufer ab 2027 bleibt damit eine einfache Prüfung: In den Unterlagen eines Geräts mit fest verbautem Akku sollte stehen, worauf sich der Hersteller beruft. Steht dort nichts, ist das eine Frage an Hersteller oder Händler.
Im Juli 2026 hat die Kommission eine delegierte Verordnung angenommen, die Absatz 2 neu fasst. Für nasse Umgebungen bleibt der Inhalt gleich, ergänzt um am Körper tragbare Geräte. Eine Veröffentlichung im Amtsblatt war bis zum 13. Oktober 2026 nicht bestätigt; in Kraft tritt sie erst zwanzig Tage danach.
Was heute schon gilt
Auch vor 2027 gibt es eine Regel zur Entnahme, nur eine weichere. Paragraf 4 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verlangt, Geräte möglichst so zu gestalten, dass Endnutzer Altbatterien und Altakkus problemlos und zerstörungsfrei entnehmen können.
Geht das nicht, sollen sie mit handelsüblichem Werkzeug durch vom Hersteller unabhängiges Fachpersonal entnommen werden können. Das Wort „möglichst" macht den Unterschied zur Verordnung: Es ist eine Gestaltungsvorgabe, kein Recht des Käufers auf den Tausch.
Absatz 4 desselben Paragrafen verlangt Informationen. Sind Batterien eingebaut, muss das Gerät Angaben über deren Typ und chemisches System enthalten und darüber, wie sie sicher entnommen werden.
Wie die Hersteller das umsetzen, ist verschieden. Intex nennt für den ZR100 Nickel- Metallhydrid und schreibt, der Akku sei im Gehäuse versiegelt und nicht tauschbar. In der Anleitung des Vorgängers 28620 von 2025 steht zugleich, die Batterie müsse vor dem Verschrotten aus dem Gerät entfernt werden.
Poolwonder beschreibt in der Anleitung, dass sich der Akku zur Entsorgung durch Aufschrauben des Gehäuses und Abstecken entnehmen lässt. Wer das Gerät öffnet, ohne autorisiert zu sein, verliert allerdings die Gewährleistung, schreibt dieselbe Anleitung.
Water Tech geht einen dritten Weg. Der Akku sitzt dauerhaft versiegelt in der Motorbox, die Motorbox selbst aber baut der Käufer ein; Werkzeug oder Werkstatt verlangt Water Tech dafür nicht.
Bestway nennt die Zellchemie des AquaSurge und des Lay-Z-Spa-Saugers in keinem Dokument. Nur die Konformitätserklärungen von 2025 führen die Norm EN 62133-2, die für Lithium-Akkus gilt, und die Batterieverordnung.
Bei den anderen fällt die Dokumentation unterschiedlich aus. Water Tech druckt in die Anleitung eine Symboltabelle mit CE-Zeichen und Hinweis auf die getrennte Entsorgung, Poolwonder nennt im Impressum die Registrierungen für Elektrogeräte und für Batterien in Deutschland. Eine Konformitätserklärung war bei Poolwonder, Water Tech, Intex und BWT nicht zu finden.
Wer heute einen Ersatzakku verkauft
Den Akku einzeln verkauft im Cluster nur Poolwonder. Der Ersatzakku SW10025 hat 7,4 Volt und 2.200 Milliamperestunden und passt laut Shop in den V2 ab Baujahr 2018 und in den Marvelix. Eine Einbauanleitung war nicht zu finden. Wer bestellt, hält sich an die Kennungen: SW10025 bei Poolwonder, P20X003LIV2 bei Water Tech für den Catfish. Auch das Ladegerät verkauft Poolwonder einzeln, ebenso Water Tech das Ladegerät des Max Li.
Bei Intex und Water Tech gibt es den Akku nur zusammen mit der Antriebseinheit. Bei Intex heißt sie Motoreinheit und war am 13. Oktober 2026 für den ZR100 und den Vorgänger 28620 jeweils vorrätig; beim 28620 führt der Shop sie mit dem Zusatz, dass sie für Geräte ab 2020 gilt. Water Tech nennt sie Motorbox, mit Akku, Motor, Schalter und Ladegerät, und gibt darauf 90 Tage Garantie.
Für den Catfish war die Motorbox lieferbar, für den Max Li nicht. Water Tech schreibt in der Wissensdatenbank ausdrücklich, den Akku nicht einzeln zu verkaufen.
Für die beiden Bestway-Sauger waren weder Akku noch Ersatzteile zu finden. Bei BWT steht der Akku des BC02 im Shop als austauschbar; laut Anleitung darf ihn nur ein von BWT autorisierter Fachmann wechseln, und zu kaufen gibt es ihn im eigenen Shop nicht.
Für Ersatz aus fremden Quellen gibt es Warnungen. Die BAM schreibt, Akkus mit fremden Zellen seien nicht mehr sicherheitsgeprüft. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung nennt billige Austauschakkus für Markengeräte einen Risikofaktor.
Wer ein Gerät mit Lithium-Akku zur Reparatur einschickt, sollte wissen, dass die BAM Lithiumbatterien als Gefahrgut einordnet. Wie der Versand abläuft, regeln Hersteller und Versanddienst; Water Tech etwa lässt Garantiefälle über ein eigenes Rücksendeportal laufen.
Welche Geräte für Whirlpool und kleine Becken einen Ersatzakku haben, zeigt der Vergleich, welcher Whirlpool-Sauger einen tauschbaren Akku hat.
Ab 2027 kommt die Pflicht aus Artikel 11 Absatz 7 dazu: fünf Jahre Ersatzbatterien nach der letzten Einheit eines Modells.
Lithium-Ionen oder Nickel-Metallhydrid
Die meisten Akku-Poolsauger arbeiten mit Lithium-Ionen-Zellen. Poolwonder verbaut zwei Zellen des Typs 18650, Water Tech im Catfish ein Paket mit 7,4 Volt und 16,28 Wattstunden, BWT im BC02 eine Zelle mit 3,7 Volt und 2.000 Milliamperestunden. Bei Bestway ergibt sich Lithium nur aus der Norm in der Konformitätserklärung.
Eine Ausnahme ist Intex. Der ZR100 arbeitet mit Nickel-Metallhydrid, ebenso der Vorgänger 28620.
Aus Spannung und Kapazität lässt sich der Energieinhalt rechnen. 7,4 Volt mal 2,2 Amperestunden ergeben 16,28 Wattstunden, genau den Wert, den Water Tech für den Catfish angibt. Poolwonder nennt für den Ersatzakku dieselbe Spannung und Kapazität, aber keine Wattstunden; rechnerisch sind es ebenso 16,28. Der BC02 kommt mit 3,7 Volt und 2 Amperestunden auf 7,4 Wattstunden, weniger als die Hälfte. Am oberen Ende liegt Enhulk: 20 Volt und 2 Amperestunden beim PCT403T, rechnerisch 40 Wattstunden.
Auf Amazon steht beim V2 ein anderer Wert: 14,8 Wattstunden, was 2.000 statt 2.200 Milliamperestunden entspräche. Der Hersteller nennt nur die 2.200 des Ersatzakkus. Welcher Akku in einem bestimmten Gerät steckt, lässt sich von außen nicht prüfen.
Was das Umweltbundesamt zu den beiden Zellchemien schreibt
Lithium-Ionen
Kaum wahrnehmbare Selbstentladung bei Raumtemperatur. Altern auch ohne Nutzung. Am besten zwischen etwa 20 und 90 Prozent laden. Lagern bei 40 bis 50 Prozent.
Nickel-Metallhydrid
Rund 25 Prozent Selbstentladung pro Monat, bei Varianten mit niedriger Selbstentladung rund 4 Prozent. Neigt zum Lazy-Effekt, wenn oft nur teilweise entladen wird.
Für den Poolsauger hat das praktische Folgen. Ein Nickel-Metallhydrid-Akku, der im Herbst voll eingelagert wird, verliert nach den Zahlen des Umweltbundesamts in drei Monaten gut die Hälfte bis drei Viertel seiner Ladung, je nachdem, ob man die 25 Prozent je Monat auf die Anfangsladung oder auf die jeweils verbliebene bezieht. Ob Intex eine Variante mit niedriger Selbstentladung verbaut, steht nicht in den Unterlagen. Intex verlangt, den ZR100 alle drei Monate nachzuladen. Was der Lazy-Effekt für den Intex-Akku bedeutet, sagt die Anleitung nicht.
Ein Lithium-Akku verliert in derselben Zeit wenig, altert aber trotzdem. Das Umweltbundesamt schreibt, viele wüssten nicht, dass Lithium-Ionen-Akkus auch ohne Nutzung altern.
Bei der Kennzeichnung bringt die Verordnung Neues. Wiederaufladbare Gerätebatterien sollen eine Kapazitätsangabe tragen; Artikel 13 nennt dafür den 18. August 2026 oder 18 Monate nach einem Durchführungsrechtsakt. Ob dieser Rechtsakt erlassen ist, wurde für diesen Ratgeber nicht geprüft.
Lebensdauer und was sie verkürzt
Eine Lebensdauer in Jahren steht nur bei Water Tech: drei bis fünf im Durchschnitt. Die anderen Hersteller schreiben nichts dazu, auch nicht, nach wie vielen Ladezyklen die Kapazität nachlässt.
Was die Lebensdauer verkürzt, steht dagegen bei mehreren. Laut Bestway leidet der Akku unter Sonne. Intex will das Gerät nach dem Saugen abgeschaltet sehen, damit der Akku keinen Schaden nimmt. Water Tech warnt, mehr als 24 Stunden am Ladegerät könnten ihm schaden.
Das Umweltbundesamt nennt Temperaturgrenzen. Oberhalb von 50 Grad und unterhalb von minus 20 Grad verkürze sich die Lebensdauer von Lithium-Akkus stark; schon Temperaturen über 40 Grad seien nachteilig. Bestways Hinweis auf die Sonne zielt in dieselbe Richtung.
Auch die Ladegrenzen spielen eine Rolle. Das Umweltbundesamt rät, Lithium-Akkus nur bis etwa 90 Prozent zu laden und spätestens bei etwa 20 Prozent wieder aufzuladen. Ob ein Poolsauger beim Laden vorher stoppt, nennt keiner der Hersteller.
Für die Laufzeit pro Ladung geben die Hersteller Werte zwischen 30 Minuten (BWT BC02) und über einer Stunde (Poolwonder) an. Läuft ein Gerät nach einigen Saisons deutlich kürzer, ist das ein Hinweis auf einen gealterten Akku.
Beim Nickel-Metallhydrid-Akku des Intex ZR100 nennt das Umweltbundesamt eine weitere Ursache für scheinbar nachlassende Kapazität: den Lazy-Effekt, wenn der Akku oft nur teilweise entladen und wieder geladen wird. Bei Lithium-Akkus beschreibt das Amt ihn nicht.
Wie Hersteller von Robotern dieselbe Frage beantworten, steht im Ratgeber, wie lange ein Poolroboter im Betrieb durchhält.
Laden: Zeiten, Netzteile, Orte
Die Ladezeiten der Hersteller reichen von unter anderthalb Stunden beim Enhulk PCT403T bis sechs Stunden beim Intex ZR100. Dazwischen liegen Poolwonder und tillvex mit drei Stunden, Bestway mit vier bis fünf, Water Tech mit vier und BWT mit viereinhalb bis sechs.
Beim Netzteil gibt es zwei Lager. Poolwonder lädt nur mit dem mitgelieferten Netzteil mit 12 Volt und einem Ampere. Intex legt gar keines bei; gefordert sind 5 bis 5,2 Volt und wenigstens ein Ampere; Bestway lädt ebenfalls über USB, im ausgeschalteten Zustand.
Die BAM rät, nur passende Ladegeräte zu verwenden und das Ladegerät nach dem Laden zu entfernen. Eine Überladung könne zu einer gefährlichen Reaktion der Lithium-Batterie führen.
Zur Dauer am Ladegerät nennen zwei Hersteller Obergrenzen. Water Tech: höchstens 24 Stunden. BWT: nie länger als 10 Stunden, und nach dem Saugen 30 bis 40 Minuten Pause, bevor geladen wird.
Den Ort regeln mehrere. Water Tech lässt nur drinnen laden, bei 10 bis knapp 38 Grad. BWT verlangt ebenfalls Innenräume, bei 5 bis 35 Grad. Poolwonder will trockene Ladestifte. Den Ladestand zeigen Enhulk am Gerät und tillvex mit einer Kontrollleuchte an.
Das Umweltbundesamt rät, Lithium-Akkus nicht im Außenbereich, nicht in feuchten Räumen und nicht im Gartenhaus zu laden, und nicht, während man schläft. Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung meldet, dass Akkubrände in drei von vier Fällen in der Ladephase entstehen, und rät, nicht völlig unbeaufsichtigt zu laden. Defekte Lithium-Akkus sind nach Angabe des Instituts inzwischen die häufigste Ursache für Brände durch Elektrizität.
Die Verbraucherzentrale ergänzt zwei Punkte. Batterien und Akkus sollen nicht mit Wasser oder hoher Luftfeuchtigkeit in Berührung kommen; beim Poolsauger betrifft das zumindest Ladegerät und Ladekontakte. Und alte Akkus lädt man beim ersten Mal auf einem nicht brennbaren Untergrund wie Fliesen.
Für den Poolsauger heißt das: geladen wird im Haus, nicht im Technikschacht neben dem Becken. So verlangen es Water Tech und BWT, und so rät es das Umweltbundesamt.
Über den Winter lagern
Für die Pause zwischen zwei Saisons geben vier Hersteller Regeln vor, und sie liegen weit auseinander.
Poolwonder lagert den Sauger im Winter bei Raumtemperatur, mit etwa halb geladenem Akku. BWT nennt 30 bis 50 Prozent Ladung, 10 bis 25 Grad und Nachladen alle drei Monate. Intex lädt den ZR100 vor dem Einlagern und dann alle drei Monate, gelagert wird bei 0 bis 40 Grad. Water Tech verlangt nach jedem Monat ohne Nutzung vier Stunden Laden in Innenräumen und lagert kühl, trocken und im Haus.
Das Umweltbundesamt gibt für Lithium-Akkus einen Rahmen: 40 bis 50 Prozent Ladung, 10 bis 25 Grad und Nachladen nach spätestens sechs Monaten, etwa beim Überwintern von Gartengeräten. Nicht im Gartenhaus. Die Verbraucherzentrale nennt etwa 50 Prozent Ladezustand als gut für die Lagerung von Lithium-Akkus.
Die Zeitabstände reichen damit von einem Monat bis zu sechs. Im Zweifel gilt der Abstand des Herstellers, denn er kennt Zelle und Elektronik seines Geräts.
Beim Ladestand weichen sie ab. Poolwonder, BWT und das Umweltbundesamt wollen etwa halb voll, Intex lädt vor dem Einlagern. Leer einlagern will keiner; was dann droht, beschreibt der nächste Abschnitt.
Für die erste Ladung eines neuen Geräts nennt Intex sechs Stunden, Water Tech vier.
Tiefentladung
Ein Akku, der bis auf null entladen wird und so liegen bleibt, kann Schaden nehmen. Das schreiben die BAM, das Umweltbundesamt und der Elektroindustrieverband ZVEI. Die BAM spricht davon, dass eine Tiefentladung den Akku beschädigen kann, das Umweltbundesamt von einer lebensdauerverkürzenden Tiefentladung.
Der ZVEI geht in einem Merkblatt weiter: Tiefentladene Lithium-Batterien dürften nicht mehr geladen oder betrieben werden. Das Merkblatt richtet sich nach eigener Vorbemerkung allerdings nicht an Anwender.
Der Versichererverband GDV nennt die Folge: Zellschäden, die bis zur Selbstentzündung führen können. Er schreibt aber auch, in vielen Geräten verhindere die Elektronik eine Tiefentladung. Ob das bei einem bestimmten Poolsauger so ist, nennt keiner der Hersteller.
In den Anleitungen taucht das Thema an anderer Stelle auf. Intex nennt für ein Gerät, das nicht läuft, als Erstes das Laden. Intex und Water Tech verlangen, das Gerät nach dem Saugen nicht abgeschaltet im Becken liegen zu lassen, schon gar nicht mit leerem Akku. Startet ein Water-Tech-Gerät nicht mehr, sieht der Hersteller vier Stunden Laden vor, und wenn das nicht reicht, sechs.
Kurz gefasst
Wer einen Akku für tiefentladen hält, folgt der Anleitung des Herstellers oder fragt den Service. Eigene Wiederbelebungsversuche stehen in keiner Herstellerunterlage.
Der Akku in der Garantie
Ob ein müder Akku ein Garantiefall ist, regeln die Hersteller verschieden, und bei einem widersprechen sich zwei eigene Dokumente.
Water Tech nimmt Akkus in der Anleitung als Verbrauchsteile von der Garantie aus. Die Garantieseite für den Max Li nennt dagegen alle elektronischen Bauteile als abgedeckt. Für Käufer in der EU spielt das nur eine Nebenrolle, denn die Garantie gilt ohnehin nur in den Vereinigten Staaten und Kanada. Auf die Motorbox mit Akku als Ersatzteil gibt Water Tech 90 Tage.
Poolwonder gibt 24 Monate Herstellergarantie und nimmt Filtersäcke und Starterkit-Stangen aus. Den Akku nennt Poolwonder dabei nicht als Ausnahme.
Bei BWT sind es 2 Jahre, die neben dem Sauger auch Ladekabel, Stange und Aufsatz abdecken. Die Garantie erlischt laut Anleitung, wenn der Käufer den Akku selbst tauscht.
Intex garantiert den ZR100 zwölf Monate, gerechnet ab Kauf oder, wenn später, ab Lieferung; die gesetzliche Gewährleistung in der EU kommt hinzu. Bestway führt seine Sauger in den Garantiebestimmungen gar nicht.
Wer sein Enhulk-Gerät registriert, bekommt drei Monate mehr Garantie, allerdings nicht auf Akku und Ladegerät.
Unabhängig davon gilt die gesetzliche Gewährleistung des Händlers. Wie weit sie bei einem Akku reicht, der nach einer Saison weniger Laufzeit hat, ist eine Rechtsfrage, die dieser Ratgeber nicht beantwortet.
Entsorgen: Gerät oder Akku
Für die Entsorgung gilt in Deutschland seit dem 7. Oktober 2025 das Batterierecht-Durchführungsgesetz. Es hat das Batteriegesetz abgelöst und ergänzt die EU-Verordnung. Viele Ratgeberseiten nennen noch das alte Gesetz.
Paragraf 6 BattDG verpflichtet Endnutzer, Altbatterien getrennt vom Restmüll zu erfassen. Das gilt nicht für Batterien, die in andere Produkte eingebaut sind; für sie bleibt das ElektroG zuständig. Auch die Rücknahmepflicht der Händler nach Paragraf 14 BattDG erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien.
Die EU-Verordnung sagt dasselbe in eigenen Worten. Artikel 64 verpflichtet Endnutzer, Altbatterien getrennt von anderen Abfällen zu entsorgen; die Rücknahme durch Händler nach Artikel 62 gilt nicht für Abfallprodukte, die Batterien enthalten.
Ein Poolsauger mit festem Akku ist also ein Elektroaltgerät. Nach Paragraf 10 ElektroG sind Altbatterien, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe zerstörungsfrei zu trennen. Ist der Akku im Gehäuse versiegelt, bleibt er im Gerät.
Für den entnommenen Akku gelten die Wege des BattDG. Händler nehmen Altbatterien im Geschäft oder in unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück, Versandhändler müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung anbieten, und die öffentlich-rechtlichen Entsorger nehmen sie ebenfalls kostenlos an. Auf diese Pflicht zur Rückgabe müssen Händler die Käufer laut Paragraf 24 hinweisen.
Abgeben lässt sich das Altgerät an kommunalen Sammelstellen und bei Händlern, die zur Rücknahme verpflichtet sind. Nach Paragraf 17 ElektroG trifft das Händler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte; Geräte bis 25 Zentimeter nehmen sie ohne Neukauf zurück, größere beim Kauf eines gleichartigen Geräts. Bei Versandhändlern zählen alle Lager- und Versandflächen als Verkaufsfläche. Die Poolsauger dieses Clusters sind, soweit die Hersteller Maße nennen, länger als 25 Zentimeter. Die Aufgaben der Behörde nach dem BattDG hat das Umweltbundesamt wieder der Stiftung Elektro-Altgeräte Register übertragen.
Batteriebetriebene Altgeräte bestimmter Gerätegruppen sammeln die Sammelstellen laut Paragraf 14 ElektroG in einem eigenen Behältnis.
Bei Poolwonder kommt ein Sonderfall dazu. Die Anleitung beschreibt, dass sich der Akku zur Entsorgung durch Aufschrauben entnehmen lässt; Poolwonder ist für Batterien im deutschen Rücknahmesystem registriert. Der entnommene Akku gehört dann getrennt in die Batteriesammlung. Die Verbraucherzentrale rät, die Pole vor der Abgabe abzukleben.
Wer den alten Sauger ersetzt, findet die Bauarten im Überblick, welcher Poolsauger nach dem alten ins Becken kommt.
Die Daten im Überblick
Die Regeln zum Akku sind über mehrere Jahre gestaffelt. Das betrifft auch die Quellen: Die beiden Seiten des Umweltbundesamts zu Laden und Lagern stammen von Oktober 2023 und März 2024 und nennen zur Entsorgung noch das alte Batteriegesetz. Für Laden und Lagern ändert das nichts, für die Rechtslage gilt das BattDG. In zeitlicher Reihenfolge:
28. Juli 2023: Die Verordnung (EU) 2023/1542 erscheint im Amtsblatt. 18. Februar 2024: Sie gilt in weiten Teilen. 10. Januar 2025: Die Kommission veröffentlicht ihre Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit.
18. August 2025: Gerätebatterien tragen das Symbol für die getrennte Sammlung, und die Regeln zur Rücknahme nach Kapitel VIII der Verordnung gelten. 7. Oktober 2025: Das BattDG tritt in Kraft und ersetzt das Batteriegesetz.
14. Juli 2026: Die Kommission nimmt die delegierte Verordnung zu Absatz 2 an. Die Veröffentlichung im Amtsblatt war am 13. Oktober 2026 nicht bestätigt. 18. August 2026: Frühestes Datum für die Kapazitätsangabe auf wiederaufladbaren Gerätebatterien.
18. Februar 2027: Artikel 11 gilt, und Gerätebatterien bekommen einen QR-Code. Ab dann gilt auch die Pflicht, Ersatzbatterien fünf Jahre über das Inverkehrbringen der letzten Einheit eines Modells hinaus anzubieten.
Für Geräte, die heute verkauft werden, gilt bis Februar 2027 die weichere Vorgabe des ElektroG. Wenn der Akku schon heute nicht mehr durchhält, beginnt die Fehlersuche im Ratgeber, warum ein Poolsauger nicht mehr saugt.
Häufige Fragen
Muss der Akku eines Poolsaugers austauschbar sein?
Gilt noch das Batteriegesetz?
Wie lagert man den Akku-Poolsauger über den Winter?
Wie lange hält der Akku eines Poolsaugers?
Wohin mit einem alten Poolsauger mit eingebautem Akku?
Darf man den Poolsauger über Nacht laden?
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- Ersterstellung. Leitbefund: Art. 11 der Verordnung (EU) 2023/1542 verlangt ab 18.02.2027 Akkus, die der Endnutzer selbst tauschen kann; Geräte, die regelmäßig unter Wasser arbeiten, dürfen den Tausch auf unabhängige Fachleute beschränken, wenn die Sicherheit es erfordert. Ob ein Poolsauger das nutzt, belegt nur der Hersteller. In Deutschland gilt seit 07.10.2025 das BattDG statt des BattG. Herstellervorgaben zum Lagern reichen von monatlichem Nachladen (Water Tech) bis alle drei Monate (Intex, BWT); das UBA nennt für Lithium-Akkus spätestens sechs Monate.
Verwendete Quellen
- [1]Verordnung (EU) 2023/1542 über Batterien und Altbatterien · abgerufen 2026-10-13
- [2]EU-Kommission: Leitlinien zur Entfernbarkeit und Austauschbarkeit von Gerätebatterien (C/2025/214) · abgerufen 2026-10-13
- [3]Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) · abgerufen 2026-10-13
- [4]Elektro- und Elektronikgerätegesetz, § 4 · abgerufen 2026-10-13
- [5]Umweltbundesamt: Sachgemäßer Umgang mit Lithium-Batterien und -Akkus · abgerufen 2026-10-13
- [6]Umweltbundesamt: Batterien und Akkus richtig nutzen und fachgerecht entsorgen · abgerufen 2026-10-13
- [7]BAM: Sicherer Umgang mit Lithium-Batterien · abgerufen 2026-10-13
- [8]IFS: Drei Viertel aller Brände entstehen in der Ladephase (04/2024) · abgerufen 2026-10-13