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Marktübersicht · Motorradhelme

Vier Integralhelme, drei verschiedene Normstände auf den Herstellerseiten

Alle vier Angebote nennen ECE. Die Herstellerseiten nennen 22.06, 22-05 — und in einem Fall gar kein ECE. Was sich am Prüfzeichen prüfen lässt und was nicht.

Erstellt am
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Am Kinnriemen jedes genehmigten Helms sitzt ein Etikett. Darauf steht ein E in einem Kreis, eine Landeskennzahl, eine Genehmigungsnummer — und dahinter, nach einem Schrägstrich, ein Buchstabe. Dieser Buchstabe sagt, welche Zone geprüft wurde.

Er steht in keinem der vier Angebote dieses Vergleichs. Gesucht wurde im Titel, in den Datenfeldern, im Fließtext, auf den Produktseiten der Hersteller und in den Bildergalerien. Vier Geräte, fünf Suchorte, kein Treffer.

Beim Nachsehen auf den Herstellerseiten fiel dann etwas anderes auf, das schwerer wiegt. Alle vier Angebote nennen ECE. Die Herstellerseiten nennen drei verschiedene Dinge: zwei bestätigen den aktuellen Stand, eine nennt den vorherigen, und eine nennt überhaupt kein ECE. Dieser Vergleich legt beide Seiten nebeneinander — und er sagt bei jeder Angabe, woher sie stammt.

Einordnung nach Einsatzprofil

Kein Gesamtsieger, sondern Zuordnung: welches Gerät zu welchem Nutzungsprofil passt.

Topentscheidung

Angaben auf beiden Seiten stimmig

RALLOX 67 matt schwarz

RALLOX

67 matt schwarz

Der einzige Helm im Feld, bei dem Normstand und Gewicht auf der Herstellerseite und im Angebot zusammenpassen: ECE-R 22.06 hier wie dort, 1.400 g im Datenfeld gegen ca. 1.450 g ±50 g beim Hersteller. Dazu der schmalste Variantenverbund des Felds mit zwei Varianten, die sich nur in der Größe unterscheiden. Was fehlt: der Prüfzonen-Code, eine Typangabe zum Verschluss und eine Sonnenblende.

Normstand
ECE-R 22.06, Herstellerseite bestätigt
Gewicht
ca. 1.450 g ±50 g (Hersteller)
Verschluss
Schnellverschluss, Typ nicht genannt

Dafür

  • Herstellerseite bestätigt den Normstand ECE-R 22.06
  • Zwei Varianten im Verbund, ausschließlich Größen — kein Aufsummieren über Farben
  • Gewichtsangabe auf beiden Seiten stimmig: 1.400 g im Angebot, ca. 1.450 g ±50 g beim Hersteller
  • Das Zubehörvisier passt nach Herstellerangabe auf alle vier Größen
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Ebenfalls in der engeren Wahl

Bestätigter Stand, meiste Visierausstattung

VINZ Kennet matt schwarz

VINZ

Kennet matt schwarz

Mittelklasse

Die Herstellerseite bestätigt ECE 22.06 und nennt den Micrometric-Verschluss ausdrücklich. Als einziges Gerät im Feld ist der Helm für ein bestimmtes Pinlock-Visier vorbereitet und hat eine integrierte Sonnenblende. Der Einwand steht im Datenfeld des Marktplatzes: Dort sind 2.500 g eingetragen, der Hersteller nennt 1.500 g.

Normstand
ECE 22.06, Herstellerseite bestätigt
Visier
kratzfest, für Pinlock 70 MaxVision vorbereitet
Verschluss
Micrometric

Dafür

  • Herstellerseite bestätigt ECE 22.06
  • Für Pinlock 70 MaxVision vorbereitet, integrierte Sonnenblende, kratzfestes Visier
  • Micrometric-Verschluss ausdrücklich benannt
  • Sechs Größen von XS bis XXL, mit Kopfumfang in Zentimetern

Dagegen

  • Der Prüfzonen-Code fehlt auf allen geprüften Quellen
  • Bewertungszahl summiert über 33 Varianten aus Farbe und Größe
  • Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2.500 g, der Hersteller 1.500 g
  • Die Größentabelle überlappt: 61 cm gehört zu XL und zu XXL
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Einziger Hersteller mit Homologationsfeld

YEMA YM-831 schwarz matt

YEMA

YM-831 schwarz matt

Einsteiger

Als einziger der vier führt dieser Hersteller auf seiner Produktseite ein Feld mit der Bezeichnung Homologation. Was darin steht, ist allerdings ECE 22-05 und nicht der aktuelle Stand — eine Angabe, die im Marktplatzangebot so nicht vorkommt. Wer den Stand wissen will, findet ihn hier; er ist nur ein anderer als erwartet.

Normstand
ECE 22-05 laut Herstellerseite
Visier
Doppelvisier, kratzfest, Schnellwechsel
Gewicht
nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Produktseite des Herstellers führt fünf Zeilen Angaben und nennt kein Gewicht — weder als Maximum noch für eine bestimmte Größe noch mit Toleranz. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,19 kg, ein Wert, der nicht durch 50 teilbar ist und damit die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung nicht sein kann. — Absatz 14.3 verlangt die Kennzeichnung des Maximalgewichts auf 50 Gramm gerundet. Ein Wert, der diese Stufung nicht einhält, stammt aus einer anderen Quelle — hier vermutlich aus der Versandlogistik.)

Dafür

  • Doppelvisier mit Schnellwechselsystem, kratzfest
  • Nur zwei Varianten im Verbund
  • Der Hersteller unterhält eine eigene Produktseite mit Homologationsfeld
  • Sechs Konfektionsgrößen von XS bis XXL

Dagegen

  • Die Herstellerseite nennt als Homologation ECE 22-05, nicht 22.06
  • Der Hersteller nennt weder Gewicht noch Verschlusssystem
  • Der Prüfzonen-Code fehlt
  • Im Angebotstitel steht die Größenangabe als X-Largr geschrieben
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Vergleich auf einen Blick

Marktübersicht integralhelm ece 22.06 – Stand 2026-09-27
Für Direktvergleich auswählenProduktSegmentBewertungNormstandPrüfzonen-CodeGewichtVerschlussZum AnbieterAnbieter
RALLOX 67 matt schwarzRALLOX67 matt schwarzDetailsEinsteiger
4.3(997)
ECE-R 22.06, Herstellerseite bestätigtnicht angegeben (Herstellerangabe: Gesucht wurde im Angebotstitel, in den Datenfeldern, im Fließtext, auf der Produktseite des Herstellers und in der Bildergalerie. Genannt wird durchgehend nur der Normstand ECE-R 22.06, nie der Buchstabe der Schutzzone nach Absatz 5.1.4.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 22. — Bei einem Integralhelm mit fester Kinnpartie ist P der zu erwartende Code. Erwartet ist nicht belegt — der Buchstabe steht am Helm, nicht im Angebot.)ca. 1.450 g ±50 g (Hersteller)Schnellverschluss, Typ nicht genanntZum Angebot– RALLOX 67 matt schwarz, Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
VINZ Kennet matt schwarzVINZKennet matt schwarzDetailsMittelklasse
4.4(1.253)
ECE 22.06, Herstellerseite bestätigtnicht angegeben (Herstellerangabe: Das Feld der Herstellerseite heißt „Markenzeichen Helm" und trägt den Wert ECE 22.06. Ein Buchstabe der Schutzzone steht dort nicht, ebenso wenig im Angebot oder in den sechs geprüften Bildern der Galerie. — Dieselbe Marke führt auch einen Klapphelm ohne Code. Bei einem Klapphelm wiegt das schwerer, weil dort P/J und NP auseinandergehen.)1.500 g (Hersteller, als Gesamtgewicht)MicrometricZum Angebot– VINZ Kennet matt schwarz, Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
YEMA YM-831 schwarz mattYEMAYM-831 schwarz mattDetailsEinsteiger
4.1(716)
ECE 22-05 laut Herstellerseitenicht angegeben (Herstellerangabe: Das Feld der Herstellerseite heißt „Homologation" und trägt den Wert ECE / 22-05, DOT FMVSS 218, NBR 7471. Ein Buchstabe der Schutzzone steht dort nicht. — Dieses Gerät ist das einzige im Vergleich, bei dem der Hersteller überhaupt ein Homologationsfeld führt — und selbst dort fehlt der Code.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Produktseite des Herstellers führt fünf Zeilen Angaben und nennt kein Gewicht — weder als Maximum noch für eine bestimmte Größe noch mit Toleranz. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,19 kg, ein Wert, der nicht durch 50 teilbar ist und damit die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung nicht sein kann. — Absatz 14.3 verlangt die Kennzeichnung des Maximalgewichts auf 50 Gramm gerundet. Ein Wert, der diese Stufung nicht einhält, stammt aus einer anderen Quelle — hier vermutlich aus der Versandlogistik.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Herstellerseite nennt kein Verschlusssystem. Die auf dem Marktplatz genannte Bezeichnung Schnellverschluss stammt nicht vom Hersteller und benennt keine Bauart. — Absatz 9 der Regelung verlangt, dass alle für einen Helm verfügbaren Verschlussarten geprüft werden. Welche verbaut ist, sagt das Datenblatt trotzdem nicht.)Zum Angebot– YEMA YM-831 schwarz matt, Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
Favoto Integralhelm mit DoppelvisierFavotoIntegralhelm mit DoppelvisierDetailsEinsteiger
4.2(1.108)
nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt zur Kennzeichnung ausschließlich eine US-Zertifizierung und dort die Normnummer FMVSS 219; die Helmnorm ist FMVSS 218. Ein ECE-Bezug steht auf der Markenseite an keiner Stelle, während das Marktplatzangebot ECE Zertifiziert im Titel führt. Ob die geprüfte Markenseite genau dieses Modell zeigt, ließ sich nicht zweifelsfrei klären. — Dieser Cluster überträgt eine US-Kennzeichnung nicht auf die Anforderungen des Paragrafen 21a Absatz 2 StVO. Welcher Helm im Sinne der Vorschrift geeignet ist, entscheidet sie nicht anhand einer fremden Kennzeichnung.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Ein Prüfzonen-Code setzt eine Genehmigung nach der UN-Regelung Nr. 22 voraus. Da die Markenseite keinen ECE-Bezug nennt, ist auch kein Code zu erwarten; gesucht wurde dennoch in Titel, Datenfeldern, Fließtext und auf der Markenseite. — Der Code ist der Buchstabe hinter der Genehmigungsnummer und steht am Helm, nicht im Angebot.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt kein Gewicht. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,12 kg — ein Wert, der nicht durch 50 Gramm teilbar ist und damit nicht die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung sein kann. — Von neun im Cluster geprüften Helmen nennen zwei überhaupt kein Gewicht auf der Herstellerseite.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Weder Markenseite noch Angebot nennen eine Verschlussart. Kein Doppel-D-Ring, keine Ratsche, kein Micrometric. — Im gesamten Cluster nennt kein einziges Gerät einen Doppel-D-Ring.)Zum Angebot– Favoto Integralhelm mit Doppelvisier, Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab

Zwei oder drei direkt vergleichen: Modelle in der ersten Spalte ankreuzen — darunter erscheinen nur diese Modelle mit allen Kennwerten nebeneinander.

errechnet aus anderen Angaben desselben Herstellers zu diesem ModellHerstellerangabe, wo keine Zahl veröffentlicht ist

Rechenweg und Einschränkung stehen an jedem Wert; das Verfahren ist in der Methodik beschrieben. Errechnete Werte sind keine Herstellerangaben.

Werbelinks zu amazon.de. Bewertungen stammen aus verifizierten Käuferbewertungen und öffentlichen Quellen; die Quellenangabe steht bei jedem Produkt im Detailblock. Keine Preisangaben – Preise schwanken in diesen Produktgruppen erheblich.

Die Modelle im Einzelnen

Jedes Modell aus der Tabelle mit den entscheidungskritischen Kennwerten, Stärken, Schwächen und der Frage, für wen es die richtige Wahl ist.

RALLOX 67 matt schwarz
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RALLOX

67 matt schwarz

Der schmalste Variantenverbund des Felds und die einzige plausible Gewichtsangabe auf beiden Seiten.

Kaufentscheidung

Der Helm, bei dem am wenigsten auseinandergeht. Normstand auf der Herstellerseite bestätigt, Gewicht auf beiden Seiten in derselben Größenordnung, und ein Variantenverbund aus zwei Einträgen, die sich nur in der Größe unterscheiden — die Bewertungszahl gehört damit näher zu diesem Helm als bei jedem anderen im Feld. Offen bleibt einiges: Der Prüfzonen-Code fehlt wie überall, der Verschluss wird nur als Schnellverschluss bezeichnet, ohne dass eine Bauart genannt wird, und eine Sonnenblende ist nicht erwähnt, während die drei anderen Geräte eine haben. Dazu eine Beobachtung, die beim Kauf zählt: Der Titel nennt vier Größen, wählbar sind zwei.
Normstand
ECE-R 22.06, Herstellerseite bestätigt
Prüfzonen-Code
nicht angegeben (Herstellerangabe: Gesucht wurde im Angebotstitel, in den Datenfeldern, im Fließtext, auf der Produktseite des Herstellers und in der Bildergalerie. Genannt wird durchgehend nur der Normstand ECE-R 22.06, nie der Buchstabe der Schutzzone nach Absatz 5.1.4.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 22. — Bei einem Integralhelm mit fester Kinnpartie ist P der zu erwartende Code. Erwartet ist nicht belegt — der Buchstabe steht am Helm, nicht im Angebot.)
Gewicht
ca. 1.450 g ±50 g (Hersteller)
Verschluss
Schnellverschluss, Typ nicht genannt

Dafür

  • Herstellerseite bestätigt den Normstand ECE-R 22.06
  • Zwei Varianten im Verbund, ausschließlich Größen — kein Aufsummieren über Farben
  • Gewichtsangabe auf beiden Seiten stimmig: 1.400 g im Angebot, ca. 1.450 g ±50 g beim Hersteller
  • Das Zubehörvisier passt nach Herstellerangabe auf alle vier Größen

Dagegen

  • Der Prüfzonen-Code fehlt — weder Angebot noch Herstellerseite nennen ihn
  • Verschluss nur als Schnellverschluss bezeichnet, ohne Typangabe
  • Keine Sonnenblende genannt, anders als bei den drei anderen Geräten
  • Der Titel nennt vier Größen, wählbar sind zwei
VINZ Kennet matt schwarz
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VINZ

Kennet matt schwarz

Bestätigter Normstand und Pinlock-Vorbereitung — bei der breitesten Variantenstreuung des Felds.

Kaufentscheidung

Die vollständigste Visierausstattung des Felds — für ein bestimmtes Pinlock-Visier vorbereitet, integrierte Sonnenblende, kratzfestes Hauptvisier —, dazu der einzige ausdrücklich benannte Micrometric-Verschluss und ein auf der Herstellerseite bestätigter Normstand. Wer Wert auf Ausstattung legt, findet hier am meisten. Zwei Einwände: Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2.500 Gramm, der Hersteller 1.500 — ein Kilogramm Unterschied, und die kleinere Zahl ist die plausible. Und die Bewertungszahl summiert über dreiunddreißig Varianten aus Farbe und Größe; sie beschreibt das breite Farbangebot mit.
Normstand
ECE 22.06, Herstellerseite bestätigt
Prüfzonen-Code
nicht angegeben (Herstellerangabe: Das Feld der Herstellerseite heißt „Markenzeichen Helm" und trägt den Wert ECE 22.06. Ein Buchstabe der Schutzzone steht dort nicht, ebenso wenig im Angebot oder in den sechs geprüften Bildern der Galerie. — Dieselbe Marke führt auch einen Klapphelm ohne Code. Bei einem Klapphelm wiegt das schwerer, weil dort P/J und NP auseinandergehen.)
Gewicht
1.500 g (Hersteller, als Gesamtgewicht)
Verschluss
Micrometric

Dafür

  • Herstellerseite bestätigt ECE 22.06
  • Für Pinlock 70 MaxVision vorbereitet, integrierte Sonnenblende, kratzfestes Visier
  • Micrometric-Verschluss ausdrücklich benannt
  • Sechs Größen von XS bis XXL, mit Kopfumfang in Zentimetern

Dagegen

  • Der Prüfzonen-Code fehlt auf allen geprüften Quellen
  • Bewertungszahl summiert über 33 Varianten aus Farbe und Größe
  • Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2.500 g, der Hersteller 1.500 g
  • Die Größentabelle überlappt: 61 cm gehört zu XL und zu XXL
YEMA YM-831 schwarz matt
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YEMA

YM-831 schwarz matt

Der Hersteller nennt für dieses Modell ECE 22-05 — nicht den Stand, den das Angebot nahelegt.

Kaufentscheidung

Der einzige Hersteller im Feld mit einem echten Homologationsfeld auf der Produktseite. Dort steht ECE 22-05 — der Stand vor dem aktuellen. Das ist keine Aussage über den Helm, sondern über seine Genehmigung, und es ist die einzige belastbare Angabe zum Normstand, die dieses Gerät hat. Was sonst fehlt, fehlt deutlich: kein Gewicht, kein Verschlusssystem, keine Schalenzahl. Fünf Zeilen Angaben insgesamt. Der Vorteil des Geräts liegt im Doppelvisier mit Schnellwechsel und im schmalen Verbund aus zwei Varianten: Die Bewertungszahl summiert über deutlich weniger Einträge als bei den beiden breiteren Angeboten des Felds, und beide Varianten unterscheiden sich allein in Farbe und Größe desselben Modells. Wer den Normstand zum Auswahlkriterium macht, hat hier die klarste Ausgangslage — nur eben nicht die, die der Angebotstitel nahelegt.
Normstand
ECE 22-05 laut Herstellerseite
Prüfzonen-Code
nicht angegeben (Herstellerangabe: Das Feld der Herstellerseite heißt „Homologation" und trägt den Wert ECE / 22-05, DOT FMVSS 218, NBR 7471. Ein Buchstabe der Schutzzone steht dort nicht. — Dieses Gerät ist das einzige im Vergleich, bei dem der Hersteller überhaupt ein Homologationsfeld führt — und selbst dort fehlt der Code.)
Gewicht
nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Produktseite des Herstellers führt fünf Zeilen Angaben und nennt kein Gewicht — weder als Maximum noch für eine bestimmte Größe noch mit Toleranz. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,19 kg, ein Wert, der nicht durch 50 teilbar ist und damit die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung nicht sein kann. — Absatz 14.3 verlangt die Kennzeichnung des Maximalgewichts auf 50 Gramm gerundet. Ein Wert, der diese Stufung nicht einhält, stammt aus einer anderen Quelle — hier vermutlich aus der Versandlogistik.)
Verschluss
nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Herstellerseite nennt kein Verschlusssystem. Die auf dem Marktplatz genannte Bezeichnung Schnellverschluss stammt nicht vom Hersteller und benennt keine Bauart. — Absatz 9 der Regelung verlangt, dass alle für einen Helm verfügbaren Verschlussarten geprüft werden. Welche verbaut ist, sagt das Datenblatt trotzdem nicht.)

Dafür

  • Doppelvisier mit Schnellwechselsystem, kratzfest
  • Nur zwei Varianten im Verbund
  • Der Hersteller unterhält eine eigene Produktseite mit Homologationsfeld
  • Sechs Konfektionsgrößen von XS bis XXL

Dagegen

  • Die Herstellerseite nennt als Homologation ECE 22-05, nicht 22.06
  • Der Hersteller nennt weder Gewicht noch Verschlusssystem
  • Der Prüfzonen-Code fehlt
  • Im Angebotstitel steht die Größenangabe als X-Largr geschrieben

Favoto

Integralhelm mit Doppelvisier

Das Angebot nennt ECE, die Markenseite nennt ausschließlich eine US-Kennzeichnung.

Kaufentscheidung

Das Gerät, bei dem Angebot und Marke am weitesten auseinanderliegen. Der Angebotstitel führt ECE, die Markenseite nennt zur Kennzeichnung ausschließlich eine US-Zertifizierung und dort eine Normnummer, die nicht die Helmnorm ist. Ob die geprüfte Markenseite genau dieses Modell zeigt, ließ sich nicht zweifelsfrei klären — deshalb steht der Normstand hier als nicht angegeben und nicht als widerlegt. Dieser Vergleich überträgt eine US-Kennzeichnung nicht auf die Anforderungen der Straßenverkehrs-Ordnung. Ausstattungsseitig bietet der Helm ein wechselbares getöntes Zweitvisier statt einer Sonnenblende.
Normstand
nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt zur Kennzeichnung ausschließlich eine US-Zertifizierung und dort die Normnummer FMVSS 219; die Helmnorm ist FMVSS 218. Ein ECE-Bezug steht auf der Markenseite an keiner Stelle, während das Marktplatzangebot ECE Zertifiziert im Titel führt. Ob die geprüfte Markenseite genau dieses Modell zeigt, ließ sich nicht zweifelsfrei klären. — Dieser Cluster überträgt eine US-Kennzeichnung nicht auf die Anforderungen des Paragrafen 21a Absatz 2 StVO. Welcher Helm im Sinne der Vorschrift geeignet ist, entscheidet sie nicht anhand einer fremden Kennzeichnung.)
Prüfzonen-Code
nicht angegeben (Herstellerangabe: Ein Prüfzonen-Code setzt eine Genehmigung nach der UN-Regelung Nr. 22 voraus. Da die Markenseite keinen ECE-Bezug nennt, ist auch kein Code zu erwarten; gesucht wurde dennoch in Titel, Datenfeldern, Fließtext und auf der Markenseite. — Der Code ist der Buchstabe hinter der Genehmigungsnummer und steht am Helm, nicht im Angebot.)
Gewicht
nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt kein Gewicht. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,12 kg — ein Wert, der nicht durch 50 Gramm teilbar ist und damit nicht die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung sein kann. — Von neun im Cluster geprüften Helmen nennen zwei überhaupt kein Gewicht auf der Herstellerseite.)
Verschluss
nicht angegeben (Herstellerangabe: Weder Markenseite noch Angebot nennen eine Verschlussart. Kein Doppel-D-Ring, keine Ratsche, kein Micrometric. — Im gesamten Cluster nennt kein einziges Gerät einen Doppel-D-Ring.)

Dafür

  • Wechselbares getöntes Zweitvisier mit Schnellwechselmechanik im Lieferumfang
  • Beschlaghemmende Folie am Klarvisier
  • Nur fünf Varianten im Verbund
  • Vier Konfektionsgrößen mit Kopfumfang in Zentimetern

Dagegen

  • Die Markenseite nennt kein ECE, sondern ausschließlich eine US-Kennzeichnung
  • Dort genannte Normnummer FMVSS 219 ist nicht die Helmnorm — das ist FMVSS 218
  • Weder Gewicht noch Verschlusssystem auf der Herstellerseite
  • Keine herunterklappbare Sonnenblende, sondern ein zu wechselndes Zweitvisier

Technische Daten im Detail

Entscheidungskritische Kennwerte sind markiert. Bei planvollen Anschaffungen fällt die Entscheidung an dieser Tabelle, nicht an der Produktbeschreibung.

Tabelle seitlich scrollbar

KennwertRALLOX 67 matt schwarzRALLOX67 matt schwarzVINZ Kennet matt schwarzVINZKennet matt schwarzYEMA YM-831 schwarz mattYEMAYM-831 schwarz mattFavoto Integralhelm mit DoppelvisierFavotoIntegralhelm mit Doppelvisier
Datenlageveröffentlichte Kennwerte8 von 108 von 106 von 105 von 10
EntscheidungskritischAn diesen Werten hängt die Kaufentscheidung
NormstandWelche Änderungsserie der UN-Regelung Nr. 22 — und ob die Herstellerseite sie bestätigt.ECE-R 22.06, Herstellerseite bestätigtECE 22.06, Herstellerseite bestätigtECE 22-05 laut Herstellerseitenicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt zur Kennzeichnung ausschließlich eine US-Zertifizierung und dort die Normnummer FMVSS 219; die Helmnorm ist FMVSS 218. Ein ECE-Bezug steht auf der Markenseite an keiner Stelle, während das Marktplatzangebot ECE Zertifiziert im Titel führt. Ob die geprüfte Markenseite genau dieses Modell zeigt, ließ sich nicht zweifelsfrei klären. — Dieser Cluster überträgt eine US-Kennzeichnung nicht auf die Anforderungen des Paragrafen 21a Absatz 2 StVO. Welcher Helm im Sinne der Vorschrift geeignet ist, entscheidet sie nicht anhand einer fremden Kennzeichnung.)
Prüfzonen-CodeDer Buchstabe hinter der Genehmigungsnummer: J, P, NP oder P/J. Er steht am Helm.Kein Hersteller im Vergleich veröffentlicht diesen Wertnicht angegeben (Herstellerangabe: Gesucht wurde im Angebotstitel, in den Datenfeldern, im Fließtext, auf der Produktseite des Herstellers und in der Bildergalerie. Genannt wird durchgehend nur der Normstand ECE-R 22.06, nie der Buchstabe der Schutzzone nach Absatz 5.1.4.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 22. — Bei einem Integralhelm mit fester Kinnpartie ist P der zu erwartende Code. Erwartet ist nicht belegt — der Buchstabe steht am Helm, nicht im Angebot.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Das Feld der Herstellerseite heißt „Markenzeichen Helm" und trägt den Wert ECE 22.06. Ein Buchstabe der Schutzzone steht dort nicht, ebenso wenig im Angebot oder in den sechs geprüften Bildern der Galerie. — Dieselbe Marke führt auch einen Klapphelm ohne Code. Bei einem Klapphelm wiegt das schwerer, weil dort P/J und NP auseinandergehen.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Das Feld der Herstellerseite heißt „Homologation" und trägt den Wert ECE / 22-05, DOT FMVSS 218, NBR 7471. Ein Buchstabe der Schutzzone steht dort nicht. — Dieses Gerät ist das einzige im Vergleich, bei dem der Hersteller überhaupt ein Homologationsfeld führt — und selbst dort fehlt der Code.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Ein Prüfzonen-Code setzt eine Genehmigung nach der UN-Regelung Nr. 22 voraus. Da die Markenseite keinen ECE-Bezug nennt, ist auch kein Code zu erwarten; gesucht wurde dennoch in Titel, Datenfeldern, Fließtext und auf der Markenseite. — Der Code ist der Buchstabe hinter der Genehmigungsnummer und steht am Helm, nicht im Angebot.)
GewichtHerstellerangabe. Das gekennzeichnete Gewicht ist nach der Regelung ein Maximum auf 50 Gramm gerundet.ca. 1.450 g ±50 g (Hersteller)1.500 g (Hersteller, als Gesamtgewicht)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Produktseite des Herstellers führt fünf Zeilen Angaben und nennt kein Gewicht — weder als Maximum noch für eine bestimmte Größe noch mit Toleranz. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,19 kg, ein Wert, der nicht durch 50 teilbar ist und damit die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung nicht sein kann. — Absatz 14.3 verlangt die Kennzeichnung des Maximalgewichts auf 50 Gramm gerundet. Ein Wert, der diese Stufung nicht einhält, stammt aus einer anderen Quelle — hier vermutlich aus der Versandlogistik.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt kein Gewicht. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2,12 kg — ein Wert, der nicht durch 50 Gramm teilbar ist und damit nicht die Kennzeichnung nach Absatz 14.3 der Regelung sein kann. — Von neun im Cluster geprüften Helmen nennen zwei überhaupt kein Gewicht auf der Herstellerseite.)
VerschlussSchnellverschluss, Typ nicht genanntMicrometricnicht angegeben (Herstellerangabe: Die Herstellerseite nennt kein Verschlusssystem. Die auf dem Marktplatz genannte Bezeichnung Schnellverschluss stammt nicht vom Hersteller und benennt keine Bauart. — Absatz 9 der Regelung verlangt, dass alle für einen Helm verfügbaren Verschlussarten geprüft werden. Welche verbaut ist, sagt das Datenblatt trotzdem nicht.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Weder Markenseite noch Angebot nennen eine Verschlussart. Kein Doppel-D-Ring, keine Ratsche, kein Micrometric. — Im gesamten Cluster nennt kein einziges Gerät einen Doppel-D-Ring.)
Weitere KennwerteZur Einordnung, selten allein ausschlaggebend
BauformIntegralhelm, feste KinnpartieIntegralhelm, feste KinnpartieIntegralhelm, feste KinnpartieIntegralhelm, feste Kinnpartie
AußenschalenKein Hersteller im Vergleich veröffentlicht diesen Wertnicht angegeben (Herstellerangabe: Die Herstellerseite nennt keine Schalenzahl. Auf der Zubehörseite derselben Marke steht zum Visier, es passe auf alle Größen S bis XL — das legt eine einzige Außenschale nahe, ist aber keine Angabe zur Schalenzahl. — Nur ein Hersteller im gesamten Cluster nennt die Anzahl der Außenschalen. Sie entscheidet darüber, wie viel Volumen eine kleine Größe mitbringt.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Weder die Produktseite des Herstellers noch die dortige Größentabelle nennen eine Schalenzahl oder sagen, welche Größen sich eine Außenschale teilen. Geprüft wurde zusätzlich die Maßtabelle der Marke. — Bei sechs Konfektionsgrößen ist die Frage besonders relevant, weil die Spanne von 53 bis 61 Zentimetern reicht.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Produktseite des Herstellers nennt sechs Konfektionsgrößen von XS bis XXL und keine Schalenzahl. Auch die Größenaufstellung sagt nicht, welche Größen sich eine Außenschale teilen. — Bei einer Spanne über sechs Konfektionsgrößen entscheidet die Schalenzahl darüber, wie viel Volumen die kleinste Größe mitbringt.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Die Markenseite nennt vier Konfektionsgrößen mit Kopfumfang in Zentimetern und keine Schalenzahl. Geprüft wurde zusätzlich die Übersichtsseite der Marke zu ihren Helmen. — Kein Hersteller dieses Vergleichs nennt die Schalenzahl — im ganzen Cluster tut es genau einer.)
SchalenwerkstoffABSABSABSABS
Visierklar, Rastermechanikkratzfest, für Pinlock 70 MaxVision vorbereitetDoppelvisier, kratzfest, SchnellwechselKlarvisier mit beschlaghemmender Folie, getöntes Wechselvisier dabei
Sonnenblendenicht genanntintegriertals zweites Visier vorhandenkeine, stattdessen Wechselvisier
GrößenS 54–55 bis XL 60–61 cmXS 53–54 bis XXL 61 cmXS bis XXLM 57–58 bis XXL 63–64 cm

errechnet aus anderen Angaben desselben Herstellers zu diesem ModellHerstellerangabe, wo keine Zahl veröffentlicht ist

Rechenweg und Einschränkung stehen an jedem Wert; das Verfahren ist in der Methodik beschrieben. Errechnete Werte sind keine Herstellerangaben.

Angaben nach Herstellerdatenblatt, Stand siehe Datenstand oben. Bei 2 von 10 Kennwerten veröffentlicht kein einziger Hersteller im Vergleich eine Angabe.

Vor dem Kauf zu klären

Den Normstand an zwei Stellen prüfen
Angebot und Herstellerseite
Bei zwei von vier Geräten dieses Vergleichs weichen beide voneinander ab. Maßgeblich ist, was am Helm steht — die ersten beiden Ziffern der Genehmigungsnummer bezeichnen die Änderungsserie.
Nach dem Buchstaben am Prüfzeichen suchen
J, P, NP oder P/J
Bei einem Integralhelm mit fester Kinnpartie ist P der zu erwartende Code. In den Unterlagen dieses Felds steht er bei keinem Gerät; am Helm selbst ist er nachzulesen.
Welches Gewicht gemeint ist
Datenfeld oder Herstellerangabe
Ein Wert, der nicht durch 50 teilbar ist, kann nicht die Kennzeichnung nach der Regelung sein. Bei zwei Geräten ist das Datenfeld ein Versandgewicht mit Verpackung.
Verbundbreite der Bewertungszahl
zwischen zwei und dreiunddreißig Varianten
Wechseln Sie über der Kaufbox zwischen zwei Varianten. Bleibt die Zahl gleich, ist sie eine Summe über den ganzen Verbund.
Verfügbare Größen gegen genannte Größen
nicht immer deckungsgleich
Ein Titel dieses Felds nennt vier Größen, wählbar sind zwei. Und zwei Größentabellen des Clusters überlappen an den Rändern.

Der Buchstabe, der die Zone benennt

Die UN-Regelung Nr. 22 legt in Absatz 5.1.4.1.2.1 fest, was hinter der Genehmigungsnummer steht: ein Schrägstrich und ein Symbol. „J" steht für einen Helm ohne Kinnteil, „P" für einen mit schützendem Kinnteil, „NP" für eines, das ausdrücklich nicht schützt, und „P/J" für ein bewegliches Kinnteil, das in beiden Stellungen geprüft wurde.

Für die vier Geräte dieses Vergleichs wäre „P" der zu erwartende Code, denn alle vier haben eine feste Kinnpartie. Erwartet ist aber nicht belegt, und dieser Cluster trägt keine Erwartung in eine Kennwertmatrix ein. In allen vier Zeilen steht deshalb „nicht angegeben", jeweils mit einem Ersatzwert, der festhält, wo gesucht wurde.

Gesucht wurde an fünf Stellen je Gerät: im Angebotstitel, in den Datenfeldern, im beschreibenden Text, auf der Produktseite des Herstellers und in der Bildergalerie. Für die Bildergalerien wurde zusätzlich eine Stichprobe über zwei Warengruppengeschwister des Clusters gezogen — neun Aufnahmen, kein Prüfzeichen-Etikett. Die Galerien bestehen aus Anwendungsbildern, Freistellern und Marketinggrafiken.

Der Buchstabe ist keine Formalie. Er ist die einzige Stelle im gesamten Kennzeichnungssystem, an der steht, welcher Teil des Helms geprüft wurde. Bei einem Helm mit fester Kinnpartie ist die Antwort erwartbar; bei einem mit beweglichem Kinnteil ist sie es nicht, und dort trennt derselbe Buchstabe zwei Bauarten, die auf einem Produktfoto gleich aussehen. Dass er in dieser Warengruppe so durchgehend fehlt, hat einen naheliegenden Grund: Gesucht wird nach der Normnummer, nicht nach dem Code. Ein Angebotstitel ist eine Antwort auf Suchbegriffe und keine Wiedergabe des Etiketts.

Vier Angebote, drei verschiedene Normstände

Alle vier Angebote nennen ECE. Beim Nachsehen auf den Herstellerseiten zerfällt diese Einheitlichkeit. Zwei Marken bestätigen den aktuellen Stand mit denselben Ziffern, die auch im Angebot stehen. Eine Marke nennt auf ihrer eigenen Produktseite den vorherigen Stand. Und bei einer nennt die Markenseite überhaupt kein ECE, sondern ausschließlich eine US-Zertifizierung.

Das ist kein Randbefund, sondern die Angabe, um die es in dieser Warengruppe zuerst geht. Denn die Vorschrift, die den Helm vorschreibt, definiert nicht, welcher Helm gemeint ist: Paragraf 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung verlangt einen geeigneten Schutzhelm und lässt das Wort geeignet ohne Definition. Was prüfbar bleibt, ist das Zeichen am Helm — und eben dieses Zeichen beschreiben die Quellen verschieden.

Eine Kennzeichnung aus einer anderen Rechtsordnung ersetzt keine andere

Bei einem Gerät nennt die Markenseite eine US-Zertifizierung und dort zusätzlich eine Normnummer, die nicht die Helmnorm ist. Dieser Cluster überträgt US-Kennzeichnungen grundsätzlich nicht auf die Anforderungen des Paragrafen 21a Absatz 2 StVO, und er überträgt sie auch nicht in die andere Richtung. Was für den deutschen Straßenverkehr geeignet ist, entscheidet nicht dieser Text und nicht eine fremde Kennzeichnung.

Wie die Übergangsfristen zwischen den beiden Ständen geregelt sind und warum die verbreitete Aussage, ältere Helme seien seit einem bestimmten Datum verboten, den Verordnungstext nicht trifft, steht im Ratgeber zu den vier Datumsstufen.

Für die Prüfung eines Angebots folgt daraus eine Reihenfolge, die sich in wenigen Minuten abarbeiten lässt. Zuerst die Frage, ob der Normstand überhaupt genannt ist — bei allen vier Geräten ist er das. Dann die Frage, ob die Marke ihn auf der eigenen Seite bestätigt; hier zerfällt das Feld. Und erst danach die Frage nach dem Code, die in dieser Warengruppe regelmäßig ins Leere läuft. Wer die zweite Frage überspringt, übernimmt eine Angabe, die in der Hälfte der Fälle nicht gedeckt ist, und merkt es nicht — denn beide Seiten nennen dieselben drei Buchstaben, nur mit anderen Ziffern dahinter.

Was nach der Regelung am Helm stehen muss

Absatz 4.1.1 der Regelung zählt auf, was auf dem Helm anzubringen ist: der Handelsname oder das Zeichen des Antragstellers, eine Größenangabe in Buchstabe und Zentimeter, das Produktionsjahr und, wo einschlägig, der Hinweis auf ein nicht schützendes Kinnteil.

Das Produktionsjahr ist dabei die Angabe, die in der Praxis am vollständigsten fehlt. In keinem der vier Angebote und auf keiner der vier Herstellerseiten wird es genannt. Am Helm selbst steht es, wenn die Kennzeichnung vollständig ist — im Vorfeld eines Kaufs ist es nicht zu erfahren.

Hinzu kommt nach Absatz 14.1 ein Pflichtlabel mit festem Wortlaut in der Landessprache. Es sagt, dass der Helm eng anliegen und sicher befestigt sein muss und dass ein Helm, der einen heftigen Aufprall erlitten hat, ersetzt werden sollte. Absatz 14.2 verlangt zusätzlich eine Warnung davor, Farbe, Aufkleber, Benzin oder andere Lösemittel auf den Helm aufzubringen.

Die Regelung nennt genau einen Anlass zum Ersetzen, und es ist kein Zeitablauf: ein Helm, der einen heftigen Aufprall erlitten hat. Eine Jahresfrist kommt im gesamten Regelungstext nicht vor — die Wortsuche nach service life und shelf life ergibt null Treffer.

Bemerkenswert ist noch die Formulierung des Absatzes über das Zubehör. Das gekennzeichnete Gewicht soll alle Zubehörteile einschließen, die mit dem Helm geliefert werden, und zwar ausdrücklich unabhängig davon, ob sie montiert sind oder nicht. Ein Helm, der ein zweites Visier mitbringt, trägt damit eine höhere Kennzeichnung als ein baugleicher ohne. Für den Vergleich zweier Helme heißt das: Selbst wenn beide ihr gekennzeichnetes Gewicht nennen, sind die Zahlen nur dann unmittelbar vergleichbar, wenn der Lieferumfang derselbe ist. Von den vier Geräten dieses Felds liefert eines ein zweites Visier mit, die anderen drei nicht.

Das Gewicht und woher die Zahl stammt

Absatz 14.3 ist eine der genauesten Stellen der Regelung. Jeder Helm ist mit seiner Größe und seinem Maximalgewicht zu kennzeichnen, auf fünfzig Gramm gerundet, und das genannte Gewicht soll alle Zubehörteile einschließen, die mit dem Helm geliefert werden — ob sie nun montiert sind oder nicht.

Daraus folgt ein Prüfschritt, der ohne jedes Werkzeug auskommt: Ein Gewichtswert, der nicht durch fünfzig teilbar ist, kann diese Kennzeichnung nicht sein. Im Feld dieses Vergleichs trifft das auf zwei Geräte zu, deren Datenfelder 2.120 und 2.190 Gramm nennen. Beide Werte liegen zudem in der Größenordnung eines Versandgewichts mit Verpackung.

Bei einem dritten Gerät ist die Abweichung noch deutlicher. Das Datenfeld des Marktplatzes nennt 2.500 Gramm, die Herstellerseite 1.500 — ein Kilogramm Unterschied für denselben Helm. Eine Grafik in der Bildergalerie derselben Marke nennt für das Schwestermodell 1.600 Gramm samt Außenmaßen und bestätigt damit die Größenordnung der Herstellerangabe.

Wer die Herkunft einer Zahl prüfen will, braucht dafür kein Werkzeug. Es genügt, über der Kaufbox zwischen zwei Varianten zu wechseln und nachzusehen, ob sich die Bewertungszahl ändert. Bleibt sie gleich, ist sie eine Summe über den ganzen Verbund. In dieser Warengruppe bleibt sie immer gleich — in den Trefferlisten war das unmittelbar ablesbar, weil mehrere Einträge mit verschiedenen Artikelnummern dieselbe Zahl trugen. Drei Einträge desselben Modells mit identischer Zahl nebeneinander sind kein Zufall, sondern der Verbund, der in der Liste sichtbar wird.

Die Bewertungszahl und ihr Verbund

Alle vier Geräte hängen in einem Variantenverbund. Das ist bei Helmen unvermeidlich, weil sie in Größen angeboten werden müssen — anders als bei Warengruppen, in denen ein Verbund ein Kunstgriff ist, hat er hier einen sachlichen Grund. Messbar ist deshalb nicht das Ob, sondern die Breite.

Zwei Geräte des Felds summieren über zwei Varianten, eines über fünf, eines über dreiunddreißig. Der breiteste Verbund entsteht dort, wo Farbe und Größe multipliziert werden: sechs Größen mal mehreren Farben. Die Bewertungszahl beschreibt dann die Zustimmung zu einem breiten Farbangebot mit, nicht allein die zu einem Helm.

Für den Vergleich heißt das: Die höchste Zahl im Feld gehört zum breitesten Verbund, die niedrigste zu einem der beiden schmalsten. Wer nach Sternen sortiert, sortiert zu einem Teil nach Angebotsbreite. Dieselbe Beobachtung hat dieses Portal in einer ganz anderen Warengruppe gemacht — beim Vergleich steckbarer Ladestationen teilten drei von fünf Geräten ihre Zahl über bis zu dreizehn Varianten.

Die Werkstofffrage lässt sich in diesem Feld schnell abhandeln. Alle vier Schalen bestehen nach Herstellerangabe aus ABS oder einem als solchem bezeichneten Thermoplast; ein Faserverbundwerkstoff kommt im gesamten Integralhelm-Feld nicht vor. Im ganzen Cluster nennt genau ein Gerät Carbon, und das ist ein Klapphelm der einzigen Marke, die in der Fachpresse geführt wird. Der Werkstoff ist in dieser Warengruppe damit kein Unterscheidungsmerkmal, und dieser Vergleich leitet auch keines daraus ab: Welche Schutzwirkung ein Werkstoff hat, ist keine Frage, die ein Datenblattvergleich beantwortet.

Die Außenschalen, die niemand nennt

Mehrere Konfektionsgrößen teilen sich eine Außenschale. Das ist kein Sparmodell, sondern Bauweise: Die Innenausstattung gleicht die Größenunterschiede innerhalb einer Schale aus. Wie viele Schalen ein Helm hat, entscheidet deshalb darüber, wie viel Volumen die kleinste Größe mitbringt und wie nah die größte an ihrer Auslegungsgrenze liegt.

Von den vier Herstellern dieses Vergleichs nennt keiner die Schalenzahl. Bei einem gibt es einen indirekten Hinweis: Das Zubehörvisier derselben Marke ist nach Herstellerangabe für alle vier Größen passend, was auf eine einzige Außenschale hindeutet. Als Angabe zur Schalenzahl gilt das nicht, und in der Kennwertmatrix steht entsprechend ein Ersatzwert.

Dass es auch anders geht, zeigt ein Hersteller aus der Nachbargruppe dieses Clusters: Dort steht auf der Produktseite ein Feld mit der Bezeichnung Größen mit dem Zusatz zwei Schalen, und dahinter die Aufteilung der Konfektionsgrößen auf beide. Wie sich das auf Gewicht und Volumen auswirkt, behandelt der Ratgeber zu Schalen und Maßangaben.

Bei einem Hersteller der Nachbargruppe fiel dazu ein Selbstwiderspruch auf, der zeigt, wie weit die Sorgfalt in dieser Warengruppe reicht: Der Einleitungstext nennt eine Polycarbonat-Schale, der Stichpunkt zwei Zeilen darunter eine ABS-Schale. Beides auf derselben Herstellerseite, beides für denselben Helm. Und dieselbe Marke nennt auf ihrer zweiten Länderseite ein anderes Verschlusssystem als auf der ersten. Solche Abweichungen sind für sich genommen harmlos; zusammengenommen sagen sie, mit welcher Erwartung man an die Angaben dieser Warengruppe herangehen sollte.

Vier Helme, drei Arten von Verschlussangabe

Beim Verschluss zerfällt das Feld in drei Gruppen. Ein Gerät nennt ausdrücklich einen Micrometric-Verschluss, also eine Ratsche mit Zahnleiste. Ein Gerät nennt einen Schnellverschluss ohne Typangabe. Zwei Geräte nennen gar nichts — weder im Angebot noch auf der Herstellerseite.

Bemerkenswert ist, was in keinem der vier Datenblätter steht: ein Doppel-D-Ring. Das gilt für das ganze Cluster, über neun geprüfte Helme hinweg. Der Doppel-D-Ring ist die Verschlussart, die bei Helmen für den Rennstreckenbetrieb verlangt wird; diese Warengruppe bedient ihn nicht.

Die Regelung selbst stellt an dieser Stelle eine Anforderung, die man kennen sollte: Nach Absatz 9 müssen alle für einen Helm verfügbaren Arten von Rückhaltesystemen geprüft werden. Geprüft wird unter anderem mit einer Fallmasse von zehn Kilogramm; ein Schnellverschluss wird zusätzlich mit zwei Kilonewton belastet und muss danach noch bedienbar sein. Welche Art verbaut ist, sagt das Datenblatt trotzdem bei der Hälfte des Felds nicht.

Der Unterschied zwischen einer Sonnenblende und einem Wechselvisier wird oft als Ausstattungsdetail behandelt, ist aber ein Unterschied im Ablauf. Eine Sonnenblende sitzt im Helm und wird mit einem Schieber heruntergezogen, während man sie braucht. Ein Wechselvisier muss getauscht werden, und der Tausch findet dort statt, wo die Lichtverhältnisse sich ändern — am Straßenrand, mit dem klaren Visier in der Hand. Beide Lösungen kommen in diesem Feld vor, und beide sind in den Datenblättern belegt. Was in keinem Datenblatt steht, ist der Wert, den die Regelung für beide unterschiedlich festlegt.

Visier, Sonnenblende und eine fehlende Zahl

Die Regelung nennt für Visiere harte Werte. Nach Absatz 6.16.3.4 muss ein Visier eine Lichtdurchlässigkeit von mindestens achtzig Prozent haben; ein Wert darunter ist zulässig bis herab zu fünfunddreißig Prozent, wenn das Visier mit dem Symbol oder den Worten „DAYTIME USE ONLY" gekennzeichnet ist. Für Sonnenblenden verlangt Absatz 6.17.2.2 mehr als zwanzig Prozent.

Keines der vier Geräte nennt einen solchen Wert. Keines trägt in seinen Unterlagen den Hinweis auf eine Nutzung nur bei Tag — auch das Gerät nicht, das ein getöntes Zweitvisier mitliefert. Über das ganze Cluster hinweg gilt dasselbe für alle neun geprüften Helme.

Bei der Ausstattung unterscheidet sich das Feld dagegen deutlich. Ein Gerät ist für ein bestimmtes Pinlock-Visier vorbereitet und hat eine integrierte Sonnenblende. Zwei haben ein Doppelvisier mit Sonnenblende. Eines hat weder das eine noch das andere, sondern ein wechselbares getöntes Zweitvisier — ein Unterschied, der im Alltag zählt, weil ein Wechsel an der Straße etwas anderes ist als ein Handgriff am Helm. Welche Werte dahinterstehen und was die Kennzeichnung bedeutet, führt der Ratgeber zu Lichtdurchlässigkeit und Tagkennzeichnung aus.

Eine Angabe aus der Bildergalerie einer Marke verdient hier noch Erwähnung, weil sie zeigt, dass die Zahlen durchaus vorhanden sind — nur nicht dort, wo man sie sucht. Eine Grafik nennt für ein Gerät Gewicht und Außenmaße in drei Achsen und den Hinweis, der Helm passe unter eine Sitzbank. Dieselbe Marke trägt im Datenfeld des Marktplatzes einen Wert ein, der um ein Kilogramm darüber liegt. Wer die Bildergalerie durchsieht, findet also gelegentlich die belastbarere Angabe als im dafür vorgesehenen Feld.

Größenangaben, die sich überlappen

Alle vier Geräte nennen Konfektionsgrößen mit Kopfumfang in Zentimetern, wie es Absatz 4.1.1 der Regelung für die Kennzeichnung am Helm vorsieht. Die Spannen reichen von 53 bis 64 Zentimetern, wobei kein Gerät den ganzen Bereich abdeckt.

Bei zwei Größentabellen des Clusters überlappen die Ränder: Derselbe Kopfumfang gehört dort zu zwei Konfektionsgrößen. In einem Fall reicht XL bis einundsechzig Zentimeter, und XXL beginnt bei einundsechzig. Das ist kein Rechenfehler, sondern eine unscharfe Tabelle — und sie liegt genau an der Stelle, an der jemand mit einem Grenzmaß eine Entscheidung treffen muss.

Was dieser Vergleich dazu nicht sagt, und zwar grundsätzlich nicht: welcher Helm auf einen bestimmten Kopf passt. Passform entscheidet sich beim Anprobieren, nicht an einer Zentimeterangabe. Die Kopfumfangsbereiche stehen hier als Herstellerangabe und nicht als Kaufempfehlung.

Alle vier Schalen bestehen nach Herstellerangabe aus ABS oder einem als solchem bezeichneten Thermoplast. Ein Faserverbundwerkstoff kommt im gesamten Integralhelm-Feld nicht vor; im ganzen Cluster nennt genau ein Gerät Carbon, und das ist ein Klapphelm einer Marke, die als einzige in der Fachpresse geführt wird.

Der Werkstoff ist damit in dieser Warengruppe kein Unterscheidungsmerkmal, und dieser Vergleich leitet daraus auch keines ab. Welche Schutzwirkung ein Werkstoff hat, ist keine Frage, die ein Datenblattvergleich beantworten kann — die Regelung legt Bestehensgrenzen für die Typprüfung fest, veröffentlicht aber nicht, wie weit ein einzelner Helm darunter lag.

Bei einem Hersteller der Nachbargruppe fiel dazu ein Selbstwiderspruch auf: Der Einleitungstext nennt eine Polycarbonat-Schale, der Stichpunkt zwei Zeilen darunter eine ABS-Schale. Beides auf derselben Herstellerseite, beides für denselben Helm.

Für die eigene Prüfung ist noch eine Unterscheidung nützlich, die in den Angeboten verschwimmt. Vorbereitet heißt, dass eine Halterung oder eine Aussparung vorhanden ist. Mitgeliefert heißt, dass das Teil im Karton liegt. Freigegeben heißt, dass es im Genehmigungsverfahren mitgeprüft wurde. Die drei Stufen stehen für drei verschiedene Sachverhalte, und die Angebotstexte dieses Felds verwenden regelmäßig die erste Formulierung für alles. Bei einem Visier ist der Unterschied eine Frage des Lieferumfangs, bei einer Kommunikationseinheit eine Frage der Genehmigung.

Was Zubehör mit der Genehmigung macht

Die 06er Serie der Regelung hat einen Satz eingeführt, der beim Nachrüsten unmittelbar praktisch wird. Nach Absatz 7.3.1.3.5 und den Folgesätzen darf ein Helm nicht von seiner ursprünglichen Ausführung abweichend verändert werden, Zubehör ist nach den Anweisungen des Herstellers zu montieren, und nur Zubehörteile, die im Typgenehmigungsverfahren mitgeprüft wurden, halten die Genehmigung aufrecht.

Das betrifft vor allem Kommunikationssysteme. Ein Angebot aus der Nachbargruppe dieses Clusters wirbt mit der Angabe, der Helm sei für eine bestimmte Funkverbindung vorbereitet. Eine Vorbereitung ist nach dem Wortlaut der Regelung etwas anderes als eine mitgeprüfte Freigabe eines bestimmten Geräts — welche Zubehörteile mitgeprüft wurden, sagt keines der Datenblätter.

Dazu kommt Absatz 14.2 mit seinem festen Wortlaut: keine Farbe, keine Aufkleber, kein Benzin und keine anderen Lösemittel auf den Helm. Auch das ist eine Angabe, die am Helm steht und in keinem Angebotstext auftaucht. Dieser Cluster gibt sie wieder und legt sie nicht aus.

Es lohnt sich, das Fehlen nach seinen Ursachen zu trennen. Der Prüfzonen-Code fehlt, weil er am Helm steht und nicht in der Produktbeschreibung — er ist vorhanden, nur nicht im Vorfeld einsehbar. Die Schalenzahl fehlt, weil kein Hersteller dieses Segments sie führt; sie existiert, wird aber nicht mitgeteilt. Der Wert für die Lichtdurchlässigkeit fehlt, weil er Teil der Typprüfung ist und nicht Teil der Produktwerbung. Das Produktionsjahr dagegen ist eine Pflichtangabe am Helm, die sich beim Kauf über das Internet schlicht nicht prüfen lässt. Vier Lücken, vier verschiedene Gründe — und nur bei einer davon ließe sich vom Anbieter etwas anderes erwarten.

Was in diesem Feld durchgehend fehlt

Vier Geräte, und vier Angaben, die bei allen vieren fehlen: der Prüfzonen-Code, die Anzahl der Außenschalen, ein Wert für die Lichtdurchlässigkeit des Visiers und das Produktionsjahr. Die ersten drei stehen in der Regelung als Anforderung an die Prüfung oder an die Kennzeichnung; das vierte steht dort ausdrücklich als Angabe am Helm.

Bei zwei Geräten kommen fehlende Gewichts- und Verschlussangaben hinzu. Ein Hersteller führt auf seiner Produktseite fünf Zeilen, darunter kein Gewicht und keine Verschlussart. Ein anderer nennt weder das eine noch das andere.

Daraus folgt kein Urteil über die Helme. Es folgt ein Urteil über die Prüfbarkeit der Angebote — und zwar dasselbe, das dieses Portal in jeder Warengruppe zieht, in der Datenfelder unvollständig sind: Eine Angabe wird erst dann zu einem Kennwert, wenn sie an einer zweiten Angabe geprüft werden kann. Nach diesem Maßstab hat in diesem Feld ein Gerät einen prüfbaren Normstand und ein stimmiges Gewicht, zwei haben das eine oder das andere, und eines hat keines von beidem.

Wie man daraus auswählt

Die erste Frage ist nicht die nach dem Helm, sondern die nach der Quelle. Wer ein Angebot vor sich hat, sieht eine Behauptung; wer die Herstellerseite danebenlegt, sieht, ob sie gedeckt ist. Bei zwei von vier Geräten dieses Vergleichs war sie es nicht. Dieser Abgleich kostet zwei Minuten und ist der einzige, der sich vor dem Kauf führen lässt.

Die zweite Frage betrifft das, was man beim Anprobieren ohnehin klären muss. Größe und Passform entscheiden sich am Kopf, nicht an der Tabelle — und die Tabellen dieses Felds sind an den Rändern unscharf. Wer zwischen zwei Größen liegt, hat mit den vorliegenden Angaben keine Entscheidungsgrundlage, sondern eine Anprobe vor sich.

Die dritte Frage ist die nach der Ausstattung, und hier trennt sich das Feld am klarsten: Sonnenblende oder Wechselvisier, Pinlock-Vorbereitung oder nicht, benannter Verschluss oder keiner. Das sind Angaben, die vorliegen und die sich vergleichen lassen. Einen Überblick über die Bauformen und die Regelwerke, die den Helm betreffen, gibt der Einstieg in die Helmkennzeichnung.

Was dieser Vergleich nicht leistet und nicht leisten kann: eine Aussage darüber, welcher Helm besser schützt. Die Regelung legt Bestehensgrenzen für die Typprüfung fest — ein genehmigter Helm hat sie eingehalten, und wie weit darunter er lag, ist nicht veröffentlicht. Aus einem Datenblattvergleich folgt deshalb keine Rangfolge der Schutzwirkung, und dieser Text stellt keine auf.

Bleibt das Etikett vom Anfang. Ein E im Kreis, eine Zahl für das Land, eine Genehmigungsnummer, ein Schrägstrich, ein Buchstabe. Fünf Angaben auf wenigen Quadratzentimetern, und sie beantworten zusammen die Frage, die weder der Angebotstitel noch die Straßenverkehrs-Ordnung beantwortet. Wer einen Helm in der Hand hält, kann sie lesen. Wer ihn im Internet betrachtet, bei diesen vier Angeboten nicht.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, nach welchem Stand ein Helm geprüft ist?
An der Genehmigungsnummer im Prüfzeichen am Helm. Ihre ersten beiden Ziffern bezeichnen die Änderungsserie — 06 oder 05. Im Angebotstitel steht oft nur eine Behauptung; in diesem Vergleich wich sie bei zwei von vier Geräten von der Angabe des Herstellers ab.
Darf ein Helm nach ECE 22.05 noch verkauft werden?
Die UN-Regelung Nr. 22 sagt in Absatz 15.1.4, dass Vertragsparteien den Verkauf von Helmen, die der 06er Serie nicht entsprechen, ab 36 Monaten nach deren Inkrafttreten verbieten dürfen — der Wortlaut lautet „may prohibit", also dürfen und nicht müssen. Ob Deutschland davon Gebrauch gemacht hat, gibt dieser Vergleich nicht wieder; er nennt den Verordnungswortlaut mit Fundstelle.
Was ist der Prüfzonen-Code und warum fehlt er überall?
Nach Absatz 5.1.4.1.2.1 der Regelung folgt auf die Genehmigungsnummer ein Schrägstrich und ein Buchstabe: J für einen Helm ohne Kinnteil, P für ein schützendes, NP für ein nicht schützendes und P/J für ein Kinnteil, das in beiden Stellungen geprüft ist. Er steht am Helm. In den Angeboten und auf den Herstellerseiten dieses Vergleichs steht er bei keinem der vier Geräte.
Warum nennen Angebot und Hersteller verschiedene Gewichte?
Weil es zwei verschiedene Angaben sind. Absatz 14.3 der Regelung verlangt die Kennzeichnung des Maximalgewichts auf 50 Gramm gerundet, einschließlich mitgelieferten Zubehörs. Das Datenfeld eines Marktplatzes führt dagegen oft das Versandgewicht mit Verpackung. Bei einem Gerät dieses Vergleichs unterscheiden sich beide Werte um ein Kilogramm.
Was bedeutet die Anzahl der Außenschalen?
Mehrere Konfektionsgrößen teilen sich eine Außenschale. Wer bei einem Helm mit nur einer Schale die kleinste Größe kauft, trägt die Schale, die für den größten Kopf ausgelegt ist — mit dem entsprechenden Volumen. Von den vier Geräten dieses Vergleichs nennt kein Hersteller die Schalenzahl.
Steht das Baujahr am Helm?
Nach Absatz 4.1.1 der Regelung gehört das Produktionsjahr zu den Angaben, die am Helm anzubringen sind, neben Marke und Größe in Buchstabe und Zentimeter. In keinem der vier Angebote und auf keiner der geprüften Herstellerseiten wird es genannt.
Wie vergleichbar sind die Bewertungszahlen?
Nur eingeschränkt. Alle vier Geräte hängen in einem Variantenverbund, weil Helme in Größen angeboten werden müssen. Der Unterschied liegt in der Breite: Zwei Geräte summieren über zwei Varianten, eines über fünf, eines über 33 aus Farbe und Größe. Die größere Zahl beschreibt das breitere Angebot.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Belegart Kennzeichnungs- und Datenfeldvergleich: Vier Integralhelme von vier Marken, alle über 700 Rückmeldungen, alle Stände einzeln auf der Produktseite abgelesen, alle nach Größenwahl auf Neuware geprüft. Für jedes Gerät wurde zusätzlich die Herstellerseite ausgewertet. Leitbefund: Die Angebote und die Herstellerseiten nennen verschiedene Normstände. Zwei Geräte bestätigen ECE 22.06 auf der eigenen Markenseite, eines nennt dort ECE 22-05, und bei einem nennt die Markenseite überhaupt kein ECE, sondern ausschließlich eine US-Kennzeichnung — dort zudem mit einer Normnummer, die nicht die Helmnorm ist. Zweiter Befund: Der Prüfzonen-Code nach Absatz 5.1.4.1.2.1 der UN-Regelung Nr. 22 steht bei keinem der vier Geräte. Gesucht wurde in Titel, Datenfeldern, Fließtext, auf der Herstellerseite und in den Bildergalerien. Dritter Befund: Bei zwei Geräten weicht die Gewichtsangabe des Marktplatzes von der Herstellerangabe ab, in einem Fall um ein Kilogramm; die Marktplatzangabe ist dort ein Versandgewicht. Vierter Befund: Die Anzahl der Außenschalen nennt kein Hersteller. Fünfter Befund: Kein Gerät nennt einen Wert für die Lichtdurchlässigkeit des Visiers, und keines nennt das Produktionsjahr, obwohl Absatz 4.1.1 der Regelung es als Angabe am Helm vorsieht. Keine Aussage zur Schutzwirkung über Normwortlaut und Herstellerangabe hinaus (Sperre A), keine Wiedergabe fremder Test- oder Sternebewertungen (B), keine Geldbeträge (C), keine Rechtsberatung (D), keine Aussage zur Passform (E), kein Austauschintervall (F), keine Nachrüstanleitung (G), keine Übertragung der DOT-Kennzeichnung auf Paragraf 21a Absatz 2 StVO (I).

Verwendete Quellen

  1. [1]UN-Regelung Nr. 22, konsolidierte Fassung Rev.5 mit der 06er Änderungsserie (E/ECE/324/Rev.1/Add.21/Rev.5) — Absatz 4.1.1 zur Kennzeichnung am Helm, Absatz 5.1.4.1.2.1 zum Prüfzonen-Code, Absatz 14.3 zur Gewichtskennzeichnung, Absatz 15.1 zu den Übergangsfristen · abgerufen 2026-09-27
  2. [2]Straßenverkehrs-Ordnung, Paragraf 21a Absatz 2 — Pflicht zum geeigneten Schutzhelm ab 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, ohne Definition des Begriffs geeignet · abgerufen 2026-09-27
  3. [3]Produktseite RALLOX 67 beim Hersteller — Normstand ECE-R 22.06, Gewicht ca. 1450 g ±50 g, Größen S bis XL mit Kopfumfang, Kinnriemen mit Schnellverschluss ohne Typangabe · abgerufen 2026-09-27
  4. [4]Produktseite VINZ Kennet beim Hersteller — Feld Markenzeichen Helm mit Wert ECE 22.06, Gewicht 1500 Gramm, Micrometric-Verschluss, Pinlock 70 MaxVision vorbereitet, Material ABS · abgerufen 2026-09-27
  5. [5]Produktseite YEMA YM-831 beim Hersteller — Feld Homologation mit Wert ECE / 22-05, DOT FMVSS 218, NBR 7471; keine Gewichts- und keine Verschlussangabe · abgerufen 2026-09-27
  6. [6]Markenseite Favoto — zur Kennzeichnung ausschließlich eine US-Zertifizierung mit der Normnummer FMVSS 219 genannt, kein ECE-Bezug; Schale ABS, Doppelvisier mit beschlaghemmender Folie · abgerufen 2026-09-27