Zum Inhalt springen

Ratgeber · Lastenräder

Kinder im Lastenrad, Herstellerfreigaben und § 21 StVO

Kein Höchstalter, keine Gurtpflicht, aber ein Fahrer ab 16: was § 21 StVO für Kinder im Lastenrad regelt und wo die Hersteller Alter und Gewicht begrenzen.

Erstellt am
Erstellt am

Auf Fahrrädern dürfen Personen nur mitgenommen werden, wenn die Räder „auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind". So beginnt § 21 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung, und mitnehmen darf nach demselben Satz nur, wer mindestens 16 Jahre alt ist.

Eine Altersgrenze für das Kind steht in diesem Satz nicht. Die bekannte Sieben kommt erst danach, und sie gilt für Kindersitze auf gewöhnlichen Fahrrädern und für Kinderanhänger.

Wo die Grenzen im Lastenrad liegen, schreiben deshalb die Hersteller in ihre Anleitungen. Sie liegen weit auseinander: Ohne Babysitz beginnen die Freigaben bei neun Monaten, und sie enden bei einem Hersteller erst im Teenageralter. Dieser Ratgeber ordnet die Fragen so, wie das Kind ihnen begegnet: ab wann, bis wann, wie viele, auf welchem Sitz, mit welchem Gurt und Helm, und wer am Lenker sitzen darf. Er gibt Wortlaut und Fundstelle wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Was für Kinder im Lastenrad gilt und wer es festlegt

  • Fahrer ab 16 JahrenSteht im Gesetz: Personen mitnehmen dürfen auf Fahrrädern nur Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind (§ 21 Abs. 3 StVO). Das gilt für Lastenrad, Kindersitz und Kinderanhänger gleichermaßen.
  • Kein Höchstalter im GesetzFür Räder, die zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, nennt § 21 Abs. 3 keine Altersgrenze. Die Grenze bis zum vollendeten siebten Lebensjahr betrifft Kindersitze auf gewöhnlichen Rädern und Kinderanhänger.
  • Untergrenze: selbstständig sitzenSetzen die Hersteller: Gazelle und Cube nennen neun Monate und ein Kind, das selbstständig sitzt; Urban Arrow verbietet die Sitzbank für Kinder, die das noch nicht können. Jüngere nur im Babysitz mit Herstellerfreigabe.
  • Gewicht und Größe je KindSetzen die Hersteller: 22 kg und 1,16 m beim Gazelle Makki, 20 kg je Kind beim Cube Longtail, 10 kg für das hintere Kind bei zwei Kindersitzen auf dem Riese & Müller Multitinker.
  • AnschnallenVerlangt die Anleitung, nicht die StVO: Urban Arrow, Gazelle und Cube schreiben vor, Kinder während der Fahrt angeschnallt zu befördern.
  • HelmEmpfohlen von ADAC, Stiftung Warentest und den Herstellern. Eine Helmpflicht für Fahrräder enthält § 21a StVO nicht.

Drei Fälle, ein Absatz: § 21 Absatz 3

Der Absatz hat vier Sätze, und jeder regelt etwas anderes. Der erste betrifft Räder, die auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Auf ihnen dürfen Personen mitgenommen werden, ohne dass der Satz ihr Alter oder ihre Zahl begrenzt.

Der zweite Satz betrifft das gewöhnliche Fahrrad mit Kindersitz. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen darauf mitfahren, wenn für sie besondere Sitze vorhanden sind und Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen verhindern, dass ihre Füße in die Speichen geraten.

Der dritte Satz betrifft den Anhänger: „in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind", dürfen bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitgenommen werden. Der vierte Satz hebt die Sieben für ein behindertes Kind auf.

Eine Bedingung verbindet alle drei Fälle. Wer mitnimmt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.

Was aus dem Auto bekannt ist, steht im selben Paragrafen weiter oben. Absatz 1a verlangt Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, und zwar in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Für das Fahrrad trifft Absatz 3 eine eigene Regel, und sie ist deutlich knapper.

Kinder auf und hinter dem Fahrrad nach § 21 Absatz 3 StVO
FallAlter des KindesZahlWer mitnimmtVorgabe am RadFundstelle
gewöhnliches Fahrrad mit Kindersitzbis zum vollendeten siebten Lebensjahrim Gesetz nicht begrenztmindestens 16 Jahrebesonderer Sitz und Schutz der Füße vor den Speichen§ 21 Abs. 3 Satz 2
Kinderanhängerbis zum vollendeten siebten Lebensjahrbis zu zwei Kindermindestens 16 Jahrezur Beförderung von Kindern eingerichtet§ 21 Abs. 3 Satz 3
Rad, das zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet istim Gesetz keine Grenze; Hersteller setzen sieim Gesetz keine Grenze; Hersteller setzen siemindestens 16 Jahregebaut und eingerichtet, ohne nähere Bestimmung§ 21 Abs. 3 Satz 1
behindertes KindGrenze von sieben Jahren gilt nichtwie im jeweiligen Fallmindestens 16 Jahrewie im jeweiligen Fall§ 21 Abs. 3 Satz 4

16 JahreMindestalter für jede Mitnahme auf dem Fahrrad

Die einzige feste Zahl, die das Gesetz für das Lastenrad selbst nennt. Sie gilt für die Person am Lenker, nicht für das Kind.Quelle: § 21 Abs. 3 StVO

Die Tabelle zeigt, wo die Lücken liegen. Zwei Fälle haben ein Höchstalter, einer eine Höchstzahl. Das Lastenrad, das für Fahrgäste gebaut ist, hat keins von beidem.

Für den Anhänger kommen Licht, Rückstrahler und Breite aus der Zulassungsordnung dazu. Diese Pflichten stehen im Ratgeber zu welchen Vorschriften ein Fahrradanhänger selbst genügen muss; hier geht es um das Lastenrad.

Was „gebaut und eingerichtet" verlangt

Was ein Rad zur Personenbeförderung „gebaut und eingerichtet" macht, definiert die Straßenverkehrs-Ordnung nicht. Sie nennt keinen Sitz, keinen Gurt, keine Lehne und keinen Speichenschutz für diesen Fall. Was das Rad dafür mitbringt, beschreibt der Hersteller.

Urban Arrow liefert die FamilyNext mit einer Sitzbank in der Box und zwei Sitzgurten aus. Gazelle beschreibt das Makki als Rad für die Beförderung von Kindern in der Box. Decathlon schreibt in die Anleitung des E Three 500, das Cargobike diene „zum Transport von Personen und Gepäck".

Bei Longtails hängt es am Zubehör. Cube verlangt für den Kindertransport auf dem Longtail Hybrid je nach Alter einen geeigneten Kindersitz, einen Gepäckträgeraufsatz und einen Eingriffschutz. Ältere Kinder brauchen statt des Kindersitzes Sitzbank und Trittbrett. Die Modelle mit dem Zusatz „Family" haben dieses Zubehör ab Werk, ausgenommen den Kindersitz.

Derselbe Rahmen kann also mit und ohne Einrichtung verkauft werden. Ob ein bestimmtes Rad in einer bestimmten Ausstattung die Bedingung erfüllt, beantwortet dieser Ratgeber nicht.

Auch innerhalb eines Rads gibt es Plätze mit und ohne Freigabe. Chike erlaubt beim Dreirad e-Kids die Kinder in der Kabine, schließt aber einen Kindersitz auf dem Gepäckträger aus: „Die Montage eines Kindersitzes ist nicht zulässig."

Auffällig ist eine Formulierung bei Riese & Müller. Für das Load5 nennt der Hersteller bis zu drei Kinder „bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres", und zwar nur mit dem passenden Ausstattungspaket. Das ist die Grenze aus dem zweiten Satz des Paragrafen, übernommen in die Freigabe eines Rads, für das der erste Satz gilt.

Dass ein Lastenrad mit Motor überhaupt unter diese Vorschrift fällt, setzt voraus, dass es rechtlich ein Fahrrad ist. Für Pedelecs mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung und Unterstützung bis 25 km/h trifft das zu.

Ab neun Monaten, wenn das Kind sitzt

Die Frage, ab wann ein Kind mitfahren kann, beantwortet das Gesetz gar nicht. Die Antworten kommen aus Anleitungen und Tests, und sie hängen alle an derselben Fähigkeit.

Der ADAC schreibt in seinen Hinweisen zum Kindertransport, ein Kind solle „ab einem Alter von neun Monaten stabil allein aufrecht sitzen können", bevor es im Lastenfahrrad mitfährt. Die Stiftung Warentest empfiehlt in ihrem Überblick vom 13. März 2026 für Anhänger und Kindersitz dasselbe: erst mitnehmen, wenn das Kind sicher und selbstständig sitzt. Erst dann sei die Muskulatur so weit, den Körper bei rumpeliger Fahrt zu halten.

Gazelle schreibt die Zahl in das Handbuch des Makki. Das Rad eigne sich für die passive Beförderung von Kindern ab neun Monaten bis einschließlich sieben Jahren, die selbstständig sitzen können. Kinder, die das nicht können, dürfen nur in einem Kinder- oder Babysitz mitfahren.

Cube nennt in der Betriebsanleitung des Cargo Hybrid (Ausgabe Modelljahr 2023) dieselbe Spanne: Kinder von neun Monaten bis sieben Jahren, die selbstständig sitzen können.

Urban Arrow formuliert es als Verbot. Die Sitzbank dürfe nie für Kinder verwendet werden, die noch nicht selbstständig sitzen; sie biete keine ausreichende Kopfstütze, und es könne zu Nacken- oder Kopfverletzungen kommen.

Chike nennt bewusst kein Alter. Kinder könnten mitfahren, sobald sie eine Zeit lang stabil sitzen; weil sich Babys sehr unterschiedlich entwickeln, empfiehlt der Hersteller, den Kinderarzt zu fragen.

Decathlon zieht die Grenze von der anderen Seite. Der Gepäckträger des E Three 500 sei nicht für den Transport von Neugeborenen von null bis neun Monaten geeignet.

Die Untergrenze ist kein Geburtstag. Sie ist der Tag, an dem das Kind stabil allein sitzt, und davor gilt nur, was der Hersteller mit einem eigenen Babysitz freigibt.

Babyschale und Kleinkindersitz in der Box

Vor dem freien Sitzen bleibt der Babysitz, und auch hier spricht nur der Hersteller. Eine Vorschrift zur Babyschale im Lastenrad enthält die Straßenverkehrs-Ordnung nicht.

Gazelle setzt im Handbuch des Makki eine Fußnote an die neun Monate. Ist ein Babysitz montiert, könne darin ein Baby ab drei Monaten befördert werden. Welcher Sitz gemeint ist und wie er montiert wird, klärt der Fachhändler; das Handbuch verweist für Kinder- und Babysitze ausdrücklich an ihn.

Chike bietet für kleinere Kinder einen Adapter für eine Babyschale des Herstellers Maxi-Cosi an. Babboe führt beim Dreirad Curve M auf der Produktseite die Angabe „Geeignet für Maxi-Cosi".

Bei Urban Arrow schließen sich Babyschale und Zusatzbank gegenseitig aus. Beide lassen sich an der FamilyNext montieren, aber nicht gleichzeitig nutzen. So steht es in der Anleitung der Zusatzbank.

Was diese Angaben nicht sagen: wie lange ein Kind in der Schale oder im Kleinkindersitz bleiben kann. Die Suchanfrage nach dem Babboe-Kleinkindersitz zielt genau darauf. In den gelesenen Babboe-Seiten steht dazu keine Zahl.

Babboe ist seit August 2026 im Konkurs, Garantie und Service des Herstellers sind nicht mehr gesichert. Wer ein gebrauchtes Lastenrad mit Kindersitz oder Babyschale übernimmt, findet die Grenzen nur in der Anleitung, die zum Rad gehört; was beim Kauf eines gebrauchten Lastenrads außerdem zu prüfen ist, steht im Ratgeber zum Gebrauchtkauf.

Decathlon zeigt, dass „Babysitz" und „Neugeborenes" zwei verschiedene Dinge sind. Die Anleitung des E Three 500 zählt den Babysitz zu den Sitzen, die auf dem Gepäckträger montiert werden können, und schließt im selben Absatz Kinder bis neun Monate aus.

Wer früh mit dem Lastenrad beginnen will, braucht also drei Angaben aus der Anleitung des eigenen Rads: welcher Babysitz freigegeben ist, ab welchem Alter er gilt und mit welchem Adapter er sitzt. Fehlt eine davon, ist die Frage nicht beantwortet.

Sieben, neun oder Teenager: wo die Hersteller enden

Nach oben gehen die Freigaben weiter auseinander als nach unten. Die Boxräder im Feld enden meist bei sieben Jahren, die Longtails gehen darüber hinaus.

Gazelle beschränkt das Makki auf Kinder bis einschließlich sieben Jahre und setzt zwei weitere Grenzen dazu: höchstens 1,16 Meter Körpergröße und höchstens 22 Kilogramm je Kind. Cube nennt für den Cargo Hybrid ebenfalls sieben Jahre, Riese & Müller für das Load5 die Vollendung des siebten Lebensjahrs.

22 kg · 1,16 mje Kind in der Box des Gazelle Makki

Größe und Gewicht stehen neben dem Alter. Ein großes Kind mit sechs Jahren kann damit früher an die Grenze kommen als ein kleines mit sieben.Quelle: Gazelle, Makki-Handbuch, Abschnitt 3.8.3

Urban Arrow arbeitet mit Gewichten. Das Gurtsystem der FamilyNext ist nach Angabe des Herstellers bis 36 Kilogramm geprüft, die Standardbank trägt höchstens 100 Kilogramm. Die Zusatzbank ist nur für ein Kind über fünf Jahren gedacht.

Chike schreibt aus Erfahrung, Kinder bis etwa sieben Jahre könnten im e-Kids gut mitfahren. Ausschlaggebend sei die Sitzhöhe: rund 65 Zentimeter von der Sitzfläche bis zum Verdeck. Ohne Verdeck hätten auch größere Kinder Platz.

Auf den Longtails liegt die Grenze höher. Riese & Müller gibt den Multitinker mit Safety Bar für zwei Kinder von sieben bis neun Jahren ohne Kindersitz frei. Cube erlaubt auf dem Longtail Hybrid eine einzelne Person bis 40 Kilogramm auf der Sitzbank. Tern schreibt zum GSD, es trage ein oder zwei Kinder, „auch im Teenager-Alter".

Die Spanne der Obergrenzen reicht damit von sieben Jahren bis in die Pubertät. Das ist kein Widerspruch zum Gesetz, das gar keine Obergrenze nennt.

Es heißt aber, dass die Frage „bis zu welchem Alter" nur mit dem Namen des Rads beantwortet werden kann. Und mit der Ausstattung: Beim Load5 gilt die Freigabe für drei Kinder nur mit dem Family-Paket, das nicht jede Händlerausführung enthält.

Wie viele Kinder ein Lastenrad trägt

Eine Höchstzahl kennt § 21 Absatz 3 nur beim Anhänger, dort sind es zwei. Für das Lastenrad steht keine Zahl im Gesetz. Wie viele Kinder mitfahren, entscheidet die Freigabe.

In der Box liegt sie bei zwei oder drei. Im Makki dürfen laut Gazelle bis zu drei angeschnallte Kinder sitzen. Riese & Müller gibt das Load5 mit Family-Paket für bis zu drei Kinder frei. Urban Arrow liefert die FamilyNext mit einer Bank für zwei kleine Kinder; die Zusatzbank ist für ein weiteres Kind über fünf Jahren gedacht.

Wo die Kinder sitzen, hängt an der Bauart. Der Hub beschreibt, ob die Kinder vorn in der Box oder hinten auf dem Träger sitzen, und was das für Länge und Lenkung bedeutet.

Auf dem Longtail sind es meist zwei. Cube erlaubt ein oder zwei Kinder mit je höchstens 20 Kilogramm. Für das E Three 500 gibt Decathlon als Fahrgäste entweder zwei Kinder oder eine erwachsene Person an, dazu bis zu zwei Kindersitze. Tern schreibt beim GSD von ein oder zwei Kindern; für den zweiten Kindersitz braucht der Aufbau „Clubhouse" eine Erweiterungsstange.

Die Zahl allein reicht nicht. Jede Freigabe steht unter dem zulässigen Gesamtgewicht des Rads: Kinder, Fahrer und Gepäck zusammen dürfen es nicht überschreiten. Wie viel nach Abzug von Rad und Fahrer für die Kinder bleibt, ist eine eigene Rechnung, deren Zahlen die Hersteller unterschiedlich angeben.

Wer drei Kinder vorn sitzen lassen will, findet im Vergleich, wie viele Kindersitzplätze die Long Johns ab Werk mitbringen. Dort steht auch, welche Plätze erst mit Zubehör entstehen.

Auf dem Longtail ohne Kindersitz

Auf dem langen Gepäckträger stellt sich eine Frage, die es in der Box nicht gibt: Ab wann darf ein Kind ohne Kindersitz sitzen? Die Hersteller antworten mit Alter oder mit Gewicht.

Decathlon antwortet mit Gewicht. In der Anleitung des E Three 500 steht: „Kinder unter 27 kg müssen in einem Kindersitz befördert werden."

Riese & Müller antwortet mit Alter, und zwar in zwei Dokumenten verschieden. Das Merkblatt „Kindertransport mit Longtail-Cargo-Bikes", Stand März 2026, erlaubt Kinder von einem bis sechs Jahren im Kindersitz und Kinder ab sieben ohne. Die Betriebsanleitung für das Modelljahr 2026 nennt einen bis sieben Jahre mit Kindersitz nach DIN EN 14344 und acht bis neun Jahre ohne.

Ein Kind mit sieben Jahren sitzt nach dem einen Dokument frei, nach dem anderen im Kindersitz. Das Merkblatt verlinkt der Hersteller auf der Seite des Multitinker2.

Für die Fahrt ohne Kindersitz setzt das Merkblatt eine Bedingung, die keine Zahl hat. Kinder ohne Sitz sollten die Risiken als Fahrgast gut verstehen und sich nicht ruckartig bewegen. Mit Safety Bar sinkt zudem die Zuladung des Gepäckträgers von 70 auf 50 Kilogramm.

Cube setzt die Grenze bei der Sitzbank. Kinder von einem bis fünf Jahren fahren auf dem Longtail Hybrid im Kindersitz, ältere auf Sitzbank mit Trittbrett.

Bei zwei Kindersitzen kommt eine Reihenfolge dazu. Riese & Müller schreibt, das schwerere Kind sitze direkt hinter dem Sattel, und nennt die umgekehrte Reihenfolge „nicht erlaubt". Cube verlangt dasselbe, um den Schwerpunkt zentral zu halten.

10 kgHöchstgewicht des hinteren Kinds bei zwei Kindersitzen

Diese Grenze steht nur in der Betriebsanleitung. Das Merkblatt zum Kindertransport nennt sie für den Multitinker nicht.Quelle: Riese & Müller, Betriebsanleitung MY2026, Multicharger und Multitinker

Was ein Kindersitz trägt, steht auch beim Sitz selbst. Die Stiftung Warentest gibt für Hecksitze auf gewöhnlichen Rädern Kinder bis 22 Kilogramm an, rund sechs Jahre; für Frontsitze 15 Kilogramm.

Welche Modelle zwei Sitze hintereinander zulassen und mit welchem Zubehör, zeigt der Vergleich, welche Longtails zwei Kindersitze hintereinander freigeben.

Den Gurt schreibt der Hersteller vor

Für das Lastenrad verlangt § 21 Absatz 3 keinen Gurt. Nur beim gewöhnlichen Rad mit Kindersitz nennt der Paragraf eine Ausstattung, und die betrifft Sitz und Speichen.

§ 21a der Straßenverkehrs-Ordnung ordnet an, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt angelegt sein müssen. Das Wort „vorgeschrieben" trägt den Satz. § 21 nennt für Fahrräder keinen Gurt, den er erfassen könnte.

Die Pflicht kommt aus den Anleitungen. Urban Arrow schreibt, junge Fahrgäste seien vor jeder Fahrt anzuschnallen; ohne Gurt könnten sie bei einer abrupten Bremsung aus der Box geschleudert werden. Im selben Absatz steht, der Dreipunktgurt schütze bei einem Unfall nur bis zu einem gewissen Grad.

Gazelle erlaubt im Makki nur angeschnallte Kinder. Cube verlangt beim Cargo Hybrid, dass mitfahrende Kinder während der Fahrt durchgehend angeschnallt sind.

Wie der Gurt sitzen soll, beschreiben zwei Quellen. Der ADAC nennt den Dreipunktgurt, bestenfalls ergänzt um einen Beckengurt, und verlangt, dass die Schultergurte auf den Schultern aufliegen und nicht abgestreift werden können. Urban Arrow gibt eine Probe an: Zwischen Gurt und Brust des Kindes soll die Hand eines Erwachsenen passen.

Auch der Gurt hat eine Grenze. Das Gurtsystem der FamilyNext ist laut Hersteller bis 36 Kilogramm geprüft, und Erwachsene auf der Bank können die Gurte nicht anlegen.

Am Gurt prüfte der ADAC auch das Material. In seinem Test einspuriger Lastenräder erhielt das Bullitt die Note „mangelhaft", weil in den Sitzgurten deutlich zu viele Weichmacher steckten und Kinder die losen Gurtenden in den Mund nehmen könnten. Der Hersteller kündigte danach an, die Gurte kostenfrei auszutauschen.

Der ADAC sieht Verbesserungsbedarf. Unter seinen Forderungen an die Hersteller steht, die Anschnallsituation für Kinder müsse verbessert werden. Die Stiftung Warentest fasst den ADAC-Befund so zusammen, die Gurtsysteme in den Transportboxen seien nicht optimal. Ihr Rat: Gurte auch auf kurzen Strecken anlegen, und wo im Lastenrad keine sind, prüfen, ob sie sich nachrüsten lassen.

Der Gurt ist keine Pflicht aus der StVO. Er ist eine Bedingung der Herstellerfreigabe, und ohne ihn gilt die Freigabe nicht.

Für den Helm gibt es Empfehlungen, keine Vorschrift

Die Helmpflicht im Straßenverkehr steht in § 21a Absatz 2. Einen geeigneten Schutzhelm verlangt sie auf Krafträdern und auf offenen Kraftfahrzeugen mit drei oder mehr Rädern, sofern deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt, und zwar von Fahrer und Mitfahrer.

Fahrräder nennt der Absatz nicht. Auch das dreirädrige Lastenrad fällt nicht darunter, solange es als Pedelec ein Fahrrad ist. Nach dem Helm im Lastendreirad wird trotzdem gesucht, als gäbe es eine eigene Regel.

Anders liegt es bei den schnellen High-Speed-Modellen. Riese & Müller weist im Merkblatt zum Kindertransport darauf hin, dass diese Räder je nach nationalen Bestimmungen unter anderem einen Führerschein und das Tragen eines Helms erfordern.

Für das Kind im Lastenrad gibt es klare Empfehlungen. Der ADAC schreibt, Kinder sollten bei Fahrten im Lastenrad einen Helm tragen, und begründet es mit seinen Crashversuchen: Beim ersten Aufprall schütze die Box das Kind gut. Fällt das Rad danach um, könne der Kopf auf den harten Untergrund stoßen.

Unter den Forderungen des ADAC an die Hersteller steht deshalb ein Hinweis zum Kinderhelm, angebracht am Rad selbst.

Die Stiftung Warentest empfiehlt, Kinder sollten immer einen Helm tragen, und Eltern sollten Vorbild sein. Die Hersteller empfehlen den Helm in ihren Anleitungen vor allem dem Fahrer: Urban Arrow und Decathlon raten dazu, Cube schreibt „Setzen Sie beim Fahren einen Helm auf".

Eine Helmpflicht für Kinder im Lastenrad steht nicht in der StVO. Empfohlen wird der Helm von allen Quellen dieses Ratgebers.

Wenn die große Schwester fährt

Für das Fahren selbst gibt es bei Pedelecs bis 25 km/h nach Angabe von Riese & Müller keine Altersgrenze. Der Hersteller schreibt das in die Betriebsanleitung, mit einer Einschränkung: Es gebe keine offizielle Altersbeschränkung, er rate aber davon ab, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren damit im Straßenverkehr fahren zu lassen.

Beim Mitnehmen ist die Grenze fest. § 21 Absatz 3 verlangt 16 Jahre, und zwar in jedem der drei Fälle. Eine 15-Jährige darf das Lastenrad nach dem Wortlaut also fahren, aber ihren Bruder nicht darin mitnehmen.

Riese & Müller übernimmt die Grenze in die Anleitung und ergänzt: Wer Kinder transportiert, solle gute fahrerische Fähigkeiten und Kenntnisse im Straßenverkehr haben.

Dazu kommt das Gewicht des Fahrers, das die Hersteller ebenfalls begrenzen. Urban Arrow nennt für die FamilyNext 125 Kilogramm. Beim Load5 steht auf der Produktseite von Riese & Müller ein Fahrergewicht von 110 Kilogramm, in der Anleitung zum Jahrgang 2027 sind es 125. Tern lässt beim GSD bis 130 Kilogramm zu.

Bei Cube widersprechen sich zwei Unterlagen zum Cargo Hybrid: 100 Kilogramm in der Gewichtsliste 2025, 115 in der Anleitung des Modelljahrs 2023. Wer am Rand dieser Werte liegt, fragt nach, welcher gilt.

Vor der ersten Fahrt mit Kind raten ADAC und Stiftung Warentest zum Üben. Der ADAC nennt Körperhaltung in Kurven, angepasste Geschwindigkeit und das Dosieren der Bremsen; die Stiftung Warentest rät, zuerst im verkehrsberuhigten Bereich zu üben.

Gazelle legt die Entscheidung am Ende in die Hand des Fahrers. Er solle selbst beurteilen, ob Fahrt und Beförderungsart zu Größe, Gewicht, Alter und Verhalten des Kindes passen.

Kinder hineinheben, nicht klettern lassen

Den Moment vor der Fahrt regeln die Anleitungen genauer als die Fahrt selbst. Mehrere Hersteller warnen vor demselben Fehler, und sie nennen die Folge beim Namen.

Riese & Müller schreibt im Merkblatt zum Kindertransport: „Ich hebe die Kinder immer in den Kindersitz oder auf die Sitzfläche." Wenn sie selbstständig aufsteigen, könne das Bike auf die Seite kippen. In der Betriebsanleitung steht dieselbe Warnung für Kinder, die allein über die Reling klettern.

Cube formuliert es für den Gepäckträgeraufsatz des Longtail Hybrid gleich. Kinder seien immer von einem Erwachsenen in den Kindersitz oder auf die Sitzfläche zu heben; beim Versuch, über den Aufsatz aufzusteigen, könne das Rad kippen.

Auch der Ständer hat eine Grenze. Decathlon schreibt, man solle kein Kind im Kindersitz oder auf dem Gepäckträger lassen, solange das Rad auf dem Ständer steht. Der Ständer garantiere auf instabilem oder schrägem Grund keine Stabilität.

Riese & Müller erlaubt Kinder in der Box eines abgestellten Cargo-Bikes nur angeschnallt und nur, wenn das Rad sicher und eben steht.

Beim Boxrad sieht ein Hersteller das Einsteigen vor. Urban Arrow hat an der Seite der Box eine Aussparung, die Kindern als Stufe dient. Gazelle schreibt, Kinder dürften nie unbeaufsichtigt in der Box des Makki bleiben.

Der ADAC fordert, die Standsicherheit müsse gerade beim Zusteigen der Kinder gewährleistet sein, ohne dass das Rad einklappt oder umfällt.

Wie standfest ein bestimmtes Rad ist, prüft dieser Ratgeber nicht. Die Warnungen zeigen nur, wo die Hersteller selbst die Grenze sehen.

Aus den Anleitungen ergibt sich eine Reihenfolge für die Minuten vor dem Losfahren. Sie stammt nicht von einem Hersteller allein, jeder Schritt hat aber eine Fundstelle:

  1. Die Freigabe des eigenen Rads nachlesen: Alter, Gewicht und Größe je Kind, Zahl der Plätze und das Zubehör, an das sie gebunden ist.
  2. Das Rad auf ebenen, festen Grund stellen. Decathlon und Riese & Müller binden das Sitzen im abgestellten Rad an diese Bedingung oder schließen es aus.
  3. Die Kinder hineinheben, auf dem Longtail das schwerere direkt hinter den Sattel.
  4. Gurte schließen und einstellen; Urban Arrow nennt die Probe mit der flachen Hand zwischen Gurt und Brust.
  5. Helm aufsetzen, beim Kind wie beim Fahrer, wie ADAC und Stiftung Warentest raten.
  6. Reifendruck prüfen. Urban Arrow rät, beim Kindertransport den niedrigsten zulässigen Druck zu wählen und die Geschwindigkeit anzupassen.

Box gegen hohen Sitz im Crashtest

Wie Kinder bei einem Unfall in verschiedenen Systemen getroffen werden, hat der ADAC im Jahr 2021 geprüft. Die Stiftung Warentest fasst die Ergebnisse in ihrem Überblick vom März 2026 zusammen. Im Crashtest fuhr ein Auto mit 30 km/h seitlich in das mit Dummys besetzte Rad.

Das Longtail schnitt nach dieser Zusammenfassung insgesamt am besten ab. Durch die hohe Sitzposition wurden die Kinder-Dummys beim seitlichen Aufprall nicht getroffen. Voraussetzung seien sichere Kindersitze auf dem Gepäckträger.

Beim Dreirad verhinderte die Box einen direkten Zusammenstoß von Auto und Dummys, und das System bot die beste Standsicherheit. Wegen der glatten Unterseite rutschte das Rad nach dem Aufprall aber weiter, was im Ernstfall in den Gegenverkehr führen könnte. Das Long John zeigte dasselbe Rutschen.

Wie sich Dreirad und Zweirad beim Fahren unterscheiden, beschreibt der Ratgeber dazu, warum ein Dreirad mit Box anders lenkt als ein Zweirad.

Den Anhängern bescheinigt die Zusammenfassung beim Seitencrash ein insgesamt ordentliches Ergebnis, mit Überrollbügel als Empfehlung. Kindersitze auf dem Gepäckträger eines gewöhnlichen Rads schnitten wegen der hohen Sitzposition ebenfalls gut ab.

Zwei Einschränkungen gehören dazu. Der Test liegt fünf Jahre zurück und verglich Transportsysteme mit den Rädern von damals, nicht die heute lieferbaren Modelle. Und er misst den Aufprall, nicht das Fahrverhalten davor.

Für das einzelne Rad lässt sich daraus nichts ableiten. Ein Satz der Zusammenfassung gilt für alle Bauarten: „Hundertprozentig sicher fahren Kinder in keiner der Transport-Varianten."

Wer außer kleinen Kindern mitfahren darf

Der erste Satz von § 21 Absatz 3 spricht von Personen, nicht von Kindern. Auf einem Rad, das zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet ist, dürfen nach dem Wortlaut auch ältere Kinder und Erwachsene mitfahren, solange der Fahrer mindestens 16 ist.

Einige Hersteller geben das frei. Urban Arrow schreibt, die Bank biete Platz für zwei kleine Kinder oder einen Erwachsenen; Erwachsene könnten die Gurte allerdings nicht anlegen, sie können sich am Schutzrohr festhalten. Decathlon lässt auf dem E Three 500 statt zweier Kinder auch eine erwachsene Person mitfahren.

Riese & Müller lässt auf dem Multitinker mit Passagier-Kit eine Person ab acht Jahren bis 70 Kilogramm mitfahren. Cube begrenzt die einzelne Person auf dem Longtail Hybrid auf 40 Kilogramm.

Für Kinder mit Behinderung enthält der Paragraf eine eigene Regel. Satz 4 hebt die Grenze von sieben Jahren für ein behindertes Kind auf, beim Kindersitz wie beim Anhänger. Im Lastenrad, für das ohnehin keine Altersgrenze gilt, ändert er nichts.

Die Herstellergrenzen bleiben. Gewicht, Körpergröße und Gurt gelten für jedes Kind, und in den Anleitungen dieses Ratgebers steht keine Sonderregel für Kinder mit Behinderung.

Damit bleibt eine Frage offen, die kein Paragraf beantwortet: welche Ausstattung ein bestimmtes Rad zum Rad für Fahrgäste macht. Die Antwort steht in der Anleitung, die zum Rad gehört, und sie gilt nur für das Zubehör, das sie nennt.

Häufige Fragen

Bis zu welchem Alter dürfen Kinder im Lastenrad mitfahren?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es für Räder, die zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, nicht. Die Grenze bis zum vollendeten siebten Lebensjahr in § 21 Abs. 3 StVO gilt für Kindersitze auf gewöhnlichen Fahrrädern und für Kinderanhänger. Im Lastenrad setzt der Hersteller die Grenze: Gazelle beim Makki bis einschließlich sieben Jahre, höchstens 22 kg und 1,16 m; Tern beim GSD auch Kinder im Teenageralter.
Ab wann darf ein Baby im Lastenrad mitfahren?
Ohne Babysitz erst, wenn es stabil allein sitzt. Der ADAC nennt dafür ein Alter ab neun Monaten, Gazelle und Cube geben ihre Boxräder ab neun Monaten frei. Mit einem Babysitz des Herstellers kann es früher sein: Gazelle nennt für das Makki drei Monate. Decathlon schließt beim E Three 500 Neugeborene bis neun Monate aus.
Ist ein Gurt im Lastenrad Pflicht?
Nicht nach § 21 StVO, der für Fahrräder keinen Gurt nennt. Urban Arrow, Gazelle und Cube verlangen aber in ihren Anleitungen, Kinder während der Fahrt anzuschnallen; ohne Gurt gilt deren Freigabe nicht.
Müssen Kinder im Lastenrad einen Helm tragen?
Vorgeschrieben ist er in der StVO nicht: § 21a Abs. 2 verlangt den Schutzhelm nur auf Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen über 20 km/h. ADAC und Stiftung Warentest empfehlen den Helm für Kinder im Lastenrad trotzdem; der ADAC begründet es damit, dass der Kopf auf den Boden schlagen kann, wenn das Rad umfällt.
Darf eine 15-Jährige ihre Geschwister im Lastenrad fahren?
Nach dem Wortlaut von § 21 Abs. 3 StVO nicht. Personen mitnehmen dürfen auf Fahrrädern nur Fahrer ab 16 Jahren, im Lastenrad wie beim Kindersitz und beim Anhänger.
Wie viele Kinder passen in ein Lastenrad?
So viele, wie der Hersteller freigibt. Das Gesetz begrenzt die Zahl nur beim Kinderanhänger, auf zwei. In der Box nennen Gazelle und Riese & Müller bis zu drei Kinder, Urban Arrow zwei auf der Bank und ein weiteres über fünf Jahren auf der Zusatzbank. Auf Longtails sind es meist zwei, bei Cube mit höchstens 20 kg je Kind. Alle zusammen müssen mit Fahrer und Gepäck unter dem zulässigen Gesamtgewicht bleiben.
Ab wann darf ein Kind auf dem Longtail ohne Kindersitz mitfahren?
Je nach Hersteller ab einem Gewicht oder einem Alter. Decathlon verlangt beim E Three 500 den Kindersitz für alle Kinder unter 27 kg. Riese & Müller erlaubt im Merkblatt von 03/2026 Kinder ab sieben Jahren ohne Sitz, die Betriebsanleitung MY2026 erst ab acht. Cube setzt Kinder bis fünf Jahre in den Kindersitz, ältere auf Sitzbank mit Trittbrett.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung: Regelwerk der Kinderbeförderung im Lastenrad vom Kind aus, am Wortlaut von § 21 Abs. 3 und § 21a StVO, mit Herstellerfreigaben von Gazelle, Riese & Müller, Cube, Urban Arrow, Decathlon, Tern und Chike sowie ADAC- und Stiftung-Warentest-Hinweisen. Leitbefund: Für Räder, die zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind, nennt das Gesetz kein Höchstalter, keine Höchstzahl und keinen Gurt, fest ist nur der Fahrer ab 16; Alter, Gewicht, Zahl und Gurt setzen die Hersteller, von neun Monaten bis ins Teenageralter und von 10 kg (hinteres Kind bei zwei Kindersitzen) bis 36 kg (Gurtsystem). Riese & Müller nennt in Merkblatt und Betriebsanleitung verschiedene Altersgrenzen für das Fahren ohne Kindersitz (ab 7 gegen ab 8 Jahre).

Verwendete Quellen

  1. [1]§ 21 StVO — Personenbeförderung (Abs. 3: Fahrräder, Kindersitze, Kinderanhänger) · abgerufen 2026-10-14
  2. [2]§ 21a StVO — Sicherheitsgurte, Schutzhelme (Abs. 2) · abgerufen 2026-10-14
  3. [3]Stiftung Warentest: Kindertransport mit dem Fahrrad — Wie Kinder sicher mitradeln (13.03.2026) · abgerufen 2026-10-14
  4. [4]ADAC: E-Lastenräder im Test, Hinweise zum Kindertransport · abgerufen 2026-10-14
  5. [5]Riese & Müller: Kindertransport mit Longtail-Cargo-Bikes (Stand 03/2026) · abgerufen 2026-10-14
  6. [6]Urban Arrow: Bedienungsanleitung Family und FamilyNext (Abschnitt 5.8 Dreipunktgurt) · abgerufen 2026-10-14
  7. [7]Gazelle: Makki-Handbuch (Abschnitt 3.8.3 Beförderung von Kindern in der Box) · abgerufen 2026-10-14
  8. [8]Decathlon: Gebrauchsanleitung Cargobike Longtail E Three 500 · abgerufen 2026-10-14