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Themenübersicht · Salzelektrolyse

Salzelektrolyse erzeugt Chlor aus Salz — reguliert ist das Salz

Dreizehn geprüfte Geräte, zwei Bezugswege und eine Genehmigungsverordnung, in der die Anlage nicht vorkommt. Was sich vergleichen lässt und woher die beworbenen Zahlen stammen.

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Salzelektrolyse ist kein Verfahren ohne Chlor. Sie erzeugt genau das Chlor, das sonst als Tablette zugegeben würde — nur entsteht es im Kreislauf statt im Schwimmer. Der Unterschied liegt darin, wo es entsteht und was sonst noch ins Wasser gelangt, nicht darin, ob es entsteht.

Für dieses Themenfeld wurden dreizehn Geräte aus sieben Marken einzeln ausgelesen, vier davon zusätzlich an der Herstellerseite gegengeprüft, und die europäische Genehmigung des zugehörigen Wirkstoffs im Volltext nachvollzogen. Das Ergebnis in einem Satz: Das rechtlich geregelte Produkt ist das Salz, nicht die Anlage.

Was daraus folgt, kehrt die übliche Reihenfolge um. Die Anlage, um die sich der gesamte Kaufvorgang dreht, kommt in dem Regelwerk, das die Sache regelt, kein einziges Mal vor. Und die Zahl, nach der Anlagen verglichen werden, steht bei einem der geprüften Geräte in der Herstellerspezifikation überhaupt nicht.

Woran die Entscheidung hängt

  • 01

    Zulässiger Durchfluss

  • 02

    Betriebssalzgehalt

  • 03

    Zellenstandzeit

  • 04

    Umpolintervall

In dieser Reihenfolge planen

  • Den vorhandenen Kreislauf ausmessenFördermenge der Filterpumpe vom Typenschild, Schlauch- oder Rohrdurchmesser, tägliche Laufzeit. Diese drei stehen fest, bevor ein Gerät ausgesucht wird — und an ihnen scheitert die Nachrüstung, nicht an den Gramm je Stunde.
  • Den Zielsalzgehalt klären, bevor bestellt wirdEr spannt im geprüften Feld von einem bis fünf Gramm je Liter. Bei fünfzig Kubikmetern sind das fünfzig gegen zweihundertfünfzig Kilogramm für die Erstbefüllung — und sehr verschiedene Korrosionsbedingungen für alle Metallteile im Kreis.
  • Metallteile im Wasserkreis prüfenEin Wärmetauscher aus dem falschen Werkstoff kostet mehr als die gesamte Salzanlage. Diese Prüfung gehört vor die Gerätewahl, nicht danach.
  • Die Wasserhärte beim Versorger erfragenSie entscheidet über das sinnvolle Umpolintervall und damit über die Standzeit der Zelle. In keinem Datenblatt dieses Markts steht sie; der örtliche Versorger muss sie veröffentlichen.
  • Die Zellenstandzeit und die Ersatzteilfrage zusammen stellenBetriebsstunden nennen fünf von dreizehn Geräten. Ob die Zelle einzeln lieferbar ist, nennt genau eines. Beide Fragen gehören vor den Kauf, nicht nach acht Jahren.
  • Erst zuletzt die Gramm je Stunde vergleichenAls Reserve über dem vermuteten Bedarf, nicht als Auslegung. Der tatsächliche Bedarf des eigenen Beckens steht in keiner Quelle und muss im ersten Betriebsmonat gemessen werden.

Was Salzelektrolyse ist und was sie nicht ist

In einer Elektrolysezelle sitzen beschichtete Titanplatten im Wasserstrom. Fließt Strom durch das salzhaltige Wasser, wird an der einen Platte Chlorid zu Chlor oxidiert, das sich im Wasser zu Hypochlorit umsetzt. An der anderen entstehen Wasserstoff und Hydroxid. Das Chlor desinfiziert und wird dabei wieder zu Chlorid — der Stoff läuft im Kreis.

Daraus ergibt sich, was die Bauart leistet und was nicht. Sie erspart das Hantieren mit Tabletten und den damit eingebrachten Stabilisator. Sie liefert eine gleichmäßigere Chlorkonzentration, weil laufend kleine Mengen entstehen statt stoßweise große. Und sie bringt dauerhaft Salz ins Wasser, das dort bleibt.

Sie ersetzt weder die Filteranlage noch die Wasserpflege im Übrigen. Die Zelle desinfiziert, sie filtert nicht — Schwebstoffe und Laub hält weiterhin nur die Pumpe zurück. Sie hängt außerdem an deren Laufzeit: Steht die Pumpe, entsteht kein Chlor. Und sie verlangt eine pH-Korrektur, weil der Wert im Salzbetrieb steigt; zwei der vier geprüften Fachhandelsanlagen bringen dafür eine Dosierpumpe mit.

Ein Produkttitel dieses Markts wirbt gleichzeitig mit „Chlorine Generator" und „Chlorine-free". Beides in derselben Zeile. Das ist der kürzeste Beleg dafür, wie diese Technik verkauft wird — und der Grund, warum dieser Hub mit einer Abgrenzung beginnt.

Abzugrenzen ist die Bauart schließlich von zwei Nachbarn, die im Handel danebenstehen. Eine Dosieranlage für Flüssigchlor fördert fertiges Natriumhypochlorit aus einem Kanister — sie erzeugt nichts, sie dosiert. Und ein Chlordosierer im Skimmer ist ein Behälter für Tabletten, ohne jede Regelung. Beide lösen dieselbe Aufgabe, nur ohne Salz im Wasser und ohne Zelle als Verschleißteil.

Der rechtliche Unterschied ist dabei größer, als der technische vermuten lässt: Wird elektrolytisch erzeugte Lösung abgefüllt und verkauft, handelt es sich nach Auskunft der zuständigen Behörde nicht mehr um denselben Wirkstoff, sondern um „Aktivchlor, freigesetzt aus Natriumhypochlorit". Dieselbe Flüssigkeit, ein anderer Wirkstoff — je nachdem, ob sie im Becken bleibt oder in eine Flasche kommt.

Zwei Bauarten, zwei Datenlagen

Der Markt teilt sich nicht nach Leistungsklassen, sondern nach der Art des Anschlusses — und mit ihm nach dem Bezugsweg.

Geräte für Aufstellbecken werden mit Schlauchschellen in einen gesteckten Kreislauf gesetzt. Sie kommen von den bekannten Beckenmarken, sind im Versandhandel breit bewertet und decken Volumina bis etwa fünfundzwanzig Kubikmeter ab. Ihre Datenblätter sind dünn: Von fünf geprüften Geräten nennen zwei keinen einzigen Kennwert.

Fest verrohrte Anlagen sitzen im Technikraum, werden verklebt und kommen aus einer völlig anderen Markenwelt — im deutschen Fachhandel überwiegend italienische, chinesische und Benelux-Hersteller. Bewertungen gibt es dort praktisch nicht. Dafür ist die Datenlage deutlich besser: Zellenstandzeiten in Betriebsstunden, Umpolintervalle, Betriebssalzgehalte, Sicherheitsausstattung.

Die auffälligste Beobachtung des Clusters liegt genau an dieser Bruchlinie: Die Belegdichte läuft der Bewertungszahl entgegen. Das bewertungsstärkste Gerät des Aufstellbecken-Vergleichs trägt über tausend Rückmeldungen bei der höchsten Durchschnittsnote — und führt vier Merkmalzeilen, von denen keine ein technischer Kennwert ist. Das Gerät mit vierzehn Bewertungen nennt als einziges seiner Klasse eine Zellenstandzeit.

Beide Zweige haben deshalb einen eigenen Vergleich bekommen — für Aufstellbecken und für fest verrohrte Anlagen. Ein gemeinsamer Vergleich hätte Geräte nebeneinandergestellt, die weder denselben Einbau noch dieselbe Datenlage noch denselben Bezugsweg teilen.

Eine Zahl aus dem Aufstellbecken-Zweig verdient dabei eine eigene Erwähnung, weil sie zeigt, woher die Sortimente stammen. Zwei Geräte verschiedener Marken geben ihre Auslegung mit 26.500 und 26.498 Litern an — ein Unterschied von zwei Litern. Beide meinen siebentausend US-Gallonen; die eine Marke rundet, die andere gibt das Ergebnis der Umrechnung wieder. Wer in einer Suchmaske „bis 25.000 Liter" einstellt, findet keines von beiden.

Die Kennwerte, die tragen

Über beide Zweige hinweg gibt es fünf Angaben, die eine Entscheidung tatsächlich stützen — und keine davon ist die, mit der geworben wird.

Der zulässige Durchfluss entscheidet, ob die Anlage an den vorhandenen Kreislauf passt. Er ist die einzige Angabe, die sich vor dem Kauf gegen etwas Vorhandenes rechnen lässt, nämlich gegen das Typenschild der Filterpumpe. Genannt wird er von zwei der fünf Aufstellbecken-Geräte, und nur eines nennt beide Ränder — zu viel Durchfluss ist ebenso ein Ausschlusskriterium wie zu wenig.

Der Betriebssalzgehalt spannt von einem bis fünf Gramm je Liter. Er bestimmt die Salzmenge, die Korrosionsbedingungen für alle Metallteile und den Geschmack des Wassers. Er ist damit die folgenreichste Spanne des ganzen Marktes.

Die Zellenstandzeit in Betriebsstunden beziffert den einzigen absehbaren wiederkehrenden Posten. Fünf von dreizehn Geräten nennen sie; ein einziges nennt sie mit der Bedingung, unter der sie gilt.

Das Umpolintervall ist der Parameter, der diese Standzeit verändert — bei dem Gerät, das beide Werte nennt, um achtzig Prozent. Und die Sicherheitsausstattung aus Durchflusswächter und Gassensor ist nötig, weil an der Kathode mit dem Chlor zusammen Wasserstoff entsteht.

Von diesen fünf Angaben ist keine über alle dreizehn Geräte hinweg besetzt. Am besten belegt ist der Betriebssalzgehalt im Fachhandelszweig, am schlechtesten die Zellenstandzeit im Versandhandelszweig. Wer über beide Zweige hinweg vergleichen will, vergleicht deshalb zwangsläufig unterschiedlich gut dokumentierte Geräte — und genau deshalb stehen sie in zwei getrennten Vergleichen.

Die Zahl, die nicht trägt

Verglichen wird in diesem Markt nach zwei anderen Angaben: der Chlorproduktion in Gramm je Stunde und der Beckengröße in Kubikmetern. Beide halten der Prüfung nicht stand.

Bei den vier geprüften Fachhandelsgeräten heißt das Datenfeld jeweils gleich: Chlorproduktion bei 4 % Salzgehalt. Vier Prozent sind vierzig Gramm je Liter, grob die Konzentration von Meerwasser. Zwei Absätze weiter unten, auf derselben Seite, empfehlen dieselben Hersteller ein, drei, vier und vier bis fünf Gramm je Liter. Der Bezugspunkt liegt also um das Achtfache bis Vierzigfache über dem Betriebspunkt.

Bei einem Gerät ließ sich die Herkunft der Zahl klären. Zur Artikelnummer TA109 nennt der Hersteller eine andere Modellbezeichnung, eine andere Beckengröße — bis sechzig Kubikmeter gegen fünfzehn bis vierzig beim Händler — und in seiner sechszeiligen Spezifikationstabelle überhaupt keine Angabe in Gramm je Stunde. Die beworbene Leistungszahl entsteht erst beim Händler, zusammen mit dem Bezugspunkt, der zum Gerät nicht passt.

Die Beckengröße daneben ist keine unabhängige Angabe, sondern eine Division. Über dreizehn Geräte aus sieben Marken und beide Bezugswege gerechnet, ergibt Chlorproduktion geteilt durch Beckenvolumen stets zwischen 0,12 und 0,30 Gramm je Kubikmeter und Stunde; ohne einen Ausreißer bleibt 0,19 bis 0,30, also der Faktor 1,6. Diese Überschlagsrechnung stammt aus diesem Projekt und ist an jeder Produktseite nachprüfbar, die beide Zahlen nennt.

Damit ist auch der Widerspruch bei TA109 erklärt: Der Hersteller hat mit 0,20 gerechnet, der Händler mit 0,30. Keiner hat sich verrechnet. Es ist dieselbe Zahl, geteilt durch zwei gleichermaßen marktübliche Faktoren.

Bemerkenswert ist noch, in welcher Warengruppe diese Geräte im Versandhandel geführt werden. Bei mehreren steht im Datenfeld für die Darreichungsform der Eintrag „Tablet", bei einem im Feld für die Antriebsart „hand_powered" — für ein Gerät mit Netzanschluss. Unter den Produktvorteilen finden sich Formulierungen wie „verhindert Korrosion" und „verhindert Algenwachstum". Das sind Felder aus der Warengruppe der Poolchemikalien, ausgefüllt für ein Elektrogerät.

Das ist mehr als eine Kuriosität der Katalogpflege. Es zeigt, dass die Warengruppe selbst nicht sauber zwischen dem Gerät und dem Stoff trennt — und diese Trennung ist genau die, auf der das Regelwerk aufbaut, das für diese Technik gilt.

Was reguliert ist — und was nicht

Der Wirkstoff, den diese Anlagen erzeugen, ist auf europäischer Ebene genehmigt. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/345 führt ihn als Aktivchlor, hergestellt aus Natriumchlorid durch Elektrolyse für die Produktarten 2, 3, 4 und 5, gültig vom 1. Juli 2022 bis zum 30. Juni 2032. Produktart 5 ist dabei die Desinfektion von Trinkwasser — es handelt sich also um einen breit bewerteten Standardvorgang der Wasseraufbereitung.

Im Anhang der Verordnung steht zu diesem Wirkstoff dreimal dasselbe Wort. Bei IUPAC-Bezeichnung, EG-Nummer und CAS-Nummer heißt es jeweils „Entfällt." Die drei Kennnummern, mit denen jeder Stoff im europäischen Chemikalienrecht geführt wird, sind für ihn nicht besetzt. Angegeben ist stattdessen seine Vorstufe: Natriumchlorid, mit EG-Nummer und CAS-Nummer.

Folgerichtig ist auch die Spezifikation eine Spezifikation des Salzes. Es muss die Reinheitsanforderungen einer von elf genannten Normen erfüllen — sämtlich Normen aus der Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Über Bauart, Elektrodenbeschichtung, Zellentyp oder Leistung der Anlage steht in der gesamten Genehmigung kein Wort.

Die zuständige deutsche Behörde bestätigt die Konsequenz ausdrücklich: Wird Natriumchlorid zu bioziden Zwecken bereitgestellt, erfüllt es selbst die Definition eines Biozidprodukts nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erstem Gedankenstrich. Ein Sack mit der Aufschrift „Poolsalz für Salzelektrolyse" ist damit nicht das Zubehör zum Biozidprodukt — er ist es.

Die Anlage selbst fällt damit unter die Vorschriften für Maschinen und elektrische Betriebsmittel, nicht unter die für Biozide. Auch der Satz der Verordnung, wonach „eine behandelte Ware mit einer primären Biozidfunktion als Biozidprodukt gilt", greift hier nicht: Eine behandelte Ware ist ein Gegenstand, der mit einem Biozidprodukt behandelt wurde oder ein solches enthält. Eine Elektrolysezelle ist weder behandelt noch enthält sie eines — sie erzeugt eines, solange Strom und Salzwasser durch sie laufen.

Die Gegenprobe am Markt fällt entsprechend aus. Auf dem bestdokumentierten Poolsalz des Fachhandels steht keine der elf Normen; genannt sind eine Prozentangabe, eine Managementsystem-Norm in überholter Ausgabe und, im Satz zur Trinkwasseraufbereitung, eine Norm für Entwässerungsanlagen. Und keines der dreizehn geprüften Geräte nennt eine Salznorm. Was daraus folgt und was nicht, ist unter Salz als Biozidprodukt mit Verordnungstext und Behördenauskunft aufgeschlüsselt — einschließlich der Frage, was dieser Befund für private Betreiber gerade nicht bedeutet.

Für die Kaufentscheidung folgt daraus keine Beunruhigung, sondern eine Verschiebung der Aufmerksamkeit. Wer eine Salzelektrolyse betreibt, kauft zwei Dinge: eine Anlage und einen laufenden Betriebsstoff. Überprüfbare Anforderungen gibt es nur für den Betriebsstoff. Für die Anlage gibt es weder ein Prüfverfahren noch ein Register noch eine Stelle, bei der sich ein Modell nachschlagen ließe — was auch erklärt, warum ihre Leistungsangaben so frei gewählt werden können.

Was sich rechnen lässt

Drei Rechnungen gehen in diesem Feld auf. Die Tagesmenge aus Leistung mal Filterlaufzeit — drei Gramm je Stunde über acht Stunden ergeben mehr als fünf über vier. Die Salzmenge aus Volumen mal Zielwert — bei fünfzig Kubikmetern fünfzig bis zweihundertfünfzig Kilogramm. Und die Standjahre aus Standzeit durch Jahreslaufzeit — bei acht Stunden täglich über fünf Monate rund zwölfhundert Betriebsstunden im Jahr.

Die vierte geht nicht auf. Wie viel Chlor ein bestimmtes Becken an einem bestimmten Tag zehrt, veröffentlicht keine der geprüften Quellen — weder Hersteller noch Händler noch die Genehmigungsverordnung. Genau diese Zahl bräuchte man aber, um von der Leistungsangabe auf das eigene Becken zu schließen.

Eine Faustregel wird hier nicht erfunden. Was sich sagen lässt, ist, wovon der Verbrauch abhängt: von der Wasseroberfläche mehr als vom Volumen, weil UV-Zerfall und Ausgasen an der Fläche stattfinden; von der Besonnung, weil die Salzelektrolyse den Stabilisator nicht mitbringt, den Chlortabletten automatisch einbringen; und vom Badebetrieb. Der Weg über die eigene Messung im ersten Betriebsmonat steht mit allen Zwischenschritten unter Chlorproduktion und Beckengröße.

Ein weiterer Punkt gehört in diese Rechnung, weil er die Bauart von der Tablettenlösung unterscheidet. Handelsübliche Chlortabletten bringen mit dem Chlor einen Stabilisator ein, der es vor dem UV-Zerfall schützt. Die Elektrolyse tut das nicht — sie erzeugt Hypochlorit aus Chlorid, und Isocyanursäure kommt in dieser Reaktion nicht vor. Bei einem gut besonnten Becken ist das im Tagesverlauf spürbar, und in der Praxis wird der Stabilisator deshalb gesondert zugegeben. Eine der geprüften Anlagen führt dafür sogar einen eigenen Dosierkanal — während dieselbe Warengruppe mit „ohne Chemie" wirbt.

Die sechs Artikel dieses Clusters

Dieser Bereich umfasst zwei Vergleiche und drei Ratgeber, nicht die sonst übliche Dreiteilung. Der Grund liegt im Markt: Er gliedert sich nach dem Anschluss in genau zwei Zweige mit verschiedenen Marken, Bezugswegen und Datenlagen — ein dritter Vergleich hätte Geräte wiederholt, die bereits in einem der beiden stehen.

Die beiden Vergleiche trennen nach Einbauart. Der eine nimmt fünf Geräte für Aufstellbecken und stellt den Durchfluss nach vorn, weil an ihm die Nachrüstung scheitert. Der andere nimmt vier Fachhandelsanlagen und einen Versandhandelsvertreter und beginnt mit dem Bezugspunkt, den kein Gerät fährt.

Die drei Ratgeber beantworten die Fragen, die in beiden Vergleichen auftauchen und dort keinen Platz haben. Der Rechenweg zeigt, welche vier Rechnungen möglich sind und warum eine davon nicht aufgeht. Die Rechtslage klärt, was die Biozidverordnung tatsächlich regelt und warum das Salz und nicht das Gerät ihr Gegenstand ist. Und Zelle und Wartung behandelt das einzige Verschleißteil der Bauart, dessen Lebensdauer sich an einem einzigen einstellbaren Parameter um achtzig Prozent verändert.

Was in diesem Bereich bewusst fehlt, gehört zur Einordnung dazu. Es gibt keinen eigenen Artikel zur Verrohrung und zum Einbau, weil die Anforderungen dazu vom jeweiligen Gerät kommen und sich nicht verallgemeinern lassen. Es gibt keine Reinigungsanleitung mit Mitteln und Konzentrationen, weil Werkstoffe und Zulässigkeiten sich zwischen den Bauarten unterscheiden und dafür die Herstelleranleitung gilt. Und es gibt keine Faustregel für den Chlorbedarf, weil keine der geprüften Quellen eine Grundlage dafür liefert.

Alle Produktangaben wurden am 2. September 2026 einzeln auf der jeweiligen Produktseite abgelesen, kein Wert aus einer Ergebnisliste übernommen. Wo ein Herstellerdatenblatt auffindbar war, wurde die Händlerangabe dort gegengeprüft; wo beide voneinander abweichen, stehen sie im Artikel nebeneinander, ohne dass behauptet würde, welche zutrifft. Kostenpflichtige Normtexte wurden nicht beschafft — von den genannten Normen sind ausschließlich Titel und Anwendungsbereich wiedergegeben, wie sie öffentlich zugänglich sind.

Häufige Fragen

Ist Salzwasser im Pool wirklich chlorfrei?
Nein. Die Anlage erzeugt aus dem gelösten Salz durch Elektrolyse genau das Chlor, das sonst als Tablette zugegeben würde. Der Unterschied liegt darin, wo es entsteht und was sonst noch ins Wasser gelangt. Was entfällt, ist der Stabilisator aus den Tabletten; was hinzukommt, ist das Salz. Ein Produkttitel dieses Marktes wirbt gleichzeitig mit „Chlorine Generator“ und „Chlorine-free“ — beides in derselben Zeile.
Was ist beim Kauf zuerst zu prüfen?
Der Anschluss und der zulässige Durchfluss, nicht die Gramm je Stunde. Die Anlage wird in einen Kreislauf gesetzt, der bereits existiert: Schlauch- oder Rohrdurchmesser und Fördermenge der Filterpumpe stehen fest, bevor ein Gerät ausgesucht wird. Von fünf geprüften Aufstellbecken-Geräten nennen zwei eine Durchflussangabe, und nur eines nennt beide Grenzen — zu viel Durchfluss ist ebenso ein Ausschlusskriterium wie zu wenig.
Warum steht auf den Datenblättern „bei 4 % Salzgehalt“?
Es ist ein Feldschema der Warengruppe, keine Herstellerangabe. Vier Prozent sind vierzig Gramm je Liter, grob Meerwasserkonzentration. Dieselben Hersteller empfehlen im Beschreibungstext derselben Seite ein bis fünf Gramm je Liter. Bei einem Gerät ließ sich zeigen, dass die Leistungsangabe erst beim Händler entsteht: In der Spezifikationstabelle des Herstellers zu derselben Artikelnummer kommt keine Angabe in Gramm je Stunde vor.
Sagt die Beckengröße im Datenblatt etwas aus?
Wenig. Über dreizehn geprüfte Geräte aus sieben Marken ergibt Chlorproduktion geteilt durch Beckenvolumen stets zwischen 0,12 und 0,30 Gramm je Kubikmeter und Stunde. Die Beckenangabe ist damit die Leistungszahl, geteilt durch einen Faktor, den der Anbieter wählt. Bei einer Artikelnummer lässt sich das direkt beobachten: Hersteller und Händler kommen mit verschiedenen Faktoren auf 60 beziehungsweise 15 bis 40 Kubikmeter.
Braucht eine Salzelektrolyse eine behördliche Zulassung?
Die Anlage selbst ist kein Biozidprodukt — sie kommt in der Genehmigungsverordnung des Wirkstoffs nicht vor. Geregelt ist der Stoff: Wird Natriumchlorid zu bioziden Zwecken bereitgestellt, ist nach Auskunft der zuständigen deutschen Behörde das Salz selbst das Biozidprodukt, und sein Lieferant muss auf der Artikel-95-Liste stehen. Welche Pflichten einen privaten Betreiber im Einzelfall treffen, ist eine Frage an die zuständige Behörde; dieser Bereich gibt Regelungen und Fundstellen wieder und ist keine Rechtsberatung.
Welches Salz gehört in die Anlage?
Kein Speise- oder Streusalz mit Trennmitteln. Die europäische Genehmigung des Wirkstoffs verlangt, dass das Natriumchlorid die Reinheitsanforderungen einer von elf genannten Normen erfüllt, sämtlich Normen aus der Wasseraufbereitung für den menschlichen Gebrauch — darunter EN 973 A und B. Auf dem geprüften Poolsalz des Fachhandels steht keine davon, und keines der dreizehn geprüften Geräte nennt eine Salznorm.
Wie lange hält die Elektrolysezelle?
Fünf von dreizehn geprüften Geräten nennen eine Standzeit: 7.000, 8.000, zweimal 10.000 und einmal 18.000 Betriebsstunden. Der höchste und der zweithöchste Wert stammen von demselben Gerät und unterscheiden sich nur durch das Umpolintervall — 10.000 Stunden bei vierstündiger, 18.000 bei achtstündiger Umpolung. Bei rund 1.200 Betriebsstunden im Jahr entspricht das gut acht gegen fünfzehn Badesaisons.
Verträgt mein Wärmetauscher Salzwasser?
Das entscheidet sein Werkstoff, nicht die Salzanlage. Tauscher mit Titanregister werden in der Regel ausdrücklich für Salzwasser freigegeben, Ausführungen in Edelstahl meist nicht. Die Freigabe steht im Datenblatt des Wärmetauschers. Ein niedrigerer Betriebssalzgehalt — ein Gramm je Liter statt fünf — mildert die Bedingungen, ersetzt die Freigabe aber nicht. Diese Prüfung gehört vor die Gerätewahl, weil ein Tauscher aus dem falschen Werkstoff mehr kostet als die gesamte Anlage.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Der Bereich umfasst sechs Artikel statt der sonst üblichen sieben: Der Markt gliedert sich nach der Anschlussart in genau zwei Zweige mit verschiedenen Marken, Bezugswegen und Datenlagen, sodass ein dritter Vergleich Geräte wiederholt hätte. Alle Rechtszitate sind am Volltext bei EUR-Lex geprüft. Der Auslegungsfaktor von 0,12 bis 0,30 g/h je m³ ist eine Überschlagsrechnung dieses Projekts über dreizehn Geräte aus sieben Marken. Eine Zehrrate wird bewusst nicht angegeben, weil keine der geprüften Quellen eine veröffentlicht. Kostenpflichtige Normtexte wurden nicht beschafft. Die in der Behördenauskunft für den zweiten Fall genannte Zulassungspflicht wird nicht auf private Betreiber übertragen.

Verwendete Quellen

  1. [1]Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über Biozidprodukte, konsolidierte Fassung vom 15.04.2022 — Artikel 3 Abs. 1 Buchst. a, Artikel 95, Anhang V Produktart 2 · abgerufen 2026-09-02
  2. [2]Durchführungsverordnung (EU) 2021/345 vom 25.02.2021 — Genehmigung des Wirkstoffs für die Produktarten 2 bis 5, Vorstufe Natriumchlorid, elf Reinheitsnormen · abgerufen 2026-09-02
  3. [3]BAuA, REACH-CLP-Biozid-Helpdesk, FAQ Nr. 0640 — Was ist bei in situ erzeugtem Aktivchlor das Biozidprodukt und wer ist von Artikel 95 betroffen? · abgerufen 2026-09-02
  4. [4]AquaForte, Herstellerseite B-Clear (SKU TA109) — Auslegung bis 60 m³, Betrieb ab 1 g/l, Spezifikationstabelle ohne Angabe in g/h · abgerufen 2026-09-02
  5. [5]Poolpowershop, Produktseite MIDA.Salt — 10.000 h bei 4-h-Umpolung und 18.000 h bei 8-h-Umpolung, Salzgehalt 4–5 g/l · abgerufen 2026-09-02
  6. [6]Intex CG-26664, Produktseite B08DJ8VLD8 — über tausend Rückmeldungen, vier Merkmalzeilen ohne technischen Kennwert · abgerufen 2026-09-02
  7. [7]Umweltbundesamt — Hygiene in Schwimm- und Badebecken, fachliche Einordnung zur Desinfektion und zum freien Chlor · abgerufen 2026-09-02