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Ratgeber · Wärmepumpen

Ein Schallpegel ohne Abstand ist keine Angabe

Zwei Hersteller nennen je zwei Werte für dasselbe Gerät, und beide Differenzen betragen exakt 20 dB. Was die TA Lärm dazu sagt und wo der maßgebliche Ort liegt.

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Man steht an einem Julinachmittag neben einer laufenden Poolwärmepumpe. Der Ventilator dreht, ein gleichmäßiges Rauschen, dazwischen das tiefere Brummen des Verdichters. Es ist nicht laut. Man müsste die Stimme nicht heben, um sich zu unterhalten.

Zwanzig Meter weiter, hinter der Hecke, sitzt der Nachbar auf seiner Terrasse. Dort ist von dem Rauschen fast nichts zu hören — tagsüber. Um halb elf abends, wenn die Straße still ist und die Wärmepumpe noch läuft, weil das Becken bis zum Wochenende auf Temperatur soll, sieht die Sache anders aus.

Auf dem Datenblatt der Maschine steht eine Zahl. Bei den fünf für dieses Cluster geprüften Fachhandelsgeräten lautet sie 23,9 · 26 · 45 · 47 dB(A) — und bei einem Gerät steht gar keine. Diese Zahlen sind nicht vergleichbar, und der Grund dafür steht ausnahmsweise mit dabei: Genau ein Anbieter nennt, in welcher Entfernung gemessen wurde.

Was vor der Aufstellung zu klären ist

  • Die Gebietsart beim Bauamt erfragenWelcher Richtwert gilt, ergibt sich nach Nummer 6.6 der TA Lärm aus dem Bebauungsplan. Zwischen allgemeinem und reinem Wohngebiet liegen nachts fünf Dezibel — das ist der Unterschied zwischen 40 und 35 dB(A).
  • Den Herstellerwert auf seinen Abstand prüfenEin Wert in einem Meter und ein Wert in zehn Metern unterscheiden sich rechnerisch um zwanzig Dezibel. Ohne Abstandsangabe lässt sich nicht sagen, welche der beiden Größenordnungen gemeint ist.
  • Den Abstand zur Grundstücksgrenze maximierenJede Verdopplung des Abstands bringt im Freifeld rund sechs Dezibel. Von zwei auf acht Meter sind das etwa zwölf — mehr, als sich durch die Wahl eines leiseren Geräts gewinnen lässt.
  • Nicht in eine Ecke zwischen zwei Wände stellenReflektierende Flächen erhöhen den Pegel gegenüber der Freifeldrechnung. Eine Wand im Rücken ist bereits ungünstig, ein Innenwinkel aus zwei Wänden deutlich mehr.
  • Prüfen, ob das Gerät nachts überhaupt laufen mussDie Nachtrichtwerte liegen fünfzehn Dezibel unter den Tagwerten. Wer die Laufzeit in den Tag legt, umgeht das strengere Kriterium ganz, statt es mit Technik zu erfüllen.
  • Die vorhandene Belastung mitdenkenBeurteilt wird nach Nummer 2.4 der TA Lärm die Gesamtbelastung aus allen Anlagen. Filterpumpe, Klimagerät und Wärmepumpe zusammen ergeben einen anderen Wert als jedes Gerät für sich.

Zwei Zahlen an derselben Maschine

Zwei Hersteller des geprüften Felds machen etwas, das im Poolmarkt selten ist: Sie nennen für dasselbe Gerät zwei Schallpegel statt eines.

Kaut gibt für die KTX Pro 10 einen Wert von 43,9 dB(A) an und daneben 23,9 dB(A) in zehn Metern Entfernung. Aquark nennt für die Mr. Silence 30 die Werte 42,5 und 22,5 dB(A). In beiden Fällen beträgt die Differenz exakt zwanzig Dezibel — und dass sie bei zwei verschiedenen Herstellern und zwei verschiedenen Geräten auf die Zehntelstelle genau übereinstimmt, ist der Ausgangspunkt dieses Textes.

Die zweite Zahl sieht spektakulär aus. Vierundzwanzig Dezibel liegen unterhalb dessen, was in einem ruhigen Wohnzimmer an Grundgeräusch vorhanden ist. Wer diese Angabe neben die fünfundvierzig Dezibel eines anderen Herstellers legt, hält das erste Gerät für zwanzigmal leiser.

Es ist nicht leiser. Die beiden Zahlen beschreiben denselben Schall an zwei verschiedenen Orten. Was sie unterscheidet, ist nicht die Maschine, sondern die Entfernung — und wie es dazu kommt, dass die Differenz auf beide Fälle exakt gleich ausfällt, ist eine Rechnung, die man nachvollziehen kann.

Schalldruck und Schallleistung

Bevor die Rechnung an der Reihe ist, gehört eine Unterscheidung geklärt, die im Poolbereich selten sauber gemacht wird. Es gibt zwei akustische Größen, und sie tragen beide die Einheit Dezibel.

Der Schalldruckpegel, Kurzzeichen Lp, beschreibt, was an einem bestimmten Ort ankommt. Er hängt von der Entfernung ab, von der Umgebung und davon, ob zwischen Quelle und Ohr etwas steht. Eine Angabe in Schalldruck ohne Ortsangabe ist unvollständig.

Der Schallleistungspegel, Kurzzeichen LW, beschreibt, wie viel Schallenergie die Maschine insgesamt abgibt. Er ist eine Eigenschaft des Geräts und hängt nicht von der Entfernung ab. Genau deshalb ist er die Größe, mit der sich Geräte vergleichen lassen.

Bei Gebäudewärmepumpen ist die Schallleistung die übliche Angabe, und viele Hersteller weisen sie aus. Im geprüften Poolfeld nennt sie kein einziges Gerät. Was dort steht, sind Schalldruckwerte — und bei vier von fünf Fachhandelsgeräten ohne den Ort, für den sie gelten.

Zwei Größen, dieselbe Einheit

Ein Schallleistungspegel liegt zahlenmäßig deutlich über dem Schalldruckpegel derselben Maschine in einem Meter. Wer eine Schallleistungsangabe von einem Hersteller gegen eine Schalldruckangabe von einem anderen stellt, vergleicht nicht zwei Geräte, sondern zwei Messgrößen — und hält das Gerät mit der Leistungsangabe fälschlich für das lautere.

Der Zusatz „A" hinter dem Dezibel gehört ebenfalls zur Angabe. Er steht für die A-Bewertung: eine Filterkurve, die tiefe und sehr hohe Frequenzen abschwächt, weil das menschliche Ohr sie schlechter wahrnimmt als mittlere. Fast alle Angaben im Poolbereich sind A-bewertet, und die TA Lärm rechnet ebenfalls in dB(A). Eine Zahl ohne den Zusatz ist deshalb entweder unvollständig notiert oder gehört zu einer anderen Bewertung — beides Anlass, genauer hinzusehen.

Wichtig ist außerdem der Zeitbezug. Was ein Datenblatt nennt, ist ein Wert im stationären Betrieb. Die TA Lärm arbeitet dagegen mit dem Beurteilungspegel, einem energetischen Mittelwert über eine Beurteilungszeit, in den Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit eingehen können. Ein gleichmäßiges Rauschen und ein Geräusch mit deutlich heraushörbarem Ton können denselben Messwert haben und trotzdem unterschiedlich beurteilt werden.

Warum der Abstand dazugehört

Schall breitet sich von einer kleinen Quelle im Freien kugelförmig aus. Dieselbe Schallenergie verteilt sich mit wachsendem Abstand auf eine immer größere Kugelfläche, und die Fläche einer Kugel wächst mit dem Quadrat des Radius.

Daraus folgt eine Regel, die man sich merken kann: Bei jeder Verdopplung des Abstands fällt der Schalldruckpegel um rund sechs Dezibel. Von einem Meter auf zwei sind das sechs, von zwei auf vier weitere sechs, von vier auf acht nochmals sechs.

Von einem Meter auf zehn Meter — also auf das Zehnfache — beträgt der Abfall zwanzig Dezibel. Die Rechnung dahinter ist zwanzig mal der Zehnerlogarithmus von zehn, und der Zehnerlogarithmus von zehn ist eins. Zwanzig mal eins ergibt zwanzig.

20,0 dBAbfall von 1 m auf 10 m im Freifeld

Das ist der theoretische Wert für eine punktförmige Quelle bei freier Ausbreitung ohne Reflexion. Er hängt nicht vom Gerät ab, sondern nur vom Verhältnis der beiden Abstände.Quelle: Rechnung dieses Projekts nach dem Abstandsgesetz für kugelförmige Ausbreitung

Damit lässt sich jede Herstellerangabe auf den eigenen Grundstücksabstand umrechnen. Die folgende Tabelle nimmt die vier Ein-Meter-Werte, die sich aus dem geprüften Feld ableiten lassen, und trägt sie über die Entfernung ab. Abgezogen wird 20 · log₁₀(Abstand in Metern) — dieselbe Rechnung, die zwei Hersteller des Felds für ihre Zehn-Meter-Angabe verwenden.

Freifeldrechnung: Schalldruckpegel über die Entfernung, ausgehend vom Ein-Meter-Wert. Rechnung dieses Projekts, keine Herstellerangabe — Reflexionen sind nicht enthalten.
AbstandAbzugab 42,5 dB(A)ab 43,9 dB(A)ab 45 dB(A)ab 47 dB(A)
1 m0 dB42,543,945,047,0
2 m−6,0 dB36,537,939,041,0
3 m−9,5 dB33,034,435,537,5
4 m−12,0 dB30,531,933,035,0
5 m−14,0 dB28,529,931,033,0
6 m−15,6 dB26,928,329,431,4
8 m−18,1 dB24,425,826,928,9
10 m−20,0 dB22,523,925,027,0
15 m−23,5 dB19,020,421,523,5
20 m−26,0 dB16,517,919,021,0

Die beiden fett gesetzten Werte in der Zehn-Meter-Zeile sind genau die, die zwei Hersteller veröffentlichen. Sie fallen exakt auf die Rechnung — was die Deutung des nächsten Abschnitts stützt. Drei Einschränkungen gehören zur Tabelle: Sie gilt für freie Ausbreitung ohne Reflexion, sie unterstellt eine punktförmige Quelle, und sie sagt nichts über die Vorbelastung am Zielort. Sie ist eine Untergrenze, kein Erwartungswert.

Diese Zahl ist der Schlüssel zu den beiden Herstellerangaben aus dem ersten Abschnitt. Und sie erklärt zugleich, warum die Angabe eines Schalldruckwerts ohne Abstand keine Information über die Maschine enthält: Derselbe Ventilator liefert je nach gewähltem Messort Werte, die um zwanzig Dezibel auseinanderliegen — und beide sind richtig.

Die Regel gilt streng genommen für eine Punktquelle, also für eine Quelle, die klein ist im Verhältnis zum Abstand. In einem Meter Entfernung von einem Gerät, das selbst einen Meter breit ist, trifft das nicht zu — dort misst man näher an der Oberfläche als an einem Punkt. In zehn Metern ist die Annahme dagegen gut erfüllt. Das ist einer der Gründe, aus denen Ein-Meter-Angaben mit Vorsicht zu behandeln sind: Sie hängen davon ab, wo genau am Gerät gemessen wurde.

Für Zwischenschritte hilft eine kleine Tabelle im Kopf. Zwei Meter kosten sechs Dezibel gegenüber einem, vier Meter zwölf, acht Meter achtzehn, zehn Meter zwanzig, sechzehn Meter vierundzwanzig. Wer also einen Ein-Meter-Wert von 45 dB(A) vor sich hat und acht Meter Abstand zur Grundstücksgrenze, landet rechnerisch bei rund 27 dB(A) — im Freifeld, wohlgemerkt, und ohne Vorbelastung.

Die 20 Dezibel, die zweimal exakt stimmen

Zurück zu Kaut und Aquark. 43,9 minus 23,9 ergibt 20,0. 42,5 minus 22,5 ergibt 20,0. Zwei verschiedene Hersteller, zwei verschiedene Geräte, zwei verschiedene Ausgangswerte — und beide Male dieselbe Differenz auf die Zehntelstelle.

Bei einer Messung wäre das ein bemerkenswerter Zufall. Bei einer Rechnung ist es genau das, was herauskommen muss. Der Zehn-Meter-Wert ist nicht gemessen, sondern aus dem Ein-Meter-Wert errechnet — mit derselben Formel, die im vorigen Abschnitt steht.

Das ist kein Vorwurf. Die Umrechnung ist korrekt, sie ist in der Akustik üblich, und ein Hersteller, der beide Werte nennt, gibt mehr preis als einer, der nur einen nennt. Es ist eine Auskunft darüber, was die Zahl ist: eine Modellrechnung unter der Annahme freier Ausbreitung, keine Aufnahme mit einem Schallpegelmesser in zehn Metern Entfernung.

Praktisch bedeutet das zweierlei. Erstens lassen sich die Angaben beider Hersteller auf einen gemeinsamen Bezug zurückrechnen — 43,9 gegen 42,5 dB(A) in einem Meter, ein Unterschied von 1,4 Dezibel, der an der Wahrnehmungsschwelle liegt. Zweitens gilt die Rechnung nur unter Bedingungen, die im Garten selten vorliegen.

Eine Gegenprobe stützt die Deutung. Wären beide Zehn-Meter-Werte gemessen, müssten die Differenzen streuen — Messungen im Freien streuen immer, schon wegen Wind, Bodenbeschaffenheit und Aufstellhöhe. Zwei Messungen an zwei Orten mit zwei Geräten, die beide exakt 20,0 dB ergeben, wären ein außergewöhnlicher Zufall. Zwei Rechnungen mit derselben Formel ergeben zwangsläufig denselben Wert.

Bemerkenswert bleibt trotzdem, wer hier was tut. Die beiden Hersteller, die den gerechneten Wert nennen, nennen auch den Ausgangswert daneben — sonst wäre die Rechnung nicht nachvollziehbar. Ein Anbieter, der ausschließlich einen niedrigen Wert ohne Abstand veröffentlicht, verhält sich weniger transparent, sieht im Datenblattvergleich aber besser aus. Es ist dasselbe Muster wie bei den Leistungszahlen.

Freifeld gibt es im Garten nicht

Die Sechs-Dezibel-Regel setzt voraus, dass sich der Schall ungehindert in alle Richtungen ausbreitet und nirgends zurückgeworfen wird. Diesen Zustand nennt die Akustik Freifeld, und er kommt in reiner Form in einem eigens dafür gebauten Messraum vor.

Ein Garten ist kein Freifeld. Der Boden reflektiert. Eine Hauswand hinter dem Gerät reflektiert. Eine Terrassenüberdachung, ein Gerätehaus, eine massive Gartenmauer — jede Fläche schickt einen Teil des Schalls zurück, der sonst weggegangen wäre.

Die Größenordnung lässt sich benennen, ohne dass man sie für den Einzelfall ausrechnen könnte: Steht eine Quelle vor einer reflektierenden Wand statt frei, erhöht das den Pegel in der Umgebung merklich; steht sie in einem Innenwinkel aus zwei Wänden, mehr. Genaue Zahlen hängen an Größe, Abstand und Material der Flächen und werden hier bewusst nicht angegeben — sie wären erfunden.

Was sich sagen lässt: Der gerechnete Zehn-Meter-Wert ist die untere Grenze dessen, was am Zielort ankommt, nicht der zu erwartende Wert. Wer mit ihm plant, plant mit der günstigsten aller möglichen Aufstellungen.

Was die geprüften Geräte nennen

Über die fünf Fachhandelsgeräte hinweg steht es so: Kaut nennt 23,9 dB(A) in zehn Metern und ist damit der einzige Anbieter mit Abstandsangabe. myPool nennt 26 dB(A), Midas 45 dB(A), AquaForte 47 dB(A) — jeweils ohne Abstand. Aquark veröffentlicht in der Händlerlistung gar keinen Wert.

Nebeneinandergelegt sieht das nach einer Spanne von 23,9 bis 47 aus, also nach einem gewaltigen Unterschied. Bringt man Kaut über die Freifeldrechnung auf einen Meter zurück, landet man bei rund 44 dB(A) — mitten in der Gruppe der 45 und 47. Der Unterschied verschwindet fast vollständig.

Die 26 dB(A) von myPool bleiben rätselhaft. Ohne Abstandsangabe lässt sich nicht entscheiden, ob es sich um einen Ein-Meter-Wert eines ungewöhnlich leisen Geräts handelt, um einen gerechneten Wert für eine größere Entfernung oder um einen Wert im Silent-Modus bei reduzierter Drehzahl. Dieser Text entscheidet das nicht, weil die Angabe es nicht hergibt.

Im Versandhandel ist die Lage einfacher zu beschreiben: Von sieben geprüften Geräten nennt eines überhaupt einen Schalldruckpegel mit Einheit — ein STEINBACH-Modell mit 37 dB(A) —, und auch dieses ohne Abstand. Die übrigen sechs schweigen. Wie sich diese Klasse insgesamt darstellt, zeigt der Vergleich in der Klasse für Aufstellbecken.

Ein weiterer Punkt fehlt in allen geprüften Angaben, und er ist bei Invertergeräten wichtig: die Drehzahl, bei der gemessen wurde. Ein drehzahlgeregeltes Gerät ist bei halber Leistung deutlich leiser als bei voller. Ob ein Datenblattwert für Volllast, für einen mittleren Betriebspunkt oder für den Silent-Modus gilt, steht bei keinem der fünf Fachhandelsgeräte dabei. Damit hat der Schallwert dasselbe Problem wie die Leistungszahl: Er beschreibt einen Betriebszustand, den er nicht nennt.

Zusammengenommen fehlen einer Schallangabe dieses Marktes also drei Bezugsgrößen: der Abstand, die Drehzahl und die Art der Größe. Genannt wird in der Regel keine davon. Übrig bleibt eine Zahl, die sich nur dann vergleichen lässt, wenn man unterstellt, dass alle Anbieter dieselben Annahmen getroffen haben — und die 23,9 gegen 47 dB(A) im selben Feld zeigen, dass sie das nicht getan haben.

Nebenbei fällt beim Nebeneinanderlegen der Datenblätter ein Muster auf, das mit Akustik nichts zu tun hat: Der Anbieter, der als einziger einen Messabstand nennt, ist derselbe, der die Luftfeuchte zu seinem Betriebspunkt angibt — und derselbe, dessen Gerät als einziges des Felds ein Kältemittel führt, das gar nicht unter die europäischen Ausstiegsfristen fällt. Welche Fristen das sind und was sie tatsächlich verbieten, ist unter R32 und R290 im Regelwerk am Verordnungstext geprüft.

Dezibel addieren sich nicht wie Zahlen

Für den nächsten Schritt gehört eine zweite Rechenregel dazu, und sie ist ebenso einfach wie kontraintuitiv. Dezibel sind logarithmische Größen, und logarithmische Größen addiert man nicht.

Zwei gleich laute Quellen ergeben zusammen nicht den doppelten Pegel, sondern drei Dezibel mehr als eine. Zwei Geräte mit je 40 dB(A) am selben Ort ergeben zusammen 43 dB(A), nicht 80. Zehn gleich laute Quellen ergeben zehn Dezibel mehr.

Umgekehrt gilt: Ist eine Quelle deutlich leiser als die andere, verschwindet sie in der Summe. Liegen zwischen zwei Quellen zehn Dezibel, hebt die leisere den Gesamtpegel um weniger als ein halbes Dezibel an.

Für den Poolbetrieb heißt das Praktisches. Läuft die Wärmepumpe zusammen mit der Filterpumpe, und sind beide etwa gleich laut, liegt der Gesamtpegel drei Dezibel über dem jeweiligen Einzelwert. Ist die Filterpumpe deutlich leiser, spielt sie keine Rolle. Und wer seine Wärmepumpe durch ein Modell ersetzt, das drei Dezibel leiser ist, halbiert die abgestrahlte Schallenergie — hört aber kaum einen Unterschied, weil das menschliche Gehör etwa zehn Dezibel braucht, um eine Halbierung der Lautheit zu empfinden.

Aus derselben Rechenweise folgt schließlich eine dritte Regel, die beim Vergleich von Geräten hilft. Ein Unterschied von einem Dezibel ist unter normalen Bedingungen nicht wahrnehmbar. Drei Dezibel sind gerade eben zu bemerken. Zehn Dezibel werden als etwa halb so laut empfunden. Der Abstand zwischen dem leisesten und dem lautesten Ein-Meter-Wert des geprüften Felds beträgt rund drei Dezibel — hörbar, aber nicht das, was die Datenblätter mit ihrer Spanne von 23,9 bis 47 suggerieren.

Die TA Lärm und ihre Richtwerte

Bis hierher ging es um Physik. Ab hier geht es um das Regelwerk, an dem sich in Deutschland entscheidet, ob ein Geräusch zulässig ist: die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, eine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998. Ihr Volltext ist frei zugänglich, und alle folgenden Angaben sind an ihm geprüft.

Nummer 1 der TA Lärm nennt ihren Anwendungsbereich: Sie gilt für Anlagen, die dem Zweiten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, mit acht ausdrücklich aufgezählten Ausnahmen — Sportanlagen, Freizeitanlagen, landwirtschaftliche Anlagen, Schießplätze, Tagebaue, Baustellen, Seehafenumschlagsanlagen und Anlagen für soziale Zwecke. Eine Wärmepumpe im Garten ist keine davon.

Dass die Vorschrift auch bei privater Nutzung greift, ergibt sich aus § 22 Absatz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Satz 3 grenzt die Pflichten für nicht gewerblich genutzte Anlagen ein — auf die Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche und nichtionisierende Strahlen. Geräusche sind ausdrücklich genannt.

Nummer 6.1 nennt die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel außerhalb von Gebäuden. Für Wohnlagen lauten sie: in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts, in reinen Wohngebieten 50 dB(A) tags und 35 dB(A) nachts. In Kern-, Dorf- und Mischgebieten gelten 60 und 45 dB(A), in urbanen Gebieten 63 und 45 dB(A).

Welcher dieser Werte am eigenen Grundstück gilt, ergibt sich nach Nummer 6.6 aus den Festlegungen im Bebauungsplan. Wo keine Festsetzung besteht, ist entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die Auskunft, welche Gebietsart vorliegt, erteilt die Gemeinde — und sie ist die einzige belastbare Grundlage für die Frage, gegen welche Zahl zu rechnen ist.

Zwei weitere Bestimmungen sind für Wohnlagen einschlägig. Nummer 6.5 sieht für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit einen Zuschlag vor — die frühen Morgen- und die späten Abendstunden an Sonn- und Feiertagen zählen dazu. Und Nummer 6.7 regelt Gemengelagen, also die Fälle, in denen gewerblich und zum Wohnen genutzte Gebiete aneinandergrenzen; dort kann ein Zwischenwert gebildet werden.

Beide Regelungen zeigen, dass die Richtwerttabelle nicht das Ende der Prüfung ist, sondern ihr Anfang. Wer den Nachtwert von 40 dB(A) als einzige Zahl im Kopf hat, hat den einfachsten Fall im Kopf. Für den eigenen Ort gilt er nur, wenn Gebietsart, Tageszeit und Vorbelastung dem einfachsten Fall entsprechen.

Der maßgebliche Ort liegt beim Nachbarn

Die vielleicht folgenreichste Bestimmung steht in Nummer 2.3. Der maßgebliche Immissionsort ist danach der Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Richtwerte am ehesten zu erwarten ist — und er ist derjenige Ort, für den die Geräuschbeurteilung vorgenommen wird.

Das ist in aller Regel nicht das eigene Grundstück und schon gar nicht die Maschine, sondern das nächstgelegene schutzbedürftige Gebäude in der Nachbarschaft. Alle Herstellerangaben — auch die vorbildliche Zehn-Meter-Angabe — beziehen sich dagegen auf einen Abstand zur Maschine.

Zwischen den beiden Größen liegt damit nicht nur ein anderer Zahlenwert, sondern eine andere Fragestellung. Der Herstellerwert beschreibt die Maschine. Der Beurteilungspegel beschreibt einen Ort. Sie ineinander umzurechnen, verlangt Kenntnis der Geometrie, der reflektierenden Flächen und der Vorbelastung — und ist damit eine Aufgabe für eine schalltechnische Untersuchung, nicht für einen Ratgeber.

Was dieser Text nicht leistet

Ob ein bestimmter Aufstellort zulässig ist, entscheidet die zuständige Behörde am Einzelfall. Abstandsflächen zur Grundstücksgrenze regeln außerdem die Landesbauordnungen, und sie tun das nicht einheitlich. Dieser Text nennt Regel und Fundstelle; er ersetzt keine Auskunft des Bauamts und keine Rechtsberatung.

Beurteilt wird alles zusammen

Nummer 2.4 der TA Lärm unterscheidet drei Begriffe. Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes durch alle Anlagen, für die die Vorschrift gilt, ohne den Beitrag der zu beurteilenden Anlage. Zusatzbelastung ist der Beitrag der zu beurteilenden Anlage. Gesamtbelastung ist die Belastung durch alle Anlagen zusammen.

Beurteilt wird die Gesamtbelastung. Eine Poolwärmepumpe steht also nicht allein vor dem Richtwert, sondern zusammen mit allem anderen, was unter die TA Lärm fällt — der Filterpumpe, einem Klimasplitgerät, der Lüftung einer Gaststätte in der Nachbarschaft.

Zusammen mit der Additionsregel aus dem vorangegangenen Abschnitt ergibt das eine unangenehme Folgerung: In einer Umgebung, die bereits nahe am Richtwert liegt, kann ein Gerät den Ausschlag geben, das für sich genommen deutlich darunter bleibt. Zwei Anlagen mit je 37 dB(A) ergeben zusammen 40 dB(A) — genau den Nachtrichtwert eines allgemeinen Wohngebiets.

Umgekehrt ist die Regel auch entlastend. Wo bereits eine deutlich lautere Quelle wirkt, ändert ein zehn Dezibel leiseres Gerät am Gesamtpegel praktisch nichts. Welcher Fall vorliegt, weiß nur, wer den Ort kennt.

Wer den eigenen Fall einschätzen will, ohne eine Untersuchung zu beauftragen, hat einen einfachen Zugang: hinhören, wenn nichts läuft. Ist an einem stillen Abend an der Grundstücksgrenze bereits ein Grundgeräusch vorhanden — eine Straße, eine Bahnlinie, eine Lüftung —, liegt die Vorbelastung höher, und ein zusätzliches Gerät fällt weniger auf. Ist es dort still, ist jede zusätzliche Quelle die dominierende. Diese Beobachtung ersetzt keine Messung, ordnet die Lage aber richtiger ein als jede Datenblattzahl.

Das Abtauen ist ein eigener Fall

Nummer 6.1 der TA Lärm schließt mit einem Satz, der bei Wärmepumpen besondere Bedeutung hat: Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und in der Nacht um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten.

Eine Poolwärmepumpe läuft nicht gleichmäßig. Bei niedrigen Außentemperaturen setzt sich Eis auf den Verdampferlamellen ab, und das Gerät kehrt zum Abtauen den Kältekreis um. Dabei schaltet ein Ventil, die Druckverhältnisse ändern sich schlagartig, und das ist hörbar — als Klacken, als kurzes Ansteigen des Verdichtergeräusches, mitunter als Zischen.

Genau für solche Vorgänge ist das Spitzenpegelkriterium gedacht. Es tritt neben den Beurteilungspegel und nicht an seine Stelle: Ein Gerät kann den Mittelwert einhalten und trotzdem am Spitzenpegel scheitern.

Datenblattangaben zu Abtaugeräuschen gibt es im geprüften Feld nicht — kein Hersteller nennt einen Spitzenpegel. Was die Geräte über ihr Abtauverhalten sonst preisgeben, ist unter Winterbetrieb und Enteisung zusammengetragen. Für die Aufstellung folgt daraus, den Fall mitzudenken, statt sich auf den Dauerpegel zu verlassen.

Wie oft abgetaut wird, hängt an Lufttemperatur und Luftfeuchte. In der Poolsaison spielt der Vorgang kaum eine Rolle; er wird zum Thema, wenn die Saison in den Herbst hinein verlängert wird oder im Frühjahr früh beginnt. Genau in diesen Zeiträumen sind die Abende still, die Fenster der Nachbarschaft aber noch oder schon geschlossen — was die Lage in beide Richtungen verändert.

Für die Praxis heißt das: Wer sein Gerät an der Untergrenze seines Arbeitsbereichs betreibt, betreibt es in dem Bereich, in dem am häufigsten abgetaut wird. Ein weiter Arbeitsbereich ist deshalb kein Freibrief für Dauerbetrieb im Februar, sondern eine Angabe darüber, bis wohin das Gerät überhaupt arbeitet.

Was am Aufstellort tatsächlich zählt

Aus Physik und Regelwerk zusammen ergibt sich eine Rangfolge der Maßnahmen, und sie sieht anders aus, als die Datenblätter nahelegen.

An erster Stelle steht der Abstand. Jede Verdopplung bringt rund sechs Dezibel. Von zwei auf acht Meter zum maßgeblichen Ort sind das etwa zwölf Dezibel — mehr, als zwischen dem leisesten und dem lautesten Gerät des geprüften Felds liegt. Ein Meter mehr Abstand ist wirksamer als jede Kaufentscheidung.

An zweiter Stelle steht die Ausrichtung. Der Ventilator strahlt gerichtet ab; die Seite, aus der die Luft austritt, ist die lauteste. Sie vom Nachbargrundstück wegzudrehen, kostet nichts. Zugleich muss die Ansaugseite frei bleiben, sonst saugt das Gerät seine eigene abgekühlte Abluft wieder an — und verliert Leistung.

An dritter Stelle stehen die Flächen ringsum. Eine Wand im Rücken erhöht den Pegel, ein Innenwinkel aus zwei Wänden mehr. Eine Schallschutzhaube kann helfen, verringert aber den Luftdurchsatz, und was das mit der Leistung macht, sagt kein Datenblatt. Wer eine einbaut, sollte sie vom Hersteller freigeben lassen.

An vierter Stelle steht der Untergrund. Ein Verdichter überträgt Körperschall. Steht die Maschine starr auf einer Betonplatte, die mit der Terrasse verbunden ist, wandert ein Teil des Geräuschs durch das Bauwerk. Entkoppelte Aufstellung auf Schwingungsdämpfern trennt diesen Weg ab.

Erst danach kommt die Gerätewahl — und weil zwischen 44 und 47 dB(A) in einem Meter kaum etwas liegt, entscheidet sie weniger als die vier Punkte davor. Welche Geräte welche Werte nennen, steht im Vergleich aus dem Fachhandelssegment.

Nachtbetrieb und was der Silent-Modus kostet

Die Nachtwerte der TA Lärm liegen fünfzehn Dezibel unter den Tagwerten. Das ist der Grund, aus dem sich die meisten Auseinandersetzungen um Wärmepumpen am Nachtbetrieb entzünden — und zugleich der Hebel, an dem sich am leichtesten etwas ändern lässt.

Mehrere Geräte des Felds bieten einen Silent- oder Nachtmodus an. Er senkt die Verdichterdrehzahl und damit die Ventilatordrehzahl. Beides macht das Gerät leiser, und interessanterweise arbeitet es dabei effizienter, weil die Teillast den COP anhebt — der Zusammenhang ist unter Teillast, Volllast und Betriebspunkt beschrieben.

Was der Modus kostet, ist Zeit. Bei halber Leistung dauert das Aufheizen etwa doppelt so lange. Um wie viele Dezibel er den Pegel senkt, nennt kein Datenblatt des geprüften Felds — die Geräte werben mit dem Modus, beziffern ihn aber nicht.

Die naheliegende Alternative wird selten erwogen: die Wärmepumpe nachts abzuschalten. Ein Becken kühlt über Nacht bei abgedeckter Oberfläche wenig aus, und die Sonne des folgenden Tages arbeitet ohnehin mit. Wer die Laufzeit in den Tag legt, rechnet gegen den Tagwert von 55 oder 50 dB(A) statt gegen 40 oder 35 — und dieser Unterschied ist mit Technik nicht aufzuholen.

15 dBAbstand zwischen Tag- und Nachtrichtwert

In allgemeinen Wohngebieten 55 dB(A) tags gegen 40 dB(A) nachts, in reinen Wohngebieten 50 gegen 35. Kein Silent-Modus des geprüften Felds überbrückt eine Differenz dieser Größe.Quelle: TA Lärm vom 26.08.1998, Nummer 6.1

Bleibt der Hinweis, mit dem dieser Text schließt und der zugleich seine Grenze markiert. Alle genannten Zahlen sind Richtwerte einer Verwaltungsvorschrift und Rechnungen aus der Akustik. Ob an einem konkreten Ort ein konkretes Gerät zulässig betrieben wird, hängt an der Gebietsart, an der Vorbelastung, an der Geometrie des Grundstücks und an der Beurteilung der zuständigen Behörde. Das Gespräch mit dem Nachbarn vor der Aufstellung ist erfahrungsgemäß der günstigere Weg als die Klärung danach.

Der Schallpegel ist damit einer von vier Kennwerten, an denen sich eine Poolwärmepumpe überhaupt beurteilen lässt — und der einzige, bei dem die Physik eine so klare Rechenregel liefert, dass sich eine Herstellerangabe von außen nachrechnen lässt. Wie die anderen drei zusammenhängen und warum die beworbene Leistungszahl unter ihnen der schwächste Anhaltspunkt ist, ordnet der Überblick zu Poolwärmepumpen ein.

Häufige Fragen

Wie laut darf eine Poolwärmepumpe nachts sein?
Die TA Lärm nennt in Nummer 6.1 Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel: in allgemeinen Wohngebieten 40 dB(A) nachts, in reinen Wohngebieten 35 dB(A), in Kern-, Dorf- und Mischgebieten 45 dB(A). Welcher Wert gilt, ergibt sich nach Nummer 6.6 aus dem Bebauungsplan; die Auskunft erteilt die Gemeinde. Gemessen wird nicht an der Maschine, sondern am maßgeblichen Immissionsort — in der Regel beim Nachbarn.
Was bedeutet ein Schallpegel von 23,9 dB(A)?
Bei einem der geprüften Geräte steht dieser Wert ausdrücklich für zehn Meter Entfernung. Derselbe Hersteller nennt daneben 43,9 dB(A), und die Differenz von exakt 20,0 dB entspricht dem theoretischen Abfall bei freier Ausbreitung von einem auf zehn Meter. Der niedrige Wert ist damit gerechnet, nicht gemessen — und er ist nicht mit einem Ein-Meter-Wert eines anderen Herstellers vergleichbar.
Wie viel bringt ein größerer Abstand zum Nachbarn?
Im Freifeld fällt der Schalldruckpegel bei jeder Verdopplung des Abstands um rund sechs Dezibel. Von zwei auf acht Meter sind das etwa zwölf Dezibel. Zwischen dem leisesten und dem lautesten Ein-Meter-Wert der geprüften Geräte liegen dagegen nur rund drei Dezibel. Der Aufstellort trägt damit deutlich mehr aus als die Gerätewahl.
Was ist der Unterschied zwischen Schalldruck und Schallleistung?
Der Schalldruckpegel beschreibt, was an einem bestimmten Ort ankommt, und hängt von der Entfernung ab. Der Schallleistungspegel beschreibt, wie viel Schallenergie die Maschine insgesamt abgibt, und ist eine Eigenschaft des Geräts. Beide werden in Dezibel angegeben, sind aber nicht dasselbe. Im geprüften Poolfeld nennt kein einziges Gerät eine Schallleistung.
Zählt nur die Wärmepumpe oder auch die Filterpumpe?
Nummer 2.4 der TA Lärm unterscheidet Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung, und beurteilt wird die Gesamtbelastung aus allen Anlagen, für die die Vorschrift gilt. Dabei addieren sich Dezibel nicht wie Zahlen: Zwei gleich laute Quellen ergeben zusammen drei Dezibel mehr als eine, nicht das Doppelte. Zwei Anlagen mit je 37 dB(A) ergeben zusammen 40 dB(A).
Ist das Abtaugeräusch ein eigener Fall?
Ja. Nummer 6.1 der TA Lärm schließt mit dem Satz, dass einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 dB(A) und nachts um nicht mehr als 20 dB(A) überschreiten dürfen. Beim Abtauen schaltet das Vier-Wege-Ventil, und der Verdichter arbeitet kurz gegen andere Druckverhältnisse. Einen Spitzenpegel nennt kein Hersteller des geprüften Felds.
Hilft ein Silent-Modus gegen die Nachtrichtwerte?
Er senkt Verdichter- und Ventilatordrehzahl und macht das Gerät leiser, um wie viele Dezibel, nennt kein Datenblatt des geprüften Felds. Zwischen Tag- und Nachtrichtwert liegen fünfzehn Dezibel — 55 gegen 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet. Diese Differenz überbrückt kein Modus. Wer die Laufzeit in den Tag verlegt, rechnet stattdessen gegen den höheren Wert.
Darf ich die Wärmepumpe an die Grundstücksgrenze stellen?
Das entscheidet sich nach Landesbauordnung und im Einzelfall bei der zuständigen Behörde; die Regelungen zu Abstandsflächen sind in den Bundesländern nicht einheitlich, und eine Auskunft dazu kann dieser Text nicht geben. Akustisch spricht der größtmögliche Abstand für sich: Jede Verdopplung bringt rund sechs Dezibel, und der maßgebliche Immissionsort liegt nach Nummer 2.3 der TA Lärm dort, wo eine Überschreitung am ehesten zu erwarten ist.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Die Immissionsrichtwerte, das Spitzenpegelkriterium, der maßgebliche Immissionsort und die Begriffe der Vor- und Gesamtbelastung sind am Volltext der TA Lärm vom 26.08.1998 geprüft, die Geltung bei privater Nutzung an § 22 Abs. 1 BImSchG. Der Befund, dass die Zehn-Meter-Werte zweier Hersteller gerechnet und nicht gemessen sind, beruht darauf, dass beide Differenzen exakt 20,0 dB betragen — den theoretischen Wert für freie Kugelausbreitung von 1 m auf 10 m. Das ist eine Schlussfolgerung dieses Textes und keine Herstellerangabe; sie wird als solche gekennzeichnet und den Herstellern nicht als Fehler angelastet. Zum Nachbarrecht wird bewusst keine Aussage getroffen: Der Text nennt Regel und Fundstelle, die Beurteilung des Einzelfalls bleibt der zuständigen Behörde vorbehalten. Landesbauordnungen regeln Abstandsflächen uneinheitlich und werden deshalb nicht zusammengefasst.

Verwendete Quellen

  1. [1]TA Lärm vom 26.08.1998, Nummer 6.1 — Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden und Spitzenpegelkriterium, sowie Nummern 1, 2.3, 2.4 und 6.6 · abgerufen 2026-09-03
  2. [2]§ 22 Abs. 1 BImSchG — Pflichten der Betreiber nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen, Satz 3 nennt Geräusche ausdrücklich auch für nicht gewerblich genutzte Anlagen · abgerufen 2026-09-03
  3. [3]Poolpowershop, Produktseite Kaut KTX Pro — 43,9 dB(A) und 23,9 dB(A) in 10 m Entfernung, einziger Anbieter des Felds mit Abstandsangabe · abgerufen 2026-09-03
  4. [4]Poolpowershop, Produktseite Aquark Mr. Silence — 42,5 dB(A) und 22,5 dB(A), Differenz ebenfalls exakt 20,0 dB · abgerufen 2026-09-03
  5. [5]Poolpowershop, Produktseite AquaForte Full Inverter — 47 dB(A) ohne Angabe eines Messabstands · abgerufen 2026-09-03
  6. [6]STEINBACH Solid 4,3, Produktseite B0DX7B7HYM — einziges Versandhandelsgerät des Felds mit einem Schalldruckpegel in dB(A), ebenfalls ohne Abstand · abgerufen 2026-09-03