Ratgeber · Palettenregale
Wer muss ein Palettenregal prüfen, und wie oft?
BetrSichV § 14, DIN EN 15635 und zwei DGUV-Informationen: wer prüft, wie oft, was die Ampel misst, wann von Hand beladene Regale ausgenommen sind und was privat gilt.
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Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, hat der Arbeitgeber wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen. So steht es in § 14 Absatz 2 der Betriebssicherheitsverordnung, und ein Palettenregal, das mit dem Stapler beladen wird, ist genau so ein Arbeitsmittel.
Die Verordnung nennt keine Frist und kein Regal. Beides füllen andere aus: die DIN EN 15635 für die Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen, die technischen Regeln für Betriebssicherheit und zwei Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die 208-043 „Sicherheit von Regalen" aus dem Juni 2020 und die 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger" in der Fassung vom Juli 2024.
Dieser Ratgeber fasst zusammen, was daraus folgt: wer prüfen muss, wer nicht, wie oft, wer prüfen darf, was geprüft wird und was am Regal stehen muss. Er zeigt auch zwei Stellen, an denen die Quellen nicht übereinstimmen. Die Normtexte selbst stehen hinter einer Bezahlschranke; Zahlen aus der DIN EN 15635 stehen hier nur, soweit die DGUV sie frei zugänglich zitiert.
Prüfpflicht in fünf Fragen
- Arbeiten Beschäftigte mit dem Regal?Dann gilt die Betriebssicherheitsverordnung, und der Arbeitgeber trägt die Pflichten.
- Wird mit Stapler oder Hubwagen be- und entladen?Dann ist mit Schäden zu rechnen, und die wiederkehrende Prüfung ist Pflicht.
- Ist die Frist festgelegt?In der Gefährdungsbeurteilung; DIN EN 15635 und TRBS 1201 nennen ein Jahr.
- Gibt es eine befähigte Person für Prüfung und Sichtkontrolle?Für die jährliche Prüfung extern oder intern qualifiziert, für die Sichtkontrollen meist eigenes Personal.
- Ist dokumentiert, was gefunden und behoben wurde?Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV, mindestens bis zur nächsten Prüfung.
Die Pflicht steht in § 14 BetrSichV
Die Betriebssicherheitsverordnung richtet sich an Arbeitgeber und regelt, wie Beschäftigte Arbeitsmittel sicher verwenden. Ein Palettenregal ist ein Arbeitsmittel, und § 14 legt fest, wann es geprüft werden muss. Absatz 1 betrifft die Prüfung vor der ersten Verwendung, wenn die Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt. Absatz 2 regelt die wiederkehrende Prüfung.
Der Kern von Absatz 2 ist eine Bedingung: Die Prüfung ist dann Pflicht, wenn das Arbeitsmittel Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt ist, die zu Gefährdungen der Beschäftigten führen können. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Absatz 6. Zeigt eine Prüfung, dass das Regal nicht bis zur nächsten sicher betrieben werden kann, wird die Frist verkürzt.
Die DGUV Information 208-043 übersetzt das in einen Satz: Der Unternehmer muss grundsätzlich selbst prüfen, ob seine Arbeitsmittel solchen Einflüssen unterliegen und ob sie zu gefährlichen Situationen führen können. Trifft beides zu, lässt er wiederkehrend prüfen.
Wer auf der Themenseite der Berufsgenossenschaft Holz und Metall nachliest, findet dieselbe Regel unter einer anderen Nummer. Die Seite zitiert sie noch als § 10 der Betriebssicherheitsverordnung. Seit der Neufassung von 2015 steht sie in § 14; die DGUV-Informationen zitieren die neue Nummer.
Zwei weitere Absätze des § 14 betreffen Regale ebenfalls. Nach Absatz 3 sind Arbeitsmittel nach prüfpflichtigen Änderungen vor der nächsten Verwendung durch eine befähigte Person zu prüfen, und dasselbe gilt für Arbeitsmittel, die von außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind. Für ein Palettenregal kann das eine geänderte Fachhöhe sein, ein Umzug in eine andere Halle oder ein schwerer Anfahrschaden.
Welches Regal welche Pflichten auslöst und wo die Grenze zu Weitspann- und Kragarmregalen liegt, ordnet die Übersicht, welche Regale für Paletten unter welche Regeln fallen. Hier geht es um das verstellbare Palettenregal aus Rahmen und Traversen.
Für andere Arbeitsmittel gilt dieselbe Verordnung mit eigenen technischen Regeln. Wie sie bei Fahrgerüsten greift, wo die TRBS das Gerüst sogar ausschließt, zeigt der Ratgeber, ab wann die Prüfpflicht bei einem Fahrgerüst greift.
Die Garage zu Hause
Palettenregale stehen nicht nur in Betrieben. Die Suchvorschläge zeigen sie in Garage, Keller und Hobbywerkstatt, und zwei der fünf Hersteller im Vergleich verkaufen auch an Verbraucher.
Für ein solches Regal greift die Betriebssicherheitsverordnung nach ihrem Wortlaut nicht. Sie verpflichtet Arbeitgeber zum Schutz von Beschäftigten. Wer das Regal allein nutzt, ist weder das eine noch hat er die anderen. Eine Rechtsauskunft für den Einzelfall gibt dieser Ratgeber nicht; der Unterschied zwischen beiden Lagen ist aber klar.
Die Prüfpflicht hängt am Arbeitsverhältnis, die Gefahr am Stapler. In der privaten Garage entfällt die Pflicht, die Gefahr bleibt.
Was auch privat gilt, sind die Anleitungen der Hersteller. META schreibt in den Sicherheitshinweisen eine Inspektion mindestens alle zwölf Monate durch eine Fachkraft und eine wöchentliche Sichtprüfung vor. Schulte verlangt, die mitgelieferten Typen- und Belastungsschilder gut sichtbar anzubringen und die Sicherungsstifte einzusetzen. Wer davon abweicht, verlässt die Grundlage, auf der der Hersteller seine Lasten angibt.
Für die private Nutzung sind die Prüfpunkte der DGUV deshalb ein Maßstab ohne Pflicht. Wer einmal im Jahr mit der Liste aus diesem Ratgeber um sein Regal geht, prüft dasselbe, was eine befähigte Person im Betrieb prüfen würde.
Das Werkzeug dafür ist überschaubar und steht in der DGUV-Information selbst: eine Wasserwaage mit einem Meter Länge und einem Distanzstück von 5 Millimetern für die Schiefstellung, eine Messlatte für die Verformung der Stützen, dazu der Blick auf Sicherungsstifte, Anker und Boden. Die meisten Schäden sitzen im unteren Bereich, dort beginnt jede Kontrolle.
Ob ein kleiner Betrieb unter die Verordnung fällt, hängt daran, ob dort Beschäftigte mit dem Regal arbeiten. Verbindlich beantwortet das die zuständige Berufsgenossenschaft, nicht ein Ratgeber.
Wenn das Regal von Hand beladen wird
Die wichtigste Ausnahme steht in der DGUV Information 208-043. Regale, die von Hand be- und entladen werden, sind von der Prüfpflicht zwar nicht ausgenommen. In der Regel können dort aber Schäden verursachende Einflüsse oder Gefährdungen ausgeschlossen werden, sodass auf regelmäßige Prüfungen nach § 14 Absatz 2 verzichtet werden kann.
Die Grenze zieht die DGUV am Fördermittel. Mit Schäden ist zu rechnen, wenn Regale mit Gabelstaplern oder sonstigen Flurförderzeugen beladen und entladen werden. Bei kraftbetriebenen Regalen ist immer damit zu rechnen, auch wenn sie von Hand bedient werden.
Ein Palettenregal ist für den Stapler gebaut. Wer Europaletten mit dem Hubwagen auf die unterste Ebene schiebt oder mit dem Stapler in die oberen Fächer hebt, fällt damit in den Bereich, in dem die DGUV Prüfungen erwartet. Wer dasselbe Regal nur von Hand mit Kartons belädt, kann sich auf die Ausnahme berufen, wenn die Gefährdungsbeurteilung das trägt.
Die Ausnahme ist eine Regelvermutung, kein Freibrief. Wird ein handbeladenes Regal angestoßen, überladen oder umgebaut, gelten dieselben Fragen wie bei einem Staplerregal.
Für die Kennzeichnung gibt es eine eigene Ausnahme. Die DGUV Information 208-061 erlaubt, bei von Hand beladenen Regalen mit einer Fachlast unter 200 kg oder einer Feldlast unter 1.000 kg auf die Lastangaben zu verzichten. Ein Palettenregal liegt regelmäßig weit darüber.
Die Ausnahme für die Prüfung und die für die Kennzeichnung sind zwei verschiedene Dinge. Ein handbeladenes Regal mit hoher Feldlast kann von der regelmäßigen Prüfung befreit sein und trotzdem ein Belastungsschild brauchen.
Einmal im Jahr und dazwischen öfter
Die Verordnung lässt die Frist offen, die Norm nicht. Die DIN EN 15635 gibt nach der Zusammenfassung in 208-043 eine Mindestprüffrist von einem Jahr vor, und die technische Regel TRBS 1201 nennt ein Jahr als bewährte Prüffrist.
12 MonateAbstand der Experteninspektion nach DIN EN 15635, höchstens
Die Norm spricht von zwei Arten der Kontrolle. Die Experteninspektion durch eine fachkundige Person findet mindestens alle zwölf Monate statt. Die übrigen Inspektionen und Sichtkontrollen folgen in kürzeren Abständen. Die DGUV übersetzt das in die Sprache der Verordnung: regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person für die jährliche, interne Prüfung durch eine befähigte Person für die häufigere.
Inhaltlich unterscheiden sich beide nicht grundsätzlich. Bei der internen Prüfung kann der Umfang auf die Teile beschränkt werden, an denen Schäden zu erwarten sind, und der Lagerverantwortliche gibt vor, welche das sind.
Wo die meisten Schäden sitzen, sagt die Norm ebenfalls: im unteren Bereich der Regale. Die Inspektion findet üblicherweise vom Boden aus statt. Gibt es Grund zur Annahme, dass auch höher oben etwas beschädigt ist, muss intensiver geprüft werden.
Die Frist kann kürzer werden. Ergibt eine Prüfung, dass das Regal nicht bis zur nächsten sicher betrieben werden kann, wird sie nach § 14 neu festgelegt. In einem Lager mit viel Staplerverkehr und häufigen Anfahrschäden ist ein Jahr deshalb die Obergrenze, nicht die Regel.
Warum überhaupt so oft? Die DIN EN 15635 weist nach der Zusammenfassung der DGUV besonders darauf hin, dass Lagereinrichtungen nur für eine sorgfältige Benutzung ausgelegt sind. Zusätzliche Kräfte beim Absetzen oder Aufnehmen der Paletten, etwa durch zu schnelles Absetzen oder Anstoßen an die Stützen, sind in der Bemessung nicht vorgesehen, und das Anfahren durch das Flurförderzeug ist in der Bemessung in keiner Weise berücksichtigt. Die Prüfung fängt auf, was die Statik nicht abdeckt.
Wer als befähigte Person gilt
Wer prüfen darf, regelt die technische Regel TRBS 1203. Nach der Zusammenfassung in 208-043 braucht die befähigte Person Fachkenntnisse aus einer abgeschlossenen Berufsausbildung, aus Berufserfahrung und aus einer zeitnahen beruflichen Tätigkeit im Umfeld der Prüfung, dazu eine angemessene Weiterbildung.
Zwei weitere Bedingungen betreffen die Stellung. Die befähigte Person darf bei der Prüfung keinen fachlichen Weisungen unterliegen und wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden.
Als Beispiele nennt die DGUV qualifizierte und erfahrene Monteurinnen und Monteure der Hersteller und Wartungsfirmen und entsprechend qualifiziertes Personal des Betreibers. Ein Lagerleiter kann also prüfen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt.
Für die interne Prüfung gelten dieselben Anforderungen, angepasst an die Aufgabe. Die DGUV gibt ein Beispiel: Wird die Regalgeometrie nie verändert, also weder Fachhöhen noch Spannweiten, muss die interne Prüfung nicht kontrollieren, ob das Regal nach Montageanleitung aufgebaut ist.
Eine Rolle fällt dabei dem Lagerverantwortlichen zu. Er legt nach der DGUV fest, in welchen Abständen die internen Kontrollen stattfinden, auf welche Teile sie sich beschränken dürfen und welche Maßnahmen aus dem Prüfprotokoll wann umgesetzt werden. Die notwendige Entlastung stark beschädigter Regale muss unverzüglich erfolgen, unabhängig davon, wann der nächste Termin ansteht.
In der Praxis heißt das: Die jährliche Prüfung übernimmt oft ein externer Regalinspekteur oder der Hersteller, die wöchentliche Sichtkontrolle eigenes Personal, das weiß, worauf es achten muss. Mehrere Hersteller bieten die Regalinspektion als Dienstleistung an, hofe und Schulte nennen sie in ihren Shops.
Wer prüft, sollte die Ampel, die Grenzwerte und die Montageanleitung des jeweiligen Systems kennen.
Vierzehn Fragen an ein Regal
Die DGUV Information 208-043 gliedert den Prüfumfang in vierzehn Fragen. Sie reichen vom Aufbau über Schäden und Sicherungen bis zur Ladung selbst. Die Tabelle fasst sie zusammen, mit dem, worauf es jeweils ankommt.
| Frage | Worauf es ankommt |
|---|---|
| Aufgebaut nach Montageanleitung? | Verbände vorhanden und richtig angeordnet; Tragfähigkeit passt zu Feldweite, Fachhöhe und Felderzahl |
| Schäden an der Konstruktion? | Verformungen an Stützen und Verbänden, gemessen und eingestuft |
| Einstufung der Schäden | grün, orange oder rot nach DIN EN 15635 |
| Schäden an Trägern durch Stoß oder Überlast? | verbogene oder verdrehte Traversen |
| Stützen lotrecht? | Schiefstellung höchstens 0,5 Prozent, sofern der Hersteller nichts Strengeres vorgibt |
| Risse in Schweißnähten oder Grundmaterial? | Stützen mit Rissen im Grundmaterial auswechseln |
| Sicherungen und Anfahrschutz wirksam? | Aushebesicherungen vollständig eingelegt, Stützen gegen Verschieben gesichert, Anfahrschutz an den Ecken |
| Zustand des Gebäudebodens? | eingesunkene Stützen, Schiefstellung durch zu weichen Untergrund |
| Lage der Lasten auf der Palette? | einseitig beladene Paletten überlasten Träger und Stützen |
| Position der Ladeeinheit im Regal? | zu tief eingelagerte Paletten belasten die inneren Stützen stärker |
| Belastungshinweise vorhanden und aktuell? | Schild mit Feldlast und Last der Ladeeinheit, passend zur Geometrie |
| Zu schwer beladen? | Punktlast statt verteilter Last halbiert die zulässige Fachlast |
| Ladeeinheiten stabil? | Palette und Ladung in ordnungsgemäßem Zustand, nichts kann herabfallen |
| Maximalmaße eingehalten? | seitliche Abstände zwischen Stütze und Ladeeinheit, bis 9 m Höhe mindestens 75 mm |
Auffällig ist, wie viele Fragen nicht das Regal betreffen, sondern die Ladung. Vier der vierzehn gelten der Palette, ihrer Lage, ihrer Stabilität und ihren Maßen.
Zwei Zahlen aus diesem Teil zeigen, warum. Wird eine Palette nicht mittig abgesetzt, sondern zu tief eingelagert, ergibt nach der DGUV bei einem Trägerabstand von einem Meter ein Versatz von 6 Zentimetern eine um 12 Prozent höhere Beanspruchung der Träger und Stützen. Und wird statt einer verteilten Last eine Punktlast in der Mitte des Fachs eingelagert, verdoppelt sich die Biegespannung in der Trägermitte; dann dürfte nur noch die halbe Fachlast eingelagert werden.
Die erste Frage hat es in sich. Die Tragfähigkeit muss zu Feldweite, Fachhöhe und Felderzahl passen, und die DGUV schreibt dazu, dass bei Regalen ohne Verbände die Tragfähigkeit bei weniger als vier Feldern je nach Bauart um bis zu 30 Prozent reduziert werden muss. Welche Sets mit wie vielen Feldern verkauft werden und was die Hersteller dazu schreiben, zeigt der Vergleich, für welche Felderzahl die Hersteller ihre Lasten angeben.
Grün, Orange, Rot
Für Schäden an Stützen und Verbänden von Palettenregalen kennt die DIN EN 15635 drei Gefahrenstufen. Die DGUV Information 208-043 nennt die Grenzwerte für die grüne Stufe und erklärt, wie die beiden anderen daraus folgen.
3 mmVerformung einer Stütze auf 1 m quer zur Gassenrichtung, Grenze der grünen Stufe
Grün heißt überwachen. Die auf dem Belastungsschild angegebene Tragfähigkeit muss nicht vermindert werden, das Bauteil gilt als sicher und betriebsfähig. Beschädigte Teile werden trotzdem markiert und dokumentiert.
Orange heißt baldmöglichst handeln. Es handelt sich um eine gefährliche Beschädigung. Wird ein Feld mit einem orangefarbenen Schaden entlastet, darf es vor der Instandsetzung nicht wieder beladen werden.
Rot heißt sofort. Das Regal ist umgehend zu entlasten und zu sperren, bis die Reparatur durchgeführt ist.
Für alle drei Stufen gilt, dass der Schaden sichtbar markiert wird, zum Beispiel farblich, und ins Protokoll kommt. So lässt sich bei der nächsten Kontrolle feststellen, ob ein grüner Schaden gewachsen ist oder gleich geblieben.
Für Regalarten ohne Angaben zu zulässigen Verformungen, die DGUV nennt Kragarm- und Einfahrregale, gilt eine strengere Regel. Jede Beschädigung, die die Sicherheit beeinträchtigen könnte, muss behoben oder das Regal außer Betrieb genommen werden.
Gemessen wird mit einem einfachen Hilfsmittel. Eine Messlatte von einem Meter Länge, an die Stütze angelegt, zeigt die Abweichung im Spalt. In Gassenrichtung gilt dasselbe Verfahren mit der Grenze von 5 mm, an den Verbänden mit 10 mm.
0,5 Prozent Schiefstellung
Eine Stütze, die nicht senkrecht steht, trägt ihre Last schief ab. Die DGUV Information 208-043 nennt als größte zulässige Schiefstellung 0,5 Prozent, sofern der Hersteller in seiner Betriebsanleitung nichts Strengeres vorgibt.
Gemessen wird mit einem Trick. Ein Distanzstück von 5 Millimetern an einem Ende einer Wasserwaage mit einem Meter Länge zeigt genau die Grenze: Steht die Blase mit Distanzstück in der Mitte, beträgt die Schiefstellung 0,5 Prozent. Eine digitale Wasserwaage zeigt den Wert direkt an.
Schief wird ein Regal oft durch den Boden. Steht es auf einem Untergrund ohne ausreichende Festigkeit, sinken die Stützen ein. Die DGUV verlangt dann ein erneutes Ausrichten und eine bessere Druckverteilung, etwa durch Fundamentierung oder Druckverteilungsbleche. Welchen Boden die Hersteller voraussetzen, steht in ihren Anleitungen; bei hofe und Schulte ist es Beton C20/25 mit 200 Millimetern Plattendicke. Wie genau ein Regal beim Aufbau ausgerichtet und womit es verankert wird, beschreibt der Ratgeber, welche Lotgenauigkeit und welche Anker beim Aufbau verlangt sind.
Risse sind eine eigene Frage. Bei gerissenen Schweißnähten ist eine Reparatur nur möglich, wenn die Werkstoffe genau bekannt sind. Sind sie es nicht, oder ist das Grundmaterial gerissen, wird die Stütze ausgewechselt. Unsachgemäßes Schweißen an Regalstützen verändert nach der DGUV das Gefüge und führt zu erheblichen Tragfähigkeitsverlusten.
Auch die Aushebesicherungen gehören zur Prüfung. Nach DIN EN 15512 müssen sie einer Aushebekraft von mindestens 5.000 Newton widerstehen. Die frühere DGUV Regel 108-007 hatte 7.500 bis 10.000 Newton gefordert, ein Wert, der in älteren Unterlagen noch auftaucht.
Anfahrschutz: 400 mm oder 0,3 m?
Am Anfahrschutz zeigen sich die beiden Fassungen der DGUV am deutlichsten. Beide verlangen ihn an den Eckbereichen von Regalen, die mit nicht leitliniengeführten Fördermitteln wie Staplern be- oder entladen werden. Beide verlangen, dass er nicht mit dem Regal verbunden ist. Bei der Höhe gehen sie auseinander.
Die DGUV Information 208-043 vom Juni 2020 schreibt: Die Höhe des Anfahrschutzes muss mindestens 400 Millimeter betragen; er ist mit dem Boden verankert. Die Themenseite der BGHM übernimmt das und nennt dazu eine Stoßfestigkeit von mindestens 400 Nm von allen Seiten.
Die DGUV Information 208-061 in der Fassung vom Juli 2024 formuliert anders. Als ausreichend dimensioniert gilt ein Anfahrschutz, der mindestens eine kinetische Energie von 400 Joule aufnehmen kann und mindestens 0,3 Meter hoch ist, ohne dass die Stütze berührt wird. Weil Stützen in der Praxis auch weiter oben beschädigt werden, empfiehlt sie eine Höhe von 400 Millimetern und im Einzelfall mehr.
Wer einen Anfahrschutz von 400 Millimetern setzt, erfüllt beide Fassungen. Wer sich auf 300 Millimeter stützt, verlässt die ältere und die Empfehlung der neueren.
Der Anfahrschutz an den Ecken ist nicht dasselbe wie ein Stützenschutz an jeder Stütze. Die DGUV Information 208-043 empfiehlt solchen Stützenschutz zusätzlich und begründet das: In der DIN EN 15512 seien die Sicherheitsfaktoren für verstellbare Palettenregale gegenüber den früher in Deutschland angesetzten Werten erheblich verringert worden, die Gefahr eines Zusammenbruchs beim Anfahren einer Stütze sei gestiegen. Anders als der Eckschutz darf der Stützenschutz mit der Stütze verbunden sein.
Im Lieferumfang der gängigen Sets ist der Anfahrschutz nicht enthalten. Er gehört auf die Bestellliste, bevor das erste Feld steht.
Zwei Einzelheiten aus der 208-061 werden leicht übersehen. Die Pflicht gilt nicht für die Innenseiten ortsfester Endregale bei verfahrbaren Einrichtungen, an allen anderen Ecken schon, auch an Durchfahrten. Und ein defekter oder verformter Anfahrschutz ist zeitnah zu ersetzen; für die gelb-schwarze Kennzeichnung verweist die DGUV auf die ASR A1.3.
Für Doppelregale, die von zwei Seiten beladen werden, kommt die Durchschiebesicherung dazu. Die 208-061 verlangt sie bis zu einer Höhe von mindestens 150 Millimetern; sie entfällt, wenn zwischen den größten Ladeeinheiten beider Seiten bei mittiger Einlagerung ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Millimetern bleibt.
Was am Regal stehen muss
Die DGUV Information 208-061 zählt auf, was an einem ortsfesten Regal deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht sein muss: Hersteller oder Einführer, Typbezeichnung, Baujahr oder Kommissionsnummer, zulässige Fach- und Feldlasten und die maximale Last der Ladeeinheit.
Für Palettenregale gibt es eine Vereinfachung. Die Fachlast muss nicht angegeben werden, wenn stattdessen die maximale Anzahl der Ladeeinheiten je Fach und die maximale Last der Ladeeinheit genannt sind. Die 208-043 schreibt dazu, die Angabe der Fachlast sei für verstellbare Palettenregale nicht mehr zwingend; gefordert sind das größte Gewicht der Ladeeinheit und die größte Feldlast.
Das Schild muss zur Geometrie passen. Wer Fachhöhen ändert oder Felder entfernt, ändert die Tragfähigkeit, und das Schild muss nachziehen. Die DGUV nennt bei der Prüfung ausdrücklich die Frage, ob die Belastungshinweise vorhanden und aktuell sind.
Ab welcher Last ein Belastungsschild an Fachboden- und Werkstattregalen Pflicht ist und wie man es ausfüllt, steht im Ratgeber, ab welcher Fachlast ein Belastungsschild vorgeschrieben ist. Für Palettenregale liegen die Lasten regelmäßig weit über diesen Schwellen.
Die Hersteller liefern die Schilder meist mit. hofe legt Traglastschilder bei, Schulte Typen- und Belastungsschilder, BITO Belastungsaufkleber. META verlangt, das Regal mit dem Typenschild zu kennzeichnen.
Daneben empfiehlt die DGUV Hinweise für den Betrieb, beschränkt auf das, was zutrifft: etwa, dass Regale nicht bestiegen werden dürfen, und an wen Schäden zu melden sind.
Protokoll, Reparatur und Aufbewahrung
Prüfungen, festgestellte Mängel und deren Beseitigung sind nach § 14 Absatz 7 BetrSichV zu dokumentieren, auch elektronisch. Die DGUV Information 208-043 zeigt ein Muster: je Mangel Reihe, Platz, Prüfgegenstand, Art der Beschädigung mit Gefahrenstufe, Maßnahme und Erledigung.
Aufzubewahren ist die Dokumentation mindestens bis zur nächsten regelmäßigen Prüfung. Wurde repariert, empfiehlt die DGUV, sie über die gesamte Lebensdauer des Regals aufzuheben, damit sich jederzeit feststellen lässt, wer was repariert hat.
Als Hilfe nennt die DGUV eine Tabelle zum Herunterladen im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW und verweist auf Apps für die Dokumentation. Das Muster im Anhang beginnt mit den Angaben zum Regal: Hersteller, Regaltyp, größte Feldlast, größte Fachlast und die Frage, ob eine Montage- und Betriebsanleitung vorhanden ist.
Reparieren darf nicht nur der Hersteller. Die DIN EN 15635 lässt Reparaturen an beschädigten Bauteilen nach der Zusammenfassung der DGUV nur zu, wenn der Lieferant sie genehmigt hat. Ein Fachausschuss mit Regalherstellern und Reparaturfirmen kam am 16. Februar 2011 zu einem anderen Ergebnis.
Danach dürfen auch andere Firmen reparieren, ohne Zustimmung des Herstellers, wenn sie dem Betreiber garantieren und bescheinigen, dass die Tragfähigkeit mindestens so gut ist wie im Neuzustand. Auf Verlangen von Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft müssen sie den Nachweis führen, durch Berechnung oder Versuche.
Manche Hersteller machen die Reparatur leichter. Die DGUV beschreibt Regale, bei denen der erste Meter der Stütze über Flansche mit dem Rest verschraubt ist und nach einem Anfahrschaden einzeln getauscht werden kann. Wer ein Regal aus zweiter Hand übernimmt, prüft dieselben Punkte schon vor dem Kauf; worauf es dabei ankommt, steht im Ratgeber, was beim Kauf eines Regals aus zweiter Hand zu prüfen ist.
Was nicht geht, ist das Richten und Weiterverwenden ohne Nachweis. Und das Schweißen an Stützen ohne Kenntnis des Werkstoffs schließt die DGUV praktisch aus.
In welcher Reihenfolge ein Regal in Betrieb geht
Vor dem Aufbau steht die Gefährdungsbeurteilung. Sie klärt, ob Beschäftigte mit dem Regal arbeiten, ob mit Stapler oder von Hand beladen wird und welche Prüffristen daraus folgen.
Dann der Aufbau nach Montageanleitung, mit der Felderzahl, für die der Hersteller seine Lasten angibt, mit Anfahrschutz an den Ecken und mit Verankerung im Boden. Hängt die Sicherheit von den Montagebedingungen ab, ist vor der ersten Verwendung eine Prüfung nach § 14 Absatz 1 fällig.
Dann das Schild: Feldlast, Last der Ladeeinheit, Hersteller, Typ und Baujahr, gut sichtbar am Regal.
Im Betrieb folgen die Sichtkontrollen, oft wöchentlich, und mindestens einmal im Jahr die regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person. Was gefunden wird, wird nach der Ampel eingestuft, dokumentiert und behoben.
Und bei jeder Änderung, ob neue Fachhöhe, weniger Felder oder andere Paletten, beginnt die Reihe von vorn: Passt die Tragfähigkeit noch zur Geometrie, und passt das Schild noch zur Tragfähigkeit?
Wer privat ein Palettenregal aufstellt, kann dieselbe Reihenfolge gehen, ohne dass sie Pflicht wäre. Die Anleitungen der Hersteller verlangen das meiste davon ohnehin.
Eine letzte Stellschraube nennt die DGUV am Ende der 208-043. Um die Sicherheit im Lager zu erhöhen, kann die Tragfähigkeit eines Regals auch geringer eingestuft werden als angegeben, sodass es nie zu 100 Prozent belastet wird. Wer sein Regal nicht bis an die Grenze des Schilds belädt, gewinnt Spielraum für den Schaden, den die nächste Prüfung noch nicht gefunden hat.
Häufige Fragen
Wie oft muss ein Palettenregal geprüft werden?
Muss ich ein Palettenregal in der privaten Garage prüfen lassen?
Wer darf ein Palettenregal prüfen?
Ist ein Anfahrschutz am Palettenregal Pflicht?
Was bedeuten grün, orange und rot bei der Regalprüfung?
Darf eine andere Firma als der Hersteller ein Palettenregal reparieren?
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- Ersterstellung: Prüfpflichten für Palettenregale nach BetrSichV § 14, DIN EN 15635 (über DGUV Information 208-043) und DGUV Information 208-061, mit Prüfumfang, Gefahrenstufen, Anfahrschutz, Kennzeichnung, Dokumentation und Reparatur. Leitbefund: Die Pflicht trifft den Arbeitgeber und entfällt bei von Hand beladenen Regalen in der Regel; für den Anfahrschutz nennen die DGUV-Informationen von 2020 und 2024 verschiedene Mindesthöhen, 400 mm gegen 0,3 m.
Verwendete Quellen
- [1]DGUV Information 208-043: Sicherheit von Regalen (Juni 2020) · abgerufen 2026-10-20
- [2]DGUV Information 208-061: Lagereinrichtungen und Ladungsträger (November 2023, Fassung Juli 2024) · abgerufen 2026-10-20
- [3]BGHM: Lagereinrichtungen · abgerufen 2026-10-20
- [4]Betriebssicherheitsverordnung § 14: Prüfung von Arbeitsmitteln · abgerufen 2026-10-20
- [5]Betriebssicherheitsverordnung § 3: Gefährdungsbeurteilung · abgerufen 2026-10-20
- [6]META: Sicherheitshinweise Regale 49900006906 (02.2024) · abgerufen 2026-10-20
- [7]Schulte: Montageanleitung Palettenregale 13048 · abgerufen 2026-10-20