Ratgeber · Standbohrmaschinen
Bohrständer oder Standbohrmaschine? Die Entscheidung vorab
Handbohrmaschine im Ständer oder eigene Maschine: was die Norm dazu sagt, wo der Unterschied im Rundlauf liegt und welche Sicherheitsregeln in beiden Fällen gelten.
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Vor jeder Entscheidung über Bohrleistung, Ausladung, Drehzahlband und Spindelkonus steht eine andere: Braucht es überhaupt eine eigene Maschine, oder genügt ein Ständer, in den die vorhandene Handbohrmaschine eingespannt wird? Die Frage ist keine Randnotiz. Gemessen an der Zahl verifizierter Käuferbewertungen ist der Bohrständer das meistgekaufte Erzeugnis im gesamten Umfeld ortsfester Bohrmaschinen – deutlich vor jeder einzelnen Tischbohrmaschine.
Dieser Ratgeber beantwortet sie und verkauft dabei nichts. Er enthält keine Produktempfehlung, keine Werbelinks und keine Kaufkarte. Stattdessen trennt er vier Ebenen sauber voneinander: was die Norm über die Kombination aus Handmaschine und Ständer sagt, was die Handelskategorie darüber aussagt – nämlich nichts –, wo der technisch messbare Unterschied liegt und welche Sicherheitsregeln für beide Wege gleichermaßen gelten. Belegt wird das über den frei zugänglichen Anwendungsbereich von IEC 62841-3-13:2017, die DGUV Information 209-066, den Baustein B 266 der BG BAU, die Checklisten des DGUV-Fachbereichs Holz und Metall, einen KomNet-Dialog des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen und den Bohrfutterkatalog von RÖHM. Wo die Quellenlage endet, steht das ausdrücklich dabei – und sie endet an einer Stelle, an der man sie gern anders hätte.
Was vor der Entscheidung feststehen muss
- Der Spannhalsdurchmesser der vorhandenen HandmaschineEr entscheidet mechanisch darüber, ob die Maschine überhaupt in einen Ständer passt. Der verbreitete Wert ist der Eurohals mit 43 mm; er ist die Voraussetzung dafür, dass ein Ständer und eine Handmaschine verschiedener Hersteller zusammenkommen. Wer eine Maschine ohne zylindrischen Spannhals besitzt, hat die Frage bereits beantwortet.
- Die niedrigste Drehzahl der Handmaschine, nicht die höchsteEin Ständer ändert am Drehzahlband nichts. Einhell und Scheppach drucken in ihren Betriebsanleitungen für Ø 13 mm in Stahl 370 min⁻¹ als Richtwert, die Holzmann-Anleitung nennt für Ø 10 mm HSS in Edelstahl 300 min⁻¹. Wenn die Handmaschine dort nicht hinunterkommt, wird sie im Ständer keine Metallbohrmaschine.
- Der größte Bohrerdurchmesser, der regelmäßig gebraucht wirdEr bestimmt die nötige Werkzeugaufnahme. Bis 13 mm reicht ein Bohrfutter, darüber führt der Weg über eine Kegelaufnahme. Von den fünf Tischgeräten dieses Clusters trägt nur die Einhell TE-BD 750 E einen Morsekonus MK 2 in der Spindel; die bodenstehenden Maschinen haben durchgängig MK 3 oder MK 4.
- Der geforderte BohrhubBei den ortsfesten Geräten reicht er von 50 mm bei Arebos und Fartools über 60 mm bei Scheppach und 80 mm bei Einhell bis 90 mm bei der Bosch PBD 40; die Optimum OPTIdrill DQ 32 kommt auf 120 mm Pinolenhub. Beim Ständer ergibt er sich aus dessen Führungslänge und ist in den ausgewerteten Quellen dieses Clusters nicht als veröffentlichter Kennwert enthalten.
- Die Spannmöglichkeit für das WerkstückDie DGUV-Musterprüfliste für handgesteuerte Bohrmaschinen fragt ausdrücklich: „Ist ein Maschinenschraubstock zum Einspannen von Werkstücken vorhanden?" Das ist keine Zubehörfrage, sondern Teil der Prüfliste – und sie gilt für den Ständer genauso wie für die Maschine.
- Der Anschluss am AufstellortEin Ständer bringt keinen eigenen Anschlusswert mit, er nutzt den der eingespannten Maschine. Die Tischbohrmaschinen dieses Clusters liegen zwischen 350 und 750 Watt an 230 Volt. Alle fünf bodenstehenden Säulenbohrmaschinen dagegen laufen an 400 Volt Drehstrom – dort scheitert eine Bestellung am häufigsten.
Vier Punkte, die in keinem Datenblatt beider Seiten stehen
Die veröffentlichten Kennwerte beschreiben die Entscheidung nur zur Hälfte. Diese vier Angaben fehlen regelmäßig und entscheiden trotzdem mit.
- Winkligkeit Bohrtisch zu Spindel
- Für keine Bauform belegt
- Das ist die Zahl, die man für diesen Vergleich am dringendsten bräuchte – und sie existiert in den geprüften, zulässigen Quellen für keine der beiden Seiten. Weder für Bohrständer noch für Tisch- oder Säulenbohrmaschinen veröffentlicht ein Hersteller eine Winkligkeitstoleranz zwischen Bohrtisch und Spindelachse. Belegbar ist allein die Rundlaufabweichung des Bohrfutters. Wer eine solche Toleranzangabe zitiert findet, sollte nach der Fundstelle fragen.
- Steifigkeit unter Last
- Nur indirekt über Gewicht und Werkstoff
- Keine der ausgewerteten Quellen gibt eine Verformung unter Vorschubkraft an. Was bleibt, sind Hilfsgrößen: Eigengewicht von 11,2 kg bei der Bosch PBD 40 bis 43 kg bei der Einhell TE-BD 750 E und rund 120 kg bei der Optimum OPTIdrill DQ 32, dazu der Werkstoff des Bohrtischs – Scheppach weist Grauguss aus, drei weitere Hersteller machen dazu keine Angabe. Das sind Anhaltspunkte, keine Kennwerte.
- Rückstellfeder des Ständers
- Muss zum Maschinengewicht passen
- Der Baustein B 266 der BG BAU formuliert es als Schutzmaßnahme, nicht als Komfortmerkmal: „Nur standsichere Bohrständer mit auf das Gewicht der Bohrmaschine abgestimmter Rückstellfeder benutzen." Eine zu schwache Feder lässt die Maschine absacken, eine zu starke macht den Vorschub unkontrollierbar. Der Wert steht in keinem Datenblatt der eingespannten Handmaschine.
- Wiederanlaufschutz
- Prüfpunkt für beide Bauformen
- Die DGUV-Musterprüfliste und die Checkliste A 2.2 des Fachbereichs Holz und Metall fragen beide dasselbe: „Läuft bei Spannungsausfall und -wiederkehr die Maschine nicht an?" Bei einer ortsfesten Maschine beantwortet der Schalter der Maschine diese Frage, bei der Kombination aus Ständer und Handmaschine der Schalter der Handmaschine – und der ist dafür nicht zwingend ausgelegt.
Die Normeinordnung stammt aus dem frei zugänglichen Anwendungsbereich von IEC 62841-3-13:2017, die Sicherheitsanforderungen aus DGUV Information 209-066, Baustein B 266 der BG BAU, der DGUV-Publikation FBHM-120 und einem KomNet-Dialog des LAFA Nordrhein-Westfalen, die Rundlaufwerte aus dem Bohrfutterkatalog von RÖHM. Die Gerätekennwerte stammen aus Betriebsanleitungen und Datenblättern der jeweiligen Maschinenhersteller und sind in den drei Vergleichen dieses Clusters einzeln nachgewiesen. Die Fundstellen stehen im Quellenverzeichnis am Seitenende.
Die meistgestellte Frage des Marktes
Wer die Bewertungszahlen des Umfelds nebeneinanderlegt, sieht sofort, wo der Markt tatsächlich stattfindet. Bohrständer für Handbohrmaschinen tragen die mit Abstand größte Bewertungsbasis: Milescraft kommt auf 10.213 Bewertungen, kwb auf 4.612 und auf 1.506, wolfcraft auf 3.644, 1.700 und 1.296. Sechs Erzeugnisse einer Warengruppe, die keine Maschine ist, liegen damit im vierstelligen Bereich – und das meistbewertete davon erreicht fast das Doppelte des stärksten Geräts der Gegenseite.
10.213Bewertungen für einen einzigen Bohrständer
Auf der anderen Seite steht ein Feld, das nur in einer einzigen Bauform eine belastbare Bewertungsbasis hat. Bei den Tischbohrmaschinen liegen zwölf Geräte über 200 Bewertungen, angeführt von der Bosch PBD 40 mit 5.904. Bei den bodenstehenden Säulenbohrmaschinen ist das einzige echte Gerät der Bauform in den geprüften Listen die Holzmann SB162VN mit 29 Bewertungen – alles andere, was dort „Säulenbohrmaschine" heißt und dreistellig bewertet ist, steht in Wahrheit auf der Werkbank. Bei den Magnetbohrmaschinen führt das meistbewertete Gerät 116 Bewertungen, danach folgen 31, 21 und 8.
Daraus folgt zweierlei. Erstens: Die Frage „Ständer oder Maschine" ist nicht die Frage einer Minderheit, sondern die Regelfrage. Zweitens: Sie lässt sich nicht über Verkaufszahlen beantworten, denn die Verkaufszahlen sagen nur, wie viele Menschen den günstigeren Einstiegsweg gewählt haben – nicht, ob er zu ihrer Arbeit gepasst hat. Deswegen tritt hier bewusst kein Produktvergleich an die Stelle einer Antwort. Ein Bohrständer ist kein ortsfestes Gerät mit eigenem Antrieb; er gehört in keine Vergleichstabelle dieses Clusters, wohl aber in dessen erste Entscheidung.
Normativ ist die Kombination eine transportable Bohrmaschine
Die belastbarste Auskunft zu dieser Frage kommt nicht aus dem Handel, sondern aus dem Anwendungsbereich einer Norm. IEC 62841-3-13:2017 regelt die besonderen Anforderungen an transportable Bohrmaschinen. Ihr frei zugänglicher Scope enthält vier Sätze, die zusammengelesen die Bauformfrage entscheiden.
Erstens gilt die Norm für transportable Bohrmaschinen mit handbetätigtem Axialvorschub der Spindel und einer maximalen Futterkapazität von 13 mm. Zweitens setzt sie diese Bauform ausdrücklich mit dem gleich, was im Deutschen Tischbohrmaschine heißt: „Transportable drills are also known as bench drills or drill presses." Drittens nimmt sie stationäre Bohrmaschinen, Radialbohrmaschinen sowie Magnetbohrständer und deren Bohrmotoren ausdrücklich aus. Und viertens – das ist der Satz, um den es hier geht – erklärt sie die Kombination aus Handgerät und Ständer zum selben Gegenstand: „such combination of a hand-held tool and a support is considered to be a transportable tool".
Eine Handbohrmaschine im Ständer und eine Tischbohrmaschine bis 13 mm Futterkapazität fallen unter denselben Teil derselben Norm. Über die Zuordnung entscheidet nicht die Bauart, sondern der Spannbereich des Bohrfutters.
Dieselbe Grenze lässt sich an realen Geräten ablesen. Bosch PBD 40 und Scheppach DP19Vario spannen jeweils 1,5 bis 13 mm und sind nach EN 62841-1 und EN 62841-3-13 erklärt. Die Einhell TE-BD 750 E spannt 1 bis 16 mm, überschreitet damit den Anwendungsbereich und wird vom Hersteller folgerichtig über die Werkzeugmaschinennorm EN 12717 zusammen mit EN 60204-1 erklärt. Wer die fünf Geräte im Vergleich der Tischbohrmaschinen nebeneinander liest, sieht diese Trennlinie genau dort verlaufen, wo die Futterkapazität die 13 mm überschreitet – und nirgendwo sonst.
Für die Kaufvorentscheidung bedeutet das: Der Satz „eine richtige Maschine ist etwas anderes als ein Ständer" stimmt technisch, aber er stimmt nicht normativ. Solange auf beiden Seiten ein Bohrfutter bis 13 mm sitzt, sind beide dasselbe Produkt im Sinne der Norm. Wer den Unterschied begründen will, muss ihn anderswo suchen.
Warum die Handelskategorie hier nichts trennt
Die zweite Instanz, an die man sich wenden könnte, ist der Handel. Sie hilft noch weniger. Der härteste Einzelbeleg dafür steht im Kategoriebaum des größten Marktplatzes: Die Bosch PBD 40 – mit 5.904 Bewertungen das meistbewertete Gerät des gesamten Marktes für ortsfeste Bohrmaschinen – wird dort nicht unter Elektrowerkzeugen geführt, sondern unter „Baumarkt, Elektro- und Handwerkzeuge, Zubehör für Elektrowerkzeuge, Bohr-Zubehör, Bohrständer". Also als Zubehör, nicht als Maschine, und das für ein Gerät mit eigenem 710-Watt-Antrieb, eigenem Bohrfutter und 90 mm Bohrhub.
Der Befund ist kein Einzelfall. Der Knoten, der ausdrücklich „Säulenbohrmaschinen" heißt, führt über 1.000 Treffer, und die meistbewerteten darunter sind eine Dornpresse, eine Schlüsselkopiermaschine und ein Doppelhaken. Der Knoten „Tischbohrmaschinen" führt über 5.000 Treffer, darunter mehrere Einhell- und Scheppach-Modelle, die im Produkttitel „Säulenbohrmaschine" heißen. Und derselbe Knoten enthält an achter Stelle nach Bewertungszahl einen Mini-Tischbohrständer mit 100 Watt und 507 Bewertungen. Die Kategorie beschreibt hier nicht die Bauform, sondern die Suchgewohnheit.
Für diesen Cluster ist die Konsequenz gezogen worden, bevor der erste Vergleich entstand: Getrennt wird über die Aufstellung – auf der Werkbank, auf dem Boden, am Werkstück. Diese drei Fälle schließen sich gegenseitig aus, sind an jedem Gerät ohne Datenblatt erkennbar und hängen nicht davon ab, welches Wort ein Hersteller auf den Karton druckt. Der Bohrständer fällt dabei aus der Systematik heraus, weil er keine eigene Antriebseinheit besitzt: Er teilt die Aufstellung mit der Tischbohrmaschine, aber nicht deren Anschlusswert.
Der Unterschied liegt im Rundlauf
Wenn weder die Norm noch die Handelskategorie trennt, bleibt die Frage, woran man den Unterschied überhaupt festmachen kann. Die ehrliche Antwort lautet: an einer einzigen veröffentlichten Größe, und zwar an der Rundlaufabweichung des Bohrfutters. RÖHM führt im Bohrfutterkatalog eine Baureihe ausdrücklich für „Werkzeugmaschinen, Ständerbohrmaschinen und Bohrwerke" und gibt für sie eine maximale Rundlaufabweichung von 0,05 mm über den Spannbereich an. Die Beschreibung derselben Baureihe nennt als Einsatzgebiet Werkzeugmaschinen und Ständerbohrmaschinen „mit hohen Präzisionsvorgaben" und ordnet die Konusaufnahme höchster Antriebskraft und Präzision zu.
0,05 mmmaximale Rundlaufabweichung, Futter für Ständerbohrmaschinen
Zwei Dinge sind daran wichtig. Erstens: RÖHM trennt seine Futterbaureihen nach Einsatzort, nicht nach Preisklasse. Futter für Handmaschinen führt der Hersteller in einer eigenen Reihe mit Gewindeaufnahme, getrennt von den Futtern für Ständerbohrmaschinen und Bohrwerke. Das ist die belegbare Form des Satzes „das ist nicht dasselbe": nicht eine Toleranzangabe für zwei Bauformen, sondern zwei Produktreihen für zwei Einsatzorte.
Zweitens – und das ist die Lücke, die dieser Ratgeber nicht überbrückt: Eine Winkligkeitstoleranz zwischen Bohrtisch und Spindelachse ist für keine der beiden Seiten auffindbar. Weder für Bohrständer noch für Tisch- oder Säulenbohrmaschinen veröffentlicht ein Hersteller aus den geprüften Quellen einen solchen Wert. Der oft gehörte Satz, eine Standbohrmaschine bohre „garantiert rechtwinklig", hat in den zugänglichen Herstellerunterlagen keine Zahl hinter sich. Was sich belegen lässt, ist die Rundlaufabweichung des Futters – und die hängt am Futter und an der Aufnahme, nicht an der Bauform des Gestells. Wie die Aufnahmekette von der Spindel bis zum Bohrer aufgebaut ist, führt der Ratgeber zu Bohrfutter und Spindelaufnahme im Einzelnen aus.
Der Ständer erbt das Drehzahlband der Handmaschine
Hier wird die Entscheidung konkret. Ein Bohrständer hat keinen Motor, kein Getriebe und keine Riemenscheiben. Er übernimmt Drehzahlband, Bohrfutter und Leistung unverändert von der Maschine, die eingespannt wird. Damit übernimmt er auch deren untere Drehzahlgrenze – und die ist bei Handbohrmaschinen konstruktiv hoch, weil sie für Dübellöcher in Mauerwerk und für Schraubarbeiten ausgelegt sind, nicht für große Durchmesser in Stahl.
Den Maßstab liefern die Hersteller selbst. Einhell und Scheppach drucken in ihren eigenen Betriebsanleitungen dieselbe Richtwerttabelle: für Ø 13 mm in Stahl 370 min⁻¹, für Ø 13 mm in Grauguss 590 min⁻¹. Die Holzmann-Anleitung ergänzt für einen 10-mm-HSS-Bohrer Normalstahl 800, Hartstahl 600 und Edelstahl 300 min⁻¹. Das sind keine Grenzwerte, sondern konservativ gesetzte Richtwerte – aber sie markieren die Größenordnung, um die es geht.
Dieselbe Bohrung, zwei Antriebsquellen – der Unterschied steckt nicht im Gestell, sondern im Drehzahlband
Handmaschine im Bohrständer
Ortsfeste Bohrmaschine
Damit ist die Kernaussage dieses Ratgebers gesagt: Ein Ständer macht aus einer Handbohrmaschine keine Metallbohrmaschine. Er macht sie führungsgenauer, er nimmt die seitliche Auslenkung beim Anbohren und er erlaubt einen gleichmäßigen Vorschub über die Handkurbel. An der Schnittgeschwindigkeit ändert er nichts. Wer Ø 13 mm in Stahl bohren will und eine Handmaschine besitzt, deren erste Stufe bei über 1.000 min⁻¹ beginnt, kauft mit dem Ständer eine bessere Führung für einen Arbeitsgang, den er weiterhin außerhalb der Richtwerte fährt. Wie die zugehörige Rechnung aussieht und warum sie nur in eine Richtung korrigiert werden darf, steht im Ratgeber zur Drehzahl beim Bohren.
Sieben Kriterien nebeneinander
Die folgende Übersicht stellt beide Wege an den sieben Kriterien gegenüber, an denen sich die Entscheidung tatsächlich entscheidet. Sie enthält bewusst auch die Felder, für die keine Herstellerangabe existiert – eine leere Stelle ist hier eine Information und keine Lücke, die mit einer plausiblen Zahl gefüllt werden dürfte.
| Kriterium | Handmaschine im Bohrständer | Ortsfeste Bohrmaschine |
|---|---|---|
| Bohrhub | Ergibt sich aus der Führungslänge des Ständers. In den für diesen Cluster ausgewerteten Quellen nicht als veröffentlichter Kennwert enthalten | Durchgängig als Kennwert ausgewiesen: 50 mm bei Arebos und Fartools, 60 mm bei Scheppach, 80 mm bei Einhell, 90 mm bei Bosch, 120 mm Pinolenhub bei Optimum |
| Ausladung | Folgt aus dem Abstand zwischen Spannhalsachse und Säule. Ebenfalls kein veröffentlichter Kennwert in den ausgewerteten Quellen | 104 mm (Fartools), 125 mm (Scheppach) und 152 mm (Einhell) auf der Werkbank; 215 bis 260 mm bei den bodenstehenden Maschinen. Bei Bosch und Arebos nicht veröffentlicht |
| Drehzahlband | Vollständig geerbt. Der Ständer besitzt keinen Antrieb und verändert weder das obere noch das untere Ende | Eigener Kennwert: 200 bis 2.500 min⁻¹ in zwei Gängen (Bosch), 440 bis 2.580 stufenlos (Scheppach), fünf Riemenstufen ab 550 (Arebos), 50 bis 3.000 (Holzmann) |
| Werkzeugaufnahme | Das Futter der Handmaschine. RÖHM führt Handmaschinenfutter mit Gewindeaufnahme als eigene Baureihe, getrennt von den Futtern für Ständerbohrmaschinen | B 16 bei Scheppach, Arebos und Fartools; MK 2 mit B 16 bei Einhell; MK 3 oder MK 4 bei allen fünf bodenstehenden Maschinen – dort sind Kegelschaftwerkzeuge direkt aufnehmbar |
| Steifigkeit | Keine veröffentlichte Kennzahl. Die Kraft läuft über den Spannhals, also über eine geklemmte Verbindung zwischen zwei Erzeugnissen verschiedener Hersteller | Ebenfalls keine Kennzahl, aber Hilfsgrößen: 11,2 bis 43 kg bei den Tischgeräten, rund 120 kg bei der Optimum DQ 32; Grauguss-Bohrtisch bei Scheppach, Säule mit 92 mm Durchmesser bei Optimum |
| Stellplatz | Zerlegbar. Der Ständer lässt sich abräumen, die Handmaschine bleibt für ihre ursprüngliche Aufgabe verfügbar | Dauerhaft belegt: 580 bis 955 mm Bauhöhe auf der Werkbank, 1.620 bis 2.020 mm bei den bodenstehenden Maschinen, dazu deren Fußplatte |
| Anschluss | Kein eigener Anschlusswert. Es gilt der der eingespannten Maschine, in der Regel eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose | 350 bis 750 Watt an 230 Volt bei den Tischgeräten. Alle fünf bodenstehenden Säulenbohrmaschinen dieses Clusters laufen ausschließlich an 400 Volt Drehstrom |
Zwei Zeilen dieser Tabelle sind für die Vorentscheidung wichtiger als die übrigen fünf. Das Drehzahlband entscheidet darüber, welche Werkstoffe überhaupt in Betracht kommen. Der Anschluss entscheidet darüber, ob eine Maschine am geplanten Aufstellort überhaupt laufen kann – ein Punkt, an dem eine Bestellung häufiger scheitert als an der Bohrleistung. Wer an dieser Stelle den Sprung auf die bodenstehende Bauform erwägt, sollte den Vergleich der Säulenbohrmaschinen zuerst auf die Anschlusszeile hin lesen und erst danach auf die Bohrleistung.
Spannhals, Eurohals und was sonst noch passen muss
Die Kombination aus Handmaschine und Ständer funktioniert nur, wenn drei Schnittstellen zusammenpassen, und keine davon ist selbstverständlich. Die erste ist der Spannhals: der zylindrische Abschnitt am Getriebekopf der Handbohrmaschine, mit dem sie in die Aufnahmeschelle des Ständers geklemmt wird. Der verbreitete Durchmesser ist der Eurohals mit 43 mm; er ist die Voraussetzung dafür, dass Ständer und Maschine überhaupt von verschiedenen Herstellern stammen können.
Damit ist auch gesagt, was fehlt, wenn er fehlt. Eine Handmaschine ohne zylindrischen Spannhals – etwa mit umlaufenden Rippen, einem konisch auslaufenden Getriebekopf oder einem Gehäuse aus zwei verschraubten Halbschalen an genau dieser Stelle – lässt sich nicht sicher klemmen. Die Klemmung ist keine Ausrichthilfe, sondern die einzige Verbindung zwischen Antrieb und Führung; über sie läuft die gesamte Vorschubkraft und das gesamte Reaktionsmoment beim Verhaken des Bohrers.
Die Klemmung ist die schwächste Stelle der ganzen Kette
Die zweite Schnittstelle ist die Werkzeugaufnahme. Sie bleibt die der Handmaschine, und das begrenzt den Durchmesser: Ein Handmaschinenfutter mit Gewindeaufnahme nimmt keinen Kegelschaftbohrer auf. Wer über 13 mm hinaus will, braucht eine Spindel mit Kegelaufnahme – im Cluster tragen die Einhell TE-BD 750 E einen MK 2 und die fünf bodenstehenden Maschinen MK 3 oder MK 4. Der Ständer kann diese Grenze nicht verschieben.
Die dritte ist die Befestigung des Ständers selbst auf der Unterlage, und sie ist die am häufigsten unterschätzte. Die DGUV-Musterprüfliste für handgesteuerte Bohrmaschinen und die Checkliste des Fachbereichs Holz und Metall stellen dieselbe Frage: „Ist die Bohrmaschine standsicher aufgestellt?" Für eine 120 kg schwere Säulenbohrmaschine beantwortet sich das fast von selbst; für einen Ständer, der eine 3 kg schwere Handmaschine trägt und auf einer Werkbankplatte steht, nicht. Bei den Magnetbohrmaschinen, die als dritte Bauform am Werkstück selbst arbeiten, wird genau diese Frage über die Haftkraft des Magneten beantwortet – der Vergleich der Magnetbohrmaschinen zeigt, wie unterschiedlich die Hersteller diese Angabe führen.
Die Sicherheitsregeln gelten für beide gleich
Es gibt keinen Sicherheitsrabatt für die kleinere Lösung. Die DGUV Information 209-066 beginnt den Abschnitt zu Bohrmaschinen mit einem Satz, der die Größenordnung setzt: „Bohrmaschinen stehen leider in der Unfallstatistik immer noch an einer der vordersten Stellen." Die Maßnahmen, die darauf folgen, unterscheiden nicht nach Bauform.
An erster Stelle steht das Spannen des Werkstücks. „Werkstücke sind in geeigneten Spanneinrichtungen festzuspannen, ggf. sind diese gegen Verdrehen zu sichern", heißt es in 209-066; der Baustein B 266 formuliert es als „Werkstücke beim Bohren sicher festspannen bzw. auflegen. Lange Werkstücke unterstützen." Im Kapitel zur Unterweisung wird die Begründung nachgeliefert: Die meisten Unfälle lassen sich darauf zurückführen, dass das Werkstück nicht gegen Herumschlagen gesichert, sondern mit der Hand festgehalten wurde. Als Mittel der Wahl nennt die Schrift den Maschinenschraubstock, der auf dem Bohrtisch befestigt ist.
Handschuhe sind an rotierenden Bohrspindeln verboten, nicht abgeraten
Die übrigen Punkte sind schnell aufgezählt und stehen in beiden Regelwerken nahezu wortgleich. Kleidung muss eng anliegend und geschlossen sein, Ärmel werden nach innen umgeschlagen. Beim Bohren von Material mit kurzbrechenden Spänen sind Schutzbrillen zu verwenden, bei langen scharfkantigen Fließspänen kommt Fußschutz dazu. Späne werden nicht mit der Hand entfernt, sondern mit Spänehaken mit Handschutz oder Handfeger, und gesäubert wird nur bei Stillstand. Der Bohrfutterschlüssel wird vor dem Einschalten abgezogen. Und das Bohrfutter wird nie mit der Hand abgebremst. Wo es möglich ist, sind Bohrspindeln gegen Erreichen zu sichern.
Genau an diesem letzten Punkt liegt ein struktureller Unterschied, der sich nicht wegdiskutieren lässt: Ein Futterschutz ist bei ortsfesten Maschinen ein serienmäßiges Bauteil – Bernardo etwa führt für die GB 28 S einen höhenverstellbaren Futterschutz mit Mikroschalter. Bei einer Handmaschine im Ständer gibt es kein Bauteil, an dem er konstruktiv vorgesehen wäre. Das Handschuhverbot und die Pflicht zum Spannen des Werkstücks werden dadurch nicht kleiner, sondern wichtiger.
Wer betreibt, muss prüfen
Für die gewerbliche Nutzung kommt eine Ebene hinzu, die mit der Bauform nichts zu tun hat und trotzdem in die Kaufentscheidung gehört. Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt in § 3 eine Gefährdungsbeurteilung vor der Verwendung von Arbeitsmitteln und hält ausdrücklich fest, dass eine CE-Kennzeichnung davon nicht entbindet. Sie soll bereits vor Auswahl und Beschaffung begonnen werden – also vor genau der Entscheidung, um die es in diesem Ratgeber geht. Absatz 6 verpflichtet dazu, Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen selbst zu ermitteln und festzulegen.
§ 14 derselben Verordnung wird für die Kombination aus Ständer und Handmaschine besonders greifbar: Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, sind vor der erstmaligen Verwendung von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen, und die Prüfung muss vor jeder Inbetriebnahme nach einer Montage stattfinden. Ein Bohrständer ist der Lehrbuchfall eines solchen Arbeitsmittels: Seine Sicherheit hängt vollständig daran, wie er verschraubt und wie die Maschine geklemmt ist.
Die inhaltlichen Prüfpunkte liefert die Checkliste A 2.2 aus der DGUV-Publikation FBHM-120, deren Anwendungsbereich wörtlich „in erster Linie für konventionelle Tisch- und Ständerbohrmaschinen" gilt. Abgefragt werden dort unter anderem: Ist ein Maschinenschraubstock zum Einspannen von Werkstücken vorhanden? Wird ein selbsttätiger Wiederanlauf nach einem zeitweisen Spannungsausfall unterbunden? Ist die Bohrmaschine standsicher aufgestellt? Sind Bohrer und Bohrspindel, soweit möglich, gegen Berühren und Einziehen von Haaren gesichert? Ist ein Trageverbot für Schutzhandschuhe und Schmuckgegenstände ausgesprochen?
Dieselbe Publikation nennt auch die Rangfolge, in der Maßnahmen zu wählen sind: technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor organisatorischen und diese wiederum vor personenbezogenen. Übertragen auf diese Entscheidung heißt das: Ein Maschinenschraubstock auf dem Bohrtisch ist die technische Maßnahme und steht vor jeder Betriebsanweisung und erst recht vor persönlicher Schutzausrüstung. Wer die Wahl zwischen Ständer und Maschine trifft, trifft damit zugleich eine Vorentscheidung darüber, wie leicht sich diese Rangfolge einhalten lässt – ein Ständer ohne Aufspannmöglichkeit auf dem Tisch erzwingt genau den Griff, den beide Regelwerke verbieten.
Schritt für Schritt zur Vorentscheidung
Die Reihenfolge ist wichtiger als jedes einzelne Kriterium, weil die ersten beiden Schritte in vielen Fällen bereits eine Antwort liefern und die restlichen fünf dann entfallen.
- Werkstoff festlegen, nicht die Maschine. Holz, Kunststoff und dünnes Blech stellen keine Ansprüche an das untere Drehzahlende. Stahl ab Ø 10 mm, Grauguss und Edelstahl stellen sie sofort – nach den Herstellerrichtwerten liegen dort 370, 590 beziehungsweise 300 min⁻¹.
- Die niedrigste Drehzahl der vorhandenen Handmaschine ablesen. Nicht das Typenschild-Maximum, sondern die erste Stufe beziehungsweise das untere Ende der Elektronikregelung. Liegt sie über dem Richtwert aus Schritt 1, ist der Ständer für diesen Werkstoff die falsche Antwort – unabhängig davon, wie gut er führt.
- Den größten benötigten Bohrerdurchmesser gegen die Futterkapazität halten. Ab 13 mm endet der Anwendungsbereich der transportablen Bauform, und ab da braucht es eine Kegelaufnahme in der Spindel.
- Den Spannhals der Handmaschine messen. Ohne zylindrischen Spannhals – verbreitet ist der Eurohals mit 43 mm – ist die Kombination mechanisch nicht sicher herstellbar.
- Den Aufstellort prüfen. Tragfähigkeit und Höhe der Werkbank, freie Fläche für Werkstück und Schraubstock, und vor allem der verfügbare Anschluss: 230 Volt reichen für alle Tischgeräte, die bodenstehenden Maschinen dieses Clusters laufen ausnahmslos an 400 Volt Drehstrom.
- Die Spannlösung mitplanen, nicht nachrüsten. Der Maschinenschraubstock ist Prüfpunkt in zwei unabhängigen Regelwerken. Er braucht eine Aufspannmöglichkeit auf dem Tisch – die ist bei ortsfesten Maschinen vorhanden, beim Ständer zu prüfen.
- Erst danach Kennwerte vergleichen. Bohrhub, Ausladung und Spindelaufnahme entscheiden zwischen zwei Maschinen. Sie entscheiden nicht zwischen Ständer und Maschine – diese Frage ist nach den Schritten 1 bis 4 bereits beantwortet. Den Einstieg in den Kennwertvergleich liefert der Überblick zu Standbohrmaschinen mit den drei Aufstellungsarten.
Kurz gefasst
Schritt für Schritt: aufstellen und spannen
Ist die Entscheidung für den Ständer gefallen, entscheidet die Aufstellung über alles Weitere. Die folgende Reihenfolge folgt den Prüfpunkten der DGUV-Musterprüfliste, der Checkliste A 2.2 und den Zusatzhinweisen des Bausteins B 266 für Ständerbohrmaschinen.
- Unterlage prüfen. Der Prüfpunkt lautet „Ist die Bohrmaschine standsicher aufgestellt?" und meint die gesamte Einheit. Eine nachgiebige Werkbankplatte nimmt die Vorschubkraft auf und gibt sie als Auslenkung an den Bohrer zurück.
- Grundplatte des Ständers verschrauben, nicht auflegen. Erst danach ist die Verbindung zwischen Ständer und Unterlage kraftschlüssig. Ein aufgelegter Ständer wandert unter dem Reaktionsmoment.
- Maschine am Spannhals klemmen und die Klemmung nachziehen. Die Klemmung trägt die gesamte Vorschubkraft. Nach den ersten Bohrungen wird sie erneut geprüft.
- Rückstellfeder gegen das Maschinengewicht prüfen. Der Baustein B 266 verlangt sie ausdrücklich auf das Gewicht der Bohrmaschine abgestimmt. Die Maschine darf weder absacken noch von selbst nach oben ziehen.
- Tisch auf Arbeitshöhe stellen und wieder feststellen. Auch das steht wörtlich im Baustein: „Maschinentisch nach Höhenverstellung wieder feststellen." Ein nicht geklemmter Tisch sinkt unter der Vorschubkraft ab.
- Werkstück in den Maschinenschraubstock spannen und diesen auf dem Tisch befestigen. Beide Schritte gehören zusammen. Ein nicht befestigter Schraubstock ist selbst das Teil, das herumschlägt. Lange Werkstücke werden zusätzlich unterstützt.
- Bohrfutterschlüssel abziehen, Kleidung und Schmuck prüfen, Schutzbrille aufsetzen. Handschuhe bleiben aus. Erst danach wird eingeschaltet.
- Nach dem Bohren: Späne mit Spänehaken oder Handfeger entfernen, und zwar erst im Stillstand. „Maschine nur bei Stillstand säubern" ist keine Empfehlung, sondern eine der achtzehn Schutzmaßnahmen des Bausteins.
Was beide Wege im Betrieb verlangen
Der laufende Aufwand unterscheidet sich in der Art, nicht nur im Umfang – und er ist der Teil der Entscheidung, der beim Kauf regelmäßig unterschätzt wird, weil er sich nicht als Kennwert abbilden lässt.
Beim Ständer besteht er vor allem aus Rüstzeit und aus wiederkehrender Kontrolle. Die Handmaschine wird eingespannt und wieder entnommen, weil sie ihre ursprüngliche Aufgabe behält; jedes Einspannen ist ein Montagevorgang mit anschließender Prüfung der Klemmung. Dazu kommen die Punkte, die der Baustein B 266 der Handbohrmaschine gesondert zuweist: Vor jedem Bohrerwechsel wird der Netzstecker gezogen. Und weil die Handmaschine nicht für Dauerlast an einem Punkt konstruiert ist, arbeitet sie im Ständer regelmäßig näher an ihrer thermischen Grenze als im Handbetrieb, bei dem sie zwischen den Bohrungen abkühlt.
Bei der ortsfesten Maschine besteht der Aufwand aus anderen Posten. Riemengetriebene Geräte verlangen zum Drehzahlwechsel das Öffnen der Haube und das Umlegen des Riemens – bei fünf festen Stufen ist das der Regelfall, nicht die Ausnahme. Der Keilriemen selbst ist ein Verschleißteil. Dafür entfällt das Rüsten: Die Maschine steht, das Futter bleibt, der Schraubstock bleibt auf dem Tisch. Und sie belegt dauerhaft Fläche, von 580 bis 955 mm Bauhöhe auf der Werkbank bis zu 1.620 bis 2.020 mm bei den bodenstehenden Geräten.
Der Ständer kostet Rüstzeit und Kontrolle bei jedem Einsatz, die Maschine kostet Fläche und einen dauerhaften Anschluss. Wer selten und in Holz bohrt, zahlt beim Ständer weniger; wer regelmäßig in Stahl bohrt, zahlt bei ihm mehr – in Zeit und in Werkzeugstandzeit.
Der dritte Posten trifft beide gleichermaßen und wird ebenfalls selten mitgerechnet: die Kühlung. Der Baustein B 266 widmet den Kühlschmierstoffen einen eigenen Block und empfiehlt, zum Kühlen möglichst Wasser oder nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe zu verwenden. Für Metallarbeit ist das kein Zubehör, sondern Bestandteil des Richtwerts, mit dem die Drehzahltabellen überhaupt erst gelten. Wer diesen Posten streicht, verschiebt ihn lediglich in den Werkzeugverschleiß.
Symptom, Ursache, Lösung
Die typischen Beschwerden über eine Ständerlösung sind keine Gerätedefekte, sondern Folgen der Schnittstellen, an denen die Kombination anders aufgebaut ist als eine ortsfeste Maschine. Die folgende Zuordnung führt sie auf Ursachen zurück, die sich aus den ausgewerteten Regelwerken und Herstellerunterlagen ableiten lassen. Die Reihenfolge der Prüfung ist dabei immer dieselbe: erst die Spannung des Werkstücks, dann die Klemmung der Maschine, dann die Befestigung des Ständers, zuletzt Drehzahl und Werkzeug.
| Symptom | Wahrscheinliche Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| Die Bohrung läuft schräg in das Werkstück | Die Auflage ist nicht plan oder das Werkstück liegt auf Spänen. Eine Winkligkeitstoleranz zwischen Tisch und Spindel veröffentlicht kein Hersteller – die Ursache ist deshalb zuerst bei der Auflage zu suchen, nicht am Gerät | Tisch und Werkstückunterseite spanfrei säubern, Werkstück satt in den Maschinenschraubstock spannen, den Schraubstock auf dem Tisch befestigen und den Tisch nach der Höhenverstellung wieder feststellen |
| Das Werkstück dreht sich mit und schlägt herum | Es wurde von Hand gehalten oder nur aufgelegt. Genau darauf führt die DGUV die meisten Unfälle an Bohrmaschinen zurück – das Bohrmoment übersteigt die Haltekraft der Hand schlagartig beim Durchbruch | Werkstück grundsätzlich in einer geeigneten Spanneinrichtung festspannen und diese gegen Verdrehen sichern; lange Werkstücke zusätzlich unterstützen. Kein Nacharbeiten von Hand, auch nicht bei kleinen Durchmessern |
| Der Ständer wandert oder kippt beim Anbohren | Die Grundplatte ist nur aufgelegt, oder die Unterlage gibt nach. Der Prüfpunkt „standsicher aufgestellt" ist damit nicht erfüllt | Grundplatte auf einer tragfähigen Unterlage verschrauben, Werkbank auf Nachgiebigkeit prüfen, Vorschub beim Anbohren zurücknehmen und mit einer Körnung oder einem Zentrierbohrer beginnen |
| Der Bohrer bricht, besonders kurz vor dem Durchbruch | Zu hohe Drehzahl für Werkstoff und Durchmesser, dazu ein nicht gespanntes Werkstück: Der Bohrer zieht sich in die dünner werdende Restwand ein und verhakt sich | Drehzahl gegen den Richtwert prüfen – 370 min⁻¹ für Ø 13 mm in Stahl, 300 min⁻¹ für Ø 10 mm in Edelstahl – und, wenn die Handmaschine dort nicht hinkommt, den Durchmesser begrenzen statt den Vorschub zu erhöhen |
| Der Spannhals hat Spiel, die Maschine kippelt im Ständer | Der Halsdurchmesser passt nicht zur Schelle, oder die Klemmfläche ist keine durchgehende Zylinderfläche. Der Eurohals mit 43 mm ist die Voraussetzung dafür, dass Ständer und Maschine verschiedener Hersteller zusammenpassen | Halsdurchmesser messen und mit der Aufnahme abgleichen. Passt beides nicht zusammen, ist die Kombination nicht sicher herstellbar – Zwischenlagen aus Blech oder Kunststoff ersetzen keine Passung |
| Die Maschine löst sich im Betrieb aus der Klemmung | Die Klemmschraube hat sich unter wechselnder Last gesetzt, oder die Rückstellfeder ist nicht auf das Gewicht der Bohrmaschine abgestimmt und arbeitet gegen die Klemmung | Sofort abschalten und Netzstecker ziehen. Klemmung nachziehen, Feder gegen das Maschinengewicht prüfen und die Klemmung nach den ersten Bohrungen einer Serie erneut kontrollieren |
Vier der sechs Zeilen enden bei derselben Maßnahme, nämlich beim Spannen – des Werkstücks, des Schraubstocks, des Tischs oder der Maschine. Das ist kein Zufall: Die Kombination aus Ständer und Handmaschine hat schlicht mehr geklemmte Verbindungen als eine ortsfeste Maschine, und jede davon ist eine Stelle, an der sich Kraft in Bewegung übersetzen kann. Wer den Ständer wählt, wählt damit einen Aufbau, der bei jedem Einsatz kontrolliert werden will – und das ist keine Schwäche des Erzeugnisses, sondern eine Eigenschaft der Bauart, die man kennen muss, bevor man sich für sie entscheidet.
Häufige Fragen
Ist ein Bohrständer mit Handbohrmaschine dasselbe wie eine Tischbohrmaschine?
Macht ein Bohrständer aus einer Handbohrmaschine eine Metallbohrmaschine?
Welchen Spannhalsdurchmesser braucht eine Handbohrmaschine für einen Ständer?
Bohrt eine Standbohrmaschine garantiert rechtwinklig?
Darf man beim Bohren Schutzhandschuhe tragen?
Warum steht der Bohrständer in diesem Cluster nicht als Vergleich?
Welche Prüfpflichten gelten für einen Bohrständer im gewerblichen Betrieb?
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- Ersterstellung des Ratgebers: Kaufvorentscheidung Bohrständer gegen ortsfeste Maschine entlang des frei zugänglichen Anwendungsbereichs der IEC 62841-3-13:2017, der Rundlaufwerte von RÖHM und Optimum sowie der Sicherheitsanforderungen aus DGUV Information 209-066, BG-BAU-Baustein B 266 und DGUV FBHM-120; Entscheidungstabelle über sieben Kriterien, Troubleshooting-Tabelle und zwei Schritt-für-Schritt-Abschnitte, fehlende Winkligkeitstoleranz ausdrücklich als Datenlücke benannt.
Verwendete Quellen
- [1]DGUV Information 209-066 „Maschinen der Zerspanung“, Ausgabe November 2012 – Abschnitt 2.5.1.1 „Bohrmaschinen“ auf S. 50 mit dem Festspannen der Werkstücke in geeigneten Spanneinrichtungen, dem Verbot des Hantierens mit Handschuhen an rotierenden Bohrspindeln, Schutzbrille bei kurzbrechenden Spänen und Fußschutz bei Fließspänen; Kapitel 7 „Unterweisung“ auf S. 119–120 zu Säulenbohrmaschinen; Anhang 2 auf S. 140–141 mit der Musterprüfliste für handgesteuerte Bohrmaschinen · abgerufen 2026-08-02
- [2]BG BAU, Baustein B 266 „Bohrmaschinen“, Stand 07/2019 – Gefährdungen durch Aufwickeln von Kleidung und Handschuhen, achtzehn Schutzmaßnahmen vom Festspannen des Werkstücks über das Handschuhverbot bis zum Spänehaken, dazu getrennte Zusatzhinweise für Ständerbohrmaschinen, Magnetständerbohrmaschinen und Handbohrmaschinen sowie ein eigener Block zu Kühlschmierstoffen · abgerufen 2026-08-02
- [3]DGUV Fachbereich AKTUELL FBHM-120 „Maschinen der Zerspanung − Checklisten“, Fachbereich Holz und Metall – Abschnitt 2.1 auf S. 3 mit der Zuordnung von DIN EN 12717 „Sicherheit von Werkzeugmaschinen – Bohrmaschinen“ (2009-07) als C-Norm, und Checkliste A 2.2 auf S. 33–35, deren Anwendungsbereich ausdrücklich konventionelle Tisch- und Ständerbohrmaschinen nennt, mit den Prüfpunkten Maschinenschraubstock, Verdeckung der Bohrspindel, Wiederanlaufschutz und standsichere Aufstellung · abgerufen 2026-08-02
- [4]International Electrotechnical Commission, frei zugänglicher Anwendungsbereich von IEC 62841-3-13:2017 „Particular requirements for transportable drills“ – Geltung für transportable Bohrmaschinen mit handbetätigtem Axialvorschub und Bohrfutter bis 13 mm, die ausdrückliche Gleichsetzung mit bench drills beziehungsweise drill presses, die Einbeziehung der Kombination aus Handmaschine und Ständer sowie der Ausschluss stationärer Bohrmaschinen, Radialbohrmaschinen und Magnetbohrständer · abgerufen 2026-08-02
- [5]KomNet-Dialog 29206 des Landesamtes für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, Stand 10.07.2024 – Abwägung zwischen Schutzwirkung und Einzugsgefahr von Schutzhandschuhen an rotierenden Teilen, mit der ausdrücklichen Nennung von Bohrmaschinen als Maschinengattung mit Einzugsgefahr und dem Verweis auf Ziffer 2.5.1.4 der DGUV Information 209-066 sowie die DGUV Regel 112-195 · abgerufen 2026-08-02
- [6]RÖHM GmbH, Katalog „Bohrfutter Edition 8.1“, 06/2023, S. 1006 ff. – Baureihe SPIRO-I ausdrücklich für Werkzeugmaschinen, Ständerbohrmaschinen und Bohrwerke, mit einer maximalen Rundlaufabweichung von 0,05 mm über den Spannbereich, sowie die Zuordnung von Rundlaufgenauigkeit und Konusaufnahme zu Antriebskraft und Präzision · abgerufen 2026-08-02