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Ratgeber · Lastenanhänger

Anhängelast am Fahrrad oder Zuladung des Anhängers

Was ein Fahrrad oder Pedelec ziehen darf, steht nicht am Anhänger und nicht im Gesetz: Riese & Müller nennt 50 kg, Cube 60 kg – viele Hersteller nennen nichts.

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Gesucht wurde zuerst beim Motor. Bosch, Shimano, Yamaha und Brose bauen Antriebe für Pedelecs, und wer einen Anhänger ziehen will, fragt sich, ob der Antrieb das mitmacht. Durchsucht wurden ihre öffentlichen Hilfe- und Wissensseiten.

Gefunden: keine Aussage zum Anhänger. Bei keinem der vier.

Die Grenze steht woanders. Riese & Müller nennt 50 Kilogramm, Cube 60. Viele andere schweigen. Dieser Ratgeber stellt zwei Zahlen nebeneinander, die regelmäßig verwechselt werden: die Zuladung, die der Anhänger tragen darf, und die Anhängelast, die das Fahrrad ziehen darf.

Zwei Zahlen, zwei Hersteller

Auf jedem Lastenanhänger steht eine Zahl, meist im Titel: 40 Kilogramm, 45, bei Hundeanhängern auch 22 oder 30. Sie stammt vom Hersteller des Anhängers und beschreibt, was in den Anhänger hinein darf. Mit dem Fahrrad, das ihn zieht, hat sie nichts zu tun.

Manche Anhänger tragen sogar zwei dieser Zahlen. Bei Juskys sind es laut Anleitung 40 Kilogramm am Rad und doppelt so viel geschoben, bei Tiggo 40 und 60. Beide Werte gelten für den Anhänger und seine Räder, keiner für das Fahrrad davor. Bei Hundeanhängern heißt die Zahl Tiergewicht und gilt für den Hund, bei Doggyhut für Hund und Gepäck.

Die zweite Zahl gehört zum Fahrrad. Sie heißt bei Riese & Müller und Cube Anhängelast und meint das Gewicht, das das Rad hinter sich herziehen darf: Anhänger samt Ladung. Diese Zahl steht nicht am Anhänger. Sie steht, wenn überhaupt, in den Unterlagen des Fahrrads.

Zuladung des Anhängers

Nennt der Anhängerhersteller. Gilt für die Ladung, ohne das Eigengewicht des Anhängers. Im Vergleich der Lastenanhänger 30 bis 45 kg am Rad.

Anhängelast des Fahrrads

Nennt der Fahrradhersteller, wenn er sie nennt. Gilt für Anhänger und Ladung zusammen. Riese & Müller 50 kg, Cube 60 kg ab Modelljahr 2020.

Beide Grenzen gelten gleichzeitig, und die engere entscheidet. Ein Anhänger, der 45 Kilogramm tragen darf, hilft wenig, wenn das Rad mit Anhänger nur 50 ziehen darf und der Anhänger selbst schon 15 wiegt.

Dass die beiden Zahlen verwechselt werden, liegt auch an der Art, wie sie im Handel stehen. Im Titel eines Lastenanhängers steht meist die Zuladung, manchmal die höhere für den Handwagen. In der Datentabelle eines Händlers stand für einen 90-Liter-Anhänger als empfohlenes Höchstgewicht 80 Kilogramm, während der Hersteller am Fahrrad 40 nennt. Vom Fahrrad ist in keinem dieser Felder die Rede.

Bei Pkw-Anhängern ist das Begriffspaar genauso verteilt, dort aber amtlich eingetragen, im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs. Wie das beim Auto funktioniert, zeigt der Ratgeber, was Anhängelast und Stützlast beim Pkw bedeuten. Fahrräder haben keinen Fahrzeugschein, in dem eine Anhängelast für jedermann nachlesbar eingetragen wäre.

Was das Gesetz zum Gewicht sagt

Mehrere Quellen nennen eine gesetzliche Grenze. Die Produktseite des KESSER-Lastenanhängers beruft sich für ihre 40 Kilogramm auf eine gesetzliche Vorgabe für ungebremste Anhänger. In einem Warentest-Beitrag von 2023 über Kinderanhänger am Pedelec stehen ebenfalls 40 Kilogramm, „laut Straßenverkehrsordnung".

Am Wortlaut lässt sich das nicht bestätigen.

Paragraf 42 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung behandelt die Anhängelast, allerdings für Anhänger hinter Kraftfahrzeugen. Ein Pedelec mit höchstens 250 Watt Dauerleistung, dessen Unterstützung bei 25 km/h endet, ist nach § 63a dem Fahrrad gleichgestellt und damit kein Kraftfahrzeug. Was die StVZO für Fahrradanhänger vorschreibt, ist Licht nach § 67a und, nach § 63a, ein Bau nach dem Stand der Technik.

Die Gleichstellung des Pedelecs ist an Bedingungen geknüpft. Die größte Nenndauerleistung darf 0,25 Kilowatt betragen, die Unterstützung muss mit steigender Geschwindigkeit abnehmen und bei 25 km/h enden, eine Anfahr- oder Schiebehilfe darf bis 6 km/h ohne Treten wirken. Wer ein Rad fährt, das diese Bedingungen nicht erfüllt, fährt kein Fahrrad im Sinne der Verordnung.

Eine Gewichtsgrenze für Fahrradanhänger steht weder in der StVZO noch in der Straßenverkehrs-Ordnung. Was die Verordnung stattdessen an der Größe des Anhängers festmacht, ist das Licht: Über 600 Millimetern Breite verlangt § 67a eine Schlussleuchte, über 1.000 Millimetern eine weiße Leuchte vorn. Das Gewicht spielt dort keine Rolle.

Auch die 45 Kilogramm, die der ADFC als übliche Nutzlast von Lastenanhängern nennt, sind eine Beobachtung über den Markt. Eine Vorschrift steht nicht dahinter, und der Verband sagt dazu selbst, die Anhänger könnten oft mehr vertragen als das Rad, das sie zieht. Auch eine Suche über beide Gesamttexte nach den Wörtern, mit denen sie solche Anhänger bezeichnen, fand keine Gewichtsangabe.

Die Prüfung bleibt damit beim Käufer: erst die Grenze im Handbuch des Fahrrads suchen, dann die des Anhängers, und mit der kleineren rechnen.

Was bleibt, sind Herstellergrenzen. Wer sie überschreitet, verliert nach Darstellung des ADFC den Anspruch auf Ersatz, wenn etwas bricht. Der Vergleich der Lastenanhänger, bei denen die Zahl am Rad kleiner ist als im Titel, zeigt, wie unterschiedlich schon die Anhängerhersteller sie setzen.

25, 30, 50 und 60 Kilogramm

Zwei Fahrradhersteller nennen konkrete Werte, und sie liegen nicht weit auseinander. Riese & Müller schreibt im Hilfe-Center, Stand 31. März 2026: Die maximale Anhängelast beträgt 50 Kilogramm, Anhänger inklusive Zuladung.

50 kgAnhängelast bei Riese & Müller

Anhänger und Ladung zusammen, für zweirädrige Anhänger. Bei Einspuranhängern und Trailerbikes an Rädern ohne Hinterradfederung sind es 30 kg.Quelle: Riese & Müller Hilfe-Center, 31.03.2026

Cube nennt in seiner Hilfe-Rubrik zwei Werte, je nach Modelljahr: 25 Kilogramm für Modelljahr 2019, 60 Kilogramm ab Modelljahr 2020. Räder von 2018 und älter schließt Cube vom Anhängerbetrieb aus.

Ein Detail zur Fundstelle: Cube beantwortet das alles unter der Frage, ob sich ein Kinderanhänger montieren lässt. Die Kriterien selbst sind aber für den Anhängerbetrieb allgemein formuliert, ohne Einschränkung auf Kinder. Wer einen Lastenanhänger an ein Cube-Rad hängen will, findet die Antwort also unter einer Überschrift, unter der er sie nicht sucht.

Dazu kommt bei Cube eine zweite Grenze, das Systemgewicht. Im Anhängerbetrieb darf es höchstens 180 Kilogramm betragen, und zwar, so die Formulierung, unter Berücksichtigung des Systemgewichts ohne Anhänger. Wie das im Einzelnen zu rechnen ist, erläutert Cube nicht. Fest steht die Obergrenze von 180 Kilogramm im Anhängerbetrieb.

Die Spannweite reicht damit von 25 bis 60 Kilogramm, je nach Hersteller, Bauart und Baujahr. Auffällig ist der Sprung bei Cube: Zwischen Modelljahr 2019 und 2020 hat sich die freigegebene Anhängelast mehr als verdoppelt. Einen Grund nennt Cube nicht.

Beide Hersteller beziehen ihre Zahl auf Anhänger und Ladung zusammen. Riese & Müller schreibt es in Klammern dazu, Cube nennt es Anhängelast und führt das Gewicht des Anhängers nicht gesondert auf. Das ist der wichtigste Unterschied zur Zahl auf dem Anhänger, die nur die Ladung meint.

Das zulässige Gesamtgewicht und was hineinzählt

Fast jedes Fahrrad hat ein zulässiges Gesamtgewicht. Ob der Anhänger hineinzählt, schreiben die Hersteller unterschiedlich deutlich.

Riese & Müller rechnet ihn ein: Gewicht Fahrer plus Gewicht E-Bike plus Zuladung plus Gewicht Anhänger. Das zulässige Gesamtgewicht steht bei Riese & Müller in der Allgemeinen Betriebserlaubnis des Rads.

Der ADAC hält die Angaben insgesamt für zu versteckt. Nicht alle Fahrradhersteller nennen das zulässige Gesamtgewicht direkt und gut sichtbar am Rad, und die Zuladungsangaben seien oft so knapp bemessen, dass die Person auf dem Rad höchstens 85 Kilogramm wiegen dürfe. Der Verband fordert, die Hersteller müssten besser und klarer informieren, wie viel Zuladung ein Fahrrad verträgt.

Der ADFC rechnet ein Beispiel vor. Trekkingräder hätten häufig ein zulässiges Gesamtgewicht von 120 Kilogramm. Wiegt das Rad 15, der Anhänger 10 und die Person 75 Kilogramm, bleiben 20 Kilogramm für die Ladung.

Zwanzig Kilogramm. Die Hälfte dessen, was die meisten Lastenanhänger tragen dürften.

Wer so rechnet, stellt fest, dass oft das Rad die engste Grenze setzt, nicht der Anhänger. Der ADFC formuliert es so, dass das schwächste Glied eines Gespanns meist das Zugfahrrad sei. Wie hoch das zulässige Gesamtgewicht bei Pedelecs liegt und wo es steht, behandelt der Ratgeber zu Rahmen, Eigengewicht und Zuladung von Pedelecs.

Anhänger plus Ladung gegen die Grenze des Rads

Mit den Herstellerangaben der Anhänger lässt sich ausrechnen, was bei voller Beladung hinter dem Rad hängt. Die Werte unten verbinden die Zuladung am Rad und das Eigengewicht, beide vom Anhängerhersteller, und stellen sie den beiden veröffentlichten Fahrradgrenzen gegenüber.

Voll beladener Anhänger gegen die Anhängelast von Riese & Müller und Cube
AnhängerZuladung am RadEigengewichtZusammengegen 50 kg (R&M)gegen 60 kg (Cube ab MJ 2020)
KESSER Lastenanhänger30 kg9,6 kg39,6 kgdarunterdarunter
TRIXIE Hundeanhänger M22 kg10 kg32 kgdarunterdarunter
Tiggo Lastenanhänger 2031540 kg12,2 kg52,2 kgdarüberdarunter
Juskys 90 Liter40 kg11,6 kg51,6 kgdarüberdarunter
Burley Flatbed45 kg7 kg52 kgdarüberdarunter
HOMCOM 5664-0005R40 kg16 kg56 kgdarüberdarunter
DOGGYHUT Premium XL45 kg15,3 kg60,3 kgdarüberknapp darüber

Fünf von sieben Gespannen liegen voll beladen über den 50 Kilogramm von Riese & Müller. Unter den 60 Kilogramm von Cube bleiben alle bis auf den Doggyhut, und der liegt 0,3 Kilogramm darüber. Die beiden leichtesten Gespanne, KESSER und TRIXIE, bleiben unter beiden Grenzen, weil ihre Hersteller schon die Ladung niedrig ansetzen: 30 und 22 Kilogramm.

Die Rechnung ist eine Überschlagsrechnung dieser Übersicht, keine Angabe eines Herstellers. Sie setzt die volle Zuladung an. Wer weniger lädt, liegt entsprechend darunter. Mit 25 Kilogramm im Juskys wären es 36,6 Kilogramm, mit 25 Kilogramm im HOMCOM 41 — beides unter jeder der beiden Grenzen.

Der Unterschied zwischen den Anhängern liegt dabei vor allem im Eigengewicht. Zwischen dem Flatbed mit 7 und dem HOMCOM mit 16 Kilogramm liegen 9 Kilogramm, die vom Spielraum für die Ladung abgehen, bevor überhaupt etwas eingeladen ist. Mehr zum Hundeanhänger, bei dem Tier und Anhänger zusammen über 60 Kilogramm kommen, steht im Vergleich, wie viel Platz vier Hundeanhänger innen bieten.

Für Räder anderer Marken lässt sich diese Tabelle nicht verwenden. Ohne eine Zahl des eigenen Herstellers fehlt die rechte Spalte.

Die Stützlast und der Gepäckträger

Ein Teil des Anhängergewichts liegt nicht auf den Rädern des Anhängers, er drückt über die Deichsel auf die Kupplung. Das ist die Stützlast. Cube gibt sie mit mindestens 2 und höchstens 8 Kilogramm vor.

Und Cube schreibt dazu einen Satz, der leicht übersehen wird: Die Stützlast muss, wenn eine Gepäckträgerlast angegeben ist, von dieser abgezogen werden. Wer also einen Gepäckträger mit 25 Kilogramm hat und einen Anhänger mit 8 Kilogramm Stützlast zieht, darf auf dem Träger nur noch 17 Kilogramm transportieren.

Der ADAC weist auf denselben Zusammenhang aus anderer Richtung hin: Gerade bei zusätzlichem Gepäck auf längeren Touren sei die Belastungsgrenze des Fahrrads schnell erreicht. Gepäckträger und Anhänger teilen sich am Ende dasselbe Rad.

Die Anhängerhersteller nennen eigene Werte. Im KESSER-Sicherheitsblatt stehen 2 bis 9 Kilogramm; Burley verlangt über 1 Kilogramm und begrenzt auf 9, gemessen am voll beladenen Anhänger. In der deutschen Flatbed-Anleitung von Burley stehen 3,6 Kilogramm, in allen anderen Sprachen 9.

Messen lässt sich die Stützlast nach einer Anleitung des ADFC mit einer Personenwaage: unter das Ende der Deichsel stellen, mit einem Gegenstand waagerecht ausrichten, ablesen. Wer die Ladung nach vorn oder hinten verschiebt, verändert den Wert.

Auffällig ist, dass die Hersteller auch eine Mindeststützlast nennen: Cube und KESSER 2 Kilogramm, Burley mehr als 1. Ein Anhänger soll also nicht nur nicht zu schwer auf der Kupplung liegen, er soll auch nicht nach oben ziehen. Warum, begründet keiner der drei; die Zahl steht ohne Erklärung in den Unterlagen.

Die dritte Grenze: die Kupplung

Zwischen Rad und Anhänger sitzt ein drittes Bauteil mit eigenen Grenzen. Der Zubehörhersteller hebie nennt für seine Kugelkupplung F1, die am Sattelklemmbolzen befestigt wird, eine Anhängelast von 40 Kilogramm und eine Stützlast von 10 Prozent, höchstens 4 Kilogramm. Der Sattelbolzen muss dafür mindestens 45 Millimeter lang sein. Zum Lieferumfang gehören ein Stützbock am Rahmen, damit die Kupplung waagerecht sitzt, und ein Sicherungssplint; die Deichsel gehört nicht dazu.

Dazu ein Warnhinweis, der für alle hebie-Kupplungen gilt: nicht für Krafträder, nicht für einrädrige Anhänger und nicht für den Transport von Personen oder Kindern.

Diese 40 Kilogramm sind keine Grenze des Fahrrads und keine des Anhängers. Sie gelten für das Verbindungsstück. Wer einen Anhänger mit 45 Kilogramm Zuladung über eine solche Kupplung zieht, ist an der Kupplung früher am Ende als am Anhänger.

Cube löst die Frage auf seine Weise: Im Anhängerbetrieb ist ausschließlich das Originalsystem des Anhängerherstellers zu verwenden, also dessen Steckachse oder Schnellspanner mit Kupplung. Burley schreibt für Steckachsen eine eigene Achse vor. In beiden Fällen gehört die Kupplung zum Anhänger, und ihre Grenze ist die des Herstellers. Welche Teile es je Achsart gibt, ordnet der Ratgeber, welche Kupplung bei Steckachse nötig ist.

Einspurig, zweispurig, gefedert

Riese & Müller unterscheidet nicht nur nach Gewicht, sondern nach Bauart des Anhängers und des Rads. Vollgefederte Räder sind nur für zweirädrige Anhänger freigegeben; eine Begründung dafür nennt Riese & Müller nicht. Räder ohne Hinterradfederung dürfen auch Einspuranhänger und Trailerbikes ziehen, dann aber höchstens 30 Kilogramm.

Cube nennt vollgefederte Pedelec-Mountainbikes mit Aluminium-Hinterbau ab Modelljahr 2020 als zulässig. Ein Hinterbau aus Carbon schließt das Rad dagegen aus.

Einspurige Anhänger werden nach Beschreibung des ADFC an beiden Seiten des Hinterbaus befestigt, zweispurige mit einer Deichsel. Die Kräfte, die auf das Rad wirken, sind damit verschieden.

Bei einspurigen Anhängern sind manche Modelle nach Angabe des ADFC nur mit Schnellspannachsen kompatibel.

Zweispurige Anhänger kuppeln nach dem ADFC meist links am Ausfallende, was mit Schnellspannern wie mit Vollachsen fast immer gehe. Kupplungen an der Sattelstütze hält der Verband wegen des Fahrverhaltens nicht für empfehlenswert. Wer einen Anhänger an mehreren Rädern nutzen will, kann zusätzliche Kupplungen als Zubehör kaufen. Der Verband empfiehlt deshalb, den Anhänger gemeinsam mit dem eigenen Rad auszusuchen. Wie sie sich auf die Freigabe auswirken, beschreibt kein Hersteller genauer; die beiden Zahlen von Riese & Müller sind der einzige veröffentlichte Unterschied.

Wer gar nicht ziehen darf

Cube führt eine Liste von Rädern, die vom Anhängerbetrieb ausgeschlossen sind. Sie ist die ausführlichste, die sich in den Quellen findet:

  • Modelljahr 2018 und älter
  • Räder mit Carbongabel oder Carbon-Hinterbau
  • verstellbare Ausfallenden für Nabenschaltung oder Riemenantrieb
  • Rennräder, Gravel- und Cyclocross-Räder
  • Kinder- und Jugendräder
  • S-Pedelecs bis 45 km/h

Was Cube ausdrücklich zulässt, ist ebenso genau gefasst: vollgefederte Pedelec-Mountainbikes mit Aluminium-Hinterbau ab Modelljahr 2020, ausschließlich mit dem Originalsystem des Anhängerherstellers, unter Beachtung von dessen Vorgaben. Wer eines dieser Kriterien nicht erfüllt, fällt aus der Freigabe. Eine Freigabe gilt bei Cube also nicht für eine Marke, sondern für Modell, Rahmenmaterial und Baujahr, und sie kann für zwei Räder aus demselben Laden verschieden ausfallen.

Bei Carbon und S-Pedelecs ist Cube nicht allein; auch Hersteller von Anhängern und Kupplungen schließen beides aus oder verlangen eine Freigabe, wie der Ratgeber zur Anhängerkupplung im Einzelnen zeigt.

Auf der Anhängerseite schließt KESSER in seinem Sicherheitsblatt jedes E-Bike aus, auch das Pedelec bis 25 km/h. tectake schreibt in der Anleitung seines Hundeanhängers, das Ziehen am E-Bike könne gesetzlich eingeschränkt sein, ohne zu sagen, durch welche Vorschrift.

Riese & Müller beschreibt die Lage beim S-Pedelec, Stand August 2026, noch deutlicher: Für diese Fahrzeugklasse gebe es derzeit keine Anhängerkupplungen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis auf dem Markt. Im Einzelfall könne ein technischer Dienst wie TÜV oder Dekra mit einigem Aufwand eine Einzelabnahme vornehmen.

Für die Rechtslage beim S-Pedelec ist die Unterscheidung in der Pedelec-Regel mit 250 Watt und 25 km/h der Ausgangspunkt.

Wo die Angabe fehlt

Die Zahlen von Riese & Müller und Cube sind Ausnahmen. Der ADAC schreibt, oft fehlten Angaben der Hersteller, ob Fahrradanhänger überhaupt benutzt werden dürfen. Das zulässige Gesamtgewicht finde sich häufig nur versteckt in der Bedienungsanleitung.

Stiftung Warentest formulierte es 2023 so: Manche Hersteller geben ihre Pedelecs nicht für das Ziehen eines Kinderanhängers frei. Im Zweifel solle man die Betriebsanleitung prüfen oder den Hersteller fragen.

Auf der Anhängerseite sieht es kaum besser aus. Im Vergleich der Lastenanhänger auf dieser Seite äußert sich unter sechs Herstellern nur KESSER zum E-Bike, und zwar ablehnend.

Die Antriebshersteller sagen nichts dazu. In den öffentlich zugänglichen Seiten von Bosch, Shimano, Yamaha und Brose findet sich keine Aussage zum Anhängerbetrieb, weder zur Belastung des Motors noch zur Garantie.

Ähnlich sah es in einem Vergleich von Pedelecs auf dieser Seite aus: Zur Anhängelast schwiegen dort alle fünf Angebote. Das Schweigen ist keine Freigabe. Es ist eine offene Frage, die vor dem Kauf eines Anhängers beim Händler oder Hersteller des Rads gestellt werden muss.

Hilfreich ist es, die Frage so zu stellen, dass eine Zahl herauskommen muss: Ist dieses Modell in diesem Modelljahr für Anhänger freigegeben? Wie hoch ist die Anhängelast, mit oder ohne Anhänger gerechnet? Zählt der Anhänger zum zulässigen Gesamtgewicht? Welche Stützlast verträgt der Gepäckträger, wenn die Kupplung dort Last abgibt? Und welche Kupplung passt an die Hinterachse? Eine Antwort ohne Zahl beantwortet keine dieser Fragen.

Was ohne Freigabe auf dem Spiel steht

Der ADFC beschreibt die Folge in einem Satz: Kommt es zu einem Bruch oder Riss, könne man keinen Ersatz erwarten, wenn der Hersteller das Rad nicht für diesen Zweck freigegeben hat. Der ADAC warnt, bei Überladung des Gespanns könne der Rahmen brechen.

Auch mit Freigabe verändert der Anhänger das Rad. Cube schreibt, im Anhängerbetrieb sei mit erhöhtem Verschleiß zu rechnen, vor allem an Bremsscheiben und Belägen, und Brems- und Fahrverhalten würden negativ beeinflusst.

Der ADFC beschreibt das Fahrverhalten mit Anhänger als gewöhnungsbedürftig. Anhänger rollen etwas weiter innen durch Kurven und können an Bordsteinen hängen bleiben, bei hoher Kurvengeschwindigkeit kann der Hänger kippen. Schwere Gegenstände gehören möglichst tief und über die Achse.

Was das für die Bremse heißt, steht im Ratgeber, welche Bremsanlage ein Pedelec für zusätzliches Gewicht braucht.

Cube verlangt außerdem, nur mit dem Kupplungssystem des Anhängerherstellers zu fahren und dessen Vorgaben einzuhalten. Eine Klemmung an Rahmenrohren oder Teilen wie der Sattelstütze ist bei Cube im Anhängerbetrieb grundsätzlich nicht erlaubt.

25 km/h am Rad, 16 bis 24 am Anhänger

Cube begrenzt die Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb auf 25 km/h. Das ist dieselbe Zahl, bei der die Unterstützung eines Pedelecs endet, und dieselbe, an der § 63a StVZO das Pedelec vom Kraftfahrzeug trennt. Schneller als 25 km/h fährt man mit einem Pedelec nur aus eigener Kraft oder bergab.

Die Anhängerhersteller setzen engere Grenzen: 16 km/h bei KESSER, 20 bei Juskys und Tiggo; Burley rät zu höchstens 24 km/h geradeaus auf glattem Belag, in Kurven zu 8. Hier gilt wieder die engere Zahl, und die steht beim Anhänger. Juskys nennt zusätzlich 5 km/h für den Betrieb als Handwagen, also Schrittgeschwindigkeit.

Für Kurven nennen zwei Hersteller einen eigenen, viel kleineren Wert. KESSER schreibt 8 km/h beim Abbiegen, Burley 8 km/h in Kurven und auf unebener Strecke. Der Unterschied zwischen gerader Strecke und Kurve ist damit bei beiden ein Faktor zwei bis drei.

Wer einen Anhänger mit 16 km/h Grenze an ein Pedelec hängt, fährt also durchgehend unter der Unterstützungsgrenze.

Eine Rechnung von vorn bis hinten

Wie die Grenzen zusammenspielen, zeigt eine Rechnung mit dem Beispiel des ADFC. Ein Trekkingrad mit 120 Kilogramm zulässigem Gesamtgewicht, 15 Kilogramm schwer, mit einer Person von 75 Kilogramm. Als Anhänger dient der Juskys mit 11,6 Kilogramm Eigengewicht.

Person und Rad kommen auf 90 Kilogramm. Mit dem leeren Anhänger sind es 101,6. Bis 120 bleiben 18,4 Kilogramm für die Ladung, falls der Hersteller den Anhänger ins Gesamtgewicht einrechnet, wie Riese & Müller es tut.

Der Anhänger selbst dürfte 40 Kilogramm tragen. Das Rad lässt davon weniger als die Hälfte zu.

Bei einem Rad mit eigener Anhängelast sieht die Rechnung anders aus, weil zwei Grenzen nebeneinander stehen. Bei Riese & Müller gilt die Anhängelast von 50 Kilogramm für Anhänger und Ladung, und zusätzlich das zulässige Gesamtgewicht für alles zusammen. Bei Cube sind es 60 Kilogramm Anhängelast und 180 Kilogramm Systemgewicht.

Wie eng das wird, zeigt eine zweite Rechnung mit angenommenen Werten. Ein Pedelec von Cube ab Modelljahr 2020 wiege 25 Kilogramm, die Person 85. Mit einem voll beladenen Anhänger von 60 Kilogramm kommt das Gespann auf 170 Kilogramm. Bis zum Systemgewicht von 180 Kilogramm bleiben 10 Kilogramm, für Packtaschen, Werkzeug und alles, was die Person am Körper trägt.

Für die eigene Rechnung braucht es das tatsächliche Gewicht des Rads. Riese & Müller nennt in der Betriebsanleitung das Gewicht des Modells in der kleinsten Rahmenhöhe mit Standardausstattung und Akku, und rät, das eigene Rad zu wiegen: mit einer Kofferwaage oder indem man sich mit und ohne Rad auf eine Personenwaage stellt. Die Differenz ist das Gewicht des Rads. Das Gewicht hänge von Modell, Ausstattung und Akkugröße ab, schreibt der Hersteller dazu.

Die Zahlen für Rad und Person stehen in diesen Rechnungen nur als Beispiel; das eigene Rad hat eigene. Die Reihenfolge bleibt dieselbe: erst die Grenze des Rads, dann die der Kupplung, zuletzt die des Anhängers. Die kleinste zählt.

Wo die Zahl für das eigene Rad steht

Für ein bestimmtes Rad gibt es vier Orte, an denen die Anhängelast stehen kann, und eine Reihenfolge, in der man sie aufsucht.

  1. Die Bedienungsanleitung des Fahrrads, im Abschnitt zu Gewicht, Zuladung oder Zubehör. Dort steht meist das zulässige Gesamtgewicht.
  2. Die Hilfe- oder FAQ-Seite des Herstellers. Bei Riese & Müller und Cube steht die Anhängelast dort, nicht in der Anleitung.
  3. Bei Riese & Müller die Allgemeine Betriebserlaubnis des Rads für das zulässige Gesamtgewicht und eine Kompatibilitätsliste der Kupplungen je Modell und Modelljahr.
  4. Der Händler, der das Rad verkauft hat, und über ihn der Hersteller.
  5. Für die Kupplung: die Kompatibilitätsliste des Fahrradherstellers, wo es eine gibt. Riese & Müller verweist im Hilfe-Center auf eine solche Liste der bekannten passenden Kupplungen und Adapter.

Der ADAC rät, schon vor dem Kauf des Anhängers oder des Rads zu klären, ob beide Systeme zusammenpassen. Steht nirgends eine Zahl, ist das keine Erlaubnis. Wer dann trotzdem einen Anhänger ziehen will, braucht eine schriftliche Auskunft des Herstellers. Sonst gilt, was der ADFC schreibt: Bei Bruch oder Riss ist kein Ersatz zu erwarten.

Welche Anhänger es gibt und wofür sie gedacht sind, ordnet der Überblick über Fahrradanhänger nach Ladung.

Häufige Fragen

Darf ein S-Pedelec einen Anhänger ziehen?
Riese & Müller schreibt, für S-Pedelecs gebe es derzeit keine Anhängerkupplungen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis; im Einzelfall sei eine Einzelabnahme durch TÜV oder Dekra möglich. Cube schließt S-Pedelecs vom Anhängerbetrieb aus.
Wie finde ich das Gewicht meines Fahrrads heraus?
Riese & Müller rät, das Rad zu wiegen: mit einer Kofferwaage oder mit und ohne Rad auf einer Personenwaage, die Differenz ist das Gewicht. Die Angabe in der Anleitung gilt dort für die kleinste Rahmenhöhe mit Standardausstattung.
Wie viel Anhängelast darf ein Fahrrad ziehen?
So viel, wie der Fahrradhersteller freigibt. Riese & Müller nennt 50 kg für Anhänger und Ladung zusammen, bei Einspuranhängern 30 kg; Cube 60 kg ab Modelljahr 2020 und 25 kg für 2019. Viele Hersteller nennen keine Zahl.
Gibt es eine gesetzliche Grenze für die Anhängelast am Fahrrad?
Nein. § 42 StVZO regelt die Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen; Pedelecs bis 25 km/h und 250 Watt gelten nach § 63a als Fahrräder. Eine Gewichtsgrenze für Fahrradanhänger enthalten weder StVZO noch StVO.
Zählt der Anhänger zum zulässigen Gesamtgewicht des Fahrrads?
Bei Riese & Müller und Kalkhoff ja: Fahrer, Rad, Zuladung und Anhänger werden addiert. Der ADFC rechnet für ein Trekkingrad mit 120 kg vor, dass bei 15 kg Rad, 10 kg Anhänger und 75 kg Person noch 20 kg Ladung bleiben.
Darf jedes E-Bike einen Anhänger ziehen?
Nein. Cube schließt unter anderem S-Pedelecs, Räder mit Carbongabel oder Carbon-Hinterbau, Renn- und Gravelräder sowie Modelljahre bis 2018 aus. Auch Anhängerhersteller setzen Grenzen: KESSER untersagt den Betrieb seines Lastenanhängers an jedem E-Bike.
Was ist die Stützlast beim Fahrradanhänger?
Das Gewicht, das die Deichsel auf die Kupplung drückt. Cube verlangt 2 bis 8 kg und zieht sie von der Gepäckträgerlast ab, KESSER nennt 2 bis 9 kg, Burley höchstens 9 kg.
Wo finde ich die Anhängelast meines Fahrrads?
In der Bedienungsanleitung, auf der Hilfe-Seite des Herstellers oder beim Händler. Riese & Müller verweist für das zulässige Gesamtgewicht auf die Allgemeine Betriebserlaubnis des Rads. Steht nirgends eine Zahl, ist das keine Freigabe.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Leitbefund: Die Grenze am Fahrrad steht beim Fahrradhersteller, nicht beim Anhänger und nicht in StVZO oder StVO (§ 42 StVZO gilt hinter Kraftfahrzeugen, Pedelecs sind nach § 63a Fahrräder). Riese & Müller: 50 kg Anhängelast inkl. Zuladung, Einspur 30 kg; Cube: 25 kg (MJ 2019), 60 kg ab MJ 2020, 180 kg Systemgewicht, Stützlast 2–8 kg von der Gepäckträgerlast abzuziehen, 25 km/h. Bosch, Shimano, Yamaha, Brose ohne Aussage. Überschlag: fünf von sieben voll beladenen Anhängern über 50 kg.

Verwendete Quellen

  1. [1]Riese & Müller Hilfe-Center: Anhänger an mein Bike montieren (31.03.2026) · abgerufen 2026-10-12
  2. [2]CUBE Hilfe & FAQ: Kann ich an ein CUBE Bike einen Kinderanhänger montieren? · abgerufen 2026-10-12
  3. [3]Riese & Müller Hilfe-Center: Anhänger am HS-Bike (S-Pedelec), 05.08.2026 · abgerufen 2026-10-12
  4. [4]Riese & Müller Hilfe-Center: Wie schwer ist mein Bike? · abgerufen 2026-10-12
  5. [5]ADAC: Fahrradanhänger — nicht jedes Fahrrad ist geeignet · abgerufen 2026-10-12
  6. [6]ADFC: Anhänger für Lasten · abgerufen 2026-10-12
  7. [7]Stiftung Warentest: Kinderanhänger am Pedelec (2023) · abgerufen 2026-10-12
  8. [8]hebie: Kupplung F1 (0501-E) · abgerufen 2026-10-12