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Themenübersicht · Wallboxen

Wallboxen: Kabel, Wandeinheit, Station — drei Waren, ein Suchbegriff

Unter einem Begriff liegen drei Warengruppen mit verschiedener Funktion. Der Einstieg trennt sie, ordnet die Kennwerte und nennt die zwei Vorschriften, die den Ladepunkt betreffen.

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Legt man drei Ergebnisse desselben Suchlaufs auf einen Tisch, liegen dort drei verschiedene Dinge. Ein Kabel mit zwei gleichen Steckern und nichts dazwischen. Ein Kasten mit Wandhalterung, Klemmen und Kabeleinführung, der von einer Fachkraft angeschlossen wird. Und ein Kabel mit einem Gehäuse in der Mitte, einer Anzeige und einem Stecker für die Steckdose.

Alle drei werden unter demselben Wort verkauft. Nur das zweite ist eine Wallbox im Wortsinn — ein Kasten an der Wand, am Festanschluss. Das erste kann nichts steuern und nichts schützen; es verbindet. Das dritte hängt an einer Dose und wird im Kofferraum transportiert. Drei Funktionen, ein Suchbegriff, und die Ergebnisse stehen in einer Liste nebeneinander, als wären sie vergleichbar.

Dieser Überblick trennt deshalb zuerst die Warengruppen und ordnet danach die Kennwerte. Er nennt die zwei Vorschriften, die den privaten Ladepunkt betreffen, und er sagt bei jeder Zahl, aus welcher Quelle sie stammt — auch dort, wo die maßgebliche Quelle bei dieser Recherche nicht zugänglich war.

Woran die Entscheidung hängt

  • 01

    Ladeleistung

  • 02

    Anmeldepflicht

  • 03

    Lastmanagement

  • 04

    Fehlerstromschutz

In dieser Reihenfolge planen

  • Zuerst die Warengruppe bestimmenNennt das Angebot einen Typ-2-Stecker an beiden Enden und im Lieferumfang nur Kabel und Tasche, ist es ein Verbindungsstück ohne eigene Funktion. Nennt es Gehäuse, Anzeige, einstellbare Stromstärke oder Zeitfunktion, ist es eine Station mit Steuereinrichtung. Nennt es Festanschluss, Klemmen oder Absicherung, ist es eine Wandeinheit.
  • Die Dose vor dem Gerät klärenAlle fünf für dieses Cluster geprüften Stationen sind für eine dreiphasige CEE-Dose mit sechzehn Ampere gebaut. Ohne diese Dose ist die Leistungsangabe im Titel nicht erreichbar. Genau ein Gerät bringt einen Adapter für die Haushaltsdose mit und läuft dort einphasig.
  • Die Stromstufen gegen die Absicherung haltenDie Stromstärke in Ampere ist die einzige Größe, die alle Anbieter nennen und die sich am Schutzorgan im Verteiler nachvollziehen lässt. Zwei Geräte nennen fünf feste Stufen, drei einen Bereich, eines Einerschritte über den ganzen Bereich.
  • Den Fehlerstromschutz nach Bauart suchen, nicht nach FunktionEine Bauart mit Ansprechwert ist eine prüfbare Angabe, eine automatische Abschaltung ist eine Verhaltensbeschreibung. Von fünf Anbietern nennen zwei eine Bauart, einer listet den Fehlerstrom als Schlagwort, einer beschreibt das Verhalten, und einer nennt gar nichts.
  • Die Bewertungszahl auf ihren Verbund prüfenWechseln Sie über der Kaufbox zwischen zwei Varianten und sehen Sie nach, ob die Bewertungszahl sich ändert. Bleibt sie gleich, ist sie eine Summe über alle Varianten. Bei drei von fünf geprüften Geräten war das der Fall — bei einem über dreizehn Varianten und vier Leistungsbezeichnungen.
  • Die Mitteilung an den Netzbetreiber einplanenSie ist nach dem Verordnungswortlaut vor der Inbetriebnahme zu machen und an keine Leistungsschwelle gebunden. Eine zusätzliche Zustimmung kommt hinzu, wenn eine Summe in Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschritten wird — eine Einheit, die kein Anbieter im Feld angibt.

Drei Warengruppen unter einem Wort

Die Auszählung des Suchlaufs ergibt eine klare Dreiteilung, und sie verläuft nicht entlang der Leistungsklassen, sondern entlang der Funktion. Die erste Gruppe ist das Ladekabel: zwei Stecker, ein Kabel, keine Elektronik. Es verbindet eine bestehende Ladeeinrichtung mit dem Fahrzeug und kann von sich aus nichts. Die zweite Gruppe ist die Wandeinheit am Festanschluss. Die dritte ist die Station mit Steuer- und Schutzeinrichtung in der Zuleitung, die an einer Steckdose hängt.

Bemerkenswert an der Auszählung ist die Verteilung der Rückmeldungen. Das bestbewertete Angebot des gesamten Suchlaufs gehört zur ersten Gruppe — es ist ein Kabel ohne Elektronik, und es hat mehr Rückmeldungen als jede der geprüften Stationen. Wer die Trefferliste nach Bewertung sortiert, landet also bei einem Artikel, der die Aufgabe, um die es geht, nicht erfüllt.

Die zweite Gruppe fiel bei dieser Prüfung fast vollständig aus. Die einzige Wandeinheit oberhalb von zweihundert Rückmeldungen wurde zum Ablesezeitpunkt als Retourenware angeboten, und in diesem Cluster werden nur Geräte mit Neuware in der Kaufbox aufgenommen. Das Feld der prüfbaren Geräte besteht damit aus der dritten Gruppe — fünf Stationen von vier Marken.

Die Auszählung erklärt auch, warum die Trefferliste zu diesem Begriff so unruhig wirkt. Ein Suchbegriff, unter dem drei Funktionen liegen, erzeugt Ergebnisse mit Preisen, die um ein Vielfaches auseinanderliegen, und mit Rückmeldungszahlen, die nichts miteinander zu tun haben. Wer die Liste liest, ohne die Gruppen zu trennen, vergleicht ein Verbindungsstück mit einer Ladeeinrichtung. Die Trennung ist in keinem Filter der Suchmaske vorgesehen; sie muss aus dem Text jedes einzelnen Angebots erschlossen werden. Genau dafür stehen die Merkmale in der Gegenüberstellung weiter unten.

Was der Kasten in der Zuleitung tut

Die Steuer- und Schutzeinrichtung in der Zuleitung hat zwei Aufgaben, die in den Angebotstexten häufig vermischt werden. Sie signalisiert dem Fahrzeug, welcher Strom zur Verfügung steht — das ist der Grund, warum sich der Ladestrom am Gerät einstellen lässt. Und sie überwacht den Fehlerstrom und trennt, wenn etwas nicht stimmt.

Für diese Bauart gibt es eine normative Bezeichnung, und im geprüften Feld verwendet sie genau ein Anbieter. Derselbe Anbieter nennt drei Normen mit Ausgabestand, zwei Ansprechwerte für den Fehlerstromschutz, seine Nennspannungen mit der Phasenangabe und die Standby-Leistung. Die Sorgfalt in der Bezeichnung und die Vollständigkeit der Angaben treten im Feld gemeinsam auf — bei einem von fünf. Was die übrigen vier zum Bauteil im Gehäuse schreiben, zählt der Ratgeber zum Bauteil im Ladekabel und seiner Bauart einzeln auf.

Die Bauform entscheidet über die Frage, wer welche Aufgabe übernimmt. Bei einer Wandeinheit am Festanschluss ist die Auswahl der Schutzorgane Teil der Installation. Bei einem Gerät am Stecker steckt ein Teil des Schutzes im Gehäuse und ein Teil in einer Dose, die möglicherweise für einen anderen Zweck eingerichtet wurde. Nur der erste Teil steht im Datenblatt.

Für die Wandeinheit gilt an dieser Stelle eine Abgrenzung, die dieser Cluster durchgehend einhält. Sie wird an einem Festanschluss angeschlossen, und dieser Anschluss ist Arbeit an der elektrischen Anlage. Weder dieser Überblick noch ein anderer Artikel des Clusters beschreibt, wie das geschieht — keine Querschnitte, keine Absicherungen, keine Prüfschritte. Was sich vergleichen lässt, sind die Angaben in den Datenblättern; was sich nicht vergleichen lässt, ist die Eignung einer konkreten Installation. Diese Grenze ist der Grund, warum das Feld der geprüften Geräte aus der dritten Gruppe besteht: Dort ist die Entscheidung eine Kaufentscheidung und keine Installationsentscheidung.

Kabel oder Station — der Unterschied im Angebot

Weil die beiden Gruppen in derselben Trefferliste stehen und ähnlich heißen, lohnt eine Gegenüberstellung der Merkmale, an denen man sie im Angebotstext auseinanderhält. Sie sind eindeutig, wenn man weiß, worauf man sieht.

Zwei Angebote in derselben Liste, zwei verschiedene Waren.

Ladekabel ohne Elektronik

Typ-2-Stecker an beiden Enden, kein GehäuseKeine Anzeige, keine Taste, keine einstellbare StromstärkeKein Netzstecker für eine Haushalts- oder CEE-DoseLieferumfang nennt Kabel und allenfalls eine Tasche

Station mit Einrichtung in der Zuleitung

Gehäuse in der Zuleitung, Netzstecker am einen EndeAnzeige und Bedienung für den Ladestrom, teils ZeitfunktionAngabe zur Schutzart, bei zwei Geräten auch zum FehlerstromschutzLieferumfang nennt teils Adapter, Halterung oder Kennkarten

Die linke Spalte ist kein schlechtes Produkt — sie ist ein anderes. Wer eine Ladeeinrichtung besitzt und ein Kabel braucht, ist dort richtig. Wer eine Ladeeinrichtung sucht, ist dort falsch, und der Preisunterschied zwischen den Spalten erklärt sich aus dem Gehäuseinhalt. Wie die fünf Geräte der rechten Spalte im Einzelnen ausgestattet sind, führt der Kennwertvergleich mit acht Feldern auf.

Ein Hinweis noch zu den Auswahlfeldern über der Kaufbox, weil sie in dieser Warengruppe mehr verbergen als in anderen. Ein solches Feld sieht immer gleich aus, ob dort Farben, Längen oder Leistungsklassen stehen. Wo es Leistungsklassen enthält, verbirgt es eine Entscheidung über die erreichbare Leistung, über die nötige Dose und über die Stromstärke — und damit über mehr als die Ausstattung. Wer dort wechselt, sollte prüfen, was sich außer der Zahl noch ändert. Die Bewertungszahl gehört nicht dazu: Sie bleibt im ganzen Verbund dieselbe, gleich welche Variante angeklickt ist.

Die Anschlussfrage steht vor der Leistungsfrage

In den Titeln steht die Leistung an erster Stelle, in der Entscheidung gehört sie an die zweite. Denn was ein Gerät leisten kann, entscheidet die Dose. Alle fünf geprüften Stationen sind für die dreiphasige CEE-Dose mit sechzehn Ampere gebaut, und sie nennen alle dieselbe Leistungsklasse — weil sie alle dieselben Eingangswerte voraussetzen.

Wer diese Dose nicht hat, entscheidet nicht zwischen den fünf Geräten, sondern über den Anschluss. Genau ein Gerät bringt einen Adapter für die Haushaltsdose mit; es läuft dann einphasig, und bei gleichem Strom bleibt ein Drittel. Welche Stufen sich einstellen lassen und wie die beiden Anschlussarten sich unterscheiden, behandelt der Ratgeber zu zwei Dosen und ihren Ampere-Zahlen.

Auf der Fahrzeugseite teilt sich das Feld noch einmal. Vier Geräte haben einen festen Typ-2-Stecker und sind nach dem Auspacken einsatzbereit. Eines hat eine Typ-2-Dose wie eine Wandeinheit — dort wird ein eigenes Fahrzeugkabel eingesteckt, und das liegt nicht im Lieferumfang. Diese Angabe steht in keinem Titel und in keiner Leistungszahl, sondern in der Zeile über den Lieferumfang.

Für Kleinbetriebe kommt an dieser Stelle eine zweite Frage hinzu, die im Einfamilienhaus keine Rolle spielt. Zwei der fünf geprüften Geräte trennen Ladevorgänge nach Nutzern über Kennkarten, zählen die geladene Energie und führen eine exportierbare Historie. Wer mehrere Fahrzeuge oder mehrere Personen an einem Ladepunkt hat, braucht diese Trennung, sobald es um eine Zuordnung geht. Die drei reinen Kabelgeräte stellen den Strom über eine Taste ein und verschieben bei zwei von ihnen den Ladestart — für einen einzelnen Nutzer an einer festen Dose ist das der vollständige Funktionsumfang.

Drei Zahlen in drei Einheiten

Wer den Anschluss klären will, stößt auf drei Zahlen, die vergleichbar aussehen und nicht vergleichbar sind. Die Anschlussverordnung nennt zwölf Kilovoltampere als Summe je elektrischer Anlage — eine Scheinleistung, summiert über die Anlage. Die behördliche Erläuterung zur Festlegung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen nennt vier Komma zwei Kilowatt Netzanschlussleistung je Verbrauchseinrichtung. Die Datenblätter nennen elf Kilowatt Ladeleistung je Gerät.

Drei Einheiten, drei Bezugsgrößen, drei Rechtsfolgen — und keine der drei Zahlen lässt sich in eine andere überführen, ohne eine Größe anzunehmen, die kein Anbieter angibt. Es fehlt überall der Leistungsfaktor, und nur ein Datenblatt nennt die Netzspannung zusammen mit der Phasenangabe. Vier Geräte nennen vier verschiedene Spannungen, von denen eine das Produkt aus vierhundert und der Wurzel aus drei ist und in keinem Netzsystem dieser Warengruppe vorkommt.

Die Rechnung selbst ist einfach, das Beschaffen der Eingangswerte nicht. Wie man die drei Zahlen auseinanderhält und was sich mit welchen Annahmen ausrechnen lässt, führt der Ratgeber zu Wirkleistung gegen Scheinleistung Schritt für Schritt vor.

Bemerkenswert an dieser Zusammenstellung ist, dass die Einheit, in der die Verordnung ihre Schwelle nennt, in der Warengruppe nicht geführt wird. Kein Anbieter im geprüften Feld nennt eine Bemessungsleistung in Kilovoltampere — auch nicht derjenige mit dem vollständigsten Datenblatt, der sonst Standby-Leistung, Betriebstemperaturen und drei Normen mit Ausgabestand aufführt. Die Schwelle steht damit in einer Größe, die man sich aus Spannung und Strom selbst errechnen muss, und die Rechnung braucht eine Annahme. Welche das ist und wie groß der Abstand zur Schwelle dann ausfällt, ist an anderer Stelle vorgerechnet.

Zwei Vorschriften für denselben Ladepunkt

Der private Ladepunkt ist in zwei Regelwerken angesprochen, und sie haben verschiedene Anknüpfungspunkte. Die Niederspannungsanschlussverordnung verlangt in Paragraf 19 Absatz 2 Satz 2, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Der Satz nennt keine Schwelle, keine Bauform und keine Bedingung — er ist der einzige unbedingte Satz dieses Absatzes.

Das Energiewirtschaftsgesetz nennt in Paragraf 14a Absatz 3 nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die Negation ist dabei die entscheidende Stelle: Die Ladesäulenverordnung regelt nach ihrer amtlichen Bezeichnung nur die öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Die beiden Texte teilen die Menge aller Ladepunkte an derselben Linie und greifen jeweils auf die andere Seite.

Daraus folgt eine praktische Warnung. Anforderungen der Ladesäulenverordnung — etwa zum Laden ohne Vertrag — gehören zur öffentlichen Seite und bilden für einen Ladepunkt in der Garage keine Pflicht ab. Dieser Cluster überträgt sie grundsätzlich nicht. Wie die beiden Regelwerke im Einzelnen abgrenzen und was der Netzbetreiber tatsächlich darf, steht im Ratgeber zu vier Wörtern mit einer Negation.

Für die Zugehörigkeit zur einen oder anderen Seite dieser Linie ist nach dem Wortlaut der Verordnung die Zugänglichkeit des Standorts maßgeblich, nicht das Eigentum daran. Ein Ladepunkt auf privatem Grund kann öffentlich zugänglich sein, wenn der Standort der Allgemeinheit offensteht, und die Definition stellt ausdrücklich klar, dass Beschränkungen und Bedingungen des Zugangs die Einordnung nicht ausschließen. Für einen Stellplatz, der nur dem Bewohner offensteht, führt dieselbe Prüfung auf die andere Seite. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, entscheidet nicht dieser Text — er benennt nur, woran die Frage hängt.

Was bei dieser Recherche nicht abrufbar war

Die Zahlen zur Steuerbarkeit stehen nicht im Gesetz, sondern in einer Festlegung der Bundesnetzagentur. Diese wurde am Tag der Recherche zweimal angefordert. Der Aufruf der Beschlussseite wurde mit dem Hinweis abgewiesen, die angeforderte Adresse sei zurückgewiesen worden; der Abruf der Anlage lieferte einen leeren Seitenrahmen. Der Tenor konnte nicht gelesen werden.

Dieser Cluster führt deshalb keine Zahl als Zitat aus dem Tenor. Gelesen werden konnte die amtliche Erläuterung der Behörde über ihre eigene Festlegung, und die Werte daraus werden durchgehend als solche gekennzeichnet. Dasselbe Verfahren gilt für die einschlägigen Normtexte zu Steckvorrichtungen und Schutzeinrichtungen: Sie sind kostenpflichtig, werden nicht beschafft und nur mit Nummer, Titel und — wo ein Anbieter ihn nennt — Ausgabestand als Verweisziel benannt.

Ebenfalls nicht in diesem Cluster: Beträge. Weder Anschaffungskosten noch Netzentgelte noch Pauschalen oder Reduzierungen werden genannt, auch nicht als Spanne. Die drei Module zur Netzentgeltreduzierung werden ihrer Art nach beschrieben und ohne jede Zahl. Und Installationsanleitungen gibt dieser Cluster nicht — keine Querschnitte, keine Absicherungen, keine Prüfschritte.

Eine Beobachtung zur Verlässlichkeit dieser Zahlen kommt hinzu. Bei einem Gerät, das im Verlauf der Prüfung aus dem Feld entfernt wurde, sank die Bewertungszahl zwischen zwei Ableseterminen im Abstand von wenigen Tagen. Eine Zahl, die fällt, ist keine Summe abgegebener Rückmeldungen, sondern eine Momentaufnahme dessen, was einer Variante gerade zugeordnet wird. Deshalb wird in diesem Cluster jeder Stand einzeln auf der Produktseite abgelesen und mit Datum notiert, statt aus einer Suchergebnisliste übernommen zu werden — und deshalb steht bei jeder Zahl in den Artikeln das Datum des Ablesens.

Warum die Sternzahl das Feld verkehrt ordnet

Von den fünf geprüften Geräten teilen drei ihre Bewertungszahl mit einem Variantenverbund. Der breiteste umfasst dreizehn Varianten und vier Leistungsbezeichnungen von drei Komma sechs bis elf Kilowatt. Der zweite umfasst zehn Varianten und mischt zwei Leistungsklassen in Längen von zwei bis fünfundzwanzig Metern. Der dritte umfasst acht Varianten derselben Leistung.

Zwei Geräte haben keinen Verbund, und ihre Zahlen — die beiden niedrigsten des Felds — gelten für genau das Gerät, das bestellt wird. Damit steht die Rangliste auf dem Kopf: Die drei höchsten Werte sind Summen über Artikel, die man nicht kauft. Die Sternwertung selbst liegt im Feld ohnehin eng zusammen; unterschieden wird über die Menge, und die Menge misst die Breite des Angebots.

Für diesen Cluster wurde die Aufnahmeschwelle deshalb von zweihundert auf einhundertvierzig Rückmeldungen gesenkt und diese Absenkung in der Laufakte festgehalten. Unterhalb von zweihundert liegt genau der Bereich, in dem die beiden Geräte ohne Verbund stehen. Eine unveränderte Schwelle hätte ein Feld ergeben, das ausschließlich aus Summen besteht.

Dasselbe Gerät war auch der Anlass, die Vorauswahl noch einmal aufzurollen. Es trug dieselbe Marke und dieselbe Bauform wie ein zweites Gerät des Felds bei abweichender Leistungsangabe und sah nach einem eigenständigen Artikel aus. Der Quelltext der Produktseite zeigte, dass beide auf denselben Elternartikel verweisen — es war dieselbe Angebotsseite. Ein Vergleich, der beide aufgenommen hätte, hätte einen Artikel mit sich selbst verglichen und dieselben Rückmeldungen zweimal gezählt. Das Feld umfasst deshalb fünf Geräte von vier Marken und nicht sechs.

Was dieser Cluster leistet und was nicht

Leisten kann er den Abgleich von Datenblättern und die Wiedergabe von Vorschriften mit Fundstelle. Er zählt aus, welcher Anbieter welche Angabe macht, wo Angaben fehlen, wo sie sich widersprechen und wo eine Zahl aus einer Rechnung stammt, die niemand erklärt. Fünfzehn Widersprüche zwischen Angaben derselben Seite sind dabei notiert worden, von der Modellbezeichnung im Farbfeld bis zur Ladeleistung, die als Leistung je Stunde angegeben ist.

Nicht leisten kann er die Beurteilung einer Installation. Ob eine vorhandene Dose und ihr Stromkreis für den Betrieb geeignet sind, ob ein zusätzliches Schutzorgan nötig ist und welche Angaben der eigene Netzbetreiber verlangt, sind drei Fragen an drei verschiedene Stellen: an eine Elektrofachkraft, an den Netzbetreiber und, wo es um Rechtsfolgen geht, an eine rechtsberatende Stelle. Eine Zusage darüber, dass eine geplante Anlage genehmigungsfähig wäre, gibt dieser Cluster ausdrücklich nicht.

Wo die Mitteilungspflicht genau steht, wie der Absatz gebaut ist und was eine Ablehnung enthalten muss, steht im Ratgeber zur Pflicht vor der Inbetriebnahme. Für die Reihenfolge der eigenen Schritte gilt: Sie ist die früheste der beiden Pflichten, weil sie vor der Inbetriebnahme liegt — und sie hängt an keiner Leistungsangabe.

Bleiben die drei Dinge auf dem Tisch. Ein Kabel, eine Wandeinheit, eine Station. Wer weiß, welches davon er sucht, hat den schwierigsten Teil der Auswahl hinter sich — und er hat ihn hinter sich, bevor die erste Kilowattzahl eine Rolle spielt.

Wer einen einzelnen Schritt sucht, findet die sechs Schritte oben in der Reihenfolge, in der sie zu gehen sind — Warengruppe, Dose, Stromstufen, Fehlerstromschutz, Bewertungszahl, Mitteilung. Die Reihenfolge ist nicht die der Angebotsdarstellung, und das ist beabsichtigt: In den Titeln steht die Leistung vorn, in der Entscheidung gehört sie an die zweite Stelle.

Häufige Fragen

Was ist überhaupt eine Wallbox?
Der Begriff wird im Handel für drei verschiedene Dinge benutzt: für ein reines Ladekabel ohne Elektronik, für eine fest zu montierende Wandeinheit am Festanschluss und für eine Station mit Steuer- und Schutzeinrichtung in der Zuleitung, die an einer Dose hängt. Nur die zweite ist eine Wallbox im Sinne einer fest installierten Ladeeinrichtung.
Brauche ich eine Fachkraft?
Für eine fest montierte Wandeinheit am Festanschluss ja, denn dort wird in die Installation eingegriffen. Für ein Gerät am Stecker stellt sich die Frage anders: Es wird nicht installiert, aber die Eignung der vorhandenen Dose und ihres Stromkreises ist trotzdem zu beurteilen, und diese Beurteilung leistet kein Datenblatt und kein Vergleichstext.
Muss ich meine Ladeeinrichtung anmelden?
Paragraf 19 Absatz 2 Satz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung verlangt, dass Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden. Der Satz nennt keine Leistungsschwelle und keine Bauform. Eine zusätzliche Zustimmung kommt hinzu, wenn die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage zwölf Kilovoltampere überschreitet.
Darf der Netzbetreiber meine Wallbox abregeln?
Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes nennt in Absatz 3 nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Die Einzelheiten stehen in einer Festlegung der Bundesnetzagentur, deren Tenor bei dieser Recherche nicht abrufbar war; die behördliche Erläuterung nennt eine Mindestleistung, die bei einem Eingriff verfügbar bleiben muss.
Welche Steckdose brauche ich?
Die fünf für dieses Cluster geprüften Geräte sind alle für eine dreiphasige CEE-Dose mit sechzehn Ampere gebaut. Genau eines bringt einen Adapter für die Haushaltsdose mit und läuft dann einphasig, also mit einem Bruchteil der Leistung. Ohne dreiphasige Dose entscheidet man nicht zwischen Geräten, sondern über den Anschluss.
Was ist die wichtigste Angabe im Datenblatt?
Nicht die Kilowattzahl — die ist bei allen gleich. Es sind zwei andere: die einstellbaren Stromstufen in Ampere, weil sie sagen, ob das Gerät zu einem vorhandenen Stromkreis passt, und die Bauart des Fehlerstromschutzes, weil sie sagt, welchen Teil der Schutzaufgabe das Gerät selbst übernimmt. Die zweite nennen nur zwei von fünf Anbietern.
Kann ich die Bewertungszahlen vergleichen?
Nur mit Vorsicht. Drei der fünf geprüften Geräte teilen ihre Zahl mit einem Variantenverbund von acht, zehn oder dreizehn Varianten, zwei davon über verschiedene Leistungsklassen hinweg. Die beiden Geräte ohne Verbund haben die niedrigsten Zahlen des Felds — die Rangliste der Sterne ordnet das Feld also verkehrt.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Belegart Suchlaufauszählung: Der vollständige Suchlauf zum Begriff wurde nach Warengruppen ausgezählt und jedes Ergebnis einzeln der Bauform zugeordnet. Leitbefund: Unter einem Suchbegriff liegen drei Warengruppen mit verschiedener Funktion — ein Ladekabel ohne Elektronik, eine fest zu montierende Wandeinheit und eine Station mit Steuer- und Schutzeinrichtung in der Zuleitung. Das bestbewertete Angebot des gesamten Suchlaufs gehört zur ersten Gruppe, ist also ein Kabel ohne eigene Funktion; die einzige Wandeinheit oberhalb von zweihundert Rückmeldungen wurde zum Ablesezeitpunkt als Retourenware angeboten und fiel damit aus der Prüfung, weil in diesem Cluster nur Geräte mit Neuware in der Kaufbox aufgenommen werden. Zweiter Befund: Zwei Vorschriften betreffen denselben privaten Ladepunkt, und sie teilen die Ladepunkte in entgegengesetzter Richtung — Paragraf 14a EnWG nennt die nicht öffentlich-zugänglichen, die Ladesäulenverordnung regelt nur die öffentlich zugänglichen. Dritter Befund: Die Mitteilungspflicht nach Paragraf 19 Absatz 2 Satz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung gilt für jede Ladeeinrichtung ohne Schwelle. Vierter Befund: Von fünf geprüften Geräten benennen zwei die Bauart ihres Fehlerstromschutzes, und drei teilen ihre Bewertungszahl mit einem Variantenverbund. Sperre J eingehalten: Der Festlegungstenor BK6-22-300 war nicht abrufbar, deshalb wird jede Zahl daraus als Angabe der behördlichen Erläuterung gekennzeichnet. Keine Elektroinstallationsanleitung (A), keine Rechtsberatung (B), keine Geldbeträge und keine Netzentgelthöhen (C), keine Übertragung von Anforderungen der Ladesäulenverordnung auf private Ladepunkte (F), keine Zusage zur Genehmigungsfähigkeit (G).

Verwendete Quellen

  1. [1]Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Paragraf 19 Absatz 2 — Satz 2 mit der Mitteilungspflicht für Ladeeinrichtungen ohne Schwelle, Satz 3 mit der Zustimmung oberhalb von 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage · abgerufen 2026-09-26
  2. [2]Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Paragraf 14a Absatz 3 — nicht öffentlich-zugängliche Ladepunkte für Elektromobile gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen · abgerufen 2026-09-26
  3. [3]Ladesäulenverordnung (LSV), Paragraf 2 Nummer 2 — Definition des öffentlich zugänglichen Ladepunkts; die Verordnung regelt nach ihrer amtlichen Bezeichnung nur diese · abgerufen 2026-09-26
  4. [4]Bundesnetzagentur, amtliche Erläuterung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG. Der Festlegungstenor BK6-22-300 war am 26.09.2026 über die Beschlussseite nicht abrufbar · abgerufen 2026-09-26
  5. [5]go-e GmbH — Datenblatt go-e Charger Gemini flex, Version 1.4: das einzige Datenblatt im geprüften Feld mit Nennspannung samt Phasenangabe, zwei Ansprechwerten für den Fehlerstromschutz, Standby-Leistung und drei Normen mit Ausgabestand · abgerufen 2026-09-26