Zum Inhalt springen

Ratgeber · Wallboxen

Kilowatt gegen Kilovoltampere: drei Schwellen, drei Bezugsgrößen

Die Zustimmungsschwelle steht in Kilovoltampere, die Steuerungsschwelle in Kilowatt, die Datenblätter nennen eine dritte Größe. Warum die drei Zahlen nicht vergleichbar sind.

Erstellt am
Erstellt am

Es gibt eine Schwelle, die darüber entscheidet, ob für eine Ladeeinrichtung die Zustimmung des Netzbetreibers eingeholt werden muss. Sie steht in einer Verordnung, sie ist eindeutig bezifferbar, und sie steht in einer Einheit, die auf keinem einzigen der fünf Gerätedatenblätter auftaucht, die für dieses Cluster ausgewertet wurden.

Die Schwelle lautet zwölf Kilovoltampere. Die Datenblätter nennen elf Kilowatt. Diese beiden Zahlen liegen scheinbar nah beieinander, und genau darin liegt das Problem: Sie sind nicht dasselbe, sie sind nicht ohne Zusatzangabe umrechenbar, und sie beziehen sich nicht auf denselben Gegenstand. Die eine ist eine Scheinleistung, summiert über eine elektrische Anlage. Die andere ist eine Wirkleistung, angegeben für ein Gerät.

Dazu kommt eine dritte Zahl aus einem dritten Regelwerk, in einer dritten Bezugsgröße. Dieser Ratgeber legt alle drei nebeneinander, rechnet vor, was sich rechnen lässt, und benennt, welche Angabe für die Rechnung fehlt. Er ersetzt keine Auskunft des Netzbetreibers — er erklärt, warum man ohne sie nicht weiterkommt.

Die drei Zahlen und worauf sie sich beziehen

  • 12 Kilovoltampere — Zustimmung, Summe je elektrischer AnlageParagraf 19 Absatz 2 Satz 3 der Niederspannungsanschlussverordnung. Scheinleistung, summiert über die Ladeeinrichtungen einer elektrischen Anlage. Wird sie überschritten, tritt zur Mitteilung die vorherige Zustimmung des Netzbetreibers hinzu.
  • 4,2 Kilowatt — Steuerbarkeit, je VerbrauchseinrichtungAus der amtlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur zur Festlegung nach Paragraf 14a EnWG. Wirkleistung, bezogen auf die Netzanschlussleistung der einzelnen Verbrauchseinrichtung. Derselbe Wert wird dort auch als Mindestleistung genannt, die bei einem Eingriff bestehen bleibt.
  • 11 Kilowatt — Ladeleistung, je GerätDie Angabe aus den Datenblättern und Angebotstiteln. Wirkleistung, bezogen auf das einzelne Gerät bei dreiphasigem Anschluss und sechzehn Ampere. Keine Angabe zur Bemessungsleistung und keine Angabe zur Anlage.
  • Was für die Umrechnung fehltDer Leistungsfaktor. Er wird von keinem der fünf Anbieter genannt. Ohne ihn lässt sich die Wirkleistung nicht in eine Scheinleistung überführen, ohne eine Annahme zu treffen — und eine Annahme ist keine Angabe.

Drei Zahlen, die nicht dasselbe messen

Wer sich mit dem Anschluss einer Ladeeinrichtung befasst, stößt in kurzer Folge auf drei Zahlen. Die erste steht in der Niederspannungsanschlussverordnung und lautet zwölf Kilovoltampere. Die zweite steht in der amtlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur zu ihrer Festlegung über steuerbare Verbrauchseinrichtungen und lautet vier Komma zwei Kilowatt. Die dritte steht im Angebotstitel und lautet elf Kilowatt. Drei Zahlen, und die naheliegende Annahme ist, dass sie sich auf einer Skala anordnen lassen.

Sie lassen sich nicht. Die erste ist eine Scheinleistung, die zweite und dritte sind Wirkleistungen. Die erste bezieht sich auf eine Summe über eine elektrische Anlage, die zweite auf eine einzelne Verbrauchseinrichtung, die dritte auf ein Gerät im Betrieb an einem bestimmten Anschluss. Und die erste entscheidet über eine Zustimmungspflicht, die zweite über eine Steuerbarkeit, die dritte über nichts außer der Geschwindigkeit des Ladevorgangs. Drei Einheiten, drei Bezugsgrößen, drei Rechtsfolgen.

Dass die Zahlen dennoch ständig miteinander verrechnet werden, hat einen einfachen Grund: Sie sehen vergleichbar aus. Elf liegt unter zwölf, also scheint alles im Rahmen; elf liegt über vier Komma zwei, also scheint die Steuerbarkeit einzutreten. Der zweite Schluss ist der Richtung nach zutreffend, der erste ist eine Vermutung, die eine fehlende Angabe stillschweigend ersetzt. Warum das so ist, lässt sich in wenigen Schritten zeigen.

Ein Vergleich macht das Problem greifbar. Wer eine Strecke in Kilometern und eine Zeit in Stunden nebeneinanderstellt, käme nicht auf den Gedanken, die Zahlen zu vergleichen — die Einheiten verhindern das. Bei Kilowatt und Kilovoltampere verhindern sie es nicht, weil beide nach Leistung klingen und beide dieselbe Vorsilbe tragen. Dazu kommt, dass die Zahlenwerte bei einem Ladegerät tatsächlich nah beieinander liegen. Die Einheiten warnen hier also nicht, sie beruhigen. Genau deshalb lohnt es, den Unterschied einmal ausgeschrieben zu haben, statt sich auf das Gefühl zu verlassen, dass elf kleiner ist als zwölf.

Wirkleistung und Scheinleistung

Die Scheinleistung ergibt sich aus Spannung und Strom. In einem Dreiphasennetz ist sie das Produkt aus der Wurzel aus drei, der Außenleiterspannung und dem Strom. Ihre Einheit ist das Voltampere, weil sie nichts darüber sagt, wie viel von dieser Leistung tatsächlich in Arbeit umgesetzt wird. Sie beschreibt, was die Leitung und das Schutzorgan aushalten müssen.

Die Wirkleistung ist der Anteil, der in Arbeit umgesetzt wird. Ihre Einheit ist das Watt. Sie ist das Produkt aus der Scheinleistung und dem Leistungsfaktor, und der Leistungsfaktor ist eine Zahl zwischen null und eins. Bei einem Leistungsfaktor von eins sind beide Größen gleich groß; bei jedem kleineren Wert ist die Scheinleistung größer als die Wirkleistung.

Für das Netz ist die Scheinleistung die maßgebliche Größe, und deshalb steht sie in der Verordnung. Für den Nutzer ist die Wirkleistung die anschauliche Größe, und deshalb steht sie im Angebot. Beide Entscheidungen sind für sich betrachtet folgerichtig. Zusammen ergeben sie eine Lücke, die weder die Verordnung noch der Anbieter schließt.

Die Scheinleistung ist immer gleich groß oder größer als die Wirkleistung. Eine Wirkleistung von elf Kilowatt kann also einer Scheinleistung von elf Kilovoltampere entsprechen — oder einer größeren. Wer aus elf Kilowatt schließt, dass zwölf Kilovoltampere nicht erreicht werden, schließt vom kleineren Wert auf den größeren.

Noch eine Beobachtung zu den Einheiten selbst. Das Voltampere ist keine andere Einheit als das Watt, sondern dieselbe Basiseinheit mit einem anderen Namen — beide sind Volt mal Ampere. Der unterschiedliche Name existiert nur, um die beiden Größen im Text auseinanderzuhalten. Für die Rechnung heißt das: Man kann Zahlen aus beiden Einheiten formal ineinander überführen, ohne einen Umrechnungsfaktor zwischen Einheiten zu brauchen. Was man braucht, ist eine Angabe über das Gerät, nämlich den Leistungsfaktor. Der Unterschied ist damit kein rechnerischer, sondern ein informationeller: Es fehlt nicht eine Formel, es fehlt eine Zahl aus dem Datenblatt.

Der Faktor, den kein Datenblatt nennt

Um die Wirkleistung in eine Scheinleistung zu überführen, braucht man den Leistungsfaktor. Bei modernen Ladeeinrichtungen liegt er üblicherweise nahe bei eins, weil die Ladeelektronik im Fahrzeug darauf ausgelegt ist. Das ist der Grund, warum die Näherung meist trägt. Nur ist es eine Näherung, und es ist keine Angabe: Von den fünf Anbietern im Gerätefeld dieses Clusters nennt keiner einen Leistungsfaktor — nicht im Titel, nicht im Datenfeld, nicht im Fließtext, und auch nicht in dem einen vollständigen Datenblatt, das es im Feld gibt.

Dieses Datenblatt ist die richtige Stelle, um das Fehlen zu prüfen, denn es nennt Dinge, die sonst niemand nennt: Nennspannungen mit Phasenangabe, Ladestrom in Einerschritten, Standby-Leistung, Betriebstemperaturen, drei Normen mit Ausgabestand und zwei Ansprechwerte für den Fehlerstromschutz. Wenn ein Anbieter mit dieser Angabendichte den Leistungsfaktor nicht nennt, ist das ein Hinweis darauf, dass die Größe in dieser Warengruppe nicht geführt wird — und nicht darauf, dass dieser eine Anbieter sie vergessen hätte.

Für die Praxis heißt das: Die Bemessungsleistung, die in der Verordnung gefragt ist, kann aus den Angebotsangaben nicht abgeleitet werden, sondern nur geschätzt. Welche Bemessungsleistung für eine konkrete Anlage anzusetzen ist, entscheidet der Netzbetreiber. Der eigene Rechenweg ist nützlich, um die Größenordnung zu kennen und die richtige Frage zu stellen — er ersetzt die Auskunft nicht. Was die Verordnung im Übrigen verlangt, steht Satz für Satz in Paragraf 19 und ist dort einzeln aufgeschlüsselt.

Aus der Lücke folgt eine einfache Regel für das Lesen von Angeboten. Eine Angabe, die sich aus einer anderen Angabe derselben Seite nachrechnen lässt, ist prüfbar. Eine Angabe, für deren Nachrechnen eine Größe fehlt, ist eine Behauptung — nicht unbedingt eine falsche, aber eine unbelegte. Nach diesem Maßstab ist die Ladeleistung im Feld durchweg prüfbar, sobald ein Anbieter Strom und Phasenzahl nennt, und das tun alle fünf. Die Bemessungsleistung ist bei keinem prüfbar, weil sie bei keinem steht. Die Prüfung scheitert also nicht an der Sorgfalt des Lesers, sondern an der Auswahl der Felder, die diese Warengruppe überhaupt führt.

Die Wurzel aus drei und ihre Richtung

In einem Dreiphasennetz gibt es zwei Spannungen: die zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter, und die zwischen zwei Außenleitern. Die zweite ist um die Wurzel aus drei größer als die erste. In einem Netz mit 230 Volt gegen den Neutralleiter beträgt die Spannung zwischen den Außenleitern rund 400 Volt, und das ist derselbe Zusammenhang, nur in Zahlen.

Diese Rechnung hat eine Richtung. Vom kleineren Wert kommt man mit der Wurzel aus drei zum größeren; vom größeren kommt man mit einer Division zurück. Wer 400 Volt mit der Wurzel aus drei multipliziert, wendet die Rechnung auf einen Wert an, der das Ergebnis schon ist. Das Produkt ist 692,8 — und genau dieser Wert steht im Spannungsfeld eines Geräts im Vergleichsfeld.

692,8 VSpannungsangabe im Datenfeld eines Geräts, das dreiphasig an sechzehn Ampere arbeitet

400 mal die Wurzel aus drei ergibt 692,8. Ein Netzsystem mit dieser Spannung kommt in dieser Warengruppe nicht vor. Die drei übrigen Spannungsangaben des Felds — 240, 400 und 415 Volt — lassen sich dagegen auflösen, sobald man die Phasenangabe hinzunimmt.Quelle: Produktseite dé CEE 11 kW, Datenfeld Spannung, abgelesen am 26.09.2026

Der Wert ist deshalb interessant, weil er zeigt, woran man eine belastbare Angabe erkennt. Eine Zahl, die aus der Reihe der Nennspannungen stammt, lässt sich einordnen, auch wenn die Phasenangabe fehlt. Eine Zahl, die aus einer Rechnung stammt, deren Richtung niemand erklärt, lässt sich nicht einordnen. Der Unterschied ist nicht die Genauigkeit, sondern die Prüfbarkeit.

Der Fehler ist auch deshalb lehrreich, weil er in die richtige Richtung wirkt, wenn man ihn umdreht. Wer eine Spannung von 400 Volt vorfindet und wissen will, was zwischen Außenleiter und Neutralleiter anliegt, dividiert durch die Wurzel aus drei und kommt auf rund 230 Volt. Das ist die Rechnung, die man tatsächlich braucht, wenn ein Anbieter seine Leistungsangabe mit 230 Volt vorrechnet, wie es einer im Feld tut. Dasselbe Verhältnis, zweimal verwendet, einmal richtig und einmal verkehrt — und der Unterschied zwischen beiden Fällen steht nicht in der Zahl, sondern in der Frage, welcher der zwei Werte der Ausgangspunkt war.

Elf Kilowatt, in Kilovoltampere gerechnet

Jetzt die Rechnung, um die es geht. Dreiphasiger Anschluss, sechzehn Ampere je Phase, 400 Volt zwischen den Außenleitern. Die Scheinleistung ist das Produkt aus der Wurzel aus drei, 400 und 16. Das ergibt rund 11.100 Voltampere, also etwa elf Komma eins Kilovoltampere. Mit 415 Volt gerechnet — dem zweiten dreiphasigen Nennwert aus dem vollständigen Datenblatt — ergibt sich rund elf Komma fünf.

Beide Werte liegen unter zwölf. Der Abstand ist allerdings klein, und er ist unter zwei Annahmen zustande gekommen: einem Leistungsfaktor von eins und einer Nennspannung, die das Gerät nicht in jedem Fall selbst nennt. Wer die Rechnung mit 415 Volt führt, landet bei einem Wert, der weniger als eine halbe Einheit unter der Schwelle liegt. Das ist keine komfortable Reserve, sondern ein Ergebnis, das von der Eingangsannahme abhängt.

Wichtig ist außerdem, was diese Rechnung nicht ist: Sie ist keine Bemessungsleistung. Die Bemessungsleistung ist eine Angabe des Herstellers über sein Gerät und keine Größe, die der Käufer ermittelt. Was hier gerechnet wurde, ist die Scheinleistung an einem bestimmten Anschluss bei einem bestimmten Strom. Beides kann übereinstimmen, muss aber nicht.

Ein Zwischenergebnis lässt sich damit festhalten. Die Rechnung selbst ist einfach: drei Faktoren, eine Multiplikation, ein Ergebnis in Voltampere. Schwierig ist nicht das Rechnen, sondern das Beschaffen der Eingangswerte. Von den drei nötigen Größen nennen alle fünf Anbieter eine — den Strom. Die Phasenzahl nennen ebenfalls alle, mindestens im Titel. Die Spannung nennen vier, und zwar in vier verschiedenen Werten, von denen einer nicht auflösbar ist. Der Leistungsfaktor fehlt bei allen. Wer rechnet, rechnet also mit zwei belegten Werten, einem teilweise belegten und einer Annahme.

Was bei zweiunddreißig Ampere passiert

Die gleiche Rechnung mit zweiunddreißig Ampere ergibt rund 22.200 Voltampere, also etwa zweiundzwanzig Komma zwei Kilovoltampere. Das ist fast das Doppelte der Schwelle. Der Sprung von sechzehn auf zweiunddreißig Ampere führt also aus dem Bereich ohne Zustimmungspflicht heraus — und er ist im Angebot oft nur eine andere Zeile in einem Auswahlfeld.

Genau das lässt sich im Gerätefeld dieses Clusters beobachten. Einer der drei Variantenverbünde, deren Bewertungszahlen gemeinsam gezählt werden, enthält Varianten mit elf und mit zweiundzwanzig Kilowatt im selben Angebot. Wer dort zwischen zwei Einträgen wechselt, wechselt die Stromstärke, die Leistungsklasse und die Seite der Schwelle — bei gleichbleibender Sternwertung und gleichbleibender Bewertungszahl.

Diese Beobachtung ist der praktische Kern des Themas. Eine Verordnungsschwelle, die an eine Scheinleistung anknüpft, wird durch eine Variantenauswahl überschritten, die wie eine Ausstattungsfrage aussieht. Welche Verbünde im Feld welche Klassen mischen, ist im Vergleich der fünf steckbaren Geräte einzeln aufgeführt — bei einem Verbund reicht die Spanne von 3,6 bis 11 Kilowatt.

Die praktische Konsequenz betrifft den Zeitpunkt der Entscheidung. Wer beim Kauf zwischen einer Sechzehn-Ampere- und einer Zweiunddreißig-Ampere-Ausführung wählt, entscheidet damit nicht nur über die Ladegeschwindigkeit, sondern auch darüber, auf welcher Seite der Zustimmungsschwelle die Installation rechnerisch landet. Das ist eine Entscheidung mit Verwaltungsfolgen, und sie wird in einem Auswahlfeld getroffen, das wie eine Ausstattungsvariante aussieht. Wer die Größenordnung vorher kennt, trifft sie bewusst. Wer sie nicht kennt, erfährt von ihr erst durch die Rückmeldung des Netzbetreibers — und dann ist das Gerät schon gekauft.

Die Summe, die keinem Gerät gehört

Bis hierher wurde über ein Gerät gerechnet. Die Verordnung rechnet aber nicht über ein Gerät. Ihr Wortlaut lautet Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage, und das Possessivpronomen im Satz bezieht sich auf die Ladeeinrichtungen im Plural. Die Summe wird also über die Ladeeinrichtungen gebildet, und der Bezugsrahmen ist die Anlage.

Damit ist die Schwelle keine Eigenschaft des Kaufgegenstands. Zwei Geräte mit je elf Kilowatt an derselben Anlage liegen zusammen deutlich über zwölf Kilovoltampere, obwohl jedes für sich darunter läge. Wer heute eines anschließt und in zwei Jahren ein zweites dazustellt, verschiebt die Summe, ohne am ersten Gerät etwas zu ändern. Und wer an derselben Anlage noch eine andere große Verbrauchseinrichtung betreibt, muss klären, ob und wie sie in die Betrachtung eingeht.

Für die eigene Planung folgt daraus, die Frage einmal vollständig zu stellen statt für jedes Gerät neu. Was zur Anlage gehört und welche Geräte in die Summe eingehen, ist eine Auskunft des Netzbetreibers; der Verordnungstext verwendet den Begriff der elektrischen Anlage als bekannt und definiert ihn an dieser Stelle nicht.

Es lohnt sich, die Summenbildung noch einen Schritt weiterzudenken. Die Verordnung spricht von Ladeeinrichtungen im Plural, und der Summenbegriff bezieht sich auf diese. Ob und wie andere große Verbrauchseinrichtungen in die Betrachtung eingehen, sagt der Satz nicht ausdrücklich. Das ist keine Spitzfindigkeit: Für die Frage, ob eine geplante zweite Ladeeinrichtung die Schwelle überschreitet, kommt es genau darauf an, was mitgezählt wird. Die Antwort steht nicht im Verordnungstext, sondern in der Auskunft der Stelle, die die Mitteilung entgegennimmt — und sie sollte vor dem Kauf eingeholt werden, nicht danach.

Die zweite Schwelle: 4,2 Kilowatt

Die dritte Zahl kommt aus einem anderen Regelwerk und hat eine andere Folge. Nach der amtlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur gelten die Regeln zur netzorientierten Steuerung für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als vier Komma zwei Kilowatt. Derselbe Wert erscheint dort ein zweites Mal, in anderer Funktion: als Mindestleistung, die bei einem Eingriff des Netzbetreibers zur Verfügung stehen muss.

An dieser Stelle ist eine Einschränkung nötig, die dieser Cluster durchgehend einhält. Der Tenor der Festlegung selbst war am Tag der Recherche nicht abrufbar — der Aufruf der Beschlussseite wurde abgewiesen, und die Anlage lieferte nur einen leeren Seitenrahmen. Die beiden Werte werden deshalb ausdrücklich als Angaben aus der behördlichen Erläuterung wiedergegeben und nicht als Zitate aus dem Festlegungstext.

Inhaltlich ist der doppelte Gebrauch derselben Zahl interessant. Sie ist einmal die untere Grenze des Anwendungsbereichs und einmal der garantierte Rest. Ein Gerät mit elf Kilowatt liegt damit klar im Anwendungsbereich, und wenn eingegriffen wird, bleibt ihm weniger als die Hälfte seiner Leistung. Wird die Steuerung über ein Energiemanagementsystem geführt, nennt die Erläuterung statt des festen Werts eine Rechnung: Netzanschlussleistung mal einem Skalierungsfaktor, der derzeit null Komma vier beträgt. Bei elf Kilowatt ergibt das vier Komma vier.

Der Umgang mit dieser Nichtverfügbarkeit ist im Cluster einheitlich geregelt und gilt auch für kostenpflichtige Normtexte. Wo ein Text nicht frei zugänglich ist, werden Nummer, Titel und Ausgabestand genannt, und es wird gesagt, dass der Inhalt nicht wiedergegeben wird. Dasselbe Vorgehen gilt hier für den Festlegungstenor. Wer die Zahlen als Zitate aus dem Tenor braucht — etwa für eine Auseinandersetzung mit dem Netzbetreiber —, muss sie dort selbst nachlesen. Was dieser Text leisten kann, ist die Angabe, wo sie stehen sollten und was die Behörde selbst dazu veröffentlicht hat.

Netzanschlussleistung ist eine dritte Größe

Die Erläuterung spricht von Netzanschlussleistung, nicht von Ladeleistung und nicht von Bemessungsleistung. Damit sind innerhalb von zwei Regelwerken drei verschiedene Leistungsbegriffe im Spiel, und keiner von ihnen ist mit der Zahl im Angebotstitel identisch. Die Ladeleistung beschreibt, was im Betrieb an das Fahrzeug abgegeben wird. Die Netzanschlussleistung beschreibt, was der Anschluss für dieses Gerät vorhalten muss. Die Bemessungsleistung ist eine Auslegungsgröße des Herstellers.

In der Praxis liegen diese Werte bei einem Ladegerät nah beieinander, weil ein Ladegerät kaum Eigenverbrauch hat — die Standby-Leistung, die das vollständige Datenblatt im Feld angibt, liegt im Bereich einiger Watt. Nah beieinander heißt aber nicht gleich, und für eine Schwellenprüfung ist der Unterschied zwischen nah und gleich genau der, auf den es ankommt.

Wer die drei Begriffe auseinanderhält, versteht auch, warum die Anbieter sie nicht auseinanderhalten: Für die Kaufentscheidung ist die Ladeleistung die relevante Zahl, und sie ist die einzige, nach der gesucht wird. Dass dieselbe Zahl in zwei Regelwerken drei andere Bedeutungen hat, ist kein Problem des Angebots, sondern eines der Anschlussfragen, die sich erst nach dem Kauf stellen. Welche dieser Fragen der Netzbetreiber entscheidet und welche aus einer Festlegung folgen, ist Thema des Ratgebers zu Ladepunkten als steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Die doppelte Verwendung derselben Zahl hat noch eine Folge, die beim ersten Lesen untergeht. Wenn die Grenze des Anwendungsbereichs und die garantierte Mindestleistung identisch sind, dann trifft ein Eingriff ein Gerät genau an der Schwelle, oberhalb derer es überhaupt erfasst wird. Ein Gerät mit vier Komma drei Kilowatt fällt in den Anwendungsbereich und darf auf vier Komma zwei reduziert werden — die Reduzierung ist in diesem Fall minimal. Ein Gerät mit elf Kilowatt darf auf weniger als die Hälfte reduziert werden. Die Eingriffstiefe wächst also mit der Leistung, während die Schwelle für alle gleich bleibt.

Was die Datenblätter tatsächlich nennen

Die Auszählung über die fünf Geräte ergibt ein klares Bild. Alle fünf nennen eine Ladeleistung in Kilowatt. Vier nennen eine Spannung, und zwar vier verschiedene. Alle fünf nennen einen Ladestrom, drei als Bereich von sechs bis sechzehn Ampere, zwei als Folge einzelner Stufen. Keines nennt eine Bemessungsleistung in Kilovoltampere. Keines nennt einen Leistungsfaktor. Keines nennt eine Netzanschlussleistung.

Bemerkenswert ist die Verteilung bei den Stromangaben. Zwei Geräte nennen ihre Stufen einzeln — sechs, acht, zehn, dreizehn und sechzehn Ampere —, und das ist die genauere Angabe, weil sie erkennen lässt, welche Werte tatsächlich einstellbar sind. Ein Gerät nennt Einerschritte über den ganzen Bereich, was die feinste Einstellbarkeit im Feld bedeutet. Wer eine Ladeeinrichtung auf einen bestimmten Strom begrenzen will, braucht genau diese Angabe und nicht die Kilowattzahl.

Das ist die praktische Umkehrung des Themas: Die Größe, die alle angeben, ist für die Anschlussfragen die am wenigsten brauchbare. Die Größe, die für die Verordnung zählt, gibt niemand an. Und die Größe, mit der man selbst rechnen kann — der Strom —, steht bei allen fünf, bei zwei von ihnen sogar in der genaueren Form.

Eine letzte Zahl aus dieser Auszählung verdient Beachtung, weil sie in die andere Richtung zeigt. Ein Gerät im Feld nennt nicht nur eine obere Leistungsgrenze, sondern auch eine untere: Es gibt seinen Leistungsbereich mit einem Anfangs- und einem Endwert an. Damit ist es das einzige, dessen Angabe erkennen lässt, wie weit sich die Leistung nach unten führen lässt — eine Information, die bei einem Gerät, dessen Leistung unter Umständen vom Netzbetreiber reduziert wird, unmittelbar praktisch ist. Die übrigen vier nennen nur die Obergrenze, und aus einer Obergrenze allein folgt nicht, welcher kleinste Wert einstellbar wäre.

Vier Spannungsangaben für ein Netz

Vier Geräte nennen vier verschiedene Spannungen: 240 Volt, 400 Volt, 415 Volt und 692,8 Volt. Drei davon löst das vollständige Datenblatt des Felds auf, weil es seine Nennspannungen mit der Betriebsart zusammen aufführt: 230 und 240 Volt einphasig, 400 und 415 Volt dreiphasig. Damit sind 240, 400 und 415 zulässige Nennwerte, denen nur der Zusatz fehlt, auf welche Betriebsart sie sich beziehen.

Der vierte Wert bleibt unauflösbar, und bei einem fünften Gerät kommt ein zweiter Fall hinzu: Ein dreiphasiges Gerät nennt im Spannungsfeld 240 Volt — den einphasigen Nennwert. Das ist keine falsche Zahl, aber eine Zahl ohne den Zusatz, der sie richtig macht. Für die Rechnung, um die es in diesem Ratgeber geht, ist das entscheidend: Mit 240 Volt gerechnet ergibt sich ein völlig anderes Ergebnis als mit 400.

Auch hier lohnt der Blick über die Warengruppe hinaus. Nennwerte, die ohne ihren Bezugspunkt genannt werden, sind kein Sonderfall der Ladetechnik — beim Verhältnis von Kennzahl und Betriebspunkt liegt dasselbe Muster vor, nur mit einer anderen Kennzahl. Eine Zahl ohne Bedingungen ist dort ebenso wenig prüfbar wie hier eine Spannung ohne Phasenangabe.

Zum Abschluss der Auszählung noch der Blick auf das, was die vier Spannungsangaben über die Warengruppe sagen. Sie streuen nicht, weil die Geräte verschieden gebaut wären — alle fünf hängen an derselben Art von Dose. Sie streuen, weil das Datenfeld für die Spannung keine Angabe zur Betriebsart erzwingt und jeder Anbieter einen anderen der zulässigen Nennwerte einträgt. Ein Datenfeld ohne Pflichtzusatz erzeugt vier verschiedene Angaben für einen einzigen physikalischen Sachverhalt. Das ist kein Befund über die Hersteller, sondern einer über die Struktur der Angebotsdarstellung — und er erklärt, warum Nebeneinanderlegen hier mehr bringt als Einzellesen.

Wie man mit drei Bezugsgrößen umgeht

Die brauchbare Reihenfolge ist umgekehrt zu der, in der die Zahlen begegnen. Zuerst der Strom: Wie viele Ampere liegen an der Dose an, und welche Stufen lässt das Gerät zu? Das ist die Größe, die alle Anbieter nennen, und die einzige, die sich am Schutzorgan ablesen lässt. Dann die Phasen: einphasig oder dreiphasig, denn davon hängt die Umrechnung ab. Erst danach die Leistung, und zwar mit der Angabe, welche der drei Leistungsbegriffe gemeint ist.

Für die Schwellenprüfung heißt das: Die eigene Rechnung liefert eine Größenordnung, und die Größenordnung genügt, um zu erkennen, ob man in der Nähe der Schwelle liegt. Wer bei sechzehn Ampere dreiphasig landet, liegt rechnerisch knapp darunter — knapp genug, dass ein zweites Gerät oder eine andere große Verbrauchseinrichtung an derselben Anlage die Antwort ändert. Wer bei zweiunddreißig Ampere landet, liegt darüber. Das ist die Auskunft, die man sich selbst geben kann.

Was man sich nicht selbst geben kann, ist die Entscheidung. Welche Bemessungsleistung angesetzt wird, was zur elektrischen Anlage gehört und ob eine Zustimmung nötig ist, entscheidet der Netzbetreiber auf Grundlage der Mitteilung. Dieser Ratgeber gibt die Vorschrift und die behördliche Erläuterung mit Fundstelle wieder, rechnet offen vor und benennt die fehlende Größe. Eine Rechtsauskunft ist er nicht, und eine Zusage über die Genehmigungsfähigkeit einer geplanten Anlage gibt er nicht. Welche Bauformen überhaupt zur Auswahl stehen, ordnet der Einstieg in die Ladelösungen mit Stecker nach den drei Warengruppen, die unter diesem Begriff angeboten werden.

Bleibt die Zahl, mit der dieser Text begonnen hat. Zwölf Kilovoltampere, und elf Kilowatt im Angebot. Der Abstand zwischen beiden Zahlen ist eine Einheit auf dem Papier und eine Annahme in der Sache. Wer die Annahme kennt, kennt den Unterschied zwischen einer Rechnung und einer Angabe — und stellt dem Netzbetreiber die Frage, die sich aus dem Verordnungstext wirklich ergibt.

Wer die drei Zahlen sortiert hat, hat außerdem etwas gewonnen, das über diesen Fall hinausreicht: eine Gewohnheit. Zu jeder Zahl gehören eine Einheit und eine Bezugsgröße, und erst die drei zusammen sind eine Angabe. Zwölf Kilovoltampere je Anlage, vier Komma zwei Kilowatt je Verbrauchseinrichtung, elf Kilowatt je Gerät — dreimal dasselbe Muster, dreimal vollständig, und dreimal etwas anderes. Die Zahl allein hätte in allen drei Fällen zu einem falschen Schluss geführt, und zwar jedes Mal aus einem anderen Grund: einmal wegen der Einheit, einmal wegen der Bezugsgröße und einmal, weil die Zahl gar keine Schwelle ist.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Kilowatt und Kilovoltampere?
Kilowatt ist die Einheit der Wirkleistung, Kilovoltampere die der Scheinleistung. Die Scheinleistung ergibt sich aus Spannung und Strom, die Wirkleistung ist der Anteil davon, der tatsächlich in Arbeit umgesetzt wird. Beide Zahlen sind nur dann gleich groß, wenn der Leistungsfaktor eins ist. Kein Anbieter im Gerätefeld dieses Clusters nennt einen Leistungsfaktor.
Wie viele Kilovoltampere hat ein Gerät mit 11 Kilowatt?
Das lässt sich aus der Kilowattangabe allein nicht sagen. Rechnet man aus Spannung und Strom — dreiphasig, 400 Volt, 16 Ampere —, ergibt sich eine Scheinleistung von rund 11,1 Kilovoltampere; bei 415 Volt rund 11,5. Beides sind Rechenergebnisse aus Werten, die nicht alle Anbieter angeben, und keine Herstellerangabe zur Bemessungsleistung.
Woher kommt der Wert 692,8 Volt in einem Datenfeld?
Er ist das Produkt aus 400 und der Wurzel aus drei. Die Wurzel aus drei verbindet in einem Dreiphasennetz den Strangwert mit dem Außenleiterwert — aber in der anderen Richtung: 400 Volt sind schon der Außenleiterwert. Wer 400 damit multipliziert, hat die Rechnung umgekehrt ausgeführt. Ein Netzsystem mit 692,8 Volt kommt in dieser Warengruppe nicht vor.
Gilt die Schwelle von 12 Kilovoltampere je Gerät?
Nein. Der Wortlaut lautet je elektrischer Anlage, und die Summe wird über die Ladeeinrichtungen gebildet. Ein Gerät kann darunter liegen, zwei gleichartige Geräte an derselben Anlage nicht. Die Schwelle ist damit eine Eigenschaft der Installation und nicht des gekauften Geräts.
Was bedeutet die Schwelle von 4,2 Kilowatt?
Sie stammt aus der amtlichen Erläuterung der Bundesnetzagentur zur Festlegung nach Paragraf 14a EnWG und bezeichnet dort die Netzanschlussleistung, ab der eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in den Anwendungsbereich fällt. Derselbe Wert wird dort auch als Mindestleistung genannt, die bei einem Eingriff verfügbar bleiben muss. Der Festlegungstenor selbst war nicht abrufbar; dieser Ratgeber gibt die Werte deshalb ausdrücklich als Angaben der behördlichen Erläuterung wieder.
Warum nennen die Anbieter keine Bemessungsleistung?
Weil danach nicht gesucht wird. Angebotstexte sind auf Suchbegriffe hin geschrieben, und gesucht wird nach Kilowatt. Auch das vollständigste Datenblatt im Feld — das einzige mit Nennspannung samt Phasenangabe, Standby-Leistung und Normverweisen — nennt keine Bemessungsleistung in Kilovoltampere.
Kann ich die Schwelle selbst nachrechnen?
Rechnen kann man, aber das Ergebnis ist eine Größenordnung und keine Angabe. Für die Rechnung braucht man die Netzspannung, den Strom und den Leistungsfaktor; der letzte fehlt überall, und die Spannung wird nur in einem Datenblatt mit der zugehörigen Phasenangabe genannt. Welche Bemessungsleistung der Netzbetreiber ansetzt, entscheidet er und nicht der Käufer.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Belegart Einheitenvergleich: Drei Schwellenwerte aus drei Regelwerken nebeneinandergelegt und mit den Angaben der fünf Gerätedatenblätter dieses Clusters verglichen. Leitbefund: Die drei Zahlen messen nicht dasselbe. Paragraf 19 Absatz 2 Satz 3 NAV nennt 12 Kilovoltampere als Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage — eine Scheinleistung, summiert über die Anlage. Die amtliche Erläuterung der Bundesnetzagentur zur Festlegung nach Paragraf 14a EnWG nennt 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung je Verbrauchseinrichtung — eine Wirkleistung, bezogen auf das einzelne Gerät. Die Datenblätter nennen 11 Kilowatt Ladeleistung. Drei Einheiten, drei Bezugsgrößen, keine davon ineinander umrechenbar, ohne eine Größe anzunehmen, die kein Anbieter angibt. Zweiter Befund: Kein Anbieter im Feld nennt einen Leistungsfaktor, und nur ein Datenblatt nennt die Netzspannung zusammen mit der Phasenangabe. Dritter Befund: Bei sechzehn Ampere und dreiphasigem Anschluss liegt die Scheinleistung rechnerisch unter der Zustimmungsschwelle, bei zweiunddreißig Ampere darüber — und ein Variantenverbund des Gerätefelds mischt genau diese beiden Stromstärken. Vierter Befund: Der Wert 692,8 aus einem Datenfeld ist das Produkt aus 400 und der Wurzel aus drei, also eine Rechnung in der falschen Richtung. Keine Rechtsberatung (Sperre B), keine Zahl aus dem Festlegungstenor, weil dieser nicht abrufbar war (J), keine Geldbeträge und keine Netzentgelthöhen (C), keine Ladezeitberechnung aus Leistung und Akkugröße (H).

Verwendete Quellen

  1. [1]Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), Paragraf 19 Absatz 2 Satz 3 — Zustimmung, sofern die Summen-Bemessungsleistung 12 Kilovoltampere je elektrischer Anlage überschreitet · abgerufen 2026-09-26
  2. [2]Bundesnetzagentur, amtliche Erläuterung zur Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen nach Paragraf 14a EnWG — Anwendungsbereich ab mehr als 4,2 Kilowatt Netzanschlussleistung, Mindestleistung 4,2 Kilowatt, Skalierungsfaktor 0,4 bei Steuerung über ein Energiemanagementsystem. Der Festlegungstenor BK6-22-300 war am 26.09.2026 nicht abrufbar · abgerufen 2026-09-26
  3. [3]go-e GmbH — Datenblatt go-e Charger Gemini flex, Version 1.4: Nennspannung 230 V / 240 V einphasig und 400 V / 415 V dreiphasig, Ladestrom 6 bis 16 A in Einerschritten; das einzige Datenblatt im Feld mit Spannung samt Phasenangabe · abgerufen 2026-09-26
  4. [4]Produktseite dé CEE 11 kW — Datenfeld Spannung 692,8 Volt; der Variantenverbund mischt 11 kW und 22 kW, also sechzehn und zweiunddreißig Ampere · abgerufen 2026-09-26
  5. [5]Produktseite VDLPOWEREU EC31-11KW — Datenfeld Spannung 240 Volt bei dreiphasigem Gerät, fünf Stromstufen 6, 8, 10, 13 und 16 Ampere · abgerufen 2026-09-26
  6. [6]Produktseite ABSINA 301018 — Netzspannung dreiphasig 415 Volt, Stromstufen 6, 8, 10, 13 und 16 Ampere · abgerufen 2026-09-26