Themenübersicht · Poolbeleuchtung
Nische, Magnet, Gewinde — Poolbeleuchtung im Überblick
Vier Bauarten liegen unter einem Wort, zwei tragen eine Kaufentscheidung. Was Lumen, IP68, zwölf Volt und das Passmaß in zehn geprüften Listings wirklich aussagen.
- Verantwortlich
- Fachbereich Pool & Teich
- Erstellt am
- Erstellt am
Wer „Poolbeleuchtung" sucht, bekommt vier verschiedene Dinge in einer Ergebnisliste. Einen Einbauscheinwerfer, der ein Leuchtmittel für eine vorhandene Nische in der Beckenwand ist. Eine Leuchte für Aufstellbecken, die mit Magnet, Haken oder Gewinde an der Wand hält. Eine schwimmende Kugel, die dekorativ ist. Und Strahler, die das Becken von außen anleuchten.
Diese vier Gruppen haben fast nichts gemeinsam — weder die Befestigung noch die Stromversorgung noch die Kennwerte, nach denen man sie vergleichen könnte. Zwei davon sind kaufrelevant im Sinne einer belegbaren Entscheidung; bei den anderen beiden gibt es schlicht keine Angaben, an denen sich ein Vergleich festmachen ließe.
Dieser Bereich ordnet deshalb zuerst die Frage, um welche Warengruppe es überhaupt geht, und arbeitet danach die vier Kennwerte ab, an denen die Angaben des Marktes auseinanderlaufen: Helligkeit, Schutzart, Spannung und Passmaß. Bei jedem der vier hat die Prüfung von zehn einzeln gelesenen Produkten Widersprüche ergeben, die sich an den Produktseiten selbst nachweisen lassen.
Woran die Entscheidung hängt
- 01
Schutzart
- 02
Lichtstrom
- 03
Schutzkleinspannung
- 04
Einbauart
In dieser Reihenfolge planen
- Zuerst klären, ob eine Nische vorhanden istDas ist die Weiche, die über die gesamte Auswahl entscheidet. Ein gemauertes Becken mit Einbaugehäuse braucht ein PAR56-Leuchtmittel; ein Aufstellbecken mit Stahlwand und eingehängter Folie braucht Magnet, Aufhängung oder Gewindedurchführung. Zwischen beiden gibt es keine Überschneidung.
- Die Lumenangabe an zwei Stellen desselben Listings prüfenBei einem Hersteller sind die Bulletpoints zweier Varianten über Kreuz vertauscht — 1440 und 1800 Lumen stehen jeweils beim falschen Produkt. Nur Werte, die Titel und Datenfeld übereinstimmend nennen, sind in diesem Cluster in eine Tabelle gekommen.
- Die Lichtfarbe vor der Helligkeit entscheidenWarmweiß und Kaltweiß derselben Baureihe unterscheiden sich bei gleicher Leistung um rund ein Fünftel des Lichtstroms — 1440 gegen 1800 Lumen bei 18 Watt, bei beiden Varianten doppelt belegt. Wer die Lichtfarbe später wählt, vergleicht vorher die falschen Zahlen.
- Bei IP68 nach Tiefe und Dauer fragenAlle zehn geprüften Produkte führen eine Schutzart, keines nennt die Eintauchtiefe und die Dauer, für die sie gelten soll. Die einzige Tiefenangabe des Felds gehört zu einer anderen Schutzart, und die einzige Meterangabe daneben betrifft die Funkreichweite.
- Den Lieferumfang auf das Netzteil hin lesenSechs von zehn geprüften Produkten liefern keines, drei Anbieter schreiben das ausdrücklich hin. Zwei legen ein externes bei, zwei haben es in der Leuchte — und die letzten beiden sind damit elektrisch anders aufgebaut, obwohl alle mit zwölf Volt werben.
- Die Passmaße am Becken abnehmen, nicht der Produktseite entnehmenBei einem Einsatz stehen 197 Millimeter im Aufzählungspunkt gegen 176 im eigenen Datenfeld. Bei einer Aufstellbeckenleuchte 87 mal 35 Millimeter gegen einen Würfel von 35 Millimetern Kantenlänge. Wo zwei Angaben desselben Produkts sich widersprechen, hilft nur der Zollstock.
Vier Dinge unter einem Wort
Der Begriff „Poolbeleuchtung" ist im Handel kein Produkttyp, sondern eine Kategorie, in der vier Bauarten nebeneinanderliegen. Sie unterscheiden sich nicht in Nuancen, sondern grundsätzlich.
Der PAR56-Einbauscheinwerfer ist ein Leuchtmittel. Er ersetzt das, was in einer vorhandenen Nische in der Beckenwand sitzt, und wird von hinten über eine dort endende Leitung versorgt. Ohne Nische ist er nicht verwendbar.
Die Aufsatz- und Magnetleuchte ist ein fertiges Gerät. Sie hält von innen an der Beckenwand, hängt über dem Rand oder sitzt in einer Bohrung, und ihr Kabel führt aus dem Becken heraus zur Stromversorgung.
Die schwimmende Leuchte ist Dekoration mit eigenem Akku. Sie wird in den geprüften Listings ohne Lichtstrom, ohne Leistung und meist ohne Lichtfarbe angeboten — es gibt bei ihr keine Kennwerte, an denen ein Vergleich ansetzen könnte.
Die Umfeldbeleuchtung schließlich steht am Becken, nicht darin. Sie ist eine Gartenleuchte und folgt deren Regeln; mit der Frage, was unter Wasser zulässig und haltbar ist, hat sie nichts zu tun.
Dass diese vier in einer Liste stehen, ist für den Handel bequem und für die Auswahl hinderlich. Die Bauarten teilen weder die Befestigung noch die Stromversorgung noch die Kennwerte, an denen sich ein Vergleich festmachen ließe — eine schwimmende Kugel und ein Nischeneinsatz haben außer dem Wort nichts gemeinsam.
Kurz gefasst
Zwei Warengruppen, zwei völlig verschiedene Fragen
Weil die beiden kaufrelevanten Gruppen sich nicht überschneiden, stellen sie auch nicht dieselben Fragen. Wer sie in einem Vergleich zusammenwirft, vergleicht Größen, die nichts miteinander zu tun haben.
Beim Einbauscheinwerfer ist die Passung längst geklärt oder nicht zu klären: Entweder die Nische ist da und hat das übliche Maß, oder das ganze Vorhaben geht anders. Verglichen wird deshalb Licht — Lichtstrom, Lichtfarbe, Abstrahlwinkel, Leistungsaufnahme. Die vier geprüften Einsätze nennen 1.800 bis 3.500 Lumen bei 18 bis 40 Watt und durchweg 120 Grad Abstrahlwinkel.
Bei der Aufstellbeckenleuchte ist es umgekehrt. Dort entscheidet die Befestigung, und jede Bauart bringt ihr eigenes Grenzmaß mit: eine Wandstärke von höchstens 0,80 Millimetern beim Magneten, eine Handlaufbreite von 30 bis 42,5 Millimetern bei der Aufhängung, ein Bohrungsdurchmesser von 60 Millimetern beim Gewinde. Die Lichtwerte sind dort dünner und teils gar nicht angegeben.
Auch die Belegdichte unterscheidet sich. Bei den Nischeneinsätzen sind die Lichtwerte dicht angegeben und die Maße unzuverlässig; bei den Aufstellbeckenleuchten ist es genau umgekehrt — dort steht das Grenzmaß der Befestigung auf jeder geprüften Seite, während zwei Produkte überhaupt keinen Lichtstrom nennen. Jede Gruppe beschreibt gut, was sie für ihre Besonderheit hält, und lässt aus, was sie für selbstverständlich nimmt.
Die beiden Vergleiche dieses Bereichs sind deshalb getrennt geführt. Der eine ordnet die PAR56-Poolscheinwerfer nach dem, was sie an Licht liefern; der andere die Poolleuchten für Aufstellbecken nach dem, woran sie halten.
Eine Wattzahl, die als Helligkeit gelesen wird, ist kein Einzelfall dieser Warengruppe. Bei der Beckenheizung steht dieselbe Verwechslung zwischen aufgenommener und abgegebener Leistung — ausgeführt bei COP und Betriebspunkt.
Die Helligkeitsangabe und was sie wert ist
Der Markt beschreibt Helligkeit auf drei Arten gleichzeitig: in Watt, in Lumen und über die Formel „ersetzt 300 Watt Halogen". Die drei Angaben stehen oft im selben Listing und meinen nicht dasselbe.
Der schwerwiegendste Befund der Prüfung betrifft nicht die Höhe der Werte, sondern ihre Zuordnung. Bei einem Hersteller nennen Titel und Datenfeld der kaltweißen Variante 1.800 Lumen, der Aufzählungspunkt derselben Seite aber 1.440 — und bei der warmweißen Variante steht es genau andersherum. Die Bulletpoints beider Produkte sind über Kreuz vertauscht.
Ein zweiter Anbieter führt in den Datenfeldern eines 36-Watt-Artikels einen Lichtstrom, der zur 18-Watt-Variante gehört, und im Seitentext einen dritten Wert. Wer eine einzelne Zahl von einer solchen Seite übernimmt, übernimmt sie mit einer Wahrscheinlichkeit von etwa einem Drittel falsch.
Daraus ist für dieses Cluster eine Arbeitsregel geworden: In eine Tabelle kommt nur, was Titel und Datenfeld übereinstimmend nennen. Der eine Befund, der diese Prüfung bestanden hat, ist zugleich der praktisch wichtigste — warmweißes Licht liefert bei gleicher Leistung rund ein Fünftel weniger Lichtstrom als kaltweißes.
Kurz gefasst
Der dritte Weg, Helligkeit zu beschreiben, ist die Formel „ersetzt 300 Watt Halogen". Sie steht bei praktisch allen Einsätzen und benennt die Bauform, für die die Nische einmal ausgelegt war. Über die Helligkeit des LED-Einsatzes sagt sie nichts — die vier geprüften Produkte tragen diese Angabe gemeinsam und nennen dabei Lichtströme, die um den Faktor zwei auseinanderliegen. Wie sich Lumen, Watt und die Halogen-Angabe zueinander verhalten und welche Zahl eine Entscheidung tragen kann, behandelt der Beitrag zu Lichtstrom und Watt bei Poolleuchten.
Die Schutzartfrage stellt sich am selben Becken noch bei einem zweiten Bauteil, dort allerdings als Werkstofffrage: Eine Leiter steht dauerhaft im Wasser und hat keine Kennziffer dafür. Was stattdessen zählt, führt der Beitrag zu Edelstahlgüte im Beckenwasser aus.
IP68 steht überall, die Tiefe nirgends
Alle zehn geprüften Produkte führen eine Schutzart, acht davon IP68. Keines nennt dazu die beiden Angaben, ohne die die zweite Ziffer unbestimmt bleibt: bis zu welcher Tiefe und für welche Dauer.
Das ist kein Zufall der Stichprobe, sondern liegt an der Sache. Die Ziffern 7 und 8 stehen für zeitweiliges beziehungsweise dauerndes Untertauchen, und bei der 8 sind die Bedingungen zwischen Hersteller und Anwender zu vereinbaren — eine Zahl ohne beigestellte Bedingungen ist deshalb unvollständig.
Bemerkenswert ist, was im geprüften Feld an Tiefenangaben trotzdem vorkommt. Das einzige Produkt mit einer Meterangabe führt eine andere Schutzart, und der Meter bezieht sich dort auf die Haltekraft eines Magneten. Bei einem weiteren Produkt steht „0,5 m unter Wasser" — gemeint ist die Reichweite der Funkverbindung.
Dass die Sache auch den Normgeber beschäftigt hat, lässt sich an den öffentlichen Verlagsangaben ablesen: Zu DIN EN 60529 ist 2019 eine vier Seiten starke Berichtigung erschienen, die nach Auskunft des Herausgebers eine zusätzliche Erläuterung der Schutzgrade gegen Wasser mit den Kennziffern 7 und 8 enthält. Wenn ein Herausgeber nach Jahren nachschiebt, ist das ein Hinweis darauf, dass die beiden Ziffern in der Praxis missverstanden wurden.
Für die Auswahl bedeutet das keinen Grund zur Beunruhigung, aber einen zum Nachfragen. Eine Leuchte, die dauerhaft einen halben Meter unter Wasser hängt, arbeitet innerhalb dessen, wofür die Bauart gedacht ist. Eine Zahl ohne beigestellte Bedingungen ersetzt allerdings keine Herstellerangabe darüber, bis zu welcher Tiefe das gelten soll — und genau die fehlt im geprüften Feld durchgehend.
Die Zwölf-Volt-Grenze taucht am Becken ein zweites Mal auf, und dort mit einer anderen Zahl daneben: Reinigungsgeräte werben mit dreißig Volt und meinen etwas anderes. Die Einordnung dazu steht im den Geräten mit dreißig Volt.
Zwölf Volt und das Netzteil, das meistens fehlt
Praktisch alle Produkte dieses Bereichs werben mit zwölf Volt. Was sie dabei mitliefern, ist sehr verschieden — und es ist die Angabe, die beim Auspacken am häufigsten für Überraschung sorgt.
Sechs der zehn geprüften Produkte liefern kein Netzteil. Dazu gehören alle vier PAR56-Ersatzleuchtmittel, was folgerichtig ist, weil in einer bestehenden Nische in der Regel eines vorhanden ist. Drei Anbieter schreiben den Hinweis ausdrücklich hin, einer setzt ihn in Klammern hinter die Leistungsangabe.
Zwei Produkte legen ein externes Netzteil bei, zwei weitere haben es in die Leuchte eingebaut. Die letzte Gruppe ist elektrisch anders aufgebaut als alle übrigen: Bei ihr führt das Kabel bis zum Leuchtengehäuse Netzspannung, während es bei der externen Lösung außerhalb des Wassers endet.
Zwei Anbieter bewerben diese Bauweise mit „kein Elektriker nötig" beziehungsweise dem direkten Anschluss an jede Außensteckdose. Diese Sätze werden in diesem Bereich wiedergegeben und eingeordnet, aber nicht übernommen — was an einem bestimmten Becken zulässig ist, entscheidet sich an der Installation und nicht an der Verpackung.
Eine zweite Angabe gehört zur Stromversorgung und wird ebenso leicht übersehen: die Stromart. Die vier geprüften PAR56-Einsätze geben durchgehend Wechsel- und Gleichspannung an und sind damit unkritisch; zwei Produkte des Bereichs nennen dagegen nur eine der beiden. Wo ein Einsatz in eine bestehende Nische kommt, gibt das vorhandene Vorschaltgerät vor, welche gebraucht wird — und welcher Typ dort verbaut ist, steht am Gerät und nicht auf der Produktseite der neuen Leuchte.
Die Maße, die über alles entscheiden und nirgends stimmen
Bei den Einbauscheinwerfern ist die Passung die erste und wichtigste Frage, und genau dort ist die Datenlage am schlechtesten.
PAR56 legt genau eine Größe fest: den Reflektordurchmesser von rund 178 Millimetern. Nicht die Bautiefe, nicht den Sockel, nicht die Spannung. Die geprüften Angaben liegen zwischen 176 und 178 Millimetern Durchmesser bei 93 bis 114 Millimetern Bautiefe — bei einem Produkt allerdings mit einem Widerspruch von 21 Millimetern zwischen Aufzählungspunkt und eigenem Datenfeld.
Ein Anbieter zieht die Grenze seiner eigenen Angabe selbst und ergänzt „ausgenommen kleine Spa-Leuchten". Damit ist die Kompatibilitätsfrage im Markt anerkannt, aber nirgends als Maß ausgewiesen. Im Fachhandel gibt es das vollständige Maßpaar aus Durchmesser und Höhe; im Versandhandel steht es bei keinem der geprüften Produkte.
Hinter diesem Widerspruch steckt ein Muster, das sich durch alle vier Kennwerte zieht: Die Datentabellen dieser Listings sind keine Spezifikationen, sondern Eingabemasken. Am deutlichsten zeigt es das Feld für den Lampensockel. Die vier geprüften Einsätze nennen dort vier verschiedene Werte für dieselbe Bauform — zwei Stiftsockel, einen Bajonettsockel und einen Schraubsockel. Keiner davon gehört zu einem PAR56-Poolscheinwerfer, denn PAR56 ist ein Reflektormaß und kein Sockel.
Danebenstehen Felder, die gar nicht erst zur Warengruppe passen: Form „oval" bei einem runden Scheinwerfer, Thema „Weltraum", Verzierungsmerkmal „Stickerei", bei einer Leuchte Altersgruppe „Kind" und Raumtyp „Badezimmer", bei einem Einbaugehäuse ohne Stromanschluss die Energiequelle „handbetrieben". Solche Felder sind nicht falsch ausgefüllt, sie sind pflichtgemäß ausgefüllt — die Maske gilt für alle Warengruppen einer Plattform und fragt Dinge ab, die es bei einem Poolscheinwerfer nicht gibt.
Auch die Effizienzklasse fällt in dieses Muster. Ein Hersteller führt in allen vier geprüften Listings A++, alle anderen E oder F — und A++ stammt aus einer Skala, die für Lichtquellen seit dem 1. September 2021 nicht mehr gilt. Die geltende reicht von A bis G und ist bewusst so angelegt, dass die oberen Stufen zunächst kaum besetzt sind. Ein F sagt deshalb nichts darüber aus, dass ein Produkt schlechter wäre als eines mit A++ aus derselben Ergebnisliste; die beiden Buchstaben stammen aus zwei verschiedenen Systemen.
Daraus folgt eine brauchbare Lesehilfe für die ganze Warengruppe. Felder, die eine Plattform allen Produkten vorgibt, sind unzuverlässig; Angaben, die der Hersteller selbst formuliert, weil sie zu seinem Produkt gehören, sind es eher nicht. Und die beste Probe bleibt die doppelte Belegung: Was Titel und Datenfeld übereinstimmend nennen, hat eine deutlich bessere Grundlage als das, was nur an einer Stelle auftaucht.
Kurz gefasst
Wie man Durchmesser, Bautiefe, Sockel und Kabelreserve an der ausgebauten Lampe abliest, warum der Wechsel bei vollem Becken konstruktiv vorgesehen ist und was zu tun ist, wenn gar keine Nische vorhanden ist, steht unter Nische und Lampenwechsel.
Die Reihenfolge, in der diese Fragen zu klären sind
Aus den fünf Befunden ergibt sich eine Reihenfolge, die der üblichen Suchreihenfolge entgegenläuft und deutlich schneller zum Ziel führt.
Erstens die Beckenbauart. Gemauert mit Nische oder Aufstellbecken ohne — davon hängt ab, welche Warengruppe überhaupt in Frage kommt, und diese Frage lässt sich durch keine Produktauswahl umgehen.
Zweitens die Befestigung oder das Passmaß. Nischendurchmesser und Bautiefe im einen Fall, Wandstärke, Handlaufbreite oder Bohrungsdurchmesser im anderen. Beides wird am Becken gemessen und nicht der Produktseite entnommen.
Drittens die Stromversorgung. Netzteil vorhanden oder nicht, Wechsel- oder Gleichspannung, extern oder in der Leuchte — das entscheidet, ob ein Produkt an der vorhandenen Installation überhaupt betrieben werden kann. Die Einzelheiten stehen unter Schutzkleinspannung und Netzteil, die Bedeutung der Schutzartangabe unter Schutzart und Eintauchtiefe.
Viertens das Licht. Lichtfarbe vor Lichtstrom, weil die eine den anderen um rund ein Fünftel verschiebt, und jede Zahl doppelt belegt. Das ist der letzte Schritt, weil er der einzige ist, bei dem es tatsächlich mehrere richtige Antworten gibt.
Der Ertrag dieser Reihenfolge ist vor allem ein zeitlicher. Die ersten drei Schritte sind in wenigen Minuten erledigt und schließen jeweils ganze Produktgruppen aus; der vierte ist der aufwendige, und er lohnt sich erst, wenn nur noch Produkte übrig sind, die überhaupt in Frage kommen. Wer umgekehrt vorgeht, vergleicht Lumenwerte von Leuchten, die an seinem Becken nicht halten.
Was dieser Bereich bewusst nicht behandelt
Drei Dinge fehlen in diesem Bereich, und sie fehlen absichtlich.
Es gibt keine Installationsanleitung. Keine Querschnitte, keine Klemmenbelegungen, keine Abstände, kein Arbeitsablauf an Netzspannung. Was rund um ein Becken elektrisch gilt, behandelt der bestehende Beitrag zu Elektrik und Schutzbereichen, und er wird hier nicht wiederholt.
Es gibt keine Normzahlen aus Normtexten. Über DIN EN 60529 und DIN EN IEC 60598-2-18 werden Titel, Ausgabestand, Seitenzahl und die öffentlich einsehbaren Beschreibungen der Herausgeber genannt — mehr nicht. Kein kostenpflichtiger Normtext ist beschafft worden, keine Anforderung daraus zitiert.
Und es gibt keine Aussage darüber, ob ein Produkt normkonform ist. Kein einziges der zehn geprüften Produkte beruft sich auf die Leuchtennorm für Schwimmbecken. Genannt werden CE, RoHS, FCC, EMC und LVD — Konformitätserklärungen des Herstellers beziehungsweise Richtlinien, unter die ein Produkt fällt, keine Prüfnachweise Dritter.
Was bleibt, ist die Arbeit, die sich tatsächlich am Material leisten lässt: zehn Produkte einzeln lesen, jede Zahl an zwei Stellen prüfen, Widersprüche benennen und die Fragen in eine Reihenfolge bringen, in der sie beantwortbar sind. Wo eine Angabe fehlt oder sich selbst widerspricht, steht das in den Tabellen dieses Bereichs als solches da — und nicht als geschätzter Wert, der Vollständigkeit vortäuscht.
Für die beiden Bauarten, bei denen der Markt überhaupt vergleichbare Angaben macht, reicht das aus. Für die schwimmenden Dekoleuchten reicht es nicht, und deshalb gibt es hier keinen Vergleich zu ihnen: Eine Rangfolge ohne einen einzigen belegten Kennwert wäre eine Reihenfolge, die jemand sich ausgedacht hat.
Häufige Fragen
Welche Arten von Poolbeleuchtung gibt es?
Welche Poolbeleuchtung passt zu meinem Becken?
Wie viel Lumen braucht eine Poolbeleuchtung?
Was bedeutet IP68 bei einer Poolleuchte?
Ist bei Poolleuchten ein Netzteil dabei?
Warum sind die Maßangaben bei Poolscheinwerfern so widersprüchlich?
Was sagt die Effizienzklasse einer Poolleuchte aus?
Erfüllen diese Produkte die Norm für Poolleuchten?
Änderungen an dieser Seite
Zuletzt redaktionell geprüft am .
- Ersterstellung des Cluster-Hubs. Er ordnet den Oberbegriff zuerst: Der Handel führt unter „Poolbeleuchtung" vier Bauarten nebeneinander — PAR56-Einbauscheinwerfer, Aufsatz- und Magnetleuchten für Aufstellbecken, schwimmende Dekoleuchten und Umfeldbeleuchtung. Nur die ersten beiden tragen eine belegbare Kaufentscheidung; die schwimmenden Leuchten führen in den geprüften Listings weder Lichtstrom noch Leistung. Danach folgen die vier strittigen Kennwerte mit den Befunden aus zehn einzeln gelesenen Produkten: der Kreuzvertauscher in den Bulletpoints zweier Varianten desselben Herstellers, IP68 ohne Eintauchtiefe bei allen zehn, sechs von zehn ohne Netzteil und der 21-Millimeter-Widerspruch zwischen Bulletpoint und Datenfeld bei einem Einsatz. Sperren: keine Installationsanleitung (B, mit Verweis auf den Bestandsbeitrag zu den Schutzbereichen), keine Normzahl aus einem Normtext (C — zu DIN EN 60529 und DIN EN IEC 60598-2-18 nur Titel, Ausgabestand, Seitenzahl und öffentliche Verlagsbeschreibung), kein Produkt als normkonform dargestellt (A), kein Lichtstrom aus Watt abgeleitet (D), keine Rechtsberatung (G). Keine Preise.
Verwendete Quellen
- [1]LyLmLe PAR56-Einsatz RPL02 kaltweiß, Produktseite B07PZD9WFD — Titel und Datenfeld „1800 lm", Bulletpoint „1440 lm"; Gegenstück zur warmweißen Variante, bei der die Zuordnung umgekehrt ist · abgerufen 2026-09-12
- [2]LyLmLe PAR56-Einsatz RPL02 warmweiß, Produktseite B07Q2DW8L7 — Titel und Datenfeld „1440 lm", Bulletpoint „1800 lm"; belegt den Kreuztausch der Bulletpoints zwischen beiden Varianten · abgerufen 2026-09-12
- [3]OSREE PAR56-Einsatz X02DS20, Produktseite B0DL9SDS8W — Bulletpoint „197 × 93 mm" gegen Datenfeld „176 × 96 × 176 mm"; Datenfeld „Item Shape: Oval" · abgerufen 2026-09-12
- [4]COOLWEST PAR56-Einsatz PLS01-G36, Produktseite B01N41OOZ9 — Effizienzklasse „A++", Datenfeld „Included Components: 1 x 18 W" bei einem 36-W-Artikel · abgerufen 2026-09-12
- [5]Steinbach LED-Poolleuchte 060050, Produktseite B00651RTCA — Magnetbefestigung für Wandstärken bis 0,80 mm, Schutzart IPX8, Bulletpoint „87 × 35 mm" gegen Datenfeld „35 × 35 × 35 mm", Netzteil im Lieferumfang · abgerufen 2026-09-12
- [6]VDE Verlag, Produktseite DIN EN 60529 (VDE 0470-1) Berichtigung 2:2019-06 — 4 Seiten, „enthält eine zusätzliche Erläuterung der Schutzgrade gegen Wasser mit der Kennziffer 7 oder 8". Normtext kostenpflichtig, nicht beschafft · abgerufen 2026-09-12
- [7]DIN Media, Produktseite DIN EN IEC 60598-2-18:2023-04 / VDE 0711-2-18:2023-04 — „Leuchten — Teil 2-18: Besondere Anforderungen — Leuchten für Schwimmbecken und ähnliche Anwendungen", 16 Seiten, ersetzt DIN EN 60598-2-18:2012-09. Normtext kostenpflichtig, nicht beschafft · abgerufen 2026-09-12
- [8]Umweltbundesamt, Informationsseite zum neuen EU-Energielabel — neue Skala A bis G für Lichtquellen nach Verordnung (EU) 2019/2015, verbindlich seit dem 1. September 2021 · abgerufen 2026-09-12