Ratgeber · Pkw-Anhänger
Anhänger-Führerschein B, B96 oder BE nach Gewicht
Welcher Führerschein für welchen Anhänger: die Grenzen 750, 3.500 und 4.250 kg im Wortlaut der FeV, der Weg zur Schlüsselzahl 96, die alte Klasse 3 und fünf Rechenbeispiele.
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Für den Anhängerführerschein gilt eine einzige Regel, und sie steht in § 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung: Gerechnet wird mit den Gewichten aus den Papieren. Was auf dem Anhänger liegt, spielt für die Frage nach der Führerscheinklasse keine Rolle.
Aus dieser Regel folgen drei Grenzen. Bis 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse des Anhängers reicht Klasse B ohne weitere Rechnung. Bis 3.500 Kilogramm für Auto und Anhänger zusammen reicht sie ebenfalls. Bis 4.250 Kilogramm für die Kombination gibt es die Schlüsselzahl 96, und für Anhänger bis 3.500 Kilogramm die Klasse BE.
Dieser Ratgeber geht die Grenzen der Reihe nach durch, mit dem Wortlaut der Verordnung, den Feldern im Fahrzeugschein und fünf durchgerechneten Kombinationen. Eine Auskunft, ob eine bestimmte Kombination gefahren werden darf, gibt er nicht; die gibt im Zweifel die Fahrerlaubnisbehörde.
Vier Zahlen, bevor ein Anhänger angekuppelt wird
- Zulässige Gesamtmasse des AnhängersFeld F.2 seiner Zulassungsbescheinigung. Liegt sie bei höchstens 750 kg, genügt Klasse B ohne weitere Rechnung.
- Zulässige Gesamtmasse des AutosFeld F.2 der Zulassungsbescheinigung des Zugfahrzeugs. Zusammen mit dem Anhänger ergibt sich die Summe, die über B, B96 oder BE entscheidet.
- Klassen und Schlüsselzahlen im FührerscheinIm Führerschein sind die Klassen und die zugehörigen Schlüsselzahlen eingetragen, etwa 96 hinter B oder 79.06 hinter BE.
- Anhängelast des AutosFelder O.1 (gebremst) und O.2 (ungebremst). Sie ist keine Führerscheinfrage, begrenzt aber, was überhaupt gezogen werden darf.
750, 3.500, 4.250: die drei Grenzen
Die Klasse B ist in § 6 Abs. 1 FeV so beschrieben: Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 Kilogramm, gebaut für höchstens acht Personen außer dem Fahrer, „auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird".
Klasse BE umfasst Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse 3.500 Kilogramm nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 regelt § 6a: Kombinationen über 3.500 und höchstens 4.250 Kilogramm, wenn der Anhänger mehr als 750 Kilogramm hat.
Daraus ergibt sich eine Reihenfolge, in der gefragt wird. Jede Zeile wird nur erreicht, wenn die vorige mit Nein beantwortet ist; wer in der ersten Zeile Ja sagt, ist fertig.
| Frage | Wenn ja | Wenn nein |
|---|---|---|
| Zulässige Gesamtmasse des Anhängers höchstens 750 kg? | Klasse B genügt, unabhängig vom Auto | weiter mit der Summe |
| Auto und Anhänger zusammen höchstens 3.500 kg? | Klasse B genügt | weiter mit 4.250 |
| Zusammen höchstens 4.250 kg? | Klasse B mit Schlüsselzahl 96 oder Klasse BE | Klasse BE, Anhänger höchstens 3.500 kg |
Wichtig ist dabei die Voraussetzung, die vor allem anderen steht: Das Zugfahrzeug muss selbst in die Klasse B fallen. Das heißt nach § 6 Abs. 1 höchstens 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse und Platz für höchstens acht Personen außer dem Fahrer. Ein Wohnmobil mit mehr als 3.500 Kilogramm ist kein Zugfahrzeug der Klasse B; für das Gespann gelten dann andere Klassen, etwa C1E.
Mehr braucht es für die Führerscheinfrage nicht. Alles Weitere in diesem Ratgeber erklärt, woher die Zahlen kommen, wo sie stehen und wo sie leicht verwechselt werden.
Für welche Anhänger welche Zeile gilt, zeigt ein Blick in die Datenblätter. Ungebremste Tieflader liegen bei 750 Kilogramm, die gebremsten Einachser in den Vergleichen dieses Bereichs zwischen 1.200 und 1.350. Welche Modelle es in diesen Klassen gibt, ordnet die Übersicht über die Gewichtsklassen der Pkw-Anhänger.
Klasse B mit Anhänger bis 750 Kilogramm
Die einfachste Zeile der Tabelle. Hat der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 750 Kilogramm, darf ihn jeder mit Klasse B ziehen. Wie schwer das Auto ist, spielt für den Führerschein keine Rolle, solange es selbst unter die Klasse B fällt, also höchstens 3.500 Kilogramm zulässige Gesamtmasse hat.
Die Verordnung formuliert diesen Fall als eigene Alternative. Nach dem Wort „oder" folgt erst die zweite Möglichkeit mit der Summenrechnung. Wer den Satz liest, sieht: Für den Anhänger bis 750 Kilogramm gibt es keine Bedingung an das Auto, außer dass es eines der Klasse B sein muss.
Daraus folgt eine Kombination, die viele überrascht. Ein Auto mit 3.500 Kilogramm und ein Anhänger mit 750 Kilogramm ergeben 4.250 Kilogramm. Das ist mit Klasse B erlaubt, weil die 750er-Zeile die Summenrechnung gar nicht verlangt.
Für den Kauf heißt das: Wer nur Klasse B hat, kommt mit einem 750-kg-Anhänger an jedem Auto bis 3.500 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse aus, ohne zu rechnen. Fünf Anhänger dieser Klasse stehen im Datenvergleich nebeneinander, mit der Frage, welcher 750-kg-Anhänger am meisten Nutzlast mitbringt.
Eine Einschränkung kommt aus einer anderen Vorschrift. Ob das Auto die 750 Kilogramm überhaupt ziehen darf, regelt die StVZO, nicht die Fahrerlaubnis-Verordnung. Dazu weiter unten.
Klasse B mit schwererem Anhänger
Hat der Anhänger mehr als 750 Kilogramm, wird gerechnet. Die zulässige Gesamtmasse des Autos und die des Anhängers werden addiert. Liegt die Summe bei höchstens 3.500 Kilogramm, genügt Klasse B.
Humbaur fasst die Regel in seiner Erklärung ähnlich zusammen und ergänzt einen Satz, der in der Verordnung an anderer Stelle steht: Die Anhängelast des Autos dürfe nicht überschritten werden. Beides gilt nebeneinander, und beides muss erfüllt sein.
Hängt ein gebremster Anhänger mit 1.300 Kilogramm am Haken, bleiben für das Auto 2.200 Kilogramm zulässige Gesamtmasse. Bei 1.350 Kilogramm sind es 2.150, bei 1.200 Kilogramm 2.300.
Was mit Klasse B gilt, nach § 6 Abs. 1 FeV.
Anhänger mit 750 kg
- keine Summenrechnung
- jedes Auto der Klasse B, also bis 3.500 kg
- Kombination bis 4.250 kg möglich
Anhänger mit 751 kg und mehr
- Summe der zulässigen Gesamtmassen zählt
- Kombination höchstens 3.500 kg
- darüber Schlüsselzahl 96 oder Klasse BE
Zwischen den gebremsten Anhängern im Fachhandel macht das einen messbaren Unterschied. Mit einem Anhänger von 1.200 Kilogramm darf das Auto für Klasse B bis zu 2.300 Kilogramm haben, mit einem von 1.350 Kilogramm nur bis 2.150. Wer sein Auto kennt, kann die Anhängerklasse danach auswählen.
Die Schwelle ist scharf. Ein Anhänger mit 750 Kilogramm ist an jedem Auto der Klasse B mit Klasse B zu fahren. Ein Anhänger mit 800 Kilogramm hinter einem Auto mit 3.000 Kilogramm ergibt 3.800 Kilogramm und braucht B96 oder BE.
Ob ein Anhänger eine eigene Bremse braucht, steht nicht in der Fahrerlaubnis-Verordnung. Nach § 41 Abs. 11 StVZO kommt ein Anhänger ohne eigene Bremse aus, wenn seine Achslast weder 0,75 Tonnen noch die Hälfte dessen übersteigt, was das Zugfahrzeug leer wiegt. Wie sich die Gewichtsklassen der gebremsten Anhänger gegen das Auto rechnen, zeigt der Vergleich, wie viel ein gebremster Anhänger am eigenen Auto tatsächlich laden kann.
Gerechnet wird mit der zulässigen Gesamtmasse
Der Wortlaut ist eindeutig. § 6 FeV spricht von der „zulässigen Gesamtmasse", beim Anhänger wie beim Auto und bei der Kombination. Gemeint ist der Wert aus den Papieren, nicht das Gewicht auf der Waage.
Auch leer zählt ein Anhänger mit 1.350 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse deshalb mit 1.350. Ein Auto, das mit einer Person besetzt zum Beispiel 1.600 Kilogramm wiegt, zählt mit seiner zulässigen Gesamtmasse, angenommen 2.100. Wer wenig lädt, gewinnt bei der Führerscheinfrage nichts.
Leer zählt wie voll
Welcher Wert aus den Papieren genau gemeint ist, erklärt der Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts zur Zulassungsbescheinigung. Feld F.1 enthält die technisch zulässige Gesamtmasse, die das Fahrzeug laut Genehmigung tragen kann. Feld F.2 die im Zulassungsmitgliedstaat zulässige Gesamtmasse, über die die Zulassungsbehörde entscheidet. Bei Pkw der Klasse M1 sind beide nach dem Leitfaden gleich.
Was F.1 bedeutet, beschreibt der Leitfaden genauer: die technisch-physikalische Größe, mit der das Fahrzeug maximal belastet werden kann, bevor es Schaden nimmt. Sie wird bei der Genehmigung erhoben und aus der Übereinstimmungsbescheinigung übernommen. F.2 dagegen ist eine Zulassungsentscheidung; ihren Höchstwert leitet der Leitfaden aus § 34 Abs. 5 StVZO ab.
Beim Anhänger können sie auseinanderliegen. Der Leitfaden nennt als Beispiel ein Fahrzeug, das in F.1 3.650 und in F.2 3.500 Kilogramm stehen hat. Welchen der beiden Werte die Fahrerlaubnis-Verordnung meint, sagt sie nicht selbst. Der Leitfaden beschreibt F.2 als den Wert, über den die Zulassungsbehörde entscheidet; im Zweifel klärt das die Behörde.
Lässt man den Anhänger niedriger eintragen, sinkt deshalb auch die Summe für die Führerscheinfrage. Ob und wie ein Anhänger mit geringerer Gesamtmasse zugelassen werden kann, ist eine Frage an Prüforganisation und Zulassungsbehörde, keine an die Fahrerlaubnis.
Hier liegt auch der Grund, warum derselbe Anhänger mit verschiedenen Gesamtmassen verkauft werden kann. Brenderup führt den 1203S mit 500 und mit 750 Kilogramm bei identischem Datenblatt. Für die Führerscheinfrage ist bei beiden Klasse B genug, weil auch 750 noch in die erste Zeile fällt.
Schlüsselzahl 96: bis 4.250 Kilogramm
§ 6a FeV erweitert die Klasse B um einen Bereich von 750 Kilogramm. Mit der Schlüsselzahl 96 dürfen Kombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit mehr als 750 Kilogramm gefahren werden, „sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3 500 kg überschreitet, aber 4 250 kg nicht übersteigt".
Anlage 9 der Verordnung führt die 96 unter den Schlüsselzahlen der Europäischen Union, mit fast demselben Wortlaut. Sie wird hinter der Klasse B eingetragen; eine eigene Klasse ist sie nicht.
Das Mindestalter beträgt nach § 6a Abs. 2 achtzehn Jahre, im Begleiteten Fahren siebzehn. Und die Schlüsselzahl gibt es nur zusammen mit der Klasse B oder danach, nie vorher.
Humbaur weist in seiner Erklärung darauf hin, dass die Schlüsselzahl 96 EU-weit gilt. Das passt zur Einordnung in Anlage 9, wo sie unter den Schlüsselzahlen der Europäischen Union steht und nicht unter den nationalen.
Was die 96 nicht ändert, ist ebenso wichtig. Sie erweitert nur die Summe von Auto und Anhänger. Die Anhängelast des Autos bleibt, wie sie in den Papieren steht, und für Tempo 100 gelten dieselben Bedingungen wie für jeden anderen Fahrer. Und sie gilt nur für Anhänger über 750 Kilogramm, denn darunter braucht es sie nicht.
Wo liegt der Nutzen? Ein Auto mit 2.500 Kilogramm und ein Anhänger mit 1.350 ergeben 3.850 Kilogramm. Mit Klasse B allein ist das zu viel, mit B96 erlaubt. Ein Auto mit 2.900 Kilogramm und derselbe Anhänger erreichen genau 4.250 und liegen an der Grenze.
Der Weg zur Schlüsselzahl 96
Die Verordnung verlangt für die 96 keine Prüfung. § 6a Abs. 3 nennt eine Fahrerschulung, deren Inhalt Anlage 7a festlegt, und Absatz 4 den Nachweis dieser Schulung beim Antrag.
- Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für ihre Erteilung erfüllt haben.
- An einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden in einer Fahrschule teilnehmen, deren Inhaber eine Fahrschulerlaubnis der Klasse BE hat.
- Davon mindestens 2,5 Stunden Theorie, unter anderem zu Fahrzeugdynamik, Kupplungsmechanismus und richtigem Beladen.
- Mindestens 3,5 Stunden praktische Übungen, auf dem Übungsplatz oder auf öffentlichen Straßen, in Gruppen von höchstens acht Teilnehmern.
- Den Nachweis nach dem Muster der Anlage 7a mit dem Antrag auf Eintragung bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.
Die Schlüsselzahl 96 setzt eine Schulung voraus und keine Prüfung. Sieben Stunden, davon 2,5 Theorie und 3,5 Praxis, so Anlage 7a der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Als Ziel nennt die Anlage „die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen" einer solchen Kombination. Die Theorie umfasst vierzehn Sachgebiete, darunter:
- Straßenverkehrsvorschriften und Vorsichtsmaßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs,
- mechanische Zusammenhänge, die für die Verkehrssicherheit wichtig sind, und Sicherheitsausrüstung der Fahrzeuge,
- Fahrzeugdynamik und Sicherheitskriterien,
- Zugfahrzeug und Anhänger mit dem Kupplungsmechanismus,
- richtiges Beladen und Sicherheitszubehör.
Die praktischen Übungen folgen Anhang V der EU-Führerscheinrichtlinie 2006/126/EG. Sie dürfen außerhalb des öffentlichen Straßenraums und auf öffentlichen Straßen stattfinden.
Für die Praxis legt Anlage 7a auch die Ausstattung fest. Für bis zu vier Teilnehmer muss während der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen. Wer schult, braucht die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE.
Was die Schulung kostet und wie lange die Behörde für die Eintragung braucht, regelt die Verordnung nicht. Dazu geben Fahrschule und Behörde Auskunft.
Klasse BE: Anhänger bis 3.500 Kilogramm
Mit BE fällt die Summenrechnung weg. § 6 FeV beschreibt die Klasse als Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger, „sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt".
Der Wortlaut schließt Sattelanhänger ein; für Pkw ist das ohne Belang. Das Auto darf also bis 3.500 Kilogramm haben, der Anhänger ebenfalls. Rechnerisch ergibt das bis zu 7.000 Kilogramm für die Kombination. Humbaur nennt genau diese Zahl in seiner Erklärung zur Fahrerlaubnis.
Das Mindestalter für BE regelt § 10 FeV gemeinsam mit B: 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren und in bestimmten Ausbildungsberufen 17, dann mit Auflagen für Fahrten im Inland.
Der Unterschied zu B96 liegt in der Bezugsgröße. B96 begrenzt die Summe von Auto und Anhänger, BE nur den Anhänger. Mit BE darf ein Auto von 3.500 Kilogramm einen Anhänger von 3.500 Kilogramm ziehen, mit B96 wäre bei 4.250 Kilogramm Schluss, der Anhänger also höchstens 750 Kilogramm schwer, und dann genügt ohnehin Klasse B.
Wer bereits eine Lkw-Fahrerlaubnis mit Anhänger hat, besitzt BE mit. § 6 Abs. 3 FeV regelt, dass CE und C1E jeweils auch zum Führen von Fahrzeugen der Klasse BE berechtigen.
Wann lohnt BE statt B96? Wenn die Kombination über 4.250 Kilogramm hinausgeht. Ein Auto mit 2.800 Kilogramm und ein Anhänger mit 2.000 ergeben 4.800, das deckt nur BE. Bei einem Anhänger mit 1.500 Kilogramm reicht B96, solange das Auto höchstens 2.750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse hat.
Zweimal 3.500: Führerschein und StVZO
Die Zahl 3.500 taucht in zwei Vorschriften auf, und sie meint dort Verschiedenes.
In § 6 FeV ist sie die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Auto und Anhänger, also ein Wert aus den Papieren. In § 42 Abs. 1 StVZO ist sie das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers hinter einem Pkw, „Achslast zuzüglich Stützlast", das „in keinem Fall mehr als 3 500 kg" betragen darf. Dort zählt die Waage.
Außerdem begrenzt § 42 Abs. 1 die Anhängelast eines Pkw auf seine eigene zulässige Gesamtmasse; Geländefahrzeuge im Sinne der europäischen Typgenehmigung dürfen das Anderthalbfache ziehen.
Dazu kommt die Anhängelast des Autos. Sie steht in den Feldern O.1 und O.2 und gilt für das, was der Anhänger samt Ladung auf die Waage bringt. Wer die Führerscheinfrage gelöst hat, muss diese Frage getrennt beantworten. Ein Auto mit 1.200 Kilogramm Anhängelast gebremst darf keinen voll beladenen 1.350-kg-Anhänger ziehen, auch wenn der Führerschein reicht. Der Ratgeber zur Anhängelast zeigt, welche Grenzen das Auto außer der Anhängelast setzt.
Der Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts beschreibt beide Felder gleich: Der Wert der Anhängelast wird aus der Übereinstimmungsbescheinigung übernommen, und wo keine Angabe vorhanden ist, steht ein Strich. Ein Strich bedeutet: keine Angabe. Eine Anhängelast lässt sich daraus nicht ablesen.
Für ungebremste Anhänger setzt § 42 Abs. 2 eine zusätzliche Grenze, die am Leergewicht des Autos hängt: Leergewicht plus 75 Kilogramm, davon die Hälfte, und nie mehr als 750. Wiegt das Auto leer 1.200 Kilogramm, ergibt das 637 Kilogramm, auch mit Klasse B und einem 750er.
Die alte Klasse 3
Als Fahrerlaubnisse alten Rechts gelten nach § 6 Abs. 6 FeV alle, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt wurden. Dazu gehören neben den grauen und rosa Papierführerscheinen auch alle Kartenführerscheine, die vor diesem Tag erteilt wurden.
Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat, besitzt unter Umständen die Klasse 3. § 6 Abs. 6 FeV lässt Fahrerlaubnisse alten Rechts im bisherigen Umfang bestehen, „wie er sich aus der Anlage 3 ergibt". Auf Antrag wird ein neuer Führerschein ausgestellt, mit den entsprechenden neuen Klassen.
Anlage 3 teilt der Klasse 3 je nach Erteilungsdatum unter anderem die Klassen B, BE, C1 und C1E zu, dazu weitere Berechtigungen. Für Anhänger heißt das: Wer die alte Klasse 3 hat, darf Anhänger bis 3.500 Kilogramm an einem Auto der Klasse B ziehen, wie mit BE.
Ähnlich liegt es bei der alten Klasse 2. Anlage 3 teilt ihr unter anderem B, BE, C1, C1E, C und CE zu, also ebenfalls einen Anhängerführerschein für Pkw.
Humbaur schreibt, Inhaber der alten Klasse 3 erhielten beim Umtausch automatisch die Klasse BE. Die Verordnung formuliert es nüchterner: Die Berechtigung besteht weiter, ein neuer Führerschein mit den neuen Klassen wird auf Antrag ausgestellt.
In der Tabelle der Anlage steht bei Klasse 3 außerdem die Schlüsselzahl 79.06. Anlage 9 erklärt sie: Fahrzeugkombinationen der Klasse BE, „sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt". Humbaur beschreibt die 79.06 in seiner Erklärung als Dokumentation des Bestandsschutzes für BE. Hinter einem Pkw ist ein Anhänger über 3.500 Kilogramm nach § 42 StVZO ohnehin ausgeschlossen; die 79.06 betrifft andere Zugfahrzeuge der Klasse B als Pkw.
Anlage 3 unterscheidet zwei Zeiträume. Teil I betrifft Fahrerlaubnisse nach der StVZO, erteilt bis zum 31. Dezember 1998, also die alten Klassen 1 bis 5. Teil II betrifft Fahrerlaubnisse nach der Fahrerlaubnis-Verordnung, erteilt zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013. Wer in diesem zweiten Zeitraum die Klasse B erhalten hat, behält B; einen Anhängerführerschein bringt sie nicht mit.
Die genaue Zuteilung hängt am Datum der Erteilung, mit Stichtagen etwa am 1. April 1980 und am 1. Januar 1989. Wer es wissen will, schaut in Anlage 3 nach der Zeile mit dem eigenen Datum oder fragt die Fahrerlaubnisbehörde.
Fünf Kombinationen durchgerechnet
Die folgenden Beispiele nehmen Anhänger aus den Vergleichen dieses Bereichs und Autos mit runden Gesamtmassen. Welche Gesamtmasse ein bestimmtes Auto hat, steht in seinem Fahrzeugschein; Modelle werden hier bewusst nicht genannt.
| Auto (zul. Gesamtmasse) | Anhänger (zul. Gesamtmasse) | Summe | Führerschein |
|---|---|---|---|
| 3.000 kg | 750 kg (ungebremster Tieflader) | 3.750 kg | B, weil der Anhänger nicht über 750 kg liegt |
| 2.100 kg | 1.300 kg (gebremster Tieflader) | 3.400 kg | B |
| 2.300 kg | 1.350 kg (gebremster Kofferanhänger) | 3.650 kg | B96 oder BE |
| 2.300 kg | 1.200 kg (gebremster Tieflader) | 3.500 kg | B, genau an der Grenze |
| 2.900 kg | 2.000 kg (Tandem) | 4.900 kg | BE |
Die erste Zeile verdient einen zweiten Blick. 3.750 Kilogramm liegen über der Grenze von 3.500, und trotzdem genügt Klasse B, weil der Anhänger nicht schwerer als 750 Kilogramm ist. Die Summenrechnung kommt bei ihm gar nicht zur Anwendung.
Die fünfte Zeile zeigt den anderen Rand. Ein Tandemanhänger mit 2.000 Kilogramm an einem schweren Auto ergibt fast fünf Tonnen. B96 endet bei 4.250, also bleibt nur BE.
Die vierte Zeile liegt genau auf der Grenze. Das ist zulässig, denn der Verordnungstext verlangt nur, dass 3.500 Kilogramm „nicht überschritten" werden; Gleichstand überschreitet nicht.
In der zweiten Zeile bleiben 100 Kilogramm Abstand zur Grenze. Sie helfen nichts, wenn später ein anderes Auto mit 2.300 Kilogramm vor denselben Anhänger gespannt wird; dann ist die Summe 3.600, und Klasse B reicht nicht mehr.
Die dritte und die vierte Zeile zeigen, wie wenig fehlen kann. Dasselbe Auto mit 2.300 Kilogramm zieht den 1.200er mit Klasse B, den 1.350er nicht.
Dasselbe Auto, zwei gebremste Anhänger aus den Vergleichen.
Auto 2.300 kg + Anhänger 1.200 kg
- Summe 3.500 kg
- Klasse B genügt
- Nutzlast des Anhängers laut Hersteller 987 kg
Auto 2.300 kg + Anhänger 1.350 kg
- Summe 3.650 kg
- B96 oder BE nötig
- Nutzlast laut Hersteller 1.125 kg
138 Kilogramm mehr Nutzlast kosten in diesem Beispiel eine Schulung. Ob sich das lohnt, hängt an der Ladung und an der Anhängelast des Autos; mit 1.200 Kilogramm Anhängelast gebremst wäre der schwerere Anhänger ohnehin nicht voll nutzbar.
Wo die Zahlen in den Papieren stehen
Für die Rechnung braucht es drei Dokumente: die Zulassungsbescheinigung Teil I des Autos, die des Anhängers und den eigenen Führerschein.
In der Zulassungsbescheinigung stehen die zulässige Gesamtmasse in F.1 und F.2, die Leermasse in G, die Anhängelast gebremst in O.1 und ungebremst in O.2, die Stützlast in Feld 13. Übernommen werden diese Werte laut Leitfaden des Kraftfahrt-Bundesamts aus der Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Ein Strich bedeutet, dass keine Angabe vorhanden ist.
Beim Anhänger sind dieselben Felder belegt, nur mit anderer Bedeutung: F.2 ist die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, G seine Leermasse, Feld 13 die Stützlast, die er laut Genehmigung aufnehmen darf. Für die Führerscheinfrage zählt beim Anhänger allein F.2.
Im Kartenführerschein sind die Klassen eingetragen und zu jeder Klasse die Schlüsselzahlen, die sie erweitern oder beschränken. Eine 96 hinter B bedeutet die Erweiterung auf 4.250 Kilogramm, eine 79.06 hinter BE die Erweiterung für Anhänger über 3.500 Kilogramm.
Wo die Rechnung aufhört
Die drei Grenzen beantworten die Frage nach der Führerscheinklasse. Sie beantworten nicht, ob eine bestimmte Kombination sicher, zulässig oder für Tempo 100 geeignet ist.
Dafür gelten andere Vorschriften. Die Anhängelast und das tatsächliche Gewicht regelt § 42 StVZO, die Stützlast § 44, die Geschwindigkeit § 3 und § 18 StVO und die Neunte Ausnahmeverordnung. Wer die Führerscheinfrage für eine Kombination mit Ja beantwortet, hat nur die erste von mehreren Prüfungen bestanden.
Keine Auskunft im Einzelfall
Auch die Frage, ob ein Anhänger zum Auto passt, gehört nicht zur Fahrerlaubnis. Kugelkopf, Steckdose, zulässige Stützlast der Anhängekupplung: All das steht in den Fahrzeugpapieren und in den Unterlagen der Anhängekupplung, nicht im Führerschein.
Wer eine Kombination vollständig prüfen will, geht in dieser Reihenfolge vor:
- Führerschein: Anhänger bis 750 kg, Summe bis 3.500 kg, bis 4.250 kg mit 96, sonst BE.
- Anhängelast des Autos: O.1 für gebremste, O.2 für ungebremste Anhänger, gegen das beladene Gewicht des Anhängers.
- Bei ungebremsten Anhängern zusätzlich die Hälfte von Leergewicht plus 75 kg nach § 42 Abs. 2 StVZO.
- Stützlast: Es zählt, ob Auto oder Anhänger weniger verträgt; nach unten setzt § 44 StVZO eine Mindeststützlast.
- Tempo 100 nur mit Eintrag und Plakette nach der Neunten Ausnahmeverordnung zur StVO.
Nur der erste Schritt hat mit dem Führerschein zu tun. Die anderen vier hängen an den Fahrzeugen.
Kosten für Schulung, Umschreibung oder Bußgelder nennt dieser Ratgeber nicht. Sie stehen nicht in der Verordnung, und sie ändern sich.
Beide Anhängerhersteller, deren Erklärungen hier zitiert sind, verweisen am Ende auf die Anhängelast in den Feldern O.1 und O.2. Die Führerscheinfrage ist bei ihnen der Anfang, nicht das Ende.
Was bleibt, ist eine Reihenfolge, die sich im Kopf behalten lässt: erst der Anhänger (750 oder mehr), dann die Summe (3.500), dann die Erweiterung (4.250). Wer diese drei Zahlen kennt und die eigenen Papiere danebenlegt, braucht für die Führerscheinfrage keine Tabelle mehr. Welche Anhänger in welcher Klasse lieferbar sind, zeigt der Vergleich, warum ein Kofferanhänger schnell über 750 Kilogramm hinauswächst.
Häufige Fragen
Welchen Anhänger darf ich mit Führerschein Klasse B ziehen?
Was ist der Unterschied zwischen B96 und BE?
Muss ich für B96 eine Prüfung ablegen?
Zählt beim Führerschein das tatsächliche Gewicht des Anhängers?
Was darf ich mit der alten Führerscheinklasse 3 ziehen?
Ab welchem Alter gibt es B96 und BE?
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- Ersterstellung: Führerscheinklassen für Pkw-Anhänger am Wortlaut von § 6, § 6a, § 10, Anlage 3, 7a und 9 FeV. Leitbefund: Alle drei Grenzen rechnen mit der zulässigen Gesamtmasse aus den Papieren; die 3.500 kg aus § 42 StVZO (tatsächliches Gewicht hinter Pkw) sind eine andere Grenze. B96 setzt eine Schulung von mindestens sieben Stunden voraus, keine Prüfung. Alte Klasse 3 nach Anlage 3 mit B, BE, C1, C1E; die von Herstellern genannte Schlüsselzahl 79.06 betrifft laut Anlage 9 BE-Kombinationen mit Anhänger über 3.500 kg.
Verwendete Quellen
- [1]§ 6 FeV — Einteilung der Fahrerlaubnisklassen · abgerufen 2026-10-04
- [2]§ 6a FeV — Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 · abgerufen 2026-10-04
- [3]FeV Anlage 7a — Fahrerschulung für die Schlüsselzahl 96 · abgerufen 2026-10-04
- [4]FeV Anlage 3 — Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts · abgerufen 2026-10-04
- [5]FeV Anlage 9 — Verwendung von Schlüsselzahlen (96, 79.06) · abgerufen 2026-10-04
- [6]§ 42 StVZO — Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht · abgerufen 2026-10-04
- [7]Kraftfahrt-Bundesamt: Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Stand Juli 2026 — Felder F.1, F.2, O.1, O.2 · abgerufen 2026-10-04
- [8]Humbaur GmbH: Fahrerlaubnis — welcher Führerschein für welchen Anhänger · abgerufen 2026-10-04