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Marktübersicht · E-Scooter

E-Scooter mit Straßenzulassung: fünf Geräte gegen das Register

Fünf lieferbare E-Scooter, jeder in der ABE-Liste des Kraftfahrt-Bundesamts nachgeschlagen. Was Angebot und amtliches Register übereinstimmend sagen — und wo sie auseinandergehen.

Erstellt am
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Das Kraftfahrt-Bundesamt führt eine Tabelle. Sie hat fünf Spalten — Nummer der Betriebserlaubnis, Genehmigungsdatum, Typbezeichnung, Handelsbezeichnung, Genehmigungsinhaber — und am 10. September 2026 hatte sie 444 Zeilen. In dieser Tabelle steht, welche Elektrokleinstfahrzeuge in Deutschland am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Dieser Vergleich beginnt deshalb nicht beim Gerät, sondern beim Dokument. Jedes der fünf Geräte wurde in dieser Liste nachgeschlagen, und jedes ließ sich finden — aber jedes auf eine andere Weise. Eines hat eine eigene Nummer, eines teilt sie sich mit einem Schwestermodell, eines hat gleich zwei, und bei einem kommt die Marke in der ganzen Tabelle nicht vor.

Was dabei herauskommt, ist eine Beobachtung, die für die Kaufentscheidung mehr trägt als jede Wattzahl: Die Betriebserlaubnis, mit der jedes Angebot wirbt, genehmigt einen Typ — nicht die Ausstattung, mit der dieser Typ verkauft wird.

Einordnung nach Einsatzprofil

Kein Gesamtsieger, sondern Zuordnung: welches Gerät zu welchem Nutzungsprofil passt.

Topentscheidung

Als einziges Gerät mit zwei mechanischen Bremsen

Segway-Ninebot MAX G3 D (Modell 051601D)

Segway-Ninebot

MAX G3 D (Modell 051601D)

Vorn und hinten je eine Doppelkolben-Scheibenbremse — das ist im Vergleich die Ausnahme, alle anderen kombinieren eine mechanische Bremse mit einer elektrischen. Dazu die größte Nennenergie des Felds mit 597 Wattstunden bei 46,8 Volt, elf Zoll schlauchlose selbstabdichtende Reifen, Doppel-Hydraulikfederung vorn und verstellbar hinten, IPX6 fürs Gehäuse und IPX7 für den Akku. Der Hersteller nennt die Reichweite zweimal mit der Bedingung dazu: 75 Kilometer bei 20 km/h, 80 Kilometer bei 15 km/h. Mit 24,6 Kilogramm ist es das zweitschwerste Gerät des Vergleichs.

Bremsen
vorn und hinten Doppelkolben-Scheibenbremse
Akku
597 Wh · 46,8 V
ABE
P541 · erteilt 31.01.2025 · Typ MAX3

Dafür

  • Einziges Gerät des Vergleichs mit zwei mechanischen Bremsen: vorn und hinten Doppelkolben-Scheibe
  • Größte Nennenergie des Felds mit 597 Wattstunden bei 46,8 Volt
  • Hersteller nennt beide Reichweiten mit der zugehörigen Geschwindigkeit und legt die Messbedingungen offen
  • Höchste Nutzlast des Vergleichs mit 130 Kilogramm, IPX6 für das Gehäuse und IPX7 für den Akku
Daten & Verfügbarkeit prüfenSegway-Ninebot MAX G3 D (Modell 051601D), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab

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Ebenfalls in der engeren Wahl

Das einzige Gerät mit Trommelbremse

Segway-Ninebot E3 Pro D (Modell 051902D)

Segway-Ninebot

E3 Pro D (Modell 051902D)

Mittelklasse

Eine Trommelbremse vorn ist im Vergleich ein Einzelfall — sie arbeitet gekapselt und damit unabhängig von Nässe und Schmutz, bremst aber anders als eine Scheibe. Hinten sitzt eine elektrische Bremse. Mit 17,9 Kilogramm und 368 Wattstunden liegt das Gerät in der Mitte des Felds, mit einer Altersempfehlung von 14 Jahren am unteren Ende. Auch hier nennt der Hersteller beide Reichweiten mit Bedingung: 47 Kilometer bei 20 km/h, 55 bei 15. Der Angebotstitel wirbt mit 800 Watt — das ist die Spitzenleistung, die Nenndauerleistung beträgt 400.

Bremsen
vorn Trommelbremse · hinten E-Bremse
Gewicht
17,9 kg · Nutzlast 100 kg
Reichweite
47 km bei 20 km/h · 55 km bei 15 km/h

Dafür

  • Einziges Gerät mit Trommelbremse vorn, gekapselt und unabhängig von Nässe
  • Hersteller nennt beide Reichweiten mit Geschwindigkeit und legt die Messbedingungen offen
  • Mit 17,9 Kilogramm deutlich leichter als die beiden großen Geräte des Vergleichs
  • Niedrigste Altersempfehlung des Felds mit vierzehn Jahren

Dagegen

  • Angebotstitel wirbt mit 800 Watt — das ist die Spitze, die Nenndauerleistung beträgt 400
  • Datenfeld führt die Reichweite in Kilometern als Akkukapazität in Amperestunden
  • Datenblatt nennt die Garantie zweimal, einmal als lebenslang und einmal als zwei Jahre
  • Niedrigste Nutzlast des Vergleichs mit hundert Kilogramm

Das größte Rad und die klarste Leistungsangabe

Xiaomi Electric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)

Xiaomi

Electric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)

Mittelklasse

Zwölf Zoll All-Terrain-Reifen sind im Vergleich die größten, und der Hersteller nennt die Motornennleistung mit 400 Watt getrennt von der Maximalleistung mit 1.000 Watt. Der Akku fasst 468 Wattstunden bei zehn Amperestunden. Bemerkenswert ist eine Angabe, die sonst niemand macht: Der Hersteller nennt eine zulässige Körpergröße von 120 bis 200 Zentimetern und ein Fahreralter von 16 bis 50 Jahren. Mit 27,3 Kilogramm ist es das schwerste Gerät des Felds; die Ladedauer von rund neun Stunden ist die längste.

Reifen
12 Zoll All-Terrain
Nennleistung
400 W (Spitze 1.000 W)
Gewicht
27,3 kg · Nutzlast 120 kg

Dafür

  • Größtes Rad des Vergleichs mit zwölf Zoll und 143 Millimetern Bodenfreiheit
  • Nenn- und Maximalleistung getrennt genannt, 400 gegen 1.000 Watt
  • Einziger Hersteller mit Angabe zur zulässigen Körpergröße und zum Fahreralter

Dagegen

  • Existiert im Register zweimal, mit zwei Nummern und zwei Typbezeichnungen
  • Reichweite von siebzig Kilometern ohne Bedingung, obwohl drei Fahrmodi genannt werden
  • Angebot spricht von doppelter Scheibenbremse, der Hersteller nur von einer vorn
  • Schwerstes Gerät des Vergleichs mit 27,3 Kilogramm und längste Ladedauer mit neun Stunden

Das leichteste Gerät und das einzige mit beiden Leistungsangaben

5th Wheel V30 Pro (Typ ES09)

5th Wheel

V30 Pro (Typ ES09)

Einsteiger

14,6 Kilogramm sind im Vergleich das niedrigste Gewicht, und der Genehmigungsinhaber nennt als einziger Nenn- und Spitzenleistung nebeneinander: 350 Watt dauerhaft, bis zu 500 Watt in der Spitze. Damit ist es zugleich das Gerät mit dem kleinsten Abstand zwischen beiden Werten. Wabenreifen machen es pannenfrei, vier Geschwindigkeitsmodi von 5 bis 20 km/h erlauben eine feinere Abstufung als bei allen anderen. Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer wird im Angebot ausdrücklich verortet — unten am Trittbrett.

Nennleistung
350 W (Spitze 500 W)
Gewicht
14,6 kg · Nutzlast 120 kg
Reifen
10 Zoll Wabenreifen, pannenfrei

Dafür

  • Leichtestes Gerät des Vergleichs mit 14,6 Kilogramm
  • Einziges Gerät, das Nenn- und Spitzenleistung nebeneinander nennt, 350 gegen 500 Watt
  • Vier Geschwindigkeitsmodi von 5 bis 20 km/h, feinste Abstufung des Felds
  • Modellnummer des Angebots ist die Typbezeichnung der Betriebserlaubnis — einziger klarer Fall
  • Blinker vorhanden und Lage der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ausdrücklich benannt

Dagegen

  • Drei verschiedene Reichweitenangaben im selben Angebot: 30, 32/40 und 25 bis 32 Kilometer
  • Weder Kapazität noch Spannung des Akkus genannt
  • Bremsen ohne Zuordnung zu Vorder- und Hinterrad
  • Schmalste Bewertungsbasis des Vergleichs mit 229 Rückmeldungen
Daten & Verfügbarkeit prüfen5th Wheel V30 Pro (Typ ES09), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab

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Vergleich auf einen Blick

Marktübersicht e-scooter mit straßenzulassung – Stand 2026-09-20
Für Direktvergleich auswählenProduktSegmentBewertungABENennleistungAkkuBremsenZum AnbieterAnbieter
Segway-Ninebot MAX G3 D (Modell 051601D)Segway-NinebotMAX G3 D (Modell 051601D)DetailsPremium
4.2(306)
P541 · erteilt 31.01.2025 · Typ MAX3500 W (Spitze 2.000 W)597 Wh · 46,8 Vvorn und hinten Doppelkolben-ScheibenbremseZum AngebotSegway-Ninebot MAX G3 D (Modell 051601D), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
Xiaomi Electric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)XiaomiElectric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)DetailsMittelklasse
4.2(282)
P639 (AXDIA) und P655 (Tekpoint) · beide 11/2025400 W (Spitze 1.000 W)468 Wh · 10 Ahvorn Scheibenbremse · hinten E-BremseZum AngebotXiaomi Electric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
Segway-Ninebot E3 Pro D (Modell 051902D)Segway-NinebotE3 Pro D (Modell 051902D)DetailsMittelklasse
4.4(267)
P561 · erteilt 21.05.2025 · Typ E3DN, mit dem E3 geteilt400 W (Spitze 800 W)368 Wh · 36 Vvorn Trommelbremse · hinten E-BremseZum AngebotSegway-Ninebot E3 Pro D (Modell 051902D), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
isinwheel S9MaxisinwheelS9MaxDetailsEinsteiger
3.9(248)
P500 · erteilt 13.03.2024 · Typ S9MAX · Inhaber X Future GmbHhöchstens 500 W (aus Norm: Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrenzt die Nenndauerleistung auf 500 Watt und schreibt als Messverfahren DIN EN 15194 oder die UNECE-Regelung Nummer 85 vor. Das Gerät trägt eine gültige Betriebserlaubnis nach dieser Verordnung, also liegt seine Nenndauerleistung innerhalb dieser Grenze. — Der Hersteller nennt 500 W einmal als Motorleistung und in seiner eigenen Vergleichstabelle als Maximalleistung. Welcher der beiden Werte die Nenndauerleistung ist, sagt er nicht.)360 Wh · 36 V / 10 Ahdrei genannt, Rad nicht zugeordnetZum Angebotisinwheel S9Max, Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab
5th Wheel V30 Pro (Typ ES09)5th WheelV30 Pro (Typ ES09)DetailsEinsteiger
4.5(229)
P435 · erteilt 22.12.2023 · Typ ES09 · zwei Marken350 W (Spitze 500 W)nicht angegeben (Herstellerangabe: Der Genehmigungsinhaber nennt im Angebot Leistung, Geschwindigkeitsmodi, Traglast, Steigfähigkeit, Reifenbauart, Blinker und das Vorhandensein eines Batteriemanagementsystems mit fünf Schutzfunktionen — Kapazität und Spannung des Akkus nennt er nicht. — Ohne Spannung und Kapazität lässt sich die Energiemenge nicht angeben. Aus der Reichweite zurückzurechnen verbietet sich, weil deren Bedingungen ebenfalls fehlen.)Scheibenbremse und E-Bremse, Rad nicht zugeordnetZum Angebot5th Wheel V30 Pro (Typ ES09), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab

Zwei oder drei direkt vergleichen: Modelle in der ersten Spalte ankreuzen — darunter erscheinen nur diese Modelle mit allen Kennwerten nebeneinander.

errechnet aus anderen Angaben desselben Herstellers zu diesem ModellHerstellerangabe, wo keine Zahl veröffentlicht ist

Rechenweg und Einschränkung stehen an jedem Wert; das Verfahren ist in der Methodik beschrieben. Errechnete Werte sind keine Herstellerangaben.

Werbelinks zu amazon.de. Bewertungen stammen aus verifizierten Käuferbewertungen und öffentlichen Quellen; die Quellenangabe steht bei jedem Produkt im Detailblock. Keine Preisangaben – Preise schwanken in diesen Produktgruppen erheblich.

Die Modelle im Einzelnen

Jedes Modell aus der Tabelle mit den entscheidungskritischen Kennwerten, Stärken, Schwächen und der Frage, für wen es die richtige Wahl ist.

Segway-Ninebot

MAX G3 D (Modell 051601D)

Das einzige Gerät des Vergleichs mit zwei mechanischen Bremsen und der größten Nennenergie.

Kaufentscheidung

Das Gerät mit der größten Nennenergie und den einzigen zwei mechanischen Bremsen des Vergleichs. Im Register steht es als P541, erteilt am 31. Januar 2025 unter der Typbezeichnung MAX3. Sein Schwestermodell mit dem Zusatz Pro trägt eine eigene, deutlich neuere Nummer: P730 vom 27. August 2026, Typ MAX3P — eine von fünf Betriebserlaubnissen, die nach dem Stichtag des 1. April 2026 erteilt wurden. Der Hersteller nennt 500 Watt Nenn- und 2.000 Watt Spitzenleistung, 597 Wattstunden bei 46,8 Volt, elf Zoll schlauchlose selbstabdichtende Reifen, eine Nutzlast von 130 Kilogramm und eine Ladezeit von 3,5 Stunden einzeln oder 2,5 Stunden mit zwei Ladegeräten. Die Reichweite gibt er zweimal an, jeweils mit der Geschwindigkeit dazu. Das Angebot führt im Feld für die Akkukapazität den Wert achtzig Amperestunden — das ist die Reichweite in Kilometern, die tatsächliche Kapazität liegt bei knapp dreizehn.
Betriebserlaubnis
P541 · erteilt 31.01.2025 · Typ MAX3
Nenndauerleistung
500 W (Spitze 2.000 W)
Bremsen
vorn und hinten Doppelkolben-Scheibenbremse

Dafür

  • Einziges Gerät des Vergleichs mit zwei mechanischen Bremsen: vorn und hinten Doppelkolben-Scheibe
  • Größte Nennenergie des Felds mit 597 Wattstunden bei 46,8 Volt
  • Hersteller nennt beide Reichweiten mit der zugehörigen Geschwindigkeit und legt die Messbedingungen offen
  • Höchste Nutzlast des Vergleichs mit 130 Kilogramm, IPX6 für das Gehäuse und IPX7 für den Akku

Dagegen

  • Datenfeld führt die Reichweite in Kilometern als Akkukapazität in Amperestunden
  • Maßfeld nennt Dezimeter als Meter und dazu den gefalteten statt des aufgerichteten Zustands
  • Mit 24,6 Kilogramm das zweitschwerste Gerät des Vergleichs

Xiaomi

Electric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)

Das Gerät mit dem größten Rad und der einzigen Herstellerangabe zur zulässigen Körpergröße.

Kaufentscheidung

Das schwerste Gerät des Vergleichs mit dem größten Rad. Im Register existiert es zweimal: als P639 unter der Typbezeichnung DDHBC13XB, beantragt von AXDIA International, und als P655 unter DDHBC14XB, beantragt von Tekpoint. Hersteller ist in beiden Fällen derselbe. Für die ganze Baureihe führt die Liste zehn Betriebserlaubnisse — je zwei für jedes der fünf Modelle. Technisch nennt der Hersteller 400 Watt Nenn- und 1.000 Watt Maximalleistung, einen Akku mit 468 Wattstunden, zwölf Zoll All-Terrain-Reifen, 143 Millimeter Bodenfreiheit, 22 Prozent Steigfähigkeit und eine Ladedauer von rund neun Stunden. Die Bremsen bezeichnet er als Scheibenbremse vorn und elektrische Bremse hinten — das Angebot spricht an derselben Stelle von einer doppelten Scheibenbremse. Die Reichweite von siebzig Kilometern steht ohne Bedingung da, obwohl das Gerät drei Geschwindigkeitsmodi hat.
Betriebserlaubnis
P639 (AXDIA) und P655 (Tekpoint) · beide 11/2025
Nenndauerleistung
400 W (Spitze 1.000 W)
Bremsen
vorn Scheibenbremse · hinten E-Bremse

Dafür

  • Größtes Rad des Vergleichs mit zwölf Zoll und 143 Millimetern Bodenfreiheit
  • Nenn- und Maximalleistung getrennt genannt, 400 gegen 1.000 Watt
  • Einziger Hersteller mit Angabe zur zulässigen Körpergröße und zum Fahreralter

Dagegen

  • Existiert im Register zweimal, mit zwei Nummern und zwei Typbezeichnungen
  • Reichweite von siebzig Kilometern ohne Bedingung, obwohl drei Fahrmodi genannt werden
  • Angebot spricht von doppelter Scheibenbremse, der Hersteller nur von einer vorn
  • Schwerstes Gerät des Vergleichs mit 27,3 Kilogramm und längste Ladedauer mit neun Stunden

Segway-Ninebot

E3 Pro D (Modell 051902D)

Das einzige Gerät des Vergleichs mit Trommelbremse und der niedrigsten Altersempfehlung.

Kaufentscheidung

Das einzige Gerät des Vergleichs mit einer Trommelbremse und zugleich das mit der niedrigsten Altersempfehlung. Im Register steht es als P561, erteilt am 21. Mai 2025 unter der Typbezeichnung E3DN — und die Handelsbezeichnung führt zwei Namen: E3 und E3 Pro. Zwei Geräte teilen sich hier eine Betriebserlaubnis, während derselbe Hersteller bei seiner größeren Baureihe für Basis und Pro zwei getrennte Nummern führt. Technisch: 400 Watt Nennleistung, 800 Watt Spitze, 368 Wattstunden bei 36 Volt, zehn Zoll schlauchlos, Elastomerfederung vorn und hinten, 100 Kilogramm Nutzlast, 17,9 Kilogramm Eigengewicht, Ladezeit rund sieben Stunden. Auch hier führt das Angebotsfeld für die Akkukapazität die Reichweite in Kilometern. Und das Datenblatt nennt die Garantie zweimal — einmal als lebenslang, einmal als zwei Jahre.
Betriebserlaubnis
P561 · erteilt 21.05.2025 · Typ E3DN, mit dem E3 geteilt
Nenndauerleistung
400 W (Spitze 800 W)
Bremsen
vorn Trommelbremse · hinten E-Bremse

Dafür

  • Einziges Gerät mit Trommelbremse vorn, gekapselt und unabhängig von Nässe
  • Hersteller nennt beide Reichweiten mit Geschwindigkeit und legt die Messbedingungen offen
  • Mit 17,9 Kilogramm deutlich leichter als die beiden großen Geräte des Vergleichs
  • Niedrigste Altersempfehlung des Felds mit vierzehn Jahren

Dagegen

  • Angebotstitel wirbt mit 800 Watt — das ist die Spitze, die Nenndauerleistung beträgt 400
  • Datenfeld führt die Reichweite in Kilometern als Akkukapazität in Amperestunden
  • Datenblatt nennt die Garantie zweimal, einmal als lebenslang und einmal als zwei Jahre
  • Niedrigste Nutzlast des Vergleichs mit hundert Kilogramm
isinwheel S9Max
Daten & Verfügbarkeit prüfenisinwheel S9Max, Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab

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isinwheel

S9Max

Das Gerät, dessen Marke im amtlichen Register nicht vorkommt und das drei Bremsen ohne Radzuordnung nennt.

Kaufentscheidung

Das Gerät, dessen Marke im gesamten Register nicht vorkommt. Auffindbar ist es über die Typbezeichnung S9MAX und über den Genehmigungsinhaber, den das Angebot im Herstellerfeld nennt: X Future GmbH, ABE P500 vom 13. März 2024, gefertigt von einem Zulieferer in Wuyi. Derselbe Genehmigungsinhaber hält elf Betriebserlaubnisse, bei sieben davon steht als Handelsbezeichnung bis heute „zum Genehmigungszeitpunkt unbekannt". Das Datenblatt nennt 500 Watt Motorleistung, in der herstellereigenen Vergleichstabelle dieselben 500 Watt als Maximalleistung — die Nenndauerleistung nennt es nirgends. Beim Bremssystem führt es drei Einträge nebeneinander, ordnet aber keinen einem Rad zu, und gibt als Laufwerkstyp Vorderradantrieb an. Der Reifen heißt in der einen Tabelle Wabenreifen und hat in der anderen 2,5 bar Luftdruck. Mit 3,9 Sternen die schwächste Note des Vergleichs.
Betriebserlaubnis
P500 · erteilt 13.03.2024 · Typ S9MAX · Inhaber X Future GmbH
Nenndauerleistung
höchstens 500 W (aus Norm: Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrenzt die Nenndauerleistung auf 500 Watt und schreibt als Messverfahren DIN EN 15194 oder die UNECE-Regelung Nummer 85 vor. Das Gerät trägt eine gültige Betriebserlaubnis nach dieser Verordnung, also liegt seine Nenndauerleistung innerhalb dieser Grenze. — Der Hersteller nennt 500 W einmal als Motorleistung und in seiner eigenen Vergleichstabelle als Maximalleistung. Welcher der beiden Werte die Nenndauerleistung ist, sagt er nicht.)
Bremsen
drei genannt, Rad nicht zugeordnet

Dafür

  • Zweitleichtestes Gerät des Vergleichs mit fünfzehn Kilogramm
  • Doppelfederung vorn und hinten bei einem Gerät dieser Klasse
  • Datenblatt nennt Reifendruck, Lenkergriffe, Rücklichtverhalten und Kennzeichenhalter im Detail

Dagegen

  • Die Marke kommt in der gesamten ABE-Liste nicht vor, auffindbar nur über Typ und Genehmigungsinhaber
  • Nenndauerleistung nirgends bezeichnet: dieselbe Zahl heißt einmal Motorleistung und einmal Maximalleistung
  • Drei Bremsen genannt, keine einem Rad zugeordnet — bei angegebenem Vorderradantrieb
  • Reifen heißt in einer Tabelle Wabenreifen und hat in der anderen 2,5 bar Luftdruck
  • Schwächste Note des Vergleichs mit 3,9 Sternen
5th Wheel V30 Pro (Typ ES09)
Daten & Verfügbarkeit prüfen5th Wheel V30 Pro (Typ ES09), Werbelink, öffnet amazon.de in einem neuen Tab

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5th Wheel

V30 Pro (Typ ES09)

Das leichteste Gerät und das einzige, das Nenn- und Spitzenleistung nebeneinander nennt.

Kaufentscheidung

Der einzige Fall im Vergleich, in dem sich Angebot und Register ohne Umweg decken: Die Modellnummer im Datenfeld lautet ES09, und genau so heißt die Typbezeichnung der Betriebserlaubnis P435 vom 22. Dezember 2023. Dieselbe Erlaubnis trägt zwei Handelsbezeichnungen, INVANTI und 5TH WHEEL; Genehmigungsinhaber ist ein deutscher Importeur, Hersteller ein Betrieb in Peking. Als einziges Gerät nennt der Anbieter Nenn- und Spitzenleistung nebeneinander, 350 und 500 Watt, und als einziges verortet er die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Vier Geschwindigkeitsmodi, Wabenreifen, Blinker, 14,6 Kilogramm. Dem stehen drei Reichweitenangaben in einem einzigen Angebot gegenüber — 30 Kilometer im Datenfeld, 32 oder 40 im Titel, 25 bis 32 im Fließtext. Kapazität und Spannung des Akkus nennt der Anbieter nicht.
Betriebserlaubnis
P435 · erteilt 22.12.2023 · Typ ES09 · zwei Marken
Nenndauerleistung
350 W (Spitze 500 W)
Bremsen
Scheibenbremse und E-Bremse, Rad nicht zugeordnet

Dafür

  • Leichtestes Gerät des Vergleichs mit 14,6 Kilogramm
  • Einziges Gerät, das Nenn- und Spitzenleistung nebeneinander nennt, 350 gegen 500 Watt
  • Vier Geschwindigkeitsmodi von 5 bis 20 km/h, feinste Abstufung des Felds
  • Modellnummer des Angebots ist die Typbezeichnung der Betriebserlaubnis — einziger klarer Fall
  • Blinker vorhanden und Lage der Fahrzeug-Identifizierungsnummer ausdrücklich benannt

Dagegen

  • Drei verschiedene Reichweitenangaben im selben Angebot: 30, 32/40 und 25 bis 32 Kilometer
  • Weder Kapazität noch Spannung des Akkus genannt
  • Bremsen ohne Zuordnung zu Vorder- und Hinterrad
  • Schmalste Bewertungsbasis des Vergleichs mit 229 Rückmeldungen

Technische Daten im Detail

Entscheidungskritische Kennwerte sind markiert. Bei planvollen Anschaffungen fällt die Entscheidung an dieser Tabelle, nicht an der Produktbeschreibung.

Tabelle seitlich scrollbar

KennwertSegway-Ninebot MAX G3 D (Modell 051601D)Segway-NinebotMAX G3 D (Modell 051601D)Xiaomi Electric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)XiaomiElectric Scooter 6 Pro (BHR08QUDE)Segway-Ninebot E3 Pro D (Modell 051902D)Segway-NinebotE3 Pro D (Modell 051902D)isinwheel S9MaxisinwheelS9Max5th Wheel V30 Pro (Typ ES09)5th WheelV30 Pro (Typ ES09)
Datenlageveröffentlichte Kennwerte8 von 88 von 88 von 86 von 86 von 8
EntscheidungskritischAn diesen Werten hängt die Kaufentscheidung
BetriebserlaubnisNummer und Genehmigungsdatum aus der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts. Das Datum entscheidet, unter welchem Baustand das Fahrzeug genehmigt wurde; die Nummer steht auf dem Fabrikschild.P541 · erteilt 31.01.2025 · Typ MAX3P639 (AXDIA) und P655 (Tekpoint) · beide 11/2025P561 · erteilt 21.05.2025 · Typ E3DN, mit dem E3 geteiltP500 · erteilt 13.03.2024 · Typ S9MAX · Inhaber X Future GmbHP435 · erteilt 22.12.2023 · Typ ES09 · zwei Marken
NenndauerleistungDie Verordnung begrenzt sie auf 500 Watt. Vier der fünf Geräte tragen irgendwo eine höhere Zahl — das sind Spitzenwerte, die hier in Klammern stehen.500 W (Spitze 2.000 W)400 W (Spitze 1.000 W)400 W (Spitze 800 W)höchstens 500 W (aus Norm: Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 3 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung begrenzt die Nenndauerleistung auf 500 Watt und schreibt als Messverfahren DIN EN 15194 oder die UNECE-Regelung Nummer 85 vor. Das Gerät trägt eine gültige Betriebserlaubnis nach dieser Verordnung, also liegt seine Nenndauerleistung innerhalb dieser Grenze. — Der Hersteller nennt 500 W einmal als Motorleistung und in seiner eigenen Vergleichstabelle als Maximalleistung. Welcher der beiden Werte die Nenndauerleistung ist, sagt er nicht.)350 W (Spitze 500 W)
BremsenDie Verordnung verlangt zwei unabhängige Bremsen und für mehrachsige Fahrzeuge eine getrennte Vorder- und Hinterradbremse. Zwei Hersteller nennen Bauarten, ohne sie einem Rad zuzuordnen.vorn und hinten Doppelkolben-Scheibenbremsevorn Scheibenbremse · hinten E-Bremsevorn Trommelbremse · hinten E-Bremsedrei genannt, Rad nicht zugeordnetScheibenbremse und E-Bremse, Rad nicht zugeordnet
Weitere KennwerteZur Einordnung, selten allein ausschlaggebend
Akku597 Wh · 46,8 V468 Wh · 10 Ah368 Wh · 36 V360 Wh · 36 V / 10 Ahnicht angegeben (Herstellerangabe: Der Genehmigungsinhaber nennt im Angebot Leistung, Geschwindigkeitsmodi, Traglast, Steigfähigkeit, Reifenbauart, Blinker und das Vorhandensein eines Batteriemanagementsystems mit fünf Schutzfunktionen — Kapazität und Spannung des Akkus nennt er nicht. — Ohne Spannung und Kapazität lässt sich die Energiemenge nicht angeben. Aus der Reichweite zurückzurechnen verbietet sich, weil deren Bedingungen ebenfalls fehlen.)
Reichweite75 km bei 20 km/h · 80 km bei 15 km/h70 km, Bedingung nicht angegeben47 km bei 20 km/h · 55 km bei 15 km/h40 km, Bedingung nicht angegebendrei Angaben im selben Angebot: 30, 32/40 und 25–32 km
Reifen11 Zoll schlauchlos, selbstabdichtend12 Zoll All-Terrain10 Zoll schlauchlos10 Zoll · 2,5 bar Reifendruck10 Zoll Wabenreifen, pannenfrei
Gewicht und Nutzlast24,6 kg · Nutzlast 130 kg27,3 kg · Nutzlast 120 kg17,9 kg · Nutzlast 100 kg15 kg · Nutzlast 120 kg14,6 kg · Nutzlast 120 kg
SchutzartIPX6 Gehäuse · IPX7 AkkuIPX5IPX5 Gehäuse · IPX7 Akkunicht angegeben (Herstellerangabe: Das Datenblatt des Herstellers führt Reifendruck, Bremssystem, Lenkergriffe, Scheinwerfertyp, Rücklicht, Reflektoren, Klingel und Schutzbleche auf, nennt aber keine IP-Schutzart. Die Angaben der drei Wettbewerber werden nicht übertragen. — Drei der fünf Geräte des Vergleichs nennen eine Schutzart, sie reicht dort von IPX5 bis IPX6 für das Gehäuse.)nicht angegeben (Herstellerangabe: Weder das Angebot noch die Datenfelder nennen eine IP-Schutzart. Genannt werden stattdessen Blinker, vordere und hintere Beleuchtung, ein blinkendes Bremsrücklicht und die Lage der Fahrzeug-Identifizierungsnummer am Trittbrett. — Die drei Geräte des Vergleichs mit Angabe nennen IPX5 oder IPX6 für das Gehäuse.)

errechnet aus anderen Angaben desselben Herstellers zu diesem ModellHerstellerangabe, wo keine Zahl veröffentlicht ist

Rechenweg und Einschränkung stehen an jedem Wert; das Verfahren ist in der Methodik beschrieben. Errechnete Werte sind keine Herstellerangaben.

Angaben nach Herstellerdatenblatt, Stand siehe Datenstand oben.

Was sich vor der Bestellung klären lässt

Die Nummer auf dem Fabrikschild
lässt sich nachschlagen
Genehmigte Fahrzeuge tragen ein Fabrikschild mit Hersteller, Typ und der Nummer der Betriebserlaubnis. Diese Nummer steht in der öffentlichen Liste des Kraftfahrt-Bundesamts. Wer sie vor dem Kauf beim Anbieter erfragt, kann dort nachsehen, was genehmigt wurde.
Welche Wattzahl gemeint ist
Nenndauer oder Spitze
Die Verordnung begrenzt die Nenndauerleistung auf 500 Watt. Vier der fünf Geräte tragen irgendwo eine Zahl darüber — das sind Spitzenwerte. Wo nur eine Zahl dasteht, ist die Frage berechtigt, welche der beiden gemeint ist.
Welche Bremse an welchem Rad sitzt
bei zwei Geräten offen
Drei Hersteller ordnen ihre Bremsen ausdrücklich Vorder- und Hinterrad zu. Zwei nennen Bremsbauarten, ohne zu sagen, wo sie sitzen. Da die Verordnung für mehrachsige Fahrzeuge eine unabhängige Vorderrad- und Hinterradbremse verlangt, ist das die Angabe, auf die es ankommt.
Unter welcher Bedingung die Reichweite gilt
bei zwei Geräten genannt
Ein Hersteller nennt Fahrergewicht, Temperatur, Wind, Luftdruck, Untergrund und Fahrmodus. Die übrigen nennen eine Zahl. Wer weiß, worauf sich eine Angabe stützt, kann sie auf die eigene Strecke beziehen.
Was das Gerät wiegt
14,6 bis 27,3 Kilogramm
Die Verordnung erlaubt bis zu 55 Kilogramm, alle fünf liegen weit darunter. Entscheidend ist die Spanne innerhalb des Felds: Zwischen dem leichtesten und dem schwersten Gerät liegen 12,7 Kilogramm — spürbar bei jeder Treppe und jedem Bahnsteig.

Eine Zeile in einer Tabelle des Bundesamts

Wer einen E-Scooter kauft, kauft ein Fahrzeug. Das ist kein Wortspiel, sondern der Grund, warum dieser Vergleich anders aufgebaut ist als andere: Ohne Betriebserlaubnis ist das Gerät kein Verkehrsmittel, sondern ein Gegenstand fürs Privatgelände.

Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt diese Erlaubnis auf Antrag des Herstellers und veröffentlicht sie in einer Tabelle. Jede Zeile nennt eine Nummer, ein Datum, eine Typbezeichnung, eine oder mehrere Handelsbezeichnungen und den Genehmigungsinhaber. Am Gerät selbst findet sich dieselbe Information auf einem Fabrikschild.

444erteilte Betriebserlaubnisse

Von 133 verschiedenen Genehmigungsinhabern. 69 dieser Erlaubnisse tragen mehr als eine Handelsbezeichnung, eine trägt acht. Bei 93 stand zum Zeitpunkt der Genehmigung nicht fest, unter welchem Namen das Fahrzeug verkauft werden würde.Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Liste der nach der eKFV erteilten ABE, Stand 10.09.2026

Diese Tabelle ist für einen Vergleich von Kaufangeboten eine ungewöhnlich gute Quelle. Sie stammt nicht vom Anbieter, sie ist vollständig, sie wird fortgeschrieben, und sie lässt sich Zeile für Zeile gegen das halten, was in einem Angebot steht.

Genau das ist die Arbeitsweise dieses Vergleichs. Er nimmt für jedes Gerät die Herstellerangaben, die Angaben aus dem Kaufangebot und die Zeile aus dem Register und legt sie nebeneinander. Wo alle drei übereinstimmen, ist die Sache klar. Wo sie auseinandergehen, wird das benannt — ohne zu behaupten, welche Quelle recht hat, wenn sich das nicht entscheiden lässt.

Was in der Liste steht — und was nicht

Die Liste sagt, dass ein Typ genehmigt wurde. Sie sagt nicht, wie dieser Typ ausgestattet ist.

Das klingt nach einer Feinheit und ist eine der wichtigsten Auskünfte der ganzen Warengruppe. In der Tabelle stehen keine Wattzahlen, keine Akkugrößen, keine Reichweiten, keine Reifen und keine Bremsbauarten. Sie enthält eine Nummer, ein Datum und Namen.

Wie weit das trägt, zeigt ein Eintrag außerhalb dieses Vergleichs: Eine einzige Betriebserlaubnis deckt dort sieben Handelsbezeichnungen ab, die sich in der Akkukapazität unterscheiden — die Zahlen im Produktnamen bezeichnen Wattstunden und gehen um den Faktor 1,7 auseinander. Genehmigt wurde einmal.

Eine Betriebserlaubnis ist eine Aussage über die Bauart, nicht über die Ausstattung. Wer wissen will, was ein bestimmtes Gerät kann, muss ins Datenblatt sehen — die ABE-Nummer beantwortet eine andere Frage.

Das hat eine praktische Kehrseite, die für die Suche hilfreich ist. Wer in der Liste einen Typ findet, findet dort auch alle Handelsnamen, unter denen dieser Typ verkauft wird. Bei einem der Einträge außerhalb dieses Vergleichs stehen vier Marken nebeneinander — dasselbe Gerät, vier Etiketten. Wer eine dieser Marken kennt, kennt damit auch die anderen drei.

Die fünf Geräte und ihre Nummern

Alle fünf Geräte dieses Vergleichs ließen sich in der Liste finden. Über der im Projekt geltenden Schwelle von zweihundert Bewertungen liegen auf der ausgewerteten Verkaufsplattform zwölf Geräte, verteilt auf vier Marken — acht davon von einem einzigen Anbieter. Diese fünf sind daraus nach Markenbreite und Segmentspreizung gewählt.

Zwei Geräte derselben Marke sind dabei kein Zugeständnis an die schmale Auswahl, sondern der interessanteste Teil: Sie zeigen zwei verschiedene Bremskonzepte desselben Herstellers und zwei verschiedene Antworten auf die Frage, ob ein Modellzusatz einen eigenen Typ begründet.

Die Genehmigungsdaten reichen vom 22. Dezember 2023 bis zum 19. November 2025. Alle fünf liegen damit vor einem Stichtag, auf den dieser Cluster an anderer Stelle ausführlich eingeht — dem 1. April 2026.

Zur Einordnung der Bewertungsstände: Sie reichen von 229 bis 306 Rückmeldungen und von 3,9 bis 4,5 Sternen. Das ist für diese Warengruppe eine ungewöhnlich enge Spanne — bei den übrigen Angeboten der ersten Ergebnisseiten lagen dreizehn von zweiundzwanzig gesichteten Treffern unter hundert Bewertungen, sechs davon im einstelligen Bereich. Wer breite Rückmeldung sucht, hat hier wenig Auswahl.

Alle fünf Bewertungsstände wurden am selben Tag einzeln auf der jeweiligen Produktseite abgelesen, nicht aus einer Ergebnisliste übernommen. Die Kaufbox führte bei allen fünf Neuware. Bei zwei Geräten war der Bestand zu diesem Zeitpunkt einstellig.

Wenn „Pro" ein eigener Typ ist — und wenn nicht

Derselbe Hersteller beantwortet dieselbe Frage bei zwei Baureihen verschieden, und beide Antworten stehen in der Liste.

Bei der größeren Baureihe trägt das Basisgerät die Betriebserlaubnis P541 vom 31. Januar 2025 unter der Typbezeichnung MAX3. Das Gerät mit dem Zusatz Pro hat eine eigene Nummer: P730 vom 27. August 2026, Typbezeichnung MAX3P. Zwei Typen, zwei Erlaubnisse, zwei Genehmigungsdaten mit anderthalb Jahren Abstand.

Bei der kleineren Baureihe ist es umgekehrt. Die Betriebserlaubnis P561 vom 21. Mai 2025 trägt die Typbezeichnung E3DN — und in der Spalte Handelsbezeichnung stehen zwei Namen nebeneinander: einmal mit Pro, einmal ohne. Ein Typ, zwei Geräte, eine Erlaubnis.

Für den Käufer bedeutet das: Ob zwei Geräte mit ähnlichem Namen technisch dasselbe sind, lässt sich aus dem Namen nicht ableiten — und aus der Erlaubnis nur dann, wenn man nachsieht, welche Namen sie führt.

Im vorliegenden Fall ist der Unterschied beträchtlich. Die beiden Geräte der größeren Baureihe liegen rechtlich anderthalb Jahre auseinander, und das jüngere gehört zu den wenigen, deren Genehmigung nach der Änderung der Verordnung erteilt wurde. Die beiden Geräte der kleineren Baureihe teilen sich dagegen eine Erlaubnis — für die Bauvorschriften gilt bei beiden derselbe Stand.

Zehn Erlaubnisse, fünf Modelle — und eine Marke, die fehlt

Beim dritten Gerät des Vergleichs wird es noch eigenartiger. Es existiert in der Liste zweimal.

Die Baureihe umfasst fünf Modelle. Für sie führt das Register zehn Betriebserlaubnisse, jeweils zwei je Modell, mit zwei verschiedenen Typbezeichnungen und zwei verschiedenen Genehmigungsinhabern — beides deutsche Importeure. Der in der Liste genannte Hersteller ist in allen zehn Fällen derselbe.

10 zu 5Betriebserlaubnisse je Modell einer Baureihe

Zwei Importeure haben dieselben fünf Modelle unabhängig voneinander genehmigen lassen. Welche der beiden Nummern auf dem Fabrikschild eines bestimmten Exemplars steht, hängt davon ab, über welchen Weg es nach Deutschland kam.Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Einträge P631 bis P657, erteilt November und Dezember 2025

Das Angebot nennt keine der beiden Nummern. Es nennt eine Modellnummer des Herstellers, und die taucht in der Liste nicht auf. Wer prüfen will, was genehmigt wurde, braucht das Fabrikschild am Gerät.

Beim vierten Gerät war die Zuordnung am schwierigsten. Sucht man dessen Marke in der Liste, findet man nichts — nicht einen einzigen der 444 Einträge. Auffindbar ist es über zwei Umwege: über die Typbezeichnung, die dem Modellnamen entspricht, und über das Datenfeld für den Hersteller im Angebot. Das nennt nicht die Marke, sondern eine deutsche Gesellschaft — und die ist Inhaberin der Betriebserlaubnis P500 vom 13. März 2024.

Dieselbe Gesellschaft hält elf Betriebserlaubnisse. Bei sieben davon steht in der Spalte Handelsbezeichnung bis heute „zum Genehmigungszeitpunkt unbekannt" — also auch Monate oder Jahre nach der Erteilung. Einer dieser sieben Einträge trägt das Datum 31. März 2026, den letzten Tag vor dem Stichtag.

Das ist kein Vorwurf an den Anbieter; die Liste führt die Angaben, die zum Zeitpunkt der Genehmigung vorlagen. Es ist eine Feststellung darüber, wie schwer sich ein Gerät zuordnen lässt, dessen Marke erst nach der Genehmigung entsteht.

Das vierte Gerät war der schwierigste Fall. Sucht man die Marke in der Liste, findet man nichts — nicht einen einzigen der 444 Einträge.

Auffindbar ist es über zwei andere Wege. Der erste ist die Typbezeichnung: Sie entspricht dem Modellnamen und steht in der Liste. Der zweite ist das Datenfeld „Hersteller" im Angebot, das nicht die Marke nennt, sondern eine deutsche Gesellschaft — und die ist Genehmigungsinhaberin der Erlaubnis P500 vom 13. März 2024.

Dieselbe Gesellschaft hält elf Betriebserlaubnisse. Bei sieben davon steht in der Spalte Handelsbezeichnung bis heute „zum Genehmigungszeitpunkt unbekannt" — also auch Monate oder Jahre nach der Erteilung. Einer dieser sieben Einträge trägt das Datum 31. März 2026.

Das ist kein Vorwurf an den Anbieter; die Liste führt die Angaben, die zum Zeitpunkt der Genehmigung vorlagen. Es ist eine Feststellung darüber, wie schwer sich ein Gerät zuordnen lässt, dessen Marke erst nach der Genehmigung entsteht.

Die Wattzahl, auf die es ankommt

Die Verordnung nennt eine Obergrenze für die Nenndauerleistung. Vier der fünf Geräte tragen irgendwo eine Zahl, die darüber liegt — und in keinem Fall ist das die Zahl, die zählt.

Die Spanne zwischen beiden Werten ist erheblich und in jedem Fall anders. Beim größten Gerät steht die Nenndauerleistung zur Spitzenleistung wie eins zu vier, beim leichtesten wie eins zu 1,4. Zwei Geräte liegen dazwischen.

350 bis 500 WNenndauerleistung der vier Geräte, die sie nennen

Die zugehörigen Spitzenwerte reichen von 500 bis 2.000 Watt. Ein Angebotstitel dieses Vergleichs nennt 800 Watt und wirbt im selben Satz mit der Straßenzulassung — die Nenndauerleistung desselben Geräts beträgt 400 Watt.Quelle: Herstellerangaben der vier Anbieter, abgerufen am 20.09.2026

Das fünfte Gerät bezeichnet die Art seiner Angabe nicht. Auf der Produktseite steht die Zahl als Motorleistung, in der herstellereigenen Vergleichstabelle dieselbe Zahl als Maximalleistung. Bei anderen Modellen derselben Seite unterscheidet der Hersteller sehr wohl zwischen beidem.

Warum die Unterscheidung überhaupt zählt, liegt an der Bauart des Motors. Ein Elektromotor kann kurzzeitig weit mehr abgeben, als er dauerhaft verträgt — beim Anfahren und am Berg nützt das, für die Einstufung des Fahrzeugs ist es ohne Belang. Die Verordnung greift deshalb die Dauerleistung heraus und schreibt für ihre Messung ein Verfahren vor.

Für den Vergleich zweier Angebote heißt das: Eine höhere Wattzahl im Titel sagt nicht, dass ein Gerät stärker ist. Sie kann bedeuten, dass ein Anbieter die Spitze nennt und der andere die Dauerleistung. Erst wenn beide Zahlen dastehen, lassen sich zwei Geräte gegeneinander halten — und das tut in diesem Vergleich genau ein Anbieter.

Die Akkuzahl, die keine ist

Zwei Geräte desselben Herstellers führen im Datenfeld für die Akkukapazität einen Wert in Amperestunden, der keine Kapazität ist.

Beim größeren steht dort achtzig — das ist die maximale Reichweite in Kilometern. Die tatsächliche Kapazität beträgt knapp dreizehn Amperestunden, der Hersteller nennt sie in Wattstunden. Beim kleineren steht fünfundfünfzig, ebenfalls die Reichweite, bei gut zehn Amperestunden tatsächlicher Kapazität.

Der Fehler ist reproduzierbar und derselbe: Die Zahl stimmt, die Einheit nicht. Wer im Datenfeld nachsieht, liest eine Kapazität, die um den Faktor sechs danebenliegt.

Beim fünften Gerät ist das Feld leer. Der Genehmigungsinhaber nennt Leistung, Geschwindigkeitsmodi, Traglast, Steigfähigkeit, Reifenbauart, Blinker und ein Batteriemanagementsystem mit fünf Schutzfunktionen — Kapazität und Spannung des Akkus nennt er nicht. Aus der Reichweite zurückzurechnen verbietet sich, weil auch deren Bedingungen fehlen.

Der Vergleich der vier vorhandenen Angaben ergibt eine Spanne von 360 bis 597 Wattstunden, also den Faktor 1,7. Das ist derselbe Faktor, der bei einem Eintrag des Registers zwischen der kleinsten und der größten Ausführung einer Typgenehmigung liegt — was noch einmal zeigt, dass die Erlaubnis über den Akku nichts aussagt.

Wie weit die Geräte kommen — und unter welchen Bedingungen

Ein Hersteller des Vergleichs legt offen, wie er seine Reichweite misst. Die übrigen nennen eine Zahl.

Die offengelegten Bedingungen lauten: vollständig geladene neue Batterie, eine Last von 75 ± 5 Kilogramm, eine Umgebungstemperatur von 25 ± 5 Grad, eine Windgeschwindigkeit von höchstens drei Metern je Sekunde, ein Luftdruck zwischen 86 und 106 Kilopascal, eine ebene asphaltierte Fläche, Sportmodus bis zur Entladung. Dazu der Hinweis, dass Last, Temperatur, Straßenzustand, Geschwindigkeit, Reifenluftdruck und Fahrgewohnheiten das Ergebnis verändern.

Derselbe Hersteller nennt außerdem für beide seiner Geräte zwei Reichweiten mit der jeweiligen Geschwindigkeit: eine bei 20 und eine bei 15 Kilometern je Stunde. Der Abstand zwischen beiden beträgt rund sieben Prozent beim größeren und rund fünfzehn beim kleineren.

Bei den drei anderen Geräten steht eine Zahl ohne Bedingung. Eines davon nennt drei Geschwindigkeitsmodi und ordnet die Reichweite keinem zu. Ein anderes nennt drei verschiedene Reichweiten im selben Angebot — im Datenfeld, im Titel und im Fließtext.

Bemerkenswert ist, dass der Hersteller mit den offengelegten Bedingungen dadurch scheinbar schlechter dasteht. Wer eine Zahl für zwanzig Kilometer je Stunde nennt, nennt eine niedrigere Zahl als wer nur den Bestwert angibt. Dass er es trotzdem tut, macht seine beiden Geräte zu den einzigen des Vergleichs, bei denen sich eine Angabe auf die eigene Strecke beziehen lässt.

Woher solche Zahlen überhaupt kommen, welche Bedingungen sie verändern und warum die größere Angabe regelmäßig für das langsamere Tempo gilt, führt der Ratgeber zu Reichweite und Akku aus.

Dieser Cluster rechnet grundsätzlich keine Reichweiten aus Wattstunden zurück und überträgt keine Verbrauchsannahme von einem Gerät auf ein anderes. Ohne veröffentlichte Bedingungen wäre jede solche Rechnung geraten — und geraten ist schlechter als offen unbeantwortet.

Zwei Bremsen, drei Bauarten

Die Verordnung verlangt zwei voneinander unabhängige Bremsen und, seit ihrer Änderung, für mehrachsige Fahrzeuge eine unabhängige Vorderrad- und Hinterradbremse. Wie die fünf Geräte das lösen, geht weit auseinander.

Ein Gerät hat vorn und hinten je eine Doppelkolben-Scheibenbremse — zwei mechanische Bremsen an zwei Rädern. Ein zweites hat vorn eine Trommelbremse und hinten eine elektrische. Ein drittes hat vorn eine Scheibenbremse und hinten eine elektrische. Damit sind drei Bauarten im Feld vertreten: Scheibe, Trommel und Elektrik.

Bei den zwei übrigen Geräten fehlt die entscheidende Angabe. Das eine nennt eine Scheibenbremse und eine elektronische Bremse, ohne sie einem Rad zuzuordnen. Das andere nennt gleich drei Bremsen nebeneinander — zwei davon elektrisch — und gibt als Laufwerkstyp Vorderradantrieb an, ohne zu sagen, welche Bremse an welchem Rad arbeitet.

Bei einer Bremse ist die Bauart die eine Frage und das Rad die andere. Die Verordnung stellt beide — und zwei der fünf Datenblätter beantworten nur die erste.

Ein Unterschied zwischen den Bauarten lässt sich immerhin beschreiben, ohne eine Wertung auszusprechen: Eine mechanische Bremse arbeitet unabhängig von der Elektrik, eine elektrische nicht. Was daraus folgt, entscheidet die Verordnung mit ihrer Anforderung, dass jede der beiden Bremsen bei Ausfall der anderen noch einen bestimmten Anteil der Bremswirkung erreichen muss.

Welche Zahlen die Verordnung dabei nennt, warum die geforderte Restwirkung nicht die Hälfte beträgt und worauf jede der drei Bauarten angewiesen ist, behandelt der Ratgeber zu Bremsen und Verzögerung.

Was sich tragen lässt — und was sonst noch dran ist

Zwischen dem leichtesten und dem schwersten Gerät des Vergleichs liegen 12,7 Kilogramm. Das ist fast das Doppelte und der Unterschied, der im Alltag am häufigsten zählt.

Die Verordnung setzt die Obergrenze bei 55 Kilogramm ohne Fahrer; alle fünf liegen weit darunter. Praktisch relevant ist die Spanne innerhalb des Felds: 14,6 Kilogramm lassen sich eine Treppe hochtragen, 27,3 auch — aber nicht gern und nicht zweimal am Tag.

Die Nutzlast geht ebenfalls auseinander, von 100 bis 130 Kilogramm. Der Zusammenhang mit dem Eigengewicht ist dabei nicht so eindeutig, wie man vermuten würde: Das schwerste Gerät hat nicht die höchste Nutzlast, und das leichteste trägt genauso viel wie zwei deutlich schwerere.

Beim Faltmaß fällt eine Beobachtung auf, die zunächst wie ein Druckfehler aussieht: Bei einem Gerät ist die gefaltete Länge größer als die aufgerichtete. Das ist kein Fehler, sondern Bauart — die Lenkstange legt sich nach hinten über das Trittbrett hinaus.

Drei der fünf Geräte führen Fahrtrichtungsanzeiger, obwohl alle fünf unter Genehmigungen von vor dem Stichtag fallen. Nach der Darstellung des ADAC sollen Blinker für neu zugelassene Fahrzeuge künftig verpflichtend werden; die Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung treten am 1. März 2027 in Kraft.

Zwei Hersteller führen eine Halterung für das Versicherungskennzeichen ausdrücklich in ihren Spezifikationen auf — bei einem Fahrzeug, für das ein solches Kennzeichen vorgeschrieben ist, ist das weniger selbstverständlich, als es klingt.

Ein Anbieter verortet die Fahrzeug-Identifizierungsnummer im Angebotstext: unten am Trittbrett. Das ist der einzige des Felds, der das tut. Seit der Anlage 1 in der Fassung von 2026 gehört diese Nummer neben dem Fabrikschild zur vorgeschriebenen Kennzeichnung.

Bei den Schutzarten reicht das Feld von IPX5 bis IPX6 für das Gehäuse, zwei Hersteller nennen zusätzlich IPX7 für den Akku. Zwei Anbieter nennen gar keine Schutzart. Wie die Bauarten insgesamt zueinander stehen, ordnet der Überblick über E-Scooter ein — und was eine Betriebserlaubnis überhaupt genehmigt, zählt der Ratgeber zu ABE und Betriebserlaubnis an allen 444 Einträgen der Liste aus.

Vier Marken über der Schwelle, 133 im Register

Der auffälligste Befund dieses Vergleichs steht nicht in einem Datenblatt, sondern ergibt sich aus dem Abgleich zweier Listen.

Das amtliche Register kennt 133 Genehmigungsinhaber. Auf der ausgewerteten Verkaufsplattform erreicht genau eine Marke die Schwelle von zweihundert Bewertungen mit mehr als einem Gerät. Drei Marken mit eigener Betriebserlaubnis sind dort überhaupt nicht mit eigenen Geräten lieferbar, und die bekannteste deutsche Spezialmarke kommt auf neun Bewertungen.

133 gegen 4Genehmigungsinhaber im Register gegen Marken über der Bewertungsschwelle

Der Markt für Betriebserlaubnisse und der Markt für Kaufangebote sind nicht derselbe Markt. Wer nach Auswahl sucht, findet sie im Register — nicht unbedingt dort, wo gekauft wird.Quelle: Abgleich der KBA-Liste mit fünfzehn Suchläufen auf der Verkaufsplattform, 20.09.2026

Für diesen Vergleich hat das eine unmittelbare Folge: Er führt fünf Geräte von vier Marken statt fünf, weil sich ein fünfter Anbieter über der Bewertungsschwelle nicht finden ließ. Weitere Warengruppen der Elektromobilität sammelt die Übersicht zur E-Mobilität.

Was dieser Vergleich nicht beantwortet

Er sagt nicht, ob ein bestimmtes Exemplar zulassungsfähig ist. Maßgeblich sind die Liste des Kraftfahrt-Bundesamts und das Fabrikschild am Fahrzeug, nicht dieser Text. Angebote wechseln die Ausführung innerhalb derselben Betriebserlaubnis, und die Liste wird fortgeschrieben.

Er gibt keine Rechtsauskunft. Die Verordnung wird mit Fundstelle wiedergegeben, nicht auf Einzelfälle angewandt. Wie dieses Portal arbeitet und was es ausdrücklich nicht leistet, steht in der Redaktionsrichtlinie.

Er nennt keine gemessenen Bremswege und keine reale Reichweite. Für beides gibt es in dieser Warengruppe keine unabhängige Prüfstelle und keine veröffentlichte Messung. Was vorliegt, sind Herstellerangaben — und bei einem der fünf Anbieter immerhin die Bedingungen, unter denen sie zustande kamen.

Und er bewertet nicht, was beim Fahren passiert. Zu Unfallwahrscheinlichkeiten gibt es keine Statistik je Modell oder Bauart. Wer hinter diesem Vergleich steht und wie er finanziert wird, steht auf der Seite zum Herausgeber.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein E-Scooter wirklich zugelassen ist?
Am Fabrikschild des Fahrzeugs und an der Liste des Kraftfahrt-Bundesamts. Das Fabrikschild nennt Hersteller, Typ und die Nummer der Allgemeinen Betriebserlaubnis; seit der Anlage 1 in der Fassung von 2026 kommt eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer hinzu. Die ABE-Nummer lässt sich in der öffentlichen Liste des KBA nachschlagen, die 444 Einträge führt. Ein Angebotstext, der nur das Wort ABE nennt, ersetzt diese Prüfung nicht.
Warum nennen Angebote Wattzahlen über 500?
Weil sie die Spitzenleistung meinen. Die Verordnung begrenzt die Nenndauerleistung auf 500 Watt, nicht die kurzzeitig abrufbare. Im Vergleich liegen die Faktoren zwischen beiden Werten bei 1,4 und 4,0: 350 zu 500 Watt beim leichtesten Gerät, 500 zu 2.000 Watt beim größten. Ein Angebotstitel dieses Vergleichs nennt 800 Watt und wirbt im selben Satz mit der Straßenzulassung — die Nenndauerleistung desselben Geräts beträgt 400 Watt.
Welche Bremsen muss ein E-Scooter haben?
Paragraf 4 der eKFV verlangt zwei voneinander unabhängige Bremsen, die bis zum Stillstand abbremsen, bis zur Maximalgeschwindigkeit wirken, mindestens 3,5 Meter je Sekundenquadrat Verzögerung erreichen und jeweils einzeln bei Ausfall der anderen noch 44 Prozent dieser Bremswirkung bringen. Absatz 3 verlangt für mehrachsige Fahrzeuge zusätzlich eine unabhängige Vorderrad- und Hinterradbremse. Im Vergleich hat ein Gerät zwei mechanische Bremsen, drei kombinieren eine mechanische mit einer elektrischen, und bei zweien ordnet der Hersteller die Bremsen keinem Rad zu.
Was bedeutet es, dass alle fünf Geräte vor April 2026 genehmigt wurden?
Paragraf 15 Absatz 4 eKFV lässt für Fahrzeuge, deren Genehmigung vor dem 1. April 2026 erteilt wurde und die vor dem 1. Januar 2027 in den Verkehr gebracht wurden, bestimmte Bauvorschriften bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 in der alten Fassung weiter gelten. Von 444 erteilten Betriebserlaubnissen stammen nur fünf aus der Zeit nach dem Stichtag. Bereits zugelassene Fahrzeuge dürfen weiter genutzt werden.
Warum hat derselbe Scooter manchmal zwei ABE-Nummern?
Weil zwei Importeure die Genehmigung getrennt beantragt haben. Für die fünf Modelle einer Baureihe dieses Vergleichs führt das Register zehn Betriebserlaubnisse — je eine für jeden der beiden Genehmigungsinhaber, mit unterschiedlichen Typbezeichnungen, aber demselben Hersteller. Welche Nummer auf dem Fabrikschild steht, hängt damit vom Bezugsweg ab.
Wie schwer darf ein E-Scooter sein?
Paragraf 1 Absatz 1 Nummer 5 eKFV nennt eine maximale Fahrzeugmasse ohne Fahrer von 55 Kilogramm. Die Geräte dieses Vergleichs liegen zwischen 14,6 und 27,3 Kilogramm und damit deutlich darunter. Für den Alltag ist die andere Zahl wichtiger: Wer den Scooter Treppen hochträgt, merkt den Unterschied zwischen 14,6 und 27,3 Kilogramm bei jedem Stockwerk.
Sind Blinker schon Pflicht?
Nach der Darstellung des ADAC gelten die neuen technischen Anforderungen überwiegend ab 2027 für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge; die Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung treten am 1. März 2027 in Kraft. Drei der fünf Geräte dieses Vergleichs führen bereits heute Fahrtrichtungsanzeiger, obwohl alle fünf unter Genehmigungen von vor dem Stichtag fallen.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung. Belegart Angebot gegen Register: Jedes der fünf Geräte wurde in der ABE-Liste des Kraftfahrt-Bundesamts (Stand 10.09.2026, 444 Einträge) nachgeschlagen. Befunde je Gerät: Der MAX G3 D trägt P541 vom 31.01.2025, der MAX G3 Pro eine eigene neuere P730 vom 27.08.2026. Der E3 Pro D teilt sich P561 mit dem E3 ohne Pro — derselbe Hersteller entscheidet die Frage, ob Pro ein eigener Typ ist, bei zwei Baureihen verschieden. Der Xiaomi 6 Pro existiert im Register zweimal, als P639 (AXDIA) und P655 (Tekpoint), mit zwei Typbezeichnungen; für die ganze 6er-Reihe sind zehn ABE erteilt, weil zwei Importeure getrennt beantragt haben. Die Marke isinwheel kommt im Register überhaupt nicht vor, auffindbar nur über Typ S9MAX und Genehmigungsinhaber X Future GmbH. Beim 5th Wheel V30 Pro ist die Modellnummer des Angebots (ES09) die Typbezeichnung der ABE P435, die zwei Marken trägt. Alle fünf Genehmigungen stammen von vor dem 01.04.2026 und fallen unter die Übergangsregel des Paragrafen 15 Absatz 4 eKFV. Zweiter Befund: Nenndauerleistung gegen Spitzenleistung 500/2000, 400/800, 400/1000, 350/500 — ein Gerät bezeichnet die Art der Angabe nicht. Dritter Befund: Zwei Geräte führen im Datenfeld Akkukapazität die Reichweite in Kilometern als Amperestunden. Vierter Befund: Ein Hersteller legt die Messbedingungen der Reichweite offen, die übrigen nennen nur die Zahl. Keine Rechtsberatung (Sperre A), keine Zulassungszusage (B), keine Tuningbeschreibung (C), keine Umrechnung von Wattstunden in Reichweite (D), keine Aussage zur Unfallwahrscheinlichkeit (E), keine Aussage zu Akkubränden oder Mitnahmeverboten (F), keine Versicherungsberatung (G), keine Geldbeträge (H), keine Zahl aus einem kostenpflichtigen Normtext (I).

Verwendete Quellen

  1. [1]Kraftfahrt-Bundesamt — Liste der nach der eKFV erteilten Allgemeinen Betriebserlaubnisse, Stand 10.09.2026, 444 Einträge · abgerufen 2026-09-20
  2. [2]Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV), Fassung vom 30.01.2026, BGBl. 2026 I Nr. 32 — Paragrafen 1, 3, 4, 8, 10 und 15 sowie Anlage 1 · abgerufen 2026-09-20
  3. [3]Segway — eKickScooter Ninebot MAX G3 D, Herstellerspezifikationen mit Nenn- und Spitzenleistung sowie den Messbedingungen der Reichweite · abgerufen 2026-09-20
  4. [4]Segway — eKickScooter Ninebot E3 Pro D, Herstellerspezifikationen mit Trommelbremse vorn und E-Bremse hinten · abgerufen 2026-09-20
  5. [5]Xiaomi Deutschland — Electric Scooter 6 Pro, Spezifikationen mit Motornennleistung, Akkumodell und Fahreralter · abgerufen 2026-09-20
  6. [6]isinwheel Deutschland — S9Max, Produktseite und Datenblatt mit Bremssystem, Reifendruck und Laufwerkstyp · abgerufen 2026-09-20
  7. [7]ADAC — E-Scooter: Regeln, Bußgelder und geplante Neuregelungen, Stand 04.05.2026 · abgerufen 2026-09-20