Zum Inhalt springen

Ratgeber · Schweißgeräte

Laserschweißgeräte sind Laser der Klasse 4, auch in der Hobbywerkstatt

Handlaser-Schweißgeräte strahlen in Laserklasse 4, Reflexionen gefährden das Auge bis 49 m. Was OStrV, DGUV und Hersteller verlangen und was ein 60-W-Lötkolben damit zu tun hat.

Verantwortlich
Fachbereich Werkstatt
Erstellt am
Erstellt am

Laserklasse 4 ist die höchste Stufe der Lasersicherheit, und in ihr landet praktisch jedes handgeführte Laserschweißgerät. Die DGUV schreibt, bei handgeführten Bearbeitungslasern handle es sich „überwiegend um Laser der Klasse 4". Die Schweizer Suva wird deutlicher: „Es handelt sich also immer um Laser der Klasse 4."

Für einen Betrieb folgt daraus ein Paket an Pflichten, vom schriftlich bestellten Laserschutzbeauftragten bis zum abgegrenzten Laserbereich. Für eine Privatperson in der eigenen Garage folgt daraus rechtlich nichts. Physikalisch ändert sich nichts.

Dieser Ratgeber ordnet, was für wen gilt, wie weit die Gefahr reicht und was ein solches Gerät an der Werkstatt verlangt. Belegt wird mit Verordnung, DGUV-Information und den Unterlagen zweier Hersteller, die im deutschen Handel Handlaser anbieten. Und mit einer Produktseite, auf der „Laser" im Titel steht und ein Lötkolben in der Beschreibung.

Was vor dem Gespräch mit dem Händler feststeht

  • Wer das Gerät benutzen wirdArbeiten Beschäftigte damit, gilt die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung mit Laserschutzbeauftragtem und Unterweisung. Nutzt es nur der Eigentümer privat, gilt sie nicht — die Schutzmaßnahmen sind dann eine eigene Entscheidung.
  • Ein Raum, der sich ganz abgrenzen lässtReflexionen eines Handlasers können das Auge über Dutzende Meter gefährden. Ein offener Hof, ein Tor zur Straße oder eine Werkstatt, durch die andere gehen, passen dazu nicht.
  • Der Stromanschluss am AufstellortEin Gerät nennt im Datenblatt 230 Volt mit CEE-Stecker für 32 Ampere, ein anderes 200 bis 240 Volt mit bis zu 21 Ampere Stromaufnahme. Beides ist mehr, als eine Haushaltssteckdose liefert.
  • Gas und DrahtEin Hersteller nennt Stickstoff oder Argon mit 15 bis 30 Litern je Minute, für Titan nur Argon. Der Draht läuft über einen eigenen Vorschub mit Düsen von 0,8 bis 1,6 Millimetern.
  • Eine Brille für genau diese WellenlängeDie Geräte arbeiten bei rund 1080 Nanometern. Die Laserschutzbrille muss diese Wellenlänge mit ausreichender Schutzstufe abdecken; ein Schweißhelm ersetzt sie nicht.

Was zum Laser selbst dazukommt

Vier Posten, die in keinem Lieferumfang vollständig enthalten sind und die über die Nutzbarkeit entscheiden. Beträge stehen hier nicht.

Augenschutz für jeden im Raum
nicht nur für den Schweißer
Die Hersteller legen eine Brille bei. Jede weitere Person im Laserbereich braucht eine eigene, und die DGUV verlangt eine Schutzstufe nach DIN EN 207 für die tatsächliche Wellenlänge.
Abschirmung und Zugang
Tür, Warnschild, Absperrung
Die DGUV-Information beschreibt Türüberwachung und Laserwarnschild; STAHLWERK bietet eine Schnittstelle für Türüberwachung und Warnleuchten, xTool einen Interlock-Anschluss.
Absaugung
nach TRGS 528
Laserstrahlschweißen steht in der TRGS 528 unter den schweißtechnischen Verfahren. Rauch wird an der Entstehungsstelle erfasst, wie beim Lichtbogen.
Schutzkleidung
schwer entflammbar, Hände bedeckt
Leichte Baumwolle bietet laut DGUV kaum Schutz gegen Laserstrahlung, Lederschweißerhandschuhe sind nur bedingt geeignet.

Geräteangaben von den Produktseiten der STAHLWERK WCD 1500 und 2000 Laser Pro und des xTool MetalFab Laser Welder sowie aus dem Sicherheitsartikel von xTool, abgerufen am 19.10.2026. Regelwerk aus OStrV, DGUV Information 203-093 (Ausgabe April 2019) und TRGS 528. Preise kommen auf kaufmitplan.de nicht vor.

Ein Laser mit Drahtvorschub und Gasdüse

Ein Handlaser-Schweißgerät besteht aus einer Laserquelle im Gehäuse, einer Glasfaser und einer Schweißpistole, die der Bediener wie einen Brenner führt. Die Quelle ist ein Faserlaser im Dauerstrichbetrieb. STAHLWERK nennt für die Modelle WCD 1500 und WCD 2000 Laser Pro 1500 beziehungsweise 2000 Watt Laserleistung bei 1080 Nanometern, xTool für den MetalFab 800 und 1200 Watt bei derselben Wellenlänge.

Wie beim Drahtschweißgerät kommen Zusatzdraht und Schutzgas dazu. STAHLWERK liefert einen separaten Drahtvorschub mit Düsen für 0,8 bis 1,6 Millimeter Draht, xTool beim 1200-Watt-Gerät ebenfalls ein eigenes Vorschubgerät. Als Gas nennt xTool Stickstoff oder Argon. Wer die drei Bauformen des Lichtbogenschweißens noch nicht kennt, findet im Überblick zur Frage, wie sich MIG/MAG-, WIG- und Elektrodengeräte unterscheiden, die Grundlage für den Vergleich weiter unten.

Den Arbeitsstrahl sieht man nicht. 1080 Nanometer liegen im Infraroten; sichtbar ist nur der Pilotlaser, den STAHLWERK mit Klasse 2 und 630 bis 650 Nanometern angibt.

Als Werkstoffe zählt xTool unter anderem Edelstahl, Aluminium, Baustahl, Titan und verzinktes Blech auf, mit Schweißstärken von 0,2 bis 4 Millimetern beim 800-Watt-Gerät und bis 5 Millimetern beim 1200-Watt-Gerät. Dünne Edelstahl- und Aluminiumnähte sind im Lichtbogenbereich das Feld des WIG-Verfahrens; welche WIG-Geräte mit Hochfrequenzzündung und Wechselstrom arbeiten, zeigt der WIG-Vergleich.

STAHLWERK nennt für seine Geräte keine Schweißtiefen. Auch zum Schutzgas steht auf den Produktseiten nichts, nur ein „Gasverbindungsschlauch" im Lieferumfang und Druckluft mit rund 6 bar für das Schneiden.

Eine Bedienungsanleitung war online nicht zu finden.

Ein dritter Hersteller, IPG Photonics, führt mit dem LightWELD Handgeräte bis 1000, 1500 und 2000 Watt, alle luftgekühlt. Auf der Produktseite steht, der Laser schalte ab, wenn keine Schweißfahne erkannt wird. Eine Laserklasse nennt diese Seite nicht, und ob die Geräte in Deutschland erhältlich sind, lässt sie offen. Das IFW Jena nutzt nach einem eigenen Vortrag von 2025 seit 2024 LightWELD-Geräte mit 1,5 und 2 Kilowatt in der Schweißerausbildung.

Laserklasse 4 bei jedem Handgerät

Laserklassen beschreiben, wie gefährlich die zugängliche Strahlung eines Geräts ist. Klasse 4 ist die oberste Stufe. Die DGUV Information 203-093, eine Handlungshilfe für genau diese Geräte, stellt fest: „Die Gefahr von irreversiblen Augenverletzungen ist in der Regel gegeben."

Die Hersteller bestätigen die Einstufung selbst. STAHLWERK schreibt „Laserklasse 4" in den Produkttitel und beschreibt das WCD 1500 als „handgeführtes, industrielles Laserbearbeitungssystem der Klasse 4". xTool führt den MetalFab als Klasse-4-Gerät mit einem Ziellaser der Klasse 1.

Daran ändert auch die Sicherheitstechnik am Gerät nichts. Beide Hersteller beschreiben Schutzfunktionen: Not-Halt, einen Freigabe- oder Doppelauslöser, Strahl nur bei Kontakt der Düse mit dem Werkstück. Sie verhindern ein versehentliches Auslösen.

Den Strahl, der beim Schweißen vom Blech zurückgeworfen wird, halten sie nicht auf.

Genau diese Reflexion beschreibt die DGUV als Kern des Problems. Schon die diffuse Reflexion kann bei leistungsstarken Handgeräten Auge und Haut gefährden. Eine Einhausung für den Handbetrieb führt keiner der beiden Hersteller auf seinen Produktseiten; xTool bietet als Erweiterung eine CNC-Schneidplattform an.

49 Meter für das Auge, 3,5 Meter für die Haut

Wie weit die Gefahr reicht, rechnet die DGUV in ihrer Handlungshilfe an einem Beispiel vor: ein typisches Handgerät mit 300 Watt, 1064 Nanometern und 150 Millimetern Brennweite. Bei direktem Strahl oder direkter Reflexion wird der Grenzwert für das Auge erst in 49 Metern unterschritten, für die Haut in 3,5 Metern.

49 mAbstand, ab dem der Augengrenzwert bei direkter Reflexion eines 300-Watt-Handlasers unterschritten wird

Bei einer abgeschwächten Reflexion mit 15 Prozent der Leistung nennt dieselbe Tabelle noch 19 Meter für das Auge und 1,3 Meter für die Haut. Erst bei theoretisch gleichmäßiger Streuung sinken die Werte auf einen Meter und zehn Zentimeter.Quelle: DGUV Information 203-093, Ausgabe April 2019

Die Geräte im Handel arbeiten mit 800 bis 2000 Watt, also mit dem Mehrfachen dieser Leistung. Wie weit die Grenze bei ihnen liegt, rechnen die Hersteller auf den Produktseiten nicht vor; xTool verweist dafür auf einen eigenen Artikel zum Augen-Sicherheitsabstand.

Eine Messung kommt aus der Schweiz. Nach Messungen des Eidgenössischen Instituts für Metrologie, die die Suva zitiert, können Reflexionen beim Laserschweißen die Augen bis 49,4 Meter und die Haut bis 2,7 Meter weit gefährden.

Eine Garage ist kürzer. Wer darin mit einem Handlaser arbeitet, hat den gesamten Raum im Gefahrenbereich, dazu alles, was durch ein Fenster oder ein offenes Tor erreicht wird.

Wen OStrV und TROS verpflichten

In Deutschland regelt die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, kurz OStrV, den Umgang mit Lasern. Ihr erster Satz steckt den Rahmen ab: Sie „gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit". Adressat ist der Arbeitgeber.

Für ihn folgen aus einem Klasse-4-Laser drei Pflichten. Er beurteilt die Gefährdung, bevor das Gerät läuft. Er bestellt nach Paragraf 5 Absatz 2 „vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4" schriftlich einen Laserschutzbeauftragten, sofern er die Fachkenntnisse nicht selbst hat. Und er unterweist die Beschäftigten vor Beginn und danach mindestens jährlich.

Wie das im Einzelnen aussieht, beschreiben die Technischen Regeln Laserstrahlung, kurz TROS, Ausgabe Juli 2018. Sie bestehen aus vier Teilen: einem allgemeinen Teil, der Beurteilung der Gefährdung, den Messungen und Berechnungen von Expositionen und den Maßnahmen zum Schutz. Wer sie anwendet, kann nach Angabe der BAuA davon ausgehen, die OStrV einzuhalten.

Für handgeführte Geräte hat die DGUV die Anforderungen in ihrer Information 203-093 zusammengefasst. Sie wendet sich ausdrücklich an Arbeitgeber und Fachkundige und führt durch die Gefährdungsbeurteilung: Expositionsgrenzwerte, Laserbereich, Gefahrstoffe, Brand, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen in dieser Reihenfolge.

Für den Privatkäufer gilt nichts davon.

Wer allein in der eigenen Werkstatt schweißt, ist kein Beschäftigter, und niemand ist verpflichtet, ihm einen Laserschutzbeauftragten zu bestellen. Eine Vorschrift, die den Kauf eines Klasse-4-Schweißlasers durch Privatleute verbietet, war nicht aufzufinden. Ebenso wenig eine Behördenwarnung, die sich auf Handlaser-Schweißgeräte bezieht.

Die Hersteller ziehen die Grenze unterschiedlich. xTool schreibt auf seiner Sicherheitsseite, das Gerät sei „intended for professional use only", ein Laser Safety Officer „must be appointed", und es dürfe nicht in Wohngebieten verwendet werden. Den Freischaltcode gibt es erst nach dem Ansehen der Sicherheitsvideos. Die deutsche Produktseite wirbt dagegen mit dem Satz „Für jedes Teammitglied geeignet".

STAHLWERK formuliert vorsichtiger. Den Lehrgang zum Laserschutzbeauftragten „gemäß § 5 OStrV" empfiehlt das Unternehmen und verweist auf ein Angebot des TÜV Rheinland. Eine Verpflichtung für Käufer, die keine Beschäftigten haben, steht dort nicht.

Was das Produktrecht für Laser im Onlinehandel sagt

Die OStrV schützt Beschäftigte. Für Produkte, die Verbraucher kaufen, gibt es eine zweite Ebene: das Produktsicherheitsrecht. Die EU-Kommission hat 2014 in einem Beschluss festgelegt, welche Sicherheitsanforderungen europäische Normen für „Lasereinrichtungen für Verbraucher" erfüllen müssen.

Der Begriff ist weit gefasst. Er erfasst auch Produkte, die von Verbrauchern unter vorhersehbaren Bedingungen benutzt werden könnten, „selbst wenn es bzw. sie nicht für sie bestimmt ist". Solche Geräte dürfen nach Artikel 2 die Augen nicht schädigen, und das ist „mit technischen Mitteln zu gewährleisten".

Der Beschluss richtet sich an die Normung, nicht an den einzelnen Händler. Eine Behörde, die ihn ausdrücklich auf Handlaser-Schweißgeräte angewendet hätte, war nicht aufzufinden. In der europäischen Schnellwarnsystem-Datenbank Safety Gate ergab die Suche nach „laser welding" am 19. Oktober 2026 keinen aktuellen Treffer.

Wie die Marktüberwachung bei Lasern im Onlinehandel vorgeht, zeigt ein verwandter Fall. Die Arbeitsschutzverwaltung in Nordrhein-Westfalen warnte am 16. Dezember 2024 vor Lasergravurmaschinen. Die meisten nutzen nach der Mitteilung einen Laser der Klasse 4; bei allen untersuchten Produkten fanden die Prüfer Mängel, über 300 Angebote wurden aus Onlineshops entfernt.

Für ein sicheres Gerät nennt die Mitteilung einen vollständig geschlossenen Laser, der beim Öffnen einer Schutzklappe sofort stoppt, dazu CE-Kennzeichnung, vollständige Herstelleranschrift, deutsche Warnhinweise und Gebrauchsanleitung.

Ein Handlaser-Schweißgerät kann die erste Bedingung nicht erfüllen. Sein Strahl ist offen, und das ist der Zweck des Geräts.

Der Laserbereich und was ihn abgrenzt

Der zentrale Begriff der Regeln ist der Laserbereich. Die DGUV definiert ihn als „den Bereich, in welchem die Expositionsgrenzwerte überschritten werden können". Bei einem Handgerät ist das nicht die Stelle, auf die der Bediener zielt, sondern jeder Punkt, den eine Reflexion erreichen kann.

Der Laserbereich wird abgegrenzt und gekennzeichnet. Die DGUV-Information beschreibt eine Tür mit Laserwarnschild, einen Bereich, der für Unbefugte abgesperrt ist, und eine Abschirmung, die dem Strahl standhält. Beobachtungsfenster legen die Hersteller nach der Handlungshilfe in der Regel nach DIN EN 207 oder DIN EN 60825-4 aus.

Am Gerät gehört nach der Handlungshilfe ein Schlüsselschalter dazu, damit Unbefugte den Laser nicht einschalten. Ausgelöst wird nur über eine zu haltende Betätigung, ein Fuß- oder Handtaster, der beim Loslassen abschaltet.

Beide Hersteller bereiten das vor, ohne es zu liefern. STAHLWERK nennt eine „Schnittstelle für Türüberwachung und externe Warnleuchten", xTool einen Interlock-Anschluss und die Anweisung, einen „laser controlled area" einzurichten und das Gerät nur darin zu benutzen. Die Tür, die Wand und das Schild bleiben Sache des Käufers.

xTool zieht die Linie noch weiter. Das Gerät sei nicht in Wohngebieten, an öffentlichen Orten oder dort zu benutzen, wo ungeschulte Personen in die Nähe kommen können. Für eine Garage im Wohnhaus, eine Werkstatt im Hinterhof oder einen Carport beantwortet dieser Satz die Frage nach dem Aufstellort bereits.

Wer trotzdem dort arbeiten will, plant den Laserbereich vom Rand her: Welche Öffnungen hat der Raum, wer kann ihn betreten, und welche Flächen werfen den Strahl zurück.

Laserschutzbrille nach DIN EN 207 unter dem Helm

Ein Schweißhelm schützt vor dem hellen Licht des Lichtbogens. Gegen einen Infrarotlaser ist er nicht ausgelegt. STAHLWERK schreibt deshalb, beim Schweißen, Schneiden und Entrosten sei „das Tragen einer Laser-Schutzbrille unter dem Schweißhelm in jedem Fall zwingend erforderlich".

Eine Laserschutzbrille wird nach DIN EN 207 gekennzeichnet, und die Kennzeichnung lässt sich lesen. Vorn steht der Wellenlängenbereich in Nanometern, dann ein Buchstabe für die Betriebsart des Lasers, dann die Schutzstufe. D steht für Dauerbetrieb mit einer Pulsdauer über 0,25 Sekunden, I für Impulsbetrieb, R für Riesenimpuls, M für modengekoppelten Betrieb. Die Zahl hinter LB ist nach einem Fachbeitrag von Axel Donges (ZWP online, 2015) „die auf eine ganze Zahl abgerundete optische Dichte".

Die einzeln angebotene Laserschutzbrille von STAHLWERK trägt für 900 bis 1080 Nanometer die Kennzeichnung „D LB5 / IR LB7"; in Klammern nennt der Shop für denselben Bereich eine optische Dichte über 7. Der Artikel nennt im Titel einen Bereich von 660 bis 1080 Nanometern. Die Laser des Herstellers arbeiten bei 1080 Nanometern mit einer Toleranz von plus oder minus fünf. Ob die Brille im Lieferumfang der Geräte dieser Artikel ist, sagt die Produktseite nicht.

Gerechnet heißt das: Das Gerät darf laut Datenblatt bis 1085 Nanometer abstrahlen, die Kennzeichnung der Brille endet bei 1080. Ob die Schutzstufe darüber hinaus gilt, lässt sich aus der Angabe nicht ablesen. Eine solche Lücke klärt eine Nachfrage beim Hersteller vor dem ersten Einschalten.

xTool nennt für seine Brille nur „optical density greater than 6", ohne Kennzeichnung nach DIN EN 207. Die DGUV verlangt, dass die Brille „über die Angabe einer Schutzstufe nach DIN EN 207" verfügt und für die vorhersehbare Bestrahlung ausgelegt ist.

Wer das Gerät auch zum Entrosten oder Reinigen nutzt, wie es die 3-in-1-Geräte von STAHLWERK anbieten, braucht nach der Suva mehr als eine Brille: Für das Laserreinigen sei ein Laserschutzhelm oder ein Laserschutzvisier Pflicht.

Laserschutzbrillen schwächen nach der Handlungshilfe das Licht typischerweise um 40 Prozent; der Arbeitsplatz braucht entsprechend mehr Beleuchtung. Und xTool schreibt vor, dass alle Personen, die den Laserbereich betreten, eine Laserschutzbrille oder ein Schutzvisier tragen, nicht nur der Schweißer.

Rauch, UV und Brand am Schweißpunkt

Der Laser ist nicht die einzige Strahlung. Beim Laserschweißen entsteht über dem Schmelzbad ein Plasma, das nach der DGUV-Information „UV-, sichtbare und IR-Strahlung" abgibt. Tritt UV-Strahlung auf, ist die Gefährdungsbeurteilung im Betrieb 30 Jahre aufzubewahren.

Wie schnell das zählt, zeigt ein Vortrag des IFW Jena von 2025 auf Grundlage eines DGUV-Forschungsprojekts. Danach ist der UV-Grenzwert beim Handlaserschweißen von Edelstahl nach 6,6 Minuten erreicht, bei Baustahl nach 5,7 Minuten und bei Titan nach 0,7 Minuten.

Dazu kommt Rauch. Die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten" führt das Strahlschweißen mit Elektronen- oder Laserstrahl unter ihren Verfahren, und die DGUV-Information verweist für die Absaugung auf sie. Für das Schweißen allgemein hält die TRGS fest, dass in der Regel über 95 Prozent der Schweißrauche aus dem Zusatzwerkstoff stammen — beim Handlaser also aus dem Draht, der über den Vorschub zugeführt wird. Die Pflicht ist dieselbe wie beim Lichtbogen: Gefahrstoffe an der Entstehungsstelle erfassen, bevor sie sich im Raum verteilen. Als Beispiel für entstehende Metalloxide nennt die Handlungshilfe Chrom(VI).

In der Industrie läuft Laserschweißen meist anders. Die TRGS 528 beschreibt für den Karosseriebau, dass Laserstrahlschweißverfahren „auch aus Gründen des Schutzes vor der Laserstrahlung in geschlossenen Anlagen mit Direktabsaugung" durchgeführt werden. Das Handgerät verzichtet auf beides, Einhausung und Direktabsaugung, und verlagert beides auf den Raum.

Und es kann brennen. Bei Lasern der Klasse 4 besteht laut DGUV in sauerstoffangereicherter Umgebung erhöhte Brandgefahr durch entflammbares Material. Für die Kleidung heißt das: geschlossen und schwer entflammbar. Leichte Baumwolle unter 300 Gramm je Quadratmeter biete kaum Schutz, Lederschweißerhandschuhe seien wegen ihres Schrumpfens nur bedingt geeignet.

Was das Gerät an der Werkstatt verlangt

Ein Handlaser ist kein Handgerät im Sinne von leicht. Die beiden STAHLWERK-Modelle wiegen komplett 174 und 177 Kilogramm und werden mit einer Kühlung aus Wasser und Kältemittel betrieben. xTool baut luftgekühlt und kommt auf 35 und 38,2 Kilogramm.

Anschluss und Betrieb laut Produktseiten (abgerufen am 19.10.2026)
AngabeSTAHLWERK WCD 1500 / 2000 Laser ProxTool MetalFab 800 / 1200
Laserleistung1500 / 2000 W, je ± 50 W800 / 1200 W
Wellenlänge1080 ± 5 nm1080 ± 10 nm
Netzanschluss230 V, CEE-Stecker 32 A200–240 V, max. 15 / 21 A
Leistungsaufnahmeunter 5,4 / unter 6,5 kW3000 / 4200 W Nennleistung
KühlungWasser und KältemittelLuft
Schutzgasnicht angegebenStickstoff oder Argon, 15–30 l/min
Gewicht174 / 177 kg35 / 38,2 kg
Mitgelieferter Schutzeine LaserschutzbrilleBrille OD 6+, hitzebeständige Handschuhe

Der Stromanschluss ist der erste Engpass. Ein 16-Ampere-Kreis liefert bei 230 Volt rechnerisch rund 3,7 Kilowatt; das größere STAHLWERK-Gerät nennt bis 6,5 Kilowatt Leistungsaufnahme. Ein CEE-Stecker für 32 Ampere passt an keine Schukodose, und auch die 21 Ampere des größeren xTool-Geräts liegen über dem, was ein üblicher 16-Ampere-Stromkreis hergibt. Was eine solche Zahl für die Hausinstallation bedeutet und wann der Netzstrom eines Schweißgeräts die Steckdose überfordert, steht im Ratgeber zum Netzanschluss.

Der zweite ist das Gas. Stickstoff und Argon kommen aus Druckgasflaschen, mit denselben Fragen nach Flaschenmodell und Lagerung wie beim Schutzgasschweißen. Was hinter einer Gasflasche an Vertrag und Lagerregel hängt, beschreibt der Ratgeber Schutzgas oder Fülldraht.

Lieferbar waren am 19. Oktober 2026 beide STAHLWERK-Modelle nicht; die Produktseite nannte als Termin den 21. Oktober. Bei der Garantie widersprechen sich zwei Stellen desselben Shops: Die Kategorieseite nennt zwei Jahre, ein Banner auf der Produktseite sieben Jahre Markengarantie, die sich auf Schweißgeräte und Plasmaschneider bezieht. xTool gibt zwei Jahre.

Ein „Laserschweißgerät" mit 60 Watt und Zinndraht

Wer bei Amazon nach einem Laserschweißgerät sucht, findet eine Gruppe von Angeboten, die mit einem Bruchteil der Größe auskommen. Ihr Titel lautet sinngemäß „Laserschweißgerät 4 in 1, tragbar, mit 8 Spulen Zinndraht", versprochen werden Schweißen, Schneiden und Entrosten.

Eines dieser Angebote, ASIN B0GQTGG8VK, beschreibt sich auf der eigenen Produktseite anders. Unter der Überschrift „How to use the hand solderer" erklärt es, wie man ein Heizelement tauscht und Lötdraht durch eine Öffnung zur Lötspitze führt. Angegeben sind 60 Watt Leistung und 480 Grad Celsius. Der Lieferumfang heißt „multifunctional soldering iron set", in den technischen Details steht „Plastic pipe welder".

Die Aufzählungspunkte versprechen „precise welding, clean cutting, and effective rust removal in one unit". Die Beschreibung darunter erklärt, wie das Heizelement gewechselt wird. Beides steht auf derselben Seite, zum selben Produkt.

Eine Laserklasse nennt die Seite nicht. Das Wort „Laser" steht nur in Titel und Aufzählungspunkten. Am 19. Oktober 2026 hatte das Angebot sechs Bewertungen mit durchschnittlich 2,6 Sternen.

Die Suchvorschläge zeigen, dass viele Suchende ein solches Angebot vor sich haben: „fake oder echt", „aus der werbung", „tiktok", „temu", „parkside", „lidl". Eine Gegenprobe: Die Suche nach „laserschweißgerät" im Onlineshop von Lidl ergab am 19. Oktober 2026 keine Übereinstimmung.

Ein Gerät, das einen Metallwerkstoff mit dem Laser schweißt, ist nach allem, was die DGUV und die Hersteller schreiben, ein Klasse-4-Laser mit Kühlung, Gasanschluss und mehreren Kilowatt Leistungsaufnahme. Ein 60-Watt-Gerät mit Lötdraht ist etwas anderes, gleich, was im Titel steht.

Wenn der Strahl getroffen hat

Die DGUV-Information widmet den Unfällen ein eigenes Kapitel, und es beginnt vor dem Unfall. Weil „insbesondere Augenverletzungen rasche Erste Hilfe erfordern", soll der Betrieb neben dem Durchgangsarzt auch den nächsten Augenarzt oder die nächste Augenklinik vorab ermitteln und bekannt machen.

Entscheidend sei dabei, ob die Ärzte die passenden Diagnoseverfahren haben und Erfahrung mit Laserunfällen. Ihnen sollen Wellenlänge, Leistung und die anzunehmende Eindringtiefe der Strahlung mitgeteilt werden.

Die Eindringtiefe ist der Punkt, der Laserverbrennungen von gewöhnlichen unterscheidet. Strahlung im nahen Infrarot, also bei den rund 1080 Nanometern der Handgeräte, kann nach der Handlungshilfe tief ins Gewebe gehen, bei Fingern bis zum Fingerknochen. Darauf sollen Rettungskräfte und behandelnde Ärzte hingewiesen werden.

Auch kleine Verletzungen gehören nach der DGUV in ärztliche Beobachtung, weil die Gefahr einer Entzündung der Wunde groß ist.

Für die private Werkstatt heißt das praktisch: Die Adresse der nächsten Augenklinik und die Daten des Geräts liegen bereit, bevor der Laser zum ersten Mal eingeschaltet wird.

Wo der Lichtbogen einfacher bleibt

Die Hersteller begründen den Laser mit seinem Ergebnis. STAHLWERK schreibt von hohen Schweißgeschwindigkeiten bei geringem Wärmeeintrag, wodurch der Verzug des Werkstücks deutlich sinke. xTool verweist auf eine Prüfung der Schweißqualität nach ISO 15614-1 durch SGS. Unabhängige Vergleichsmessungen gegen Lichtbogenverfahren enthalten die Unterlagen nicht.

Was sich beim Wechsel vom Lichtbogen zum Handlaser ändert

Lichtbogengerät

Gefahr für das Auge im Wesentlichen am Arbeitsplatz, Schutz durch Schweißhelm, Absaugung nach TRGS 528. Anschluss je nach Gerät an 16 A oder 400 V. Kein Laserschutzbeauftragter, kein Laserbereich.

Handlaser-Schweißgerät

Laserklasse 4, Reflexionen gefährden das Auge im Rechenbeispiel bis 49 m. Laserschutzbrille nach DIN EN 207 für jede Person im Raum, abgegrenzter Laserbereich, Absaugung nach TRGS 528. Anschluss 32 A CEE oder bis 21 A. Im Betrieb mit Beschäftigten: Laserschutzbeauftragter und jährliche Unterweisung.

Für die Werkstoffe und Blechstärken, die die Hersteller nennen, gibt es im Lichtbogenbereich eingeführte Verfahren. Unlegierten Stahl schweißt ein Drahtvorschubgerät, Edelstahl und Aluminium das WIG-Gerät. Überlappende Bleche fügt das Widerstandspunktschweißen ganz ohne Draht und Gas; welches Punktschweißgerät welche Blechstärken schafft, steht im Ratgeber zum Punktschweißen. Ein Gerät aus dem Vergleich der Schutzgasgeräte zieht an der Steckdose 22,9 Ampere statt 38; welches Drahtvorschubgerät wie viel Netzstrom zieht, steht dort für fünf Geräte.

Der Laser verändert nicht nur das Werkzeug, sondern den Raum. Das ist der Unterschied, der in keinem Produkttext steht. Beim Lichtbogen reichen Schweißhelm, Absaugung und ein passender Stromkreis; beim Laser kommen Laserbereich, Brille für jede Person und Zugangskontrolle dazu.

Woran ein Angebot vor dem Kauf zu prüfen ist

Ein seriöses Angebot nennt die Laserklasse, die Wellenlänge und die Laserleistung in Watt getrennt von der elektrischen Leistungsaufnahme.

Fehlt die Laserklasse, fehlt die wichtigste Angabe.

Die mitgelieferte Brille muss eine Kennzeichnung nach DIN EN 207 tragen, die die Wellenlänge des Geräts einschließt. Eine Angabe wie „OD 6+" allein beschreibt die Dichte, nicht die Prüfung nach Norm.

Der Netzanschluss steht im Datenblatt in Volt und Ampere. Passt er nicht zum Aufstellort, wird aus dem Kauf ein Elektroauftrag.

Zur Einweisung gehen die Hersteller verschiedene Wege. STAHLWERK bittet Käufer, sich nach dem Kauf beim Service zu melden, der produktspezifische Schulungsunterlagen bereithält. xTool gibt den Freischaltcode erst heraus, wenn die Sicherheitsvideos angesehen sind.

Einen Lehrgang ersetzt beides nicht.

Eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache sollte vor dem Kauf einsehbar sein. Bei keinem der hier betrachteten Hersteller war sie am 19. Oktober 2026 als Datei online; xTool hat immerhin sein Sicherheitskapitel veröffentlicht.

Und schließlich der Raum. Wer keinen Ort hat, der sich als Laserbereich abschließen lässt, kauft ein Gerät, das sich nach den Herstellerunterlagen nicht bestimmungsgemäß betreiben lässt.

Häufige Fragen

Welche Laserklasse hat ein handgeführtes Laserschweißgerät?
Klasse 4, die höchste. Die DGUV Information 203-093 schreibt, handgeführte Bearbeitungslaser seien überwiegend Klasse 4, die Suva nennt Laserschweißgeräte immer Klasse 4. STAHLWERK und xTool geben für ihre Geräte ebenfalls Klasse 4 an.
Darf man ein Laserschweißgerät privat benutzen?
Eine Vorschrift, die das verbietet, war nicht aufzufinden. Die OStrV gilt zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit, also für Betriebe. xTool schreibt allerdings, sein Gerät sei nur für den professionellen Einsatz bestimmt und dürfe nicht in Wohngebieten verwendet werden.
Brauche ich für ein Laserschweißgerät einen Laserschutzbeauftragten?
Ein Arbeitgeber muss ihn nach § 5 Abs. 2 OStrV vor dem Betrieb eines Lasers der Klassen 3R, 3B oder 4 schriftlich bestellen, sofern er die Fachkenntnisse nicht selbst hat. Für Privatleute gilt die Pflicht nicht; STAHLWERK empfiehlt den Lehrgang trotzdem.
Reicht ein Schweißhelm beim Laserschweißen?
Nein. STAHLWERK schreibt eine Laserschutzbrille unter dem Schweißhelm zwingend vor. Die Brille braucht eine Schutzstufe nach DIN EN 207 für die Wellenlänge des Geräts, bei den Geräten im Handel rund 1080 Nanometer.
Wie weit reicht die Gefahr durch Reflexionen?
Im Rechenbeispiel der DGUV mit einem 300-W-Gerät wird der Grenzwert fürs Auge bei direkter Reflexion erst in 49 Metern unterschritten, für die Haut in 3,5 Metern. Messungen, die die Suva zitiert, nennen 49,4 und 2,7 Meter.
Was ist ein Laserschweißgerät 4 in 1 mit Zinndraht?
Ein Amazon-Angebot dieses Namens beschreibt sich auf der eigenen Produktseite als Hand-Lötkolben mit 60 Watt, Heizelement und 480 Grad Celsius. Eine Laserklasse nennt es nicht. Ein Schweißlaser für Metall ist ein Klasse-4-Gerät mit mehreren Kilowatt Leistungsaufnahme.

Änderungen an dieser Seite

Zuletzt redaktionell geprüft am .

  1. Ersterstellung als Erweiterung des Clusters Schweißgeräte. Leitbefund: Handgeführte Laserschweißgeräte sind Laser der Klasse 4 (DGUV Information 203-093, Suva); OStrV und TROS verpflichten Arbeitgeber zu Laserschutzbeauftragtem, Unterweisung und Laserbereich, für Privatkäufer gilt keine dieser Pflichten. Belegt an STAHLWERK WCD 1500/2000 Laser Pro und xTool MetalFab; ein Amazon-Angebot mit „Laser" im Titel beschreibt sich selbst als 60-W-Lötkolben.

Verwendete Quellen

  1. [1]Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) · abgerufen 2026-10-19
  2. [2]DGUV Information 203-093: Handlungshilfe für offene Laser-Einrichtungen mit Handführung (April 2019) · abgerufen 2026-10-19
  3. [3]BAuA: Technische Regeln Laserstrahlung (TROS Laserstrahlung) · abgerufen 2026-10-19
  4. [4]BAuA: TRGS 528 Schweißtechnische Arbeiten · abgerufen 2026-10-19
  5. [5]Suva: Laserschweißgeräte – sichere Anwendung · abgerufen 2026-10-19
  6. [6]xTool Support: Safety Information MetalFab Laser Welder · abgerufen 2026-10-19
  7. [7]STAHLWERK: Laser-Schweißgerät WCD 1500 Laser Pro · abgerufen 2026-10-19
  8. [8]Beschluss 2014/59/EU der Kommission über Sicherheitsanforderungen an Lasereinrichtungen für Verbraucher · abgerufen 2026-10-19